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Schlachthofskandal Eschau-Hobbach: Mutmaßlicher Initiator vor Gericht

Symbolische Darstellung zum Schlachthofskandal Eschau-Hobbach mit Gerichtsunterlagen und einem Angeklagten im Hintergrund.

Prozess gegen Konrad Melle beginnt in Obernburg

Am Amtsgericht Obernburg beginnt am 5. Oktober 2026 der Strafprozess gegen Konrad Melle. Der Mitarbeiter der Viehvermarktungsgenossenschaft (VVG) Bayern eG steht im Zusammenhang mit den Krankschlachtungen in einer Schlachtstätte im Eschauer Ortsteil Hobbach vor Gericht. Die Verhandlung ist auf zwei Prozesstage angesetzt, ein Urteil wird nach derzeitigem Stand am 26. Oktober erwartet. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Fall war im Sommer 2023 öffentlich geworden. Der Münchner Verein Soko Tierschutz hatte zuvor bereits auf Vorgänge in einem Schlachthof in Aschaffenburg aufmerksam gemacht und anschließend mit versteckt installierten Kameras Aufnahmen aus Hobbach veröffentlicht. Die Bilder dokumentierten Tierleid in der Hobbacher Schlachtstätte. Nach dem damaligen Vorwurf wurden Tiere zur Schlachtung gebracht, obwohl sie für den normalen Transport oder die reguläre Verarbeitung nicht geeignet gewesen sein sollen.

Für Melle geht es nun um seine konkrete Rolle in diesem Ablauf. Sein Name war bereits im Verfahren gegen den früheren Schlachthofbetreiber Erwin Bahrs wiederholt genannt worden. Der Angeklagte äußerte sich gegenüber der berichtenden Redaktion nicht zu den Vorwürfen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

Welche Rolle spielte der Viehhandel?

Im Verfahren gegen den früheren Schlachthofbetreiber Erwin Bahrs war Melles Name wiederholt genannt worden. Vor Gericht verlesene Chatprotokolle beschrieben, dass Melle Tiere bei Bahrs angemeldet haben soll. Nach der damaligen Darstellung kontaktierten Landwirte Melle wegen Tieren, die wegen Erkrankungen oder Verletzungen nicht für den „normalen Schlachthof“ geeignet waren. Den Transport nach Hobbach übernahm demnach er oder eine andere Person.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Verfahren gegen Bahrs erklärt, der Betreiber habe den Schlachthof für die Krankschlachtungen zur Verfügung gestellt. Zugleich wurde Melle als mutmaßlicher Initiator bezeichnet. Melle äußerte sich gegenüber der berichtenden Redaktion nicht zu den Vorwürfen. Ob er das System der Krankschlachtungen tatsächlich initiiert und Tiere gequält hat, wird der Prozess gegen ihn zeigen.

Bahrs wurde ebenso wie mehrere Landwirte bereits rechtskräftig wegen quälerischer Tiermisshandlung verurteilt. Vor Gericht verlesene Chatprotokolle beschrieben, dass Melle Tiere bei Bahrs angemeldet haben soll. Das frühere Urteil beantwortet jedoch nicht automatisch die Vorwürfe gegen Melle. Die juristische Prüfung seiner eigenen Beteiligung bleibt Gegenstand des aktuellen Prozesses.

Warum kranke Tiere nicht einfach zum Schlachthof gebracht werden dürfen

Eine Krankschlachtung als solche ist kein eigener Straftatbestand. Strafrechtlich relevant können jedoch Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben und gegen die Regeln für Transport, Notschlachtung und Verarbeitung sein. Kranke oder verletzte Tiere dürfen grundsätzlich nicht transportiert werden, sofern ihre Transportfähigkeit nicht tierärztlich festgestellt wurde. Die Grenzen dafür sind zum Wohl des Tieres eng gefasst.

Für ein plötzlich verletztes Tier kann unter engen Voraussetzungen eine Notschlachtung vor Ort in Betracht kommen. Dafür muss ein Tierarzt das Tier begutachten und die weitere Behandlung sowie die Verarbeitung freigeben. Auch Tiere, die wegen ihres Zustands weder transportiert noch für den Lebensmittelmarkt verwendet werden dürfen, muss ein Tierarzt begutachten. Sie müssen anschließend fachgerecht getötet und der Tierkörperbeseitigung übergeben werden.

Gerade diese Vorgaben machen den Fall für Landwirte, Händler und Schlachtbetriebe praktisch bedeutsam. Eine ordnungsgemäße Entsorgung kann den wirtschaftlichen Verlust eines Tieres bedeuten. Der Vorwurf gegen das Hobbacher System lautet deshalb, dass kranke Tiere über einen Schlachtbetrieb verwertet worden sein könnten. Ob Melle an dem System beteiligt war, soll das Verfahren zeigen.

Verbleib des Fleisches bleibt ein zentraler Punkt

Unklar blieb bereits im Verfahren gegen Bahrs, was mit dem Fleisch der betroffenen Tiere geschah. Ein als Zeuge vernommener Polizist beschrieb die Abläufe als undurchsichtig. Die Verhandlung gegen Schlachthofbetreiber Bahrs konnte nicht klären, was mit dem Fleisch der Tiere geschah. Der Verbleib des Fleisches blieb damit offen.

Unklar blieb bereits im Verfahren gegen Bahrs, was mit dem Fleisch der betroffenen Tiere geschah. Ein als Zeuge vernommener Polizist beschrieb die Abläufe als undurchsichtig. Die Verhandlung gegen Schlachthofbetreiber Bahrs konnte nicht klären, was mit dem Fleisch der Tiere geschah. Ein anderer Teil soll möglicherweise Lieferungen mit Fleisch gesunder Tiere beigemischt und an Metzger oder Gastronomen verkauft worden sein.

Unklar blieb bereits im Verfahren gegen Bahrs, was mit dem Fleisch der betroffenen Tiere geschah. Ein als Zeuge vernommener Polizist beschrieb die Abläufe als undurchsichtig. Auch die VVG Bayern eG nahm zu einem schriftlichen Fragenkatalog nicht Stellung. Geschäftsführer Franz Mitterberger erklärte auf telefonische Nachfrage, er werde sich nicht gegenüber der Presse äußern. Damit bleibt im Prozess insbesondere zu klären, welche organisatorische Funktion Melle tatsächlich hatte und ob sich aus den Chatverläufen und Zeugenaussagen eine strafbare Beteiligung ableiten lässt.

Quellen

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