BTK will Kastration, Kennzeichnung und Registrierung verbinden
Die Bundestierärztekammer (BTK) fordert eine bundesweit einheitliche Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang. BTK-Präsident Holger Vogel sagte der „Rheinischen Post“, freilebende Katzenpopulationen seien seit Jahren ein erhebliches Tierschutzproblem. Als einen wesentlichen Faktor nennt er den Nachwuchs unkastrierter Freigängerkatzen aus Privathaushalten. Die Forderung richtet sich damit nicht nur auf bereits herrenlose Tiere, sondern auch auf die Haltung von Katzen, die regelmäßig nach draußen dürfen.
Nach Vogels Darstellung reicht es nicht aus, ausschließlich Straßenkatzen zu kastrieren. Die BTK verlangt zusätzlich eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, damit Tiere eindeutig ihren Haltern zugeordnet werden können. Erst diese Verbindung würde aus Sicht der Kammer eine Kontrolle der Kastrationsvorgabe ermöglichen. Welche konkrete Form eine bundesweite Regelung haben soll und wie Ausnahmen oder die praktische Kontrolle ausgestaltet würden, geht aus den vorliegenden Äußerungen nicht hervor.
Deutschland hat unterschiedliche Katzenschutzverordnungen
Derzeit werden Katzenschutzverordnungen von Ländern oder Kommunen geregelt. Rechtliche Grundlage ist § 13b des Tierschutzgesetzes; die Länder können die Zuständigkeit zum Erlass entsprechender Verordnungen teilweise auf andere Behörden übertragen. Die BTK bezeichnet die bestehende Struktur als „Flickenteppich“ und bewertet ihre Wirkung als nur begrenzt erfolgreich. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes gelten in mehr als 3.300 Städten und Gemeinden Katzenschutz- oder Kastrationsverordnungen. Diese Zahl stammt aus der Darstellung des Verbandes und ist in den vorliegenden Unterlagen nicht durch eine zentrale amtliche Übersicht ergänzt.
Ein Beispiel für eine weitergehende Regelung ist Schleswig-Holstein. Dort müssen Halter seit dem 1. Juli Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, wenn sie ihnen freien Auslauf ermöglichen. Reine Wohnungskatzen sind von dieser Vorgabe ausgenommen. Das Beispiel zeigt zugleich, dass bereits bestehende Regelungen die von der BTK geforderte Kombination grundsätzlich kennen, ihre Geltung aber regional begrenzt ist.
Tierschutzbund unterstützt die Forderung – amtliche Bewertung bleibt offen
Auch der Deutsche Tierschutzbund spricht sich für eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen aus. Präsident Thomas Schröder bezeichnete sie gegenüber der „Rheinischen Post“ als wirksamsten Hebel, um das Leid von Straßenkatzen langfristig einzudämmen. Der Verband verweist dabei auf Hunger, Krankheiten, Parasiten und Verletzungen bei Tieren, die ohne ausreichende Versorgung auf der Straße leben. Schröder fordert zugleich eine verlässliche finanzielle Unterstützung für Tierschutzvereine und Tierheime, die Straßenkatzen kastrieren und anschließend versorgen. Diese Einschätzungen und Forderungen sind Positionen der beteiligten Verbände; ein neuer bundesweiter veterinärmedizinischer Befund oder eine gerichtliche Bewertung zur Wirksamkeit einer solchen Pflicht liegt in den bereitgestellten Quellen nicht vor.
Die vorliegenden Informationen belegen daher vor allem eine politische und fachpolitische Forderung, nicht aber bereits eine beschlossene Änderung des Bundesrechts. Sicher ist, dass die BTK Kastration, Kennzeichnung und Registrierung als zusammengehörige Maßnahmen betrachtet. Ob der Bund eine solche Regelung schaffen will, welche Behörde sie überwachen würde und wie die Belastungen für Halter und Tierarztpraxen verteilt wären, bleibt in der veröffentlichten Stellungnahme offen.
#### Quellen: https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/tieraerzte-fordern-bundesweite-kastrationspflicht-fuer-katzen-220793.html
