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Schlagwort: Habicht eingeschläfert

  • Habicht in Tellereisen bei Buchen – PETA stellt Strafanzeige

    Habicht in Tellereisen bei Buchen – PETA stellt Strafanzeige

    Ein junger Habicht ist bei Buchen in einem Tellereisen schwer verletzt worden und später eingeschläfert worden. Die Tierrettung Odenwald Hohenlohe entdeckte den Greifvogel nach Angaben von PETA auf einem Grundstück, auf dem mehrere der verbotenen Schlagfallen aufgestellt gewesen sein sollen. In unmittelbarer Nähe befand sich demnach ein Huhn in einem Käfig, das möglicherweise als Köder eingesetzt wurde. PETA kündigte daraufhin eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mosbach an.

    Schwere Verletzungen lassen keine Rettung mehr zu

    Die Tierretter fanden den Vogel am vergangenen Mittwochabend während eines Einsatzes. Nach Angaben von PETA hatte eine der Fallen den Habicht erfasst und dabei Sehnen und Muskeln schwer verletzt beziehungsweise durchtrennt. Eine erfolgreiche Behandlung war nach Einschätzung der Tierretter nicht mehr möglich. Der Greifvogel wurde deshalb eingeschläfert, um weiteres Leiden zu verhindern.

    Nach Angaben der Tierrettung befanden sich auf dem Grundstück mehrere Tellereisen, von denen mindestens eines den Habicht schwer verletzte. In der Nähe stand außerdem ein Huhn in einem Käfig, weshalb der Verdacht besteht, dass es gezielt als Köder für einen Greifvogel dienen sollte. Ob dies tatsächlich der Zweck des Käfigs war und wer die Fallen aufgestellt hat, ist bislang nicht abschließend geklärt. Die Naturschutzbehörde und die Untere Jagdbehörde wurden eingeschaltet, um das Gelände zu kontrollieren und mögliche Verantwortliche zu ermitteln.

    PETA-Fachreferentin Lisa Redegeld bezeichnete den mutmaßlichen Fallensteller als „Tierquäler“ und forderte Konsequenzen. Die Organisation kündigte an, wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und weitere strafrechtliche Vorschriften Anzeige zu erstatten. Entscheidend für die Ermittlungen dürfte unter anderem sein, wem das Grundstück zuzuordnen ist und wer Zugriff auf die dort aufgestellten Fallen hatte. Auch die Frage, ob weitere Tiere durch die Tellereisen gefährdet oder bereits verletzt wurden, dürfte Bestandteil der behördlichen Prüfung sein.

    Tellereisen verboten – Verkauf weiterhin möglich

    Tellereisen gehören zu den Fallen, bei denen zuschnappende Metallbügel ein Tier festhalten und dabei schwere Verletzungen verursachen können. Ihre Verwendung ist in Deutschland seit Jahrzehnten untersagt, ebenso gelten entsprechende Verbote innerhalb der Europäischen Union. Trotzdem können solche Geräte in Deutschland weiterhin angeboten und verkauft werden, etwa als Sammlerstücke, historische Fanggeräte oder Dekorationsobjekte. Damit bleibt grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, legal erworbene Fallen später dennoch illegal einzusetzen.

    Genau darin sieht PETA eine praktische Schwachstelle der bestehenden Regelung. Die Organisation fordert vom Bundeswirtschaftsministerium ein generelles Verkaufsverbot, damit solche Fallen nicht mehr problemlos erworben werden können. Auch der Deutsche Tierschutzbund hatte bereits früher darauf hingewiesen, dass Tellereisen und Schlingen Tiere schwer verletzen oder töten können, obwohl ihre Verwendung verboten ist. Der WWF beschreibt Tellereisen ebenfalls als illegale Fanggeräte, die bei Fällen von Wilderei und insbesondere bei der Verfolgung von Greifvögeln weiterhin eine Rolle spielen.

    Der Fall bei Buchen zeigt das grundsätzliche Problem solcher Fallen besonders deutlich. Ein Tellereisen unterscheidet nicht zwischen dem möglicherweise beabsichtigten Ziel, geschützten Wildtieren, Haustieren oder anderen Tieren, die zufällig in den Fangbereich geraten. Wird eine solche Falle unbeaufsichtigt aufgestellt, können Verletzungen über längere Zeit unbemerkt bleiben und für das gefangene Tier erhebliche Schmerzen verursachen. Deshalb ist die Kontrolle des gesamten Grundstücks nicht nur für die Ermittlungen, sondern auch zur unmittelbaren Gefahrenabwehr von Bedeutung.

    Strafanzeige soll Verantwortliche ermitteln

    Nach Angaben von PETA kann Tierquälerei unter bestimmten Voraussetzungen nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Welche Vorschriften im konkreten Fall tatsächlich einschlägig sind, hängt von den Ergebnissen der Ermittlungen und den genauen Umständen des Fallenaufbaus ab. Im Mittelpunkt dürfte insbesondere stehen, wer die Tellereisen aufgestellt hat und ob der Habicht gezielt angelockt werden sollte. Ebenso relevant ist, ob weitere Fallen vorhanden waren und ob damit möglicherweise noch andere Tiere gefährdet wurden.

    Der Tod des Habichts macht zugleich deutlich, dass ein reines Nutzungsverbot solche Fanggeräte nicht vollständig aus dem Verkehr zieht. Solange Tellereisen weiterhin legal verkauft und besessen werden können, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit einer missbräuchlichen Verwendung. Ob ein zusätzliches Verkaufsverbot solche Fälle tatsächlich verhindern könnte, ist eine politische Frage, die über den konkreten Vorfall hinausgeht. Im Fall von Buchen liegt der Schwerpunkt nun zunächst darauf, den Ablauf zu rekonstruieren und die verantwortliche Person oder Personen zu ermitteln.

    Quellen

    • PETA Presseportal – Greifvogel in illegalem Tellereisen in Buchen gefangen und schwer verletzt, Tier tot – PETA erstattet StrafanzeigeLink des Artikels
    • Fuldaer Zeitung – „Tierquälereien sind vorprogrammiert“: Illegale Tierfallen sind frei verkäuflichLink des Artikels
    • WWF Deutschland – Wilderei in DeutschlandLink des Artikels