BTK will Kastration, Kennzeichnung und Registrierung miteinander verbinden
Die Bundestierärztekammer (BTK) fordert eine bundesweit einheitliche Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang. Nach Ansicht der Kammer reichen regionale Einzelregelungen nicht aus, um die Zahl freilebender Katzen dauerhaft zu reduzieren. BTK-Präsident Holger Vogel erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, freilebende Katzenpopulationen seien seit Jahren ein erhebliches Tierschutzproblem. Einen wesentlichen Anteil daran hätten unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten, die sich mit herrenlosen Tieren oder anderen Freigängern vermehren können.
Die Forderung betrifft damit ausdrücklich nicht nur bereits verwilderte oder herrenlose Katzen. Auch private Katzenhalter, deren Tiere regelmäßig unbeaufsichtigten Auslauf erhalten, wären von einer entsprechenden bundesweiten Regelung betroffen. Die BTK verbindet ihre Forderung deshalb mit zwei weiteren Maßnahmen: Freigängerkatzen sollen verpflichtend gekennzeichnet und registriert werden. Erst dadurch ließe sich nach Auffassung der Kammer nachvollziehen, welchem Halter ein Tier zugeordnet ist und ob die vorgeschriebenen Maßnahmen tatsächlich eingehalten wurden.
BTK kritisiert bestehenden „Flickenteppich“
Bislang existiert in Deutschland keine bundesweit einheitliche Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Grundlage für regionale Regelungen ist § 13b des Tierschutzgesetzes. Die Länder können auf dieser Basis Gebiete festlegen beziehungsweise Zuständigkeiten an Kommunen oder andere Behörden übertragen, wenn dort erhebliche Probleme mit freilebenden Katzen bestehen.
Aus Sicht der Bundestierärztekammer hat dieses System jedoch zu einem schwer überschaubaren Nebeneinander unterschiedlicher Vorschriften geführt. Vogel spricht von einem „Flickenteppich“, dessen Wirkung bislang nur begrenzt erfolgreich sei. Der Deutsche Tierschutzbund gibt an, dass inzwischen in mehr als 3.300 Städten und Gemeinden Katzenschutz- oder Kastrationsregelungen bestehen. Eine bundesweit einheitliche amtliche Übersicht, anhand derer sich Umfang und konkrete Ausgestaltung sämtlicher Regelungen vergleichen ließen, liegt in den vorliegenden Quellen allerdings nicht vor.
Das Problem liegt damit weniger darin, dass es überhaupt keine Regelungen gibt. Vielmehr unterscheiden sich Voraussetzungen, räumliche Geltungsbereiche und Pflichten teilweise erheblich. Eine bundesweite Lösung würde diese Unterschiede beseitigen, gleichzeitig aber neue Fragen zur Kontrolle und praktischen Umsetzung aufwerfen.
Schleswig-Holstein verbindet bereits mehrere Pflichten
Wie eine weitergehende Regelung aussehen kann, zeigt Schleswig-Holstein. Dort müssen Halter Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, wenn sie ihren Tieren freien Auslauf ermöglichen. Reine Wohnungskatzen fallen nicht unter diese Vorgabe.
Damit enthält die Regelung bereits genau jene Kombination, die nun auch die Bundestierärztekammer auf Bundesebene fordert. Schleswig-Holstein kann deshalb als Beispiel dafür gelten, wie Kastration und eindeutige Halterzuordnung rechtlich miteinander verbunden werden können. Ob dieses Modell unverändert auf ganz Deutschland übertragen werden könnte, ist damit jedoch noch nicht beantwortet.
Insbesondere bei möglichen Ausnahmen, Übergangsfristen, Zuchtkatzen oder der Kontrolle der Vorgaben wären detaillierte Regelungen notwendig. Dazu enthalten die bislang veröffentlichten Forderungen der BTK keine abschließenden Angaben.
Deutscher Tierschutzbund unterstützt die Forderung
Unterstützung erhält die Bundestierärztekammer vom Deutschen Tierschutzbund. Dessen Präsident Thomas Schröder bezeichnete eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen gegenüber der „Rheinischen Post“ als den wirksamsten Hebel, um das Leid von Straßenkatzen langfristig einzudämmen.
Der Verband verweist dabei auf typische Probleme großer freilebender Katzenpopulationen. Genannt werden unter anderem Hunger, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen. Gleichzeitig fordert der Tierschutzbund eine verlässliche finanzielle Unterstützung für Tierheime und Tierschutzvereine, die sich um die Kastration und Versorgung herrenloser Katzen kümmern.
Diese Aussagen sind zunächst Forderungen und Bewertungen der beteiligten Verbände. Sie bedeuten weder, dass bereits eine bundesweite Neuregelung beschlossen wurde, noch dass konkrete gesetzliche Vorgaben vorliegen. Auch über mögliche Kosten für Katzenhalter, Kommunen oder Tierarztpraxen ist bislang nichts entschieden.
Bundesweite Pflicht bislang nur eine Forderung
Entscheidend ist deshalb die Unterscheidung zwischen politischer Forderung und geltendem Recht. Die Bundestierärztekammer fordert eine bundesweite Regelung, beschlossen ist eine solche Pflicht derzeit jedoch nicht.
Klar ist lediglich, welches Modell die BTK bevorzugt: Kastration, Kennzeichnung und Registrierung sollen miteinander verbunden werden. Damit soll nicht nur die Fortpflanzung unkastrierter Freigängerkatzen begrenzt, sondern zugleich eine eindeutige Zuordnung der Tiere zu ihren Haltern ermöglicht werden.
Ob der Bund diese Forderung aufgreift, welche gesetzlichen Änderungen dafür notwendig wären und wer die Einhaltung anschließend kontrollieren müsste, bleibt offen. Gerade diese praktischen Fragen dürften entscheidend dafür sein, ob aus der Forderung der Tierärzteschaft tatsächlich eine bundesweit einheitliche Regelung wird.
Quellen:
- Oldenburger Onlinezeitung – Tierärzte fordern bundesweite Kastrationspflicht für Katzen – https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/tieraerzte-fordern-bundesweite-kastrationspflicht-fuer-katzen-220793.html
- GERATI – Tierheime stärken: Viel Problembeschreibung, wenig belastbare Antworten – https://gerati.de/2026/01/22/tierheime-staerken-z2as/
