Haihandel Verbot: Weltartenkonferenz setzt neue Grenzen für den internationalen Tierhandel

Die Weltartenkonferenz hat im Dezember 2025 erstmals ein kommerzielles Handelsverbot für bestimmte Haiarten beschlossen. Der internationale Kauf und Verkauf des Weißspitzen-Hochseehais sowie des Walhais ist damit künftig strafbar. Zugleich wurden weitere Entscheidungen zum Schutz von Teufelsrochen, Wasserfröschen, Aalen sowie zum fortbestehenden Schutzstatus von Giraffen, Nashörnern und Elfenbein getroffen. Die Beschlüsse markieren einen wichtigen Einschnitt in den bisherigen Umgang mit bedrohten Arten – und werfen zugleich Fragen nach Reichweite, Kontrolle und Konsequenz dieser Maßnahmen auf.

Das nun beschlossene Haihandel Verbot gilt als historisch, weil erstmals nicht nur Fangquoten reguliert, sondern der kommerzielle Handel bestimmter Haiarten vollständig untersagt wird. Tierschutzorganisationen sprechen von einem Meilenstein, während Kritiker darauf verweisen, dass nach wie vor zahlreiche andere Haiarten weiterhin gehandelt werden dürfen. Die Weltartenkonferenz bewegt sich damit erneut auf dem schmalen Grat zwischen politischem Konsens und ökologischem Notstand.

Entscheidungen der Weltartenkonferenz im Überblick

Handelsverbot für Weißspitzen-Hochseehai und Walhai

Kern der aktuellen Beschlüsse der Weltartenkonferenz ist das Handelsverbot für zwei besonders bedrohte Haiarten: den Weißspitzen-Hochseehai und den Walhai. Beide Arten sind seit Jahren stark dezimiert, vor allem durch den internationalen Handel mit Haiflossen. Diese landen häufig in Asien in Suppentöpfen oder Pfannen und erzielen hohe Preise.

Mit dem Verbot wird der kommerzielle Handel erstmals eindeutig unter Strafe gestellt. Fachleute sehen darin ein entscheidendes Instrument, um die Bestände dieser Arten langfristig zu stabilisieren. Nach Einschätzung des International Fund for Animal Welfare könnte insbesondere der Weißspitzen-Hochseehai durch das Verbot „vor dem Aussterben bewahrt“ werden. Damit wird zumindest für diese beiden Arten eine rechtlich verbindliche Schutzbarriere errichtet.

Teufelsrochen: Vollständiger Bann des Handels

Bereits wenige Tage vor den Hai-Entscheidungen wurde bekannt, dass auch der Handel mit Teufelsrochen künftig verboten wird. Diese großen, planktonfressenden Rochen sind vor allem durch gezielten Fang für den internationalen Markt gefährdet. Ihre Kiemenplatten werden insbesondere in der traditionellen Medizin als begehrte Ware gehandelt.

Mit dem nun beschlossenen Verbot gilt erstmals auch für diese Tiere ein vollständiger Handelsstopp. Damit wird der Teufelsrochen Handel international unterbunden. Für viele Artenschützer ist dies ein weiterer wichtiger Schritt, um den dramatischen Bestandsrückgang dieser Tiere zumindest einzudämmen.

Strengere Kontrolle des Wasserfrosch-Handels

Neben Haien und Rochen stand auch der weltweite Handel mit Wasserfröschen auf der Tagesordnung. Ab Mitte 2027 sollen die Kontrollen deutlich verschärft werden. Die Schenkel dieser Frösche gelten in mehreren europäischen Ländern weiterhin als Delikatesse. Der internationale Handel hat in den vergangenen Jahren jedoch zu einem massiven Rückgang der Bestände in den Herkunftsländern geführt.

Die vorgesehenen Maßnahmen zielen darauf ab, den Wasserfrösche Kontrolle zu unterstellen und langfristig auch den Froschschenkelmarkt zu verkleinern. Die Organisation Pro Wildlife sprach von einem „Riesenerfolg“ und betonte, dass mit den neuen Regeln erstmals die ökologischen Folgen des Froschhandels ernsthaft berücksichtigt würden.

Unterschiedliche Behandlung der Aalarten

Einen Dämpfer für umfassende Schutzbemühungen brachte die Entscheidung zur Situation der Aale. Ein Antrag der Europäischen Union, den Handel auch für den Japanischen und Amerikanischen Aal stärker zu regulieren, wurde abgelehnt. Damit bleiben diese beiden Arten weiterhin frei handelbar. Im Gegensatz dazu steht der Europäische Aal, für den bereits seit 2009 ein Handelsverbot gilt.

Diese unterschiedliche Behandlung der Aalarten verdeutlicht einmal mehr, wie stark politische und wirtschaftliche Interessen den internationalen Artenschutz beeinflussen. Ein einheitlicher Schutzstandard für alle bedrohten Aalarten wurde erneut nicht erreicht.

Schutzstatus von Giraffen, Nashörnern und Elfenbein bleibt bestehen

Unverändert bleibt der Schutzstatus mehrerer ikonischer Tierarten. Anträge, die bestehenden Handelsbeschränkungen für Giraffen, Nashörner oder Elfenbein zu lockern, wurden von der Konferenz abgelehnt. Damit bleibt der internationale Handel mit diesen Materialien weiterhin streng reglementiert.

Für den globalen Artenschutz Konferenz-Rahmen bedeutet dies zumindest eine Stabilisierung des bisherigen Schutzniveaus. Eine Ausweitung des Schutzes über den bisherigen Stand hinaus wurde jedoch nicht beschlossen.

Reaktionen von Tierschutzorganisationen

Tierschutzorganisationen begrüßten die Beschlüsse der Konferenz insgesamt. Besonders das Handelsverbot für Haie und Teufelsrochen wurde als Durchbruch gewertet. Die Organisation Pro Wildlife sprach von einem wichtigen Erfolg für den Schutz ganzer Ökosysteme, da sowohl Haie als auch Rochen eine zentrale Rolle in marinen Nahrungsketten spielen.

Gleichzeitig machten Vertreter mehrerer Organisationen deutlich, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um den globalen Druck auf die Meere fundamental zu reduzieren. Der internationale Walhai Schutz etwa greift nur dann effektiv, wenn die Einhaltung der Regeln auch in den Hauptabsatzmärkten konsequent überwacht wird.

Internationale Wirkung und kontrollpolitische Herausforderungen

Die Entscheidungen der Weltartenkonferenz entfalten ihre Wirkung nur dann, wenn sie von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt und tatsächlich kontrolliert werden. Gerade beim Handelsverbot Haie stellt sich die Frage der effektiven Durchsetzung. Der illegale Handel mit Tierprodukten ist in vielen Regionen trotz bestehender Verbote weiterhin ein lukratives Geschäft.

Ohne funktionierende Zollkontrollen, klare Strafverfolgung und internationale Zusammenarbeit drohen die neuen Regelungen ins Leere zu laufen. Hinzu kommt, dass der Onlinehandel neue Absatzwege eröffnet, die sich staatlicher Kontrolle oft entziehen. Die Beschlüsse der Konferenz stellen damit zwar einen rechtlichen Rahmen bereit, lösen aber nicht automatisch die strukturellen Probleme des globalen Tierhandels.

Bedeutung für den internationalen Tierhandel

Die nun gefassten Beschlüsse haben weitreichende Auswirkungen auf den weltweiten Handel mit bedrohten Arten. Erstmals wird mit dem vollständigen Handelsverbot einzelner Haiarten ein klarer wirtschaftlicher Riegel vorgeschoben. Für betroffene Fischerregionen bedeutet das auch den Wegfall eines lukrativen Einkommenszweigs, was die Notwendigkeit sozialer Ausgleichsmaßnahmen unterstreicht.

Gleichzeitig zeigt die Konferenz mit der Entscheidung zu Wasserfröschen und Aalen, dass Handelsbeschränkungen auch künftig selektiv bleiben. Nicht der pauschale Schutz aller bedrohten Arten dominiert die Diskussion, sondern weiterhin eine fallweise Regulierung je nach politischer Durchsetzbarkeit.

Bewertung im Lichte des globalen Artenschutzes

Die Beschlüsse der Konferenz markieren einen wichtigen Schritt innerhalb der internationalen Schutzbemühungen. Der Artenschutz Konferenz-Rahmen wird damit punktuell gestärkt, ohne jedoch einen grundlegenden Kurswechsel einzuleiten. Einzelne Arten erhalten nun einen besseren rechtlichen Schutz, während andere weiterhin wirtschaftlichen Interessen untergeordnet bleiben.

Gerade die unterschiedliche Behandlung der Aalarten verdeutlicht die Grenzen des Systems. Auch der fortbestehende legale Handel mit zahlreichen weiteren Haiarten zeigt, dass das neue Regelwerk kein umfassendes Schutzinstrument darstellt, sondern eher eine gezielte Nachjustierung bestehender Strukturen.

Fazit

Das Haihandel Verbot für Weißspitzen-Hochseehai und Walhai stellt einen historischen Einschnitt im internationalen Tierhandel dar. Erstmals hat die Weltartenkonferenz für bestimmte Haiarten ein vollständiges kommerzielles Handelsverbot beschlossen. Ergänzt wird dieser Schritt durch das Verbot des Teufelsrochen-Handels und die künftig strengere Kontrolle des Wasserfrosch-Geschäfts. Zugleich bleibt der Schutzstatus von Giraffen, Nashörnern und Elfenbein unangetastet, während der Handel mit bestimmten Aalarten weiterhin erlaubt ist.

Die Beschlüsse senden ein deutliches Signal an den globalen Markt, bleiben jedoch selektiv und abhängig von nationaler Umsetzung und Kontrolle. Für den internationalen Artenschutz sind sie ein Fortschritt, jedoch kein grundlegender Wendepunkt. Ob die neuen Regelungen tatsächlich zu einer nachhaltigen Erholung der betroffenen Tierbestände führen, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen – an der konsequenten Durchsetzung und der Bereitschaft der Staaten, wirtschaftliche Interessen dem Schutz bedrohter Arten unterzuordnen.


Quellen:

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