Das Strafverfahren gegen vier ehemalige Mitarbeiter des Schlachthofs Hürth endet voraussichtlich ohne Urteil und ohne strafrechtliche Verurteilung. Das Amtsgericht Köln hat das Verfahren gegen Geldauflagen im mittleren vierstelligen Bereich vorläufig eingestellt. Zahlen die vier Angeklagten die vom Gericht festgelegten Beträge innerhalb von sechs Monaten vollständig an eine bestimmte Tierschutzorganisation, wird das Verfahren endgültig beendet. Ein Schuldspruch über die gegen sie erhobenen Vorwürfe erfolgt damit nicht.
Verfahren endet ohne strafrechtliche Verurteilung
Das Amtsgericht Köln stellte das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der vier Angeklagten nach § 153a Absatz 2 der Strafprozessordnung vorläufig ein. Eine solche Einstellung bedeutet ausdrücklich keine strafrechtliche Verurteilung und enthält auch keine gerichtliche Feststellung der Schuld. Erst wenn die auferlegten Zahlungen vollständig und fristgerecht geleistet wurden, wird die Einstellung endgültig. Werden die Auflagen dagegen nicht erfüllt, kann das Verfahren nach den gesetzlichen Regelungen fortgesetzt werden.
Auslöser des Strafverfahrens waren heimlich entstandene Videoaufnahmen, die die Tierrechtsorganisation ANINOVA Anfang 2023 veröffentlicht hatte. Nach damaligen Medienberichten sollen darauf Rinder, Schafe und Ziegen zu sehen gewesen sein, bei denen es Probleme während der Betäubung gegeben haben soll. In einzelnen Sequenzen sollen Tiere nach dem Durchtrennen der Kehle noch Bewegungen gezeigt haben. Die Staatsanwaltschaft warf den ehemaligen Mitarbeitern unter anderem vor, in mehreren Fällen nicht ordnungsgemäß betäubt und trotz erkennbarer Probleme nicht ausreichend nachgebessert zu haben.
Die Verteidigung griff im Verfahren allerdings die Entstehung und Verwertbarkeit der heimlich aufgenommenen Videos an. Nach ihrer Auffassung waren die Aufnahmen ohne Zustimmung des Schlachthofbetreibers entstanden und deshalb auf unrechtmäßigem Weg erlangt worden. Der Prozess war bereits im Mai unterbrochen worden, nachdem diese Frage eine Rolle gespielt hatte. Zu einer abschließenden gerichtlichen Beweiswürdigung und einem Urteil über die konkreten Vorwürfe kommt es durch die nun beschlossene Einstellung nicht mehr.
ANINOVA kritisiert Einstellung ohne Urteil
ANINOVA reagierte entsprechend enttäuscht auf den Ausgang des Verfahrens. Vorstand Jan Peifer bezeichnete die Entscheidung angesichts der veröffentlichten Aufnahmen als kaum nachvollziehbar und kritisierte, dass es trotz der Vorwürfe zu keiner strafrechtlichen Verurteilung komme. Für die Organisation vermittelt die Einstellung gegen Geldauflagen das falsche Signal. ANINOVA betrachtet das von ihr veröffentlichte Material weiterhin als Beleg für erhebliche Missstände im damaligen Schlachtbetrieb.
Entscheidend ist jedoch die juristische Trennung zwischen den öffentlich erhobenen Vorwürfen und einer tatsächlich festgestellten strafrechtlichen Schuld. Die von ANINOVA veröffentlichten Aufnahmen und deren Interpretation führten zu erheblichen öffentlichen Reaktionen und waren Grundlage der späteren Ermittlungen. Das nun beendete Strafverfahren stellt aber gerade nicht fest, dass die vier ehemaligen Beschäftigten die ihnen vorgeworfenen Taten im strafrechtlichen Sinne begangen haben. Wer die Geldauflagen deshalb mit einer Verurteilung gleichsetzt, würde den Ausgang des Verfahrens falsch darstellen.
Gerade bei öffentlich stark emotionalisierten Tierschutzfällen ist diese Unterscheidung wichtig. Organisationen wie ANINOVA bewerten veröffentlichtes Bildmaterial naturgemäß aus ihrer eigenen Perspektive und verbinden damit konkrete Forderungen. Ob daraus auch eine strafrechtlich nachweisbare Schuld einzelner Personen folgt, entscheiden jedoch Gerichte nach anderen Maßstäben. Im Fall Hürth endet dieses Verfahren nun voraussichtlich, ohne dass eine solche Entscheidung getroffen wird.
Behördliche Konsequenzen bereits seit 2023
Unabhängig vom strafrechtlichen Ausgang hatten die veröffentlichten Aufnahmen bereits 2023 erhebliche Konsequenzen für den Schlachthof. Das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises schloss den Betrieb nach Bekanntwerden der Vorwürfe. Außerdem wurde den vier ehemaligen Mitarbeitern im Zusammenhang mit den damaligen Vorgängen die Berechtigung zum Schlachten entzogen. Damit griffen die Behörden bereits lange vor dem jetzigen Abschluss des Strafverfahrens ein.
Diese verwaltungsrechtlichen Maßnahmen sind jedoch von dem späteren Strafverfahren zu unterscheiden. Eine Betriebsschließung oder der Entzug einer Schlachtberechtigung folgt anderen rechtlichen Voraussetzungen als eine strafrechtliche Verurteilung eines Mitarbeiters. Ähnliche Diskussionen um Tierschutzvorgaben, behördliche Kontrolle und Schlachtbetriebe gab es auch in anderen Fällen, über die GERATI bereits im Zusammenhang mit einem neuen Schlachthof für Aschaffenburg berichtet hat. Im Fall Hürth stehen deshalb behördliche Folgen einerseits und ein ohne Schuldspruch endendes Strafverfahren andererseits nebeneinander.
Für die vier ehemaligen Beschäftigten ist das Verfahren zunächst noch nicht endgültig abgeschlossen. Sie müssen die jeweils festgesetzten Geldauflagen innerhalb von sechs Monaten vollständig erfüllen. Erst danach wird die Einstellung endgültig wirksam. ANINOVA kündigte unterdessen an, weiterhin heimlich entstandenes Material aus Tierhaltungs- und Schlachtbetrieben zu veröffentlichen.
Am Ende bleibt damit ein Ergebnis, das weniger eindeutig ist, als es die ursprüngliche öffentliche Debatte vermuten ließ. Die Aufnahmen hatten massive Konsequenzen für den Betrieb und die betroffenen Mitarbeiter, führten aber nicht zu einem strafrechtlichen Schuldspruch. ANINOVA kritisiert genau das als falsches Signal, während das Gericht mit der Einstellung keine Aussage über eine strafrechtliche Schuld trifft. Diese beiden Ebenen sollten bei der Bewertung des Falls klar voneinander getrennt bleiben.
Quellen
fair-NEWS – Tierquälerei im Schlachthof Hürth bleibt ohne Urteil – ANINOVA maßlos enttäuscht
https://www.fair-news.de/3829478/tierquaelerei-im-schlachthof-huerth-bleibt-ohne-urteil-aninova-masslos-enttaeuscht
WDR – Schlachthof Hürth: Tierquälerei-Verfahren eingestellt
https://www1.wdr.de/nrw/rheinland/rhein-erft-kreis/schlachthof-huerth-tierquaelerei-verfahren-eingestellt-aninova-100.html

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