Nach PETA Vorwürfe: Murrer Zoo-Händler unter Druck – doch die Anzeige entpuppt sich als haltlos

PETA hat erneut Schlagzeilen gemacht: Mit großem Getöse kündigte die Organisation eine Strafanzeige gegen Händler des Murrer Zoos an. Vorgeworfen wurden Tierquälerei, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und eine angebliche Gefährdung des Tierwohls. Ziel war es offenbar, die Seriosität der Veranstaltung infrage zu stellen.

Doch die zuständigen Behörden kamen nach Prüfung zu einem klaren Ergebnis: Es gab keine Verstöße, weder bei Haltung noch beim Transport der Tiere. Damit stehen auf der einen Seite PETAs dramatische Anschuldigungen, auf der anderen die nüchternen Feststellungen der Behörden – ein Gegensatz, der den Skandal besonders deutlich macht.

Die PETA Vorwürfe

In ihrer Pressemitteilung erhob PETA schwere Anschuldigungen gegen die Veranstaltung des Murrer Zoos. So war die Rede von Tierquälerei, da die Tiere angeblich unter nicht artgerechten Bedingungen gehalten und transportiert worden sein sollen. Damit stellte PETA den schwerwiegenden Vorwurf in den Raum, dass Händler bewusst gegen grundlegende Tierschutzstandards verstoßen hätten.

Darüber hinaus behauptete die Organisation, dass gegen zentrale Bestimmungen des Tierschutzgesetzes – insbesondere gegen die §§ 1 und 2, die das Gebot der artgerechten Haltung festschreiben – verstoßen worden sei. Schon die bloße Ankündigung der Messe sah PETA als Gefährdung des Tierwohls und stellte dies als gravierendes Problem dar. Dieser Vorwurf impliziert, dass allein das öffentliche Stattfinden einer Messe Tieren schade, unabhängig davon, wie diese tatsächlich gehalten oder transportiert werden.

Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass all diese Vorwürfe keineswegs auf tatsächlichen Beobachtungen vor Ort basierten, sondern ausschließlich auf der öffentlichen Ankündigung der Veranstaltung in den Medien. Mit anderen Worten: PETA zog drastische Schlüsse, ohne auch nur einmal selbst nachzusehen. Damit fehlte es von Beginn an an einer fundierten Grundlage für diese massiven Anschuldigungen.

Die Stellungnahme des Veranstalters

Die Veranstalter des Murrer Zoos reagierten prompt und entschieden auf die Vorwürfe. Sie betonten zunächst, dass sämtliche Tiere aus legaler Zucht stammten und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß versorgt würden. Es handelte sich nicht um fragwürdige Importe oder gar Wildfänge, sondern um legale Nachzuchten, die unter kontrollierten Bedingungen gehalten wurden.

Darüber hinaus verwiesen die Organisatoren auf die strengen Hygiene- und Sicherheitsauflagen, die für die Messe galten und konsequent eingehalten wurden. Diese Vorschriften sollten sicherstellen, dass sowohl die Tiere als auch die Besucher zu jeder Zeit geschützt sind. Dass diese Standards erfüllt wurden, war nach Angaben der Veranstalter jederzeit überprüfbar.

Besonders hervorhoben die Verantwortlichen, dass während der gesamten Veranstaltung ein Veterinär anwesend war. Dieser überwachte die Haltungsbedingungen und die Gesundheit der Tiere fortlaufend. Damit konnte sichergestellt werden, dass mögliche Probleme sofort erkannt und behoben würden. Vor diesem Hintergrund erklärten die Organisatoren die Anschuldigungen von PETA als reine Unterstellungen, die jeder sachlichen Grundlage entbehrten und einzig dem Zweck dienten, Stimmungsmache zu betreiben.

Das Ergebnis der amtlichen Überprüfung

Das zuständige Veterinäramt nahm die Vorwürfe ernst und leitete sofort eine Prüfung ein. Dabei wurden Haltung und Transportbedingungen der Tiere genau kontrolliert, um mögliche Verstöße eindeutig festzustellen.

Das Ergebnis war klar: Es gab keine Beanstandungen. Die Tiere waren gesund, die Unterkünfte sauber, die Versorgung gesichert. Auch die Durchführung der Messe entsprach allen gesetzlichen Standards. Daher bestand für das Amt kein Anlass für Bußgelder oder weitere Maßnahmen.

Damit steht fest: Die von PETA eingereichte Strafanzeige entbehrte jeder Grundlage. Für die betroffenen Händler brachte diese Klarstellung zwar Entlastung, der durch die öffentliche Vorverurteilung entstandene Schaden bleibt jedoch bestehen.

Konkrete Vorwürfe und die Realität

1. Hamster

  • Das sagt PETA: „Die Hamster in der Zoohandlung werden in Gruppen gehalten und auch als Paare verkauft, obwohl diese Tiere grundsätzlich Einzelgänger sind. Gruppenhaltung führt bei Hamstern zu Stress und Aggressionen und ist deshalb ungeeignet.“
  • Das sagt Harald Wullner: „Goldhamster und Teddyhamster sind Einzelgänger, die haben wir aber gar nicht im Sortiment. Zwerghamster, wie wir sie hier haben, sind gesellig. Sie können und dürfen in der Gruppe gehalten werden. Das steht auch so im Gesetz.“
  • Das sagt das Veterinäramt: „Bei den Hamstern handelt es sich um Zwerghamster, die in Gruppen gehalten werden können und auch so gehalten werden dürfen.“

2. Papagei

  • Das sagt PETA: „Es gibt offensichtlich kranke Papageien. Die Hautprobleme des Papageis könnten auf einen Pilzbefall zurückzuführen sein.“
  • Das sagt Harald Wullner: „Federn stauben häufig, auf ihnen kann aber kein Pilz sein. Zudem werden die Federn unserer Vögel regelmäßig ins Labor geschickt, um sie auf verschiedene Bakterien- und Virenerkrankungen zu untersuchen.“
  • Das sagt das Veterinäramt: „Bei den Papageien wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Der Inhaber des Zooladens wurde aufgrund der vorliegenden Peta-Anzeige telefonisch hierüber informiert. Eine Nachkontrolle durch einen Amtstierarzt folgt.“

3. Leguan

  • Das sagt PETA: „Der Leguan wird in einem kleinen Terrarium gehalten. Er hat als Wildtier in einer Zoohandlung und auch in Privathand einfach nichts zu suchen. Leguane leben in verschiedenen Lebensräumen, darunter tropische Regenwälder, aber auch in Küstenregionen. Manche durchstreifen große Gebiete in der Natur.“
  • Das sagt Harald Wullner: „Der Albino-Leguan ist eine Nachzucht aus Spanien. Ich habe noch nie einen Wildfang verkauft. Das Terrarium ist drei Meter breit, drei Meter hoch und einen Meter tief – und damit weitaus größer als vorgeschrieben. Es hat die perfekte Luftfeuchtigkeit und ist mit UV-Birnen ausgestattet. Der Leguan bekommt jeden Tag Salat und Kräuter für zehn Euro und ist der liebste Leguan in meinem Leben. Den würde ich nie billig verramschen oder in schlechte Hände geben.“
  • Das sagt das Veterinäramt: „Das Gehege des Leguans entsprach augenscheinlich den Größenanforderungen. Eine genaue Vermessung folgt.“

4. Spinnen

  • Das sagt PETA: „In der Zoohandlung befinden sich etliche geschützte Spinnen in winzigen Plastikboxen. Die Haltung von Vogelspinnen in Plastikboxen entspricht nicht ihrem natürlichen Lebensraum, denn in der Natur leben die Tiere je nach Art in ihren eigenen Revieren, bauen sich Höhlen unter Wurzeln und Blattstrukturen, leben auf dem Boden, in der Erde oder klettern auf Bäume. All das natürliche Verhalten wird ihnen in Gefangenschaft genommen.“
  • Das sagt Harald Wullner: „Wir verkaufen keine seltenen und bedrohten Spinnenarten. Die Vogelspinnen sind alles Nachzuchten aus Deutschland. Wir halten uns an die Meldepflicht. Die kleinen Plastikboxen sind Spezialbehältnisse für die Aufzucht der winzigen Spinnenbabys, die unter einem Zentimeter klein sind. Das Behältnis muss mitwachsen mit der Spinne: Nach den kleinen Boxen kommen größere, später geht es ins Terrarium.“
  • Das sagt das Veterinäramt: „Die Vogelspinnen können und dürfen als Jungtiere in solchen Plastikboxen gehalten werden.“

Juristische Bewertung: Falsche Verdächtigung

Wenn eine Organisation wie PETA ohne Beweise eine Strafanzeige stellt und gleichzeitig medienwirksam eine Pressemitteilung herausgibt, kann der Straftatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) erfüllt sein. Dort heißt es:

„Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat verdächtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Im vorliegenden Fall spricht vieles dafür, dass genau dies geschehen ist. PETA stützte ihre Vorwürfe nicht auf eigene Tatsachenfeststellungen, sondern ausschließlich auf Medienberichte. Die anschließende Pressearbeit führte zu einer öffentlichen Vorverurteilung, obwohl objektive Beweise fehlten. Damit drängt sich die Frage auf, ob PETA hier nicht wissentlich eine Grenze überschritten hat – genau das, was § 164 StGB ausdrücklich unter Strafe stellt.

Besonders problematisch ist, dass durch ein solches Vorgehen die Betroffenen erheblichen Schaden erleiden können – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch im Hinblick auf ihr gesellschaftliches Ansehen. Eine falsche Verdächtigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. In ähnlichen Fällen haben Gerichte bereits klargestellt, dass selbst prominente Organisationen nicht über dem Gesetz stehen und für unbegründete Strafanzeigen haftbar gemacht werden können. So wurden beispielsweise politische Aktivisten, die durch unbelegte Anzeigen falsche Straftaten suggerierten, wegen falscher Verdächtigung verurteilt. Diese Beispiele zeigen, wie eng Gesetzestext und PETAs aktuelles Vorgehen zusammenhängen und dass § 164 StGB durchaus praktisch angewandt wird.

Vorsätzliche Skandalisierung durch PETA

Das Vorgehen von PETA folgt einem klar erkennbaren Muster, das in diesem Fall einmal mehr sichtbar wurde. Zunächst wird eine Strafanzeige angekündigt, noch bevor eine unabhängige Prüfung der Vorwürfe erfolgt ist. Zeitgleich wird eine groß aufgemachte Pressemitteilung veröffentlicht, die den Eindruck schwerwiegender Verfehlungen vermittelt.

Durch dieses Zusammenspiel von juristischem Schritt und medialer Pressemitteilung wird gezielt eine Welle der Empörung ausgelöst. Die Öffentlichkeit erhält den Eindruck, dass hier ein gravierender Missstand vorliegt, der sofortiges Handeln erfordert. Ob die Vorwürfe überhaupt Substanz haben, spielt in diesem Moment keine Rolle mehr.

Das Kalkül dahinter ist durchschaubar: Nicht das tatsächliche Ergebnis der Prüfungen ist entscheidend, sondern die Schlagzeile. Am Ende, wenn sich die Vorwürfe als haltlos herausstellen, bleibt dies in der öffentlichen Wahrnehmung meist unbeachtet – die gewünschte Skandalisierung jedoch ist bereits erreicht. Auf diese Weise nutzt PETA den Mechanismus der Empörungsdynamik bewusst für eigene Zwecke.

Warum kein Abwarten der Ermittlungen?

Ein besonders fragwürdiger Aspekt ist das Vorgehen von PETA im Umgang mit Ermittlungen. Anstatt Beweise sorgfältig zu sammeln und die Arbeit der zuständigen Behörden abzuwarten, veröffentlicht die Organisation bereits mit Einreichung der Strafanzeige eine Pressemitteilung.

Eine seriöse und verantwortungsbewusste Organisation würde zunächst den Ausgang der Untersuchungen abwarten, bevor sie die Öffentlichkeit informiert. Doch PETA scheint es in erster Linie um mediale Aufmerksamkeit zu gehen, nicht um das Wohl der Tiere. Dieser Ansatz wirft erhebliche Zweifel an den wahren Beweggründen der Organisation auf.

Mit dieser Strategie betreibt die Organisation de facto Rufschädigung – lange bevor feststeht, ob überhaupt ein Rechtsverstoß vorliegt. Die öffentliche Meinung wird gezielt beeinflusst, während die Fakten erst später geprüft werden. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass ihr Ruf bereits massiv beschädigt ist, noch ehe ein amtliches Ergebnis vorliegt.

Fazit

Die Vorwürfe von PETA gegen die Händler des Murrer Zoos sind ein Paradebeispiel für haltlose Anschuldigungen. Weder das Veterinäramt noch andere Behörden konnten Verstöße feststellen. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass PETA vorsätzlich falsche Verdächtigungen ausspricht, um durch mediale Aufmerksamkeit Spenden und Empörung zu generieren.

Für die betroffenen Händler ist der Schaden dennoch real: Sie wurden durch eine unbegründete Kampagne öffentlich an den Pranger gestellt – ein Vorgehen, das mehr mit Propaganda als mit Tierschutz zu tun hat. Zugleich wirft dieser Fall die Frage auf, welche langfristigen Konsequenzen solches Verhalten für die Glaubwürdigkeit von PETA haben kann. Wenn Vorwürfe regelmäßig ohne Substanz im Raum stehen, leidet nicht nur das Vertrauen in die Organisation selbst, sondern auch der gesamte öffentliche Diskurs über den Tierschutz. Damit schadet PETA am Ende womöglich genau der Sache, für die sie angeblich eintritt.

Quellen

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