Taubenauflass von Butzbach nach Kempen geplant – PETA fordert Verbot

Die Reisevereinigung 14 Kempen plant nach Angaben von PETA einen Taubenauflass, bei dem 2.400 Brieftauben rund 196 Kilometer bis zu ihren Heimatschlägen zurücklegen sollen. PETA hat deshalb das Veterinäramt im Kreis Viersen aufgefordert, die Veranstaltung zu untersagen. Die Organisation bezeichnet Taubenwettflüge als tierschutzwidrig und fordert ein Verbot solcher Veranstaltungen in Deutschland.

PETA macht Verluste und mögliche Verstöße zum Kern der Kritik

PETA-Fachreferentin Monic Moll bezeichnete die Veranstaltung als tierschutzwidrig und forderte ein Ende der Taubenwettflüge in Deutschland. Nach Darstellung der Organisation würden die Tiere nicht allein durch den Wunsch zum Heimatschlag zur Rückkehr motiviert, sondern auch durch ihre Bindung an den Schlag und den jeweiligen Partnervogel. Diese Interpretation ist eine Position der Tierrechtsorganisation und keine festgestellte veterinärmedizinische Ursache für das Verhalten der Tauben. PETA verweist zudem auf Flüssigkeitsmangel, Hunger, Erschöpfung und Verletzungen als mögliche Todesursachen während der Flüge.

In ihrer Pressemitteilung verweist PETA auf eine von Dr. med. vet. Warzecha et al. angeführte Studie, die eine durchschnittliche Verlustrate von 53 Prozent pro Saison nennen soll. Die Pressemitteilung nennt jedoch weder den vollständigen Studientitel noch eine konkrete Fundstelle, den Untersuchungszeitraum, das Untersuchungsdesign oder die Stichprobengröße. Deshalb lässt sich die Aussagekraft dieser Zahl anhand der zitierten Quelle nicht belastbar bewerten. Sie kann ohne diese methodischen Angaben zudem nicht ohne Weiteres auf den geplanten Auflass übertragen werden.

Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes ist entscheidend

Rechtlich beruft sich PETA auf Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes. Die von PETA und einem Bericht der Schwetzinger Zeitung wiedergegebene Regelung betrifft unter anderem das Verbot, einem Tier Leistungen abzuverlangen, die seine Kräfte übersteigen, sowie Maßnahmen bei sportlichen Wettkämpfen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Ob ein konkreter Taubenauflass diese Tatbestandsmerkmale erfüllt, hängt von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls ab. Dazu zählen etwa Wetterlage, Transport, Gesundheitszustand der Tiere, Flugstrecke und vorgesehene Aufsicht.

Die Forderung an das Veterinäramt ist damit ein Prüf- und Untersagungsbegehren. Aus den vorliegenden PETA-Angaben folgt nicht, dass die Behörde einen Verstoß festgestellt oder den Flug verboten hat. Für die rechtliche Bewertung wären daher die konkreten Veranstaltungsbedingungen, Schutzvorkehrungen und eine fachliche Einschätzung der zuständigen Behörde entscheidend. Eine behördliche oder gerichtliche Einzelfallentscheidung zu dem geplanten Auflass ist in den vorliegenden Quellen nicht dokumentiert.

Frühere PETA-Forderungen zeigen ein wiederkehrendes Konfliktmuster

PETA hat auch bei anderen Taubenauflässen Veterinärämter zum Einschreiten aufgefordert. Eine PETA-Mitteilung vom 2. Juli 2026 und der dazugehörige Bericht der Schwetzinger Zeitung beschreiben einen geplanten Auflass in Hockenheim mit rund 700 Tieren und einer Strecke von 303 Kilometern. Dieser Fall wird hier lediglich als Beispiel für eine ähnliche Forderung von PETA genannt; aus ihm ergibt sich keine Aussage über die Belastung des Fluges der Reisevereinigung 14 Kempen. Auch bei einer Veranstaltung in Kassel forderte PETA ein grundsätzliches Verbot von Brieftaubenzucht und Wettflügen.

In der Kasseler Darstellung verwies die Organisation neben Flugverlusten auf den Umgang mit leistungsschwachen Tieren und auf mögliche Auswirkungen gestrandeter Tauben auf städtische Populationen. Diese allgemeinen Positionen und Vorwürfe belegen keinen konkreten Befund zu den für die Reisevereinigung 14 Kempen genannten Tauben. Der aktuelle Konflikt bleibt deshalb auf die angekündigte Veranstaltung und die von PETA geforderte Prüfung konzentriert. Die Quellen geben keine unabhängige Bewertung der konkreten Bedingungen dieses Auflasses wieder.

Offene Fragen zur geplanten Veranstaltung

Für die öffentliche Bewertung bleiben mehrere Einzelheiten offen. Es fehlen Angaben dazu, wie viele Tauben tatsächlich starten sollen, welche Wettergrenzen gelten, wie vermisste Tiere erfasst werden und welche Maßnahmen für verletzte oder erschöpfte Vögel vorgesehen sind. Ebenfalls ist aus den vorliegenden Informationen nicht ersichtlich, welche Schutzvorkehrungen der Veranstalter angekündigt hat. Diese Punkte wären für eine fachliche und rechtliche Einordnung des Auflasses relevant.

Der Konflikt zwischen PETA und den Brieftaubenvereinen betrifft damit vor allem die grundsätzliche Frage, ob Wettflugbedingungen den Anforderungen des Tierschutzgesetzes genügen. Die Strecke, die geplante Tierzahl und die konkreten Schutzmaßnahmen sind dabei zusammen mit Wetter, Transport, Gesundheitszustand und Überwachung zu bewerten. Die vorliegenden Angaben dokumentieren PETAs Forderung und die offenen Prüfungsfragen. Sie enthalten jedoch keine abschließende Bewertung der Veranstaltung.

Quellen

Schreibe einen Kommentar