Ein junger Habicht ist bei Buchen in einem Tellereisen schwer verletzt worden und später eingeschläfert worden. Die Tierrettung Odenwald Hohenlohe entdeckte den Greifvogel nach Angaben von PETA auf einem Grundstück, auf dem mehrere der Schlagfallen aufgestellt gewesen sein sollen. In der Nähe befand sich demnach ein Huhn in einem Käfig, das möglicherweise als Köder dienen sollte. PETA kündigte daraufhin eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mosbach an.
Schwere Verletzungen an Sehnen und Muskeln
Die Tierretter fanden den Vogel am vergangenen Mittwochabend während eines Einsatzes. Eine Falle hatte den Habicht nach der Darstellung der Organisation am Körper oder an einem Lauf erfasst und dabei Sehnen und Muskeln durchtrennt. Wegen der Schwere der Verletzungen habe es keine Aussicht auf eine erfolgreiche Behandlung gegeben. Der Vogel wurde deshalb eingeschläfert, um sein Leiden zu beenden.
Ob tatsächlich der Habicht mit dem Huhn als Köder angelockt werden sollte, ist Teil der noch zu klärenden Umstände. Fest steht nach der Mitteilung jedoch, dass sich auf dem Grundstück mehrere Tellereisen befanden und mindestens eine Falle ein Tier schwer verletzte. Die Naturschutzbehörde und die Untere Jagdbehörde wurden eingeschaltet, damit weitere Fallen kontrolliert und mögliche Verantwortliche ermittelt werden können.
PETA-Fachreferentin Lisa Redegeld bezeichnete den mutmaßlichen Fallensteller als „Tierquäler“ und forderte Konsequenzen. Diese Bezeichnung ist eine Wertung der Organisation; ob eine bestimmte Person die Fallen aufgestellt hat und welche Straftatbestände erfüllt sein könnten, müssen die zuständigen Behörden und gegebenenfalls ein Gericht klären. PETA will nach eigenen Angaben wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und das Strafgesetzbuch Anzeige erstatten.
Nutzung verboten, Verkauf weiterhin möglich
Tellereisen gehören zu den Fallen, die Tiere durch zuschnappende Metallbügel festsetzen. Ihr Einsatz ist in Deutschland seit Jahrzehnten verboten. Auch innerhalb der Europäischen Union gelten entsprechende Verbote für die Verwendung solcher Fallen. Der Verkauf ist in Deutschland nach der von PETA aufgegriffenen Rechtslage jedoch weiterhin möglich, etwa wenn die Geräte als Sammlerstücke oder Dekorationsobjekte angeboten werden.
Genau darin sieht PETA eine praktische Gesetzeslücke. Die Organisation fordert vom Bundeswirtschaftsministerium ein generelles Verkaufsverbot, damit die Fallen nicht legal erworben und anschließend verbotenerweise eingesetzt werden können. Der Deutsche Tierschutzbund hatte bereits früher darauf hingewiesen, dass Tellereisen und Schlingen Tiere schwer verletzen oder töten können, obwohl ihre Verwendung untersagt ist. Auch der WWF nennt Tellereisen in einer Veröffentlichung zu Wilderei in Deutschland als weiterhin beschlagnahmte illegale Fanggeräte.
Für den aktuellen Fall bedeutet das: Neben der Suche nach dem Verantwortlichen dürfte entscheidend sein, ob sich auf dem Grundstück weitere Fallen befinden und ob Menschen oder Haustiere gefährdet waren. Tellereisen unterscheiden nicht zwischen geschützten Wildtieren, Nutztieren und unbeabsichtigt angelockten Tieren. Die Kontrolle des Geländes ist deshalb nicht nur für die Ermittlungen relevant, sondern auch für die unmittelbare Gefahrenabwehr.
Strafanzeige soll Ermittlungen anstoßen
Nach Angaben von PETA kann Tierquälerei unter bestimmten Voraussetzungen nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Ob diese Vorschrift im Fall des Habichts greift, hängt unter anderem von den konkreten Umständen, dem Vorsatz und den Verletzungsfolgen ab. Eine Strafanzeige leitet nicht automatisch zu einer Verurteilung, sondern gibt den Ermittlungsbehörden Anlass, den Sachverhalt zu prüfen.
Der Tod des Habichts macht zugleich sichtbar, dass das Verbot der Nutzung allein keinen vollständigen Schutz garantiert. Solange solche Fallen legal angeboten werden können, bleibt ihre missbräuchliche Verwendung praktisch möglich. Im Fall von Buchen müssen nun Staatsanwaltschaft und zuständige Behörden klären, wer die Tellereisen aufstellte, ob das Huhn tatsächlich als Köder diente und ob weitere Tiere gefährdet waren.
Quellen
- presseportal.peta.de – Greifvogel in illegalem Tellereisen in Buchen gefangen und schwer verletzt, Tier tot – https://presseportal.peta.de/greifvogel-in-illegalem-tellereisen-in-buchen-gefangen-und-schwer-verletzt-tier-tot-peta-erstattet-strafanzeige
- fuldaerzeitung.de – „Tierquälereien sind vorprogrammiert“: Illegale Tierfallen sind frei verkäuflich – https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/tierquaelereien-sind-vorprogrammiert-illegale-tierfallen-sind-frei-verkaeuflich-13693080.html
- wwf.de – das Thema Wilderei betrifft auf den ersten Blick vor allem – https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/WWF-Hintergrund-Wilderei-in-Deutschland.pdf

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