Schlachthof Hürth: Verfahren gegen vier Ex-Mitarbeiter gegen Geldauflagen eingestellt

Das Strafverfahren gegen vier ehemalige Mitarbeiter des Schlachthofs Hürth ist vorläufig eingestellt worden. Jeder Angeklagte muss innerhalb von sechs Monaten eine Geldauflage im mittleren vierstelligen Bereich an eine vom Gericht bestimmte Tierschutzorganisation zahlen. Erfüllen die Männer die Auflagen vollständig, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Ein Urteil und eine strafrechtliche Verurteilung gibt es dann nicht.

Verfahren endet ohne Schuldspruch

Das Amtsgericht Köln stellte das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten nach § 153a Absatz 2 der Strafprozessordnung ein. Während der sechsmonatigen Frist ist die Einstellung zunächst vorläufig. Werden die Geldauflagen nicht vollständig erfüllt, gelten die gesetzlichen Folgen für die Nichterfüllung; bei vollständiger Zahlung wird das Verfahren endgültig eingestellt. Ein Schuldspruch gegen die vier ehemaligen Beschäftigten ergeht damit nicht.

Dem Verfahren waren Aufnahmen vorausgegangen, die ANINOVA Anfang 2023 veröffentlicht hatte. Nach der damaligen Berichterstattung sollen darauf Rinder, Schafe und Ziegen zu sehen sein, bei denen es Probleme bei der Betäubung gegeben haben soll. In einzelnen Szenen sollen sich Tiere nach dem Durchtrennen der Kehle noch bewegt haben. Laut Anklage ging es um mehrere Fälle unsachgemäßer Betäubung und darum, dass trotz erkennbarer Probleme nicht nachgebessert worden sei.

Die Verteidigung hatte die heimlich aufgenommenen Videos im Prozess als Beweismittel angegriffen. Nach ihrer Darstellung waren die Aufnahmen ohne Zustimmung des Schlachthofbetreibers entstanden und damit auf unrechtmäßigem Weg erlangt worden. Der Prozess war deshalb im Mai unterbrochen worden. Eine gerichtliche Bewertung der Vorwürfe mit einem Schuldspruch erfolgt durch die Einstellung nicht.

ANINOVA kritisiert fehlendes Urteil

ANINOVA, die Organisation hinter den veröffentlichten Bildern, reagierte scharf auf die Einstellung. Vorstand Jan Peifer erklärte, die Entscheidung sei angesichts der Aufnahmen kaum nachvollziehbar. Eine Geldauflage sei keine strafrechtliche Verurteilung und dürfe nicht den Eindruck erwecken, massive Verstöße gegen den Tierschutz ließen sich am Ende allein durch eine Zahlung erledigen. ANINOVA wertet den Ausgang deshalb als falsches Signal.

Für ANINOVA bleibt unbefriedigend, dass die Vorwürfe nach dem öffentlich gewordenen Bildmaterial nicht in einem Urteil bewertet werden. Die Organisation hatte die Aufnahmen als Beleg für schwere Missstände präsentiert. Die Verteidigung stellte im Verfahren jedoch deren Entstehung und Verwertbarkeit infrage. Feststellungen zu einer strafrechtlichen Schuld der vier ehemaligen Beschäftigten enthält die Einstellung nicht.

Konsequenzen für den Schlachthof bereits 2023

Unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens hatte die Veröffentlichung damals unmittelbare Folgen für den Betrieb. Das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises schloss den Schlachthof nach den Enthüllungen. Den vier ehemaligen Beschäftigten wurde im Zusammenhang mit dem Verfahren die Berechtigung zum Schlachten entzogen. Diese behördlichen Maßnahmen erfolgten damit bereits vor der nun vorläufigen Einstellung des Strafverfahrens.

Für den Betrieb bedeutete die Schließung zunächst das Ende des Schlachtbetriebs. Die Schlachtberechtigungen der vier ehemaligen Mitarbeiter wurden ebenfalls entzogen. Ob die Schließung oder der Entzug der Berechtigungen später aufgehoben wurden, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor. Für die vier ehemaligen Beschäftigten bleibt als aktueller verfahrensbezogener Schritt die fristgerechte Zahlung der Geldauflagen.

Damit stehen zwei Ebenen nebeneinander: Die Aufnahmen führten nach den Berichten zu behördlichen Maßnahmen, während das Strafverfahren ohne Schuldspruch beendet werden soll. ANINOVA kündigte unterdessen an, auch künftig Aufnahmen aus Tierhaltungs- und Schlachtbetrieben zu veröffentlichen. Die unmittelbar offene Frage ist, ob alle vier Angeklagten ihre Geldauflagen innerhalb der sechs Monate vollständig erfüllen. Erst dann tritt die endgültige Einstellung des Verfahrens ein.

Quellen

Schreibe einen Kommentar