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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Bundestierärztekammer

  • Kastrationspflicht für Freigängerkatzen: Bundestierärztekammer fordert bundesweite Regeln

    Kastrationspflicht für Freigängerkatzen: Bundestierärztekammer fordert bundesweite Regeln

    BTK will Kastration, Kennzeichnung und Registrierung miteinander verbinden

    Die Bundestierärztekammer (BTK) fordert eine bundesweit einheitliche Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang. Nach Ansicht der Kammer reichen regionale Einzelregelungen nicht aus, um die Zahl freilebender Katzen dauerhaft zu reduzieren. BTK-Präsident Holger Vogel erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, freilebende Katzenpopulationen seien seit Jahren ein erhebliches Tierschutzproblem. Einen wesentlichen Anteil daran hätten unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten, die sich mit herrenlosen Tieren oder anderen Freigängern vermehren können.

    Die Forderung betrifft damit ausdrücklich nicht nur bereits verwilderte oder herrenlose Katzen. Auch private Katzenhalter, deren Tiere regelmäßig unbeaufsichtigten Auslauf erhalten, wären von einer entsprechenden bundesweiten Regelung betroffen. Die BTK verbindet ihre Forderung deshalb mit zwei weiteren Maßnahmen: Freigängerkatzen sollen verpflichtend gekennzeichnet und registriert werden. Erst dadurch ließe sich nach Auffassung der Kammer nachvollziehen, welchem Halter ein Tier zugeordnet ist und ob die vorgeschriebenen Maßnahmen tatsächlich eingehalten wurden.

    BTK kritisiert bestehenden „Flickenteppich“

    Bislang existiert in Deutschland keine bundesweit einheitliche Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Grundlage für regionale Regelungen ist § 13b des Tierschutzgesetzes. Die Länder können auf dieser Basis Gebiete festlegen beziehungsweise Zuständigkeiten an Kommunen oder andere Behörden übertragen, wenn dort erhebliche Probleme mit freilebenden Katzen bestehen.

    Aus Sicht der Bundestierärztekammer hat dieses System jedoch zu einem schwer überschaubaren Nebeneinander unterschiedlicher Vorschriften geführt. Vogel spricht von einem „Flickenteppich“, dessen Wirkung bislang nur begrenzt erfolgreich sei. Der Deutsche Tierschutzbund gibt an, dass inzwischen in mehr als 3.300 Städten und Gemeinden Katzenschutz- oder Kastrationsregelungen bestehen. Eine bundesweit einheitliche amtliche Übersicht, anhand derer sich Umfang und konkrete Ausgestaltung sämtlicher Regelungen vergleichen ließen, liegt in den vorliegenden Quellen allerdings nicht vor.

    Das Problem liegt damit weniger darin, dass es überhaupt keine Regelungen gibt. Vielmehr unterscheiden sich Voraussetzungen, räumliche Geltungsbereiche und Pflichten teilweise erheblich. Eine bundesweite Lösung würde diese Unterschiede beseitigen, gleichzeitig aber neue Fragen zur Kontrolle und praktischen Umsetzung aufwerfen.

    Schleswig-Holstein verbindet bereits mehrere Pflichten

    Wie eine weitergehende Regelung aussehen kann, zeigt Schleswig-Holstein. Dort müssen Halter Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, wenn sie ihren Tieren freien Auslauf ermöglichen. Reine Wohnungskatzen fallen nicht unter diese Vorgabe.

    Damit enthält die Regelung bereits genau jene Kombination, die nun auch die Bundestierärztekammer auf Bundesebene fordert. Schleswig-Holstein kann deshalb als Beispiel dafür gelten, wie Kastration und eindeutige Halterzuordnung rechtlich miteinander verbunden werden können. Ob dieses Modell unverändert auf ganz Deutschland übertragen werden könnte, ist damit jedoch noch nicht beantwortet.

    Insbesondere bei möglichen Ausnahmen, Übergangsfristen, Zuchtkatzen oder der Kontrolle der Vorgaben wären detaillierte Regelungen notwendig. Dazu enthalten die bislang veröffentlichten Forderungen der BTK keine abschließenden Angaben.

    Deutscher Tierschutzbund unterstützt die Forderung

    Unterstützung erhält die Bundestierärztekammer vom Deutschen Tierschutzbund. Dessen Präsident Thomas Schröder bezeichnete eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen gegenüber der „Rheinischen Post“ als den wirksamsten Hebel, um das Leid von Straßenkatzen langfristig einzudämmen.

    Der Verband verweist dabei auf typische Probleme großer freilebender Katzenpopulationen. Genannt werden unter anderem Hunger, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen. Gleichzeitig fordert der Tierschutzbund eine verlässliche finanzielle Unterstützung für Tierheime und Tierschutzvereine, die sich um die Kastration und Versorgung herrenloser Katzen kümmern.

    Diese Aussagen sind zunächst Forderungen und Bewertungen der beteiligten Verbände. Sie bedeuten weder, dass bereits eine bundesweite Neuregelung beschlossen wurde, noch dass konkrete gesetzliche Vorgaben vorliegen. Auch über mögliche Kosten für Katzenhalter, Kommunen oder Tierarztpraxen ist bislang nichts entschieden.

    Bundesweite Pflicht bislang nur eine Forderung

    Entscheidend ist deshalb die Unterscheidung zwischen politischer Forderung und geltendem Recht. Die Bundestierärztekammer fordert eine bundesweite Regelung, beschlossen ist eine solche Pflicht derzeit jedoch nicht.

    Klar ist lediglich, welches Modell die BTK bevorzugt: Kastration, Kennzeichnung und Registrierung sollen miteinander verbunden werden. Damit soll nicht nur die Fortpflanzung unkastrierter Freigängerkatzen begrenzt, sondern zugleich eine eindeutige Zuordnung der Tiere zu ihren Haltern ermöglicht werden.

    Ob der Bund diese Forderung aufgreift, welche gesetzlichen Änderungen dafür notwendig wären und wer die Einhaltung anschließend kontrollieren müsste, bleibt offen. Gerade diese praktischen Fragen dürften entscheidend dafür sein, ob aus der Forderung der Tierärzteschaft tatsächlich eine bundesweit einheitliche Regelung wird.

    Quellen:

  • PETA und die Kritik am Reutlinger Weihnachtscircus: Zwischen Polemik und Realität

    PETA und die Kritik am Reutlinger Weihnachtscircus: Zwischen Polemik und Realität

    Tierrechtsorganisationen wie PETA prangern seit Jahren den Einsatz von Wildtieren in Zirkussen an. Aktuell richtet sich die Kritik gegen den Reutlinger Weihnachtscircus und den Dompteur Elvis Errani. Doch wie stichhaltig sind die Vorwürfe wirklich? PETA kritisiert vor allem die angeblich artwidrige Haltung von Elefanten, die langen Transportzeiten und die Dressurmethoden, die nach Meinung der Organisation oft mit Gewalt einhergehen. Gleichzeitig wirft PETA den Betreibern vor, den Tieren nicht ausreichend Platz und natürliche Bewegungsfreiheit zu bieten. Doch wie viele dieser Behauptungen entsprechen der Realität, und wo handelt es sich lediglich um zugespitzte Polemik? In der Vergangenheit wurde deutlich, dass PETA nicht immer bei den Fakten bleibt, sondern häufig mit Polemik und pauschalen Anschuldigungen arbeitet. Ein prominentes Beispiel dafür sind die haltlosen Behauptungen gegen den Circus Krone, der bereits mehrfach durch Gerichtsentscheidungen entlastet wurde.

    Seit Jahren arbeitet PETA daran, durch emotionale Bilder und reißerische Kampagnen Druck auf Zirkusse auszuüben. Dabei vernachlässigt die Organisation oft, dass nicht alle Betriebe gleich sind. Zirkusse wie der Reutlinger Weihnachtscircus setzen auf Verbesserungen und halten sich an gesetzliche Vorgaben. Ein pauschales Urteil über die gesamte Branche wird weder den Bemühungen der Zirkusbetreiber noch den realen Bedingungen der Tiere gerecht.

    PETA: Lautstarke Vorwürfe ohne ausreichende Beweise

    Die aktuelle Kampagne von PETA gegen den Reutlinger Weihnachtscircus dreht sich um die angeblich artwidrige Haltung und Dressur der Elefanten. Solche Vorwürfe sind nicht neu und folgen einem bekannten Muster: PETA setzt auf emotionale Schlagzeilen, die meist nur auf Vermutungen und Einzelfällen basieren.

    Ein vergleichbarer Fall betrifft den bekannten Circus Krone, der bereits mehrfach Zielscheibe von PETA-Kritik wurde. Die Organisation behauptete, dass Tiere dort schlecht behandelt und vernachlässigt würden. Tatsächlich widersprachen unabhängige Kontrollen und gerichtliche Entscheidungen diesen Anschuldigungen. So urteilte beispielsweise das Amtsgericht München in einem Fall von 2017 zugunsten des Circus Krone, nachdem alle Vorwürfe eingehend geprüft und widerlegt wurden. Auch Sachverständige bestätigten, dass die Haltungsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprachen und keine Anzeichen von Vernachlässigung vorlagen. Trotz der eindeutigen Entscheidungen nutzt PETA solche Behauptungen weiterhin für ihre Kampagnen und generiert dadurch mediale Aufmerksamkeit.

    PETA verpasst es oft, konkrete Beweise vorzulegen, um ihre Anschuldigungen zu stützen. Emotionale Kampagnen sind häufig ein Werkzeug, um Zirkusse und andere Einrichtungen pauschal zu diffamieren, unabhängig von der tatsächlichen Lage vor Ort. Dies wirft die Frage auf, inwieweit es der Organisation um nachhaltige Verbesserungen für die Tiere geht oder ob der Fokus primär auf medialer Aufmerksamkeit und der Generierung von Spenden liegt.

    Der Fall Elvis Errani: Eine verzerrte Darstellung?

    Elvis Errani, der Dompteur der drei Elefantinnen im Reutlinger Weihnachtscircus präsentiert, steht im Mittelpunkt der aktuellen Kritik. PETA verweist auf ein Urteil aus dem Jahr 2015, bei dem es um lange Transportzeiten ging. Was PETA verschweigt: Seitdem wurden die Standards für Tiertransporte deutlich verbessert, und Dompteure wie Errani halten sich an strenge gesetzliche Vorgaben.

    Die Elefantendressur selbst ist ein komplexes Thema, das PETA gerne vereinfacht darstellt. Während Organisationen wie PETA von „Tierquälerei“ sprechen, berufen sich viele Dompteure auf positive Verstärkung und wissenschaftliche Grundlagen in der Tierausbildung. Tatsächlich belegen unabhängige Beobachtungen, dass Zirkuselefanten unter erfahrenen Dompteuren oft ein stabiles und stressfreies Leben führen.

    Viele Kritiker verkennen dabei, dass Tiere in Zirkussen nicht nur physisch, sondern auch psychisch beschäftigt werden müssen. Fühlt sich ein Tier vernachlässigt, entstehen tatsächlich Verhaltensauffälligkeiten wie Weben oder Apathie – doch in modernen Zirkussen wird aktiv daran gearbeitet, solche Zustände zu vermeiden.

    Polemik statt Lösungen: PETA und ihre Agenda

    PETA hat sich in den letzten Jahren den Ruf erarbeitet, mit Polemik und Extremen zu arbeiten, statt konstruktive Lösungen anzubieten. Statt auf wissenschaftliche Fakten oder realistische Verbesserungen für Tiere zu setzen, stellt die Organisation Forderungen, die oft an der Realität vorbeigehen. Ein generelles Zirkus-Wildtierverbot ist eine plakative Forderung, die nicht zwischen gut und schlecht geführten Betrieben unterscheidet.

    Dies hat Folgen für die Tiere selbst: Werden Zirkusse verboten oder wirtschaftlich ruiniert, landen viele Tiere in unsicheren Händen oder in schlecht geführten Auffangstationen, die nicht die Ressourcen für ihre artgerechte Versorgung haben. Tatsächliche Lösungen erfordern eine Zusammenarbeit zwischen Zirkussen, Tierschutzorganisationen und staatlichen Stellen.

    Ein weiteres Beispiel dafür ist die Zusammenarbeit vieler Zirkusse mit Tierärzten, wie etwa im Reutlinger Weihnachtscircus, wo regelmäßige tierärztliche Untersuchungen sicherstellen, dass die Tiere gesund sind und alle gesetzlichen Vorgaben zur Haltung erfüllt werden. Laut einer Studie des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit von 2021 erfüllen 87 % der untersuchten Zirkusse in Deutschland die geforderten Standards.

    Kontrolle statt Verbote: Ein fairer Ansatz

    Anstatt pauschal alle Zirkusse zu verurteilen, sollten bestehende Tierschutzgesetze konsequent umgesetzt und kontrolliert werden. Viele Zirkusse in Deutschland, darunter der Reutlinger Weihnachtscircus, erfüllen die gesetzlichen Vorgaben zur Haltung von Wildtieren und lassen ihre Bedingungen regelmäßig prüfen.

    Ein pauschales Wildtierverbot, wie von PETA gefordert, ignoriert die Bemühungen vieler Zirkusbetriebe und führt zu einer undifferenzierten Debatte. Nicht alle Dompteure sind Tierquäler, und nicht jede Dressur ist automatisch Missbrauch. Ein fairer Ansatz würde Tiere schützen, ohne Zirkusse zu kriminalisieren.

    Fakten statt Emotionen: Die Wahrheit über Zirkustiere

    • Verhaltensstörungen wie „Weben“ sind zwar ein Zeichen von Stress, treten aber auch in Zoos oder bei Hauspferden auf. Solche Beobachtungen sollten nicht pauschalisiert werden.
    • In modernen Zirkussen wie dem Reutlinger Weihnachtscircus erhalten Tiere tierärztliche Betreuung, ausreichend Auslauf und Beschäftigung.
    • Gutachten belegen, dass viele Zirkusbetriebe den gesetzlichen Anforderungen entsprechen – ein Fakt, der von PETA ignoriert wird.

    Fazit: Zwischen berechtigter Kritik und unbegründeter Polemik

    Während Tierschutz ein wichtiges Anliegen ist, muss die Kritik an Wildtierhaltung in Zirkussen auf Fakten und fairer Differenzierung basieren. Der Fall des Circus Krone, der jahrelang Ziel haltloser PETA-Behauptungen war, erinnert an ähnliche Vorfälle bei anderen bekannten Zirkussen wie dem Circus Roncalli und dem Circus Voyage. Beide mussten sich ebenfalls gegen Anschuldigungen verteidigen, die später als unbegründet erwiesen wurden.

    Tiere verdienen Schutz – aber auch die Wahrheit verdient Respekt. Ein fairer Dialog zwischen allen Beteiligten ist der einzige Weg, das Wohl der Tiere langfristig zu verbessern. Gemeinsam lassen sich Lösungen finden, die Tiere wirklich schützen und die Zukunft des Zirkus neu gestalten. 🎪🐘

    Quellen:

  • Die Bundestierärztekammer rudert zurück

    Die Bundestierärztekammer rudert zurück

    Die Bundes-Tierärzte-Kammer (BTK) veröffentlichte am 24.09.2016 eine Stellungnahme zum Thema „Tiere im Zirkus“.

    03.10.2016 Gastartikel Jürgen Friedrich

    Der Zeitpunkt der Stellungnahme ist etwas überraschend, da der Bundesrat erst im März eine rechtlich nicht verbindliche Entschließung zu diesem Thema an die Bundesregierung richtete und diese bislang noch nicht darauf einging.

    In der Stellungnahme der BTK ist der Ton eindeutig besinnlicher als noch in der Pressemitteilung von 2010:

    Die Bundestierärztekammer rudert zurück / Screenshot: eganblog.de/2015/07/22/kein-zaubertrick-siegfried-roy-sollen-sich-in-luft-aufloesen/
    Die Bundestierärztekammer rudert zurück / Screenshot: eganblog.de/2015/07/22/kein-zaubertrick-siegfried-roy-sollen-sich-in-luft-aufloesen/

    Es ist zwar die Rede von „systemimmanente Probleme mit der Haltung bestimmter Tierarten“ – insbesondere klimatische Anforderungen sowie Anforderungen beim Transport – aber von einer expliziten Forderungen nach radikalen nationalen Verboten ist nicht (mehr) die Rede.

    Man führt beispielsweise an, dass – aufgrund ihrer anatomischen Besonderheiten – der Transport von Giraffen „sehr anspruchsvoll und mit großen Belastungen für die Tiere verbunden“ wäre. Wie so ein Transport mit Giraffen ausschaut, kann man übrigens hier sehen (ca. 6 Minuten).

    Die BTK meint auch, dass Anforderungen an bestimmte Umweltgegebenheiten, z.B. für die Haltung von semiaquatischen Tieren, unter den Bedingung eines reisenden Unternehmens „kaum im gebotenen Maß zu erfüllen“ sei – Wobei sich hier nun aber die Frage stellt, was sich die BTK überhaupt konkret unter einem „gebotenen Maß“ vorstellt. Auch, ob und wie man den “systemimmanenten Problemen” grundsätzlich wirksam begegnen könne oder nicht, bleibt offen.

    Selbstredend ist es wichtig, dass man – auch von Seiten der BTK – vorhandene Probleme aufführt

    und konstruktive Kritik übt, damit sich evtl. Missstände ausmerzen lassen (allgemeines Stigmatisieren als „Tierquäler/ei“ sowie vereinzelte, kommunale Verbote sind im Übrigen rein destruktiv und für die Betroffenen stets aufs Neue diskriminierend), aber di Forderung nach einem Verbot kam in der Stellungnahme nirgends zur Sprache – lediglich im letzten Satz heißt es, Zitat:

    Die BTK bekräftigt, dass eine Tierhaltung, bei der die notwendigen Haltungsanforderungen nicht gewährleistet werden können, ohnehin verboten ist, unabhängig davon, ob es sich um domestizierte oder Wildtiere handelt.

    Nun gilt es nur noch herauszufinden, was genau die BTK unter „notwendigen Haltungsanforderungen“ definiert. Jene Mindestanforderungen, wie sie bereits in den Zirkusleitlinien festgehalten wurden und wonach sich auch die jeweils kontrollierenden Veterinärämter richten? Oder sind es völlig andere Vorstellungen, weshalb dann vllt. sogar auch Zoos und ähnliche Einrichtungen radikal verboten werden (müssten)?

    Fazit:

    „Tiere im Zirkus“ sind hiernach also in soweit „ok“, WENN die jeweiligen Bedingungen stimmen, was ja durch die häufigen Kontrollen durch die jeweils zuständigen Veterinärämter geprüft wird – Ein pauschales, nationales Verbot von konkreten Tierarten im Zirkus scheint somit also nicht (mehr) von der BTK gefordert zu werden.

    Ergänzung:

    Bezüglich “systemimmanente Probleme” in Verbindung mit “Anforderungen beim Transport” möchte ich noch auf eine wissenschaftliche Untersuchung verweisen, die im 4. Quartal 2013 veröffentlicht wurde: “Können sich Löwen an die Haltungsbedingungen von Zoo und Zirkus anpassen?” (Birmelin, Albonetti, Bammert). Video dazu – ca. 7 Minuten.

    Dabei haben die Wissenschaftler die Tiere nicht nur in unterschiedlichen Haltungssystemen beobachtet, sondern auch Speichelproben vor und nach einem außergewöhnlich weiten Transport entnommen, um diese auf den Cortisol-Gehalt zu untersuchen. – Kurz und einfach: Cortisol ist ein Stresshormon und die Höhe des Cortisol-Gehalts der entnommenen Speichelproben lassen Rückschlüsse darauf zu, ob das jeweilige Individuum “Stress” hatte, der Gehalt also relativ hoch ist, oder eben nicht, der Wert sich also noch in einem normalen Bereich befindet.

    Es konnte hierbei bei keinem Tier ein ausreichend hoher Cortisol-Gehalt nachgewiesen werden, der ernsthaft auf “Stress” hätte deuten können. Die Wissenschaftler schlossen daraus und aus ihren Beobachtungen (es wurde bei keinem der Tiere Verhaltensstörungen o.ä. festgestellt), dass sich die Tiere – die ja seit Geburt/von klein auf im Zirkus leben – an den Alltag im Zirkus und an das Reisen gewöhnen konnten. – Ein Vergleich mit früheren Untersuchungen in der Serengeti und dem Ngorongoro-Krater in Tansania, Ostafrika (Hanby et al., 1995) zeigte auch, dass die Zirkustiere sogar bessere Werte aufwiesen, als ihre wildlebenden Artgenossen. Vom wissenschaftlichen Standpunkt her gäbe es somit keine Anzeichen, dass das Anpassungspotential der untersuchten Tiere überschritten oder dass das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigt wäre.

    Weitere solcher Untersuchungen wären also begrüßenswert, um das tatsächliche Wohl der jeweiligen Tiere feststellen zu können.