Chihuahua Bella beide Augen zerstört: Tierquäler darf nach drei Jahren wieder Tiere halten

Ein Chihuahua wird derart brutal misshandelt, dass beide Augen zerstört werden und operativ entfernt werden müssen. Dazu kommen Verletzungen am Schädel, am Kiefer und am Zungenbein. Das Amtsgericht Leipzig hat nun einen 44-jährigen Mann wegen der Misshandlung der Hündin Bella und eines weiteren Delikts zu einer Geldstrafe verurteilt. Besonders bemerkenswert: Trotz der außergewöhnlichen Brutalität untersagte das Gericht ihm die Tierhaltung lediglich für drei Jahre.

Der Fall ereignete sich bereits am 18. Juni 2025 in Leipzig-Möckern. Was Bella an diesem Nachmittag widerfuhr, lässt sich anhand der Zeugenaussagen vor Gericht und weiterer Angaben ihrer Halterin inzwischen deutlich genauer rekonstruieren.

Bella soll wegen Kot und Urin in der Wohnung bestraft worden sein

Nach der Anklage befand sich Bella am Nachmittag des 18. Juni 2025 mit dem damaligen Partner ihrer Halterin allein in deren Wohnung. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mann die kleine Chihuahua-Hündin dort massiv misshandelte.

Als möglicher Auslöser wurde vor Gericht geschildert, Bella habe offenbar ins Bett uriniert und zusätzlich Kot in der Wohnung abgesetzt. Nach Aussage ihrer Halterin soll der damals 43-Jährige daraufhin ausgerastet sein.

Wie genau die einzelnen Verletzungen verursacht wurden, geht aus dem öffentlich zugänglichen Gerichtsbericht nicht hervor. Das Ergebnis der Gewalteinwirkung war jedoch verheerend.

Während Bellas Halterin auf dem Heimweg von der Arbeit war, erhielt sie einen Anruf ihres damaligen Partners. Mit Bella sei etwas passiert. Als die Frau am Wohnhaus eintraf, wartete der Mann bereits mit dem in eine Decke gewickelten Hund.

Vor Gericht erinnerte sie sich unter Tränen an den Anblick: Bella sei vollkommen still gewesen, ihr Kopf voller Blut.

Beide Augen von Chihuahua Bella vollständig zerstört

Gemeinsam fuhren beide zunächst zu einem Tierarzt. Dort soll der Mann Bella ihrer Halterin übergeben und anschließend die Praxis verlassen haben.

Die Untersuchungen offenbarten das ganze Ausmaß der Verletzungen. Im Gerichtsverfahren war von einer Schädel- und Augenhöhlenfraktur die Rede. Beide Augäpfel waren gerissen und so schwer beschädigt, dass sie in einer Tierklinik operativ entfernt werden mussten.

Damit verlor Bella durch die Misshandlung dauerhaft ihr Augenlicht.

Noch detaillierter schilderte Bellas Halterin die medizinischen Folgen später in einem öffentlich zugänglichen Spendenaufruf. Demnach seien bei Röntgenuntersuchungen zusätzlich eine leichte Schädelfraktur, ein auf einer Seite angebrochenes Kiefergelenk sowie ein gestauchtes Zungenbein festgestellt worden.

Diese Verletzungen mussten nach Angaben der Halterin nicht operiert werden und konnten im Laufe der Zeit verheilen. Die Blindheit dagegen bleibt für Bella für den Rest ihres Lebens.

Tierärztin: Solche Verletzungen hatte sie noch nicht gesehen

Wie außergewöhnlich die Verletzungen waren, machte auch die behandelnde Tierärztin vor dem Amtsgericht Leipzig deutlich.

Die 31-jährige Veterinärin erklärte, sie sei aufgrund ihres Berufs einiges gewohnt. Verletzungen wie bei Bella habe sie jedoch bislang nicht erlebt.

Neben den erheblichen Schmerzen und körperlichen Schäden bedeutet gerade der plötzliche vollständige Verlust des Augenlichts eine enorme Belastung für einen Hund. Bella musste von einem Moment auf den anderen lernen, sich ohne visuelle Orientierung in ihrer Umwelt zurechtzufinden.

Auch für ihre Halterin hatte der Vorfall massive Folgen. Sie erlitt nach eigenen Angaben einen Zusammenbruch und war zunächst zwei Wochen arbeitsunfähig.

Später berichtete sie, dass sie Bella über längere Zeit nicht alleine lassen wollte. Nach ihren Angaben verlor sie schließlich während der Probezeit auch ihren Arbeitsplatz, nachdem es infolge des traumatischen Erlebnisses zu zahlreichen Krankheitstagen gekommen war.

Rund 3.200 Euro Tierarztkosten nach der Misshandlung

Zu den emotionalen Folgen kamen erhebliche finanzielle Belastungen.

Nach Angaben der Halterin erhielt sie Monate nach der Tat eine Rechnung über rund 3.200 Euro für Bellas medizinische Behandlung. Im November 2025 startete sie deshalb einen Spendenaufruf.

Darin schilderte sie zugleich, dass sich nach der Misshandlung das Veterinäramt eingeschaltet habe. Nach ihren Angaben habe es zusätzliche Zeit und Kraft gekostet, Bella anschließend überhaupt wieder zurückzubekommen.

Damit endeten die Folgen der Tat für Hund und Halterin keineswegs mit der Notoperation.

Halterin berichtet von früheren Ausrastern

Im Prozess zeichnete Bellas Halterin außerdem ein düsteres Bild der Beziehung zu dem Angeklagten.

Etwa fünf Jahre seien sie zum Zeitpunkt der Tat zusammen gewesen. Sie bezeichnete den Mann vor Gericht als narzisstisch und berichtete davon, dass er nicht nur sie, sondern auch Bella bereits zuvor schlecht behandelt habe.

Nach ihrer Darstellung soll er versucht haben, den Hund wegen vermeintlichen Fehlverhaltens zu bestrafen und dabei seine Macht zu demonstrieren.

Der Vorfall vom Juni 2025 sei demnach nicht der erste Ausraster gewesen. Die Frau berichtete außerdem, sie habe Angst vor ihrem damaligen Partner gehabt. Obwohl die Beziehung für sie innerlich bereits beendet gewesen sei, habe sie sich deshalb lange nicht getraut, sich zu trennen.

Diese Schilderungen stammen aus der Aussage der Zeugin und sind entsprechend als ihre Darstellung des damaligen Zusammenlebens einzuordnen.

Angeklagter erscheint nicht vor Gericht

Zur Verhandlung am 31. Juli 2026 erschien der inzwischen 44-jährige Angeklagte selbst nicht. Der Prozess fand daher ohne ihn statt.

Neben dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz musste sich das Gericht noch mit einem Betrugsvorwurf beschäftigen.

Nach dem Bericht über die Verhandlung war der Mann bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Seit dem Jahr 2000 soll es unter anderem Verurteilungen wegen schweren Raubs und Körperverletzung gegeben haben. Zudem soll aktuell wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln gegen ihn ermittelt werden.

Auch hier gilt: Bei einem laufenden Ermittlungsverfahren handelt es sich zunächst um einen Verdacht und nicht um eine rechtskräftig festgestellte Straftat.

Richterin: „So herzlos, dass ich fast sprachlos bin“

Amtsrichterin Ute Fritsch hatte nach Abschluss der Beweisaufnahme nach Medienangaben keine Zweifel daran, wer Bella die schweren Verletzungen zugefügt hatte.

Auch in ihrer Urteilsbegründung zeigte sie sich von der Brutalität erschüttert. Das Verhalten sei derart herzlos gewesen, dass sie nahezu sprachlos sei.

Das Gericht verhängte insgesamt 260 Tagessätze zu jeweils 15 Euro. Rechnerisch entspricht das einer Geldstrafe von 3.900 Euro.

Allerdings ist wichtig: In diese Gesamtstrafe floss auch das zusätzlich angeklagte Betrugsdelikt ein. Die 3.900 Euro können deshalb nicht vollständig als Strafe ausschließlich für die Misshandlung Bellas betrachtet werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 180 Tagessätze zu jeweils 18 Euro und damit 3.240 Euro gefordert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nur drei Jahre Tierhalteverbot

Neben der Geldstrafe verhängte das Amtsgericht ein dreijähriges Tierhalteverbot.

Gerade dieser Punkt wirft angesichts der dokumentierten Verletzungen Fragen auf.

Das deutsche Tierschutzgesetz ermöglicht bei einer Verurteilung wegen einer Straftat nach § 17 TierSchG ein Verbot, Tiere zu halten oder zu betreuen. Dieses kann für einen Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist sogar ein dauerhaftes Verbot möglich.

Das Gericht entschied sich bei Bella dennoch für drei Jahre.

Nach Ablauf dieses Zeitraums könnte der Verurteilte grundsätzlich wieder Tiere halten, sofern keine andere behördliche oder gerichtliche Entscheidung dem entgegensteht.

GERATI meint: Wie brutal muss Tierquälerei für ein dauerhaftes Verbot sein?

Bella wurde nicht geschlagen und kam anschließend mit einigen Prellungen davon. Ihre Verletzungen waren so schwer, dass beide Augen nicht mehr zu retten waren. Sie verlor dauerhaft ihr Augenlicht. Hinzu kamen Verletzungen an Schädel, Augenhöhlen, Kiefer und Zungenbein.

Eine Tierärztin erklärte vor Gericht, Verletzungen dieses Ausmaßes bislang nicht erlebt zu haben.

Gerade deshalb muss die Frage erlaubt sein, welchen Zweck ein Tierhalteverbot erfüllt, wenn ein Mensch nach einer derart massiven Misshandlung bereits nach drei Jahren grundsätzlich wieder ein Tier halten darf.

Das Tierschutzgesetz stellt entsprechende Instrumente ausdrücklich zur Verfügung. Gerichte können Tierhaltung bei einer Verurteilung nach § 17 für bis zu fünf Jahre und unter bestimmten Voraussetzungen sogar dauerhaft untersagen.

Bella kann ihre Augen dagegen nicht nach drei Jahren zurückbekommen.

Sie wird für den Rest ihres Lebens blind bleiben.

GERATI-Fazit

Der Fall Bella zeigt auf erschreckende Weise, welche dauerhaften Folgen Tiermisshandlungen haben können. Wenige Minuten Gewalt haben ausgereicht, um einem kleinen Hund das Augenlicht für immer zu nehmen und auch das Leben seiner Halterin massiv zu verändern.

Das Amtsgericht Leipzig hat die Tat nicht bagatellisiert. Die deutlichen Worte der Richterin zeigen, wie außergewöhnlich selbst das Gericht die Brutalität bewertete.

Trotzdem bleibt ein bitterer Widerspruch: Bellas Folgen sind lebenslang. Das gerichtlich ausgesprochene Tierhalteverbot dauert drei Jahre.

Ob dieses Verhältnis dem Schutz zukünftiger Tiere gerecht wird, darüber darf und sollte diskutiert werden.

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