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Illegale Welpeneinfuhr in Grenchen: Angebliche Finderin räumt falsche Fundgeschichte ein

KI-generiertes Symbolbild zum Thema Illegale Welpeneinfuhr in Grenchen: Zwei Welpen auf einer grauen Decke unter der Überschrift „Welpenfund war erfunden“.

Zwei angeblich im Wald bei Grenchen ausgesetzte Hundewelpen sind nach den Ermittlungen der Kantonspolizei Solothurn nicht gefunden, sondern illegal in die Schweiz eingeführt worden. Die Frau, die sich zunächst als Finderin gemeldet hatte, räumte die Einfuhr bei ihrer polizeilichen Befragung ein. Das geht aus der bei Polizeiflash veröffentlichten Polizeimitteilung vom 27. Oktober 2026 hervor. Die Polizei kündigt eine Anzeige wegen Irreführung der Rechtspflege und illegaler Einfuhr von Hundewelpen an.

Vom behaupteten Waldfund zur eingeräumten Einfuhr

Die ursprüngliche Geschichte bezog sich auf Sonntagabend, den 18. Oktober: Die Frau berichtete, sie habe in einem Waldstück bei Grenchen zwei ausgesetzte Welpen entdeckt. Die Tiere wurden in dieser ersten Darstellung als ungefähr zwei Wochen alt beschrieben. Die Polizei griff den vermeintlichen Fund in einer Mitteilung vom 20. Oktober auf. Mit dem Nachtrag vom 27. Oktober korrigiert sie den entscheidenden Punkt dieser Geschichte: Die Hunde waren nach ihren Ermittlungen nicht ausgesetzt worden.

Der Weg zur Polizei führte über einen Tierarzt. Diesem hatte die Frau erzählt, sie habe die beiden Welpen im Wald gefunden; vermutlich seien sie dort zurückgelassen worden. Daraufhin wurde sie angewiesen, die Polizei zu verständigen. Nach Darstellung der Ermittler sollte die Fundgeschichte dazu dienen, die Tiere in der Schweiz offiziell zu erfassen. Als Herkunftsland nennt die Polizei Rumänien, formuliert diesen Teil des Geschehens allerdings weiterhin als mutmaßlichen Ablauf.

Tierheimaufnahme und Untersuchung gingen den Ermittlungen voraus

Die beiden Welpen wurden in einem Tierheim untergebracht und dort tierärztlich untersucht. Anschließend nahmen Mitarbeitende der Fachstelle Tierschutz und Umwelt Ermittlungen auf. Im Verlauf der polizeilichen Befragung gab die Frau schließlich zu, die Hunde selbst illegal eingeführt zu haben. Welche konkrete Einfuhrvorschrift verletzt worden sein soll, erläutert die Polizei nicht; weitere persönliche Angaben zur Beschuldigten hält sie aus Persönlichkeitsschutzgründen zurück.

Für ein Tierheim beginnt mit der Aufnahme solcher Tiere zunächst eine konkrete Versorgungsaufgabe. Ein vergleichbarer, eigenständiger Fall sind die fünf ausgesetzten Dackelwelpen im Tierheim Schwandorf: Dort wurden die Hunde medizinisch versorgt, geimpft und entwurmt. Ihre Vermittlung war erst nach einer Quarantäne und einer genaueren Einschätzung vorgesehen. Diese Maßnahmen betreffen den bayerischen Fall; in Grenchen sind die Unterbringung und die tierärztliche Untersuchung mitgeteilt worden, nicht derselbe weitere Ablauf.

Herkunft und Einreisebedingungen müssen vor dem Transport geklärt sein

Der Grenchen-Fall macht einen praktischen Unterschied sichtbar: Die Vorstellung beim Tierarzt und die Voraussetzungen für einen Grenzübertritt sind verschiedene Angelegenheiten. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit erläutert in seinen Einfuhrhinweisen, dass besondere Einreisevorschriften unter anderem die Einschleppung von Tierseuchen wie Tollwut verhindern sollen. Dafür müssen die erforderlichen Dokumente bereits vor der Einreise vorbereitet werden. Wer einen Hund im Ausland übernimmt, sollte deshalb Herkunft, Alter und die passende Einfuhrart vor dem Transport klären, statt erst nach der Ankunft nach einem Weg zur Erfassung zu suchen.

Für die persönliche Einfuhr eines im Ausland übernommenen Hundes beschreibt der Einfuhrratgeber des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit einen konkreten Ablauf: Das Tier soll während der Öffnungszeiten an einem besetzten Grenzübergang persönlich angemeldet werden. Die Zollmitarbeitenden müssen den Hund und die erforderlichen Dokumente vor Ort ansehen können. Eine Anmeldung über die Anmeldebox oder die Anwendung QuickZoll schließt der Ratgeber deshalb ausdrücklich aus. Zusätzlich nennt er eine Voraussetzung am künftigen Wohnort: Die einführende Person muss bereits vor der Einfuhr bei ihrer Gemeinde als Hundehalterin oder Hundehalter erfasst sein. Für den Hund selbst beschreibt er einen weiteren Schritt nach dem Grenzübertritt: Innerhalb von zehn Tagen soll er einer Tierärztin oder einem Tierarzt vorgestellt werden, die oder der ihn auch in der Hundedatenbank Amicus registriert.

Gerade für junge Hunde beschreibt der behördliche Ratgeber besondere Bedingungen und unterscheidet außerdem zwischen persönlicher Einfuhr und bestimmten Transporten durch Dritte. Aus dem geringen Alter allein lässt sich deshalb noch nicht ableiten, welche Vorschrift im einzelnen Fall verletzt wurde. In Grenchen liegt der entscheidende Gegensatz vielmehr zwischen der zunächst erzählten Fundgeschichte und der später eingeräumten eigenen Einfuhr. Die angekündigte Anzeige betrifft damit sowohl das Einbringen der Welpen in die Schweiz als auch die falsche Darstellung gegenüber den Behörden.

Quellen

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