In diesem Artikel gehen wir auf die Herausforderungen, Grundlagen und Kontroversen ein, die Jan Pfeifers PR-Kampagne und den Übergang begleiten. Trotz hoher Erwartungen sah sich Pfeifers PR-Kampagne Rückschlägen und Enttäuschungen gegenüber, was ihn dazu veranlasste, die Entscheidung zu treffen, das Deutsche Tierschutzbüro in die neu gegründete Aninova-Stiftung zu überführen. Diese Übergangsphase bietet Pfeifer zwar nicht sofortige finanzielle Vorteile, ermöglicht ihm jedoch größere Entscheidungsfreiheit. Wir untersuchen auch die Unterschiede zwischen gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen sowie den rechtlichen Status des Deutschen Tierschutzbüros. Darüber hinaus fügt Pfeifers jüngste Ankündigungen, Straftaten begehen zu wollen, eine Schicht der Unsicherheit zu der Situation hinzu.
Jan Pfeifer und sein PR-Gau
Jan Pfeifer, bekannt für seine Arbeit im Deutschen Tierschutzbüro, hat kürzlich eine PR-Kampagne ins Leben gerufen, die nicht den erwarteten Erfolg gebracht hat. In einem Video kündigte Pfeifer das Ende des Deutschen Tierschutzbüros an, nur um wenige Stunden später seine Aussage zurückzunehmen. Als Grund für diesen abrupten Schritt nannte er „zu viele Rückschläge, Enttäuschungen und Anfeindungen“.
(Quelle 1: https://youtu.be/J9Eg6ZTNoUc?si=mahlAe0hx1-_KD6L)
Offensichtlich hoffte Pfeifer auf großes Medieninteresse, aber dieses blieb aus. Nun hat er offiziell angekündigt, dass das Deutsche Tierschutzbüro in die neu gegründete „Aninova“ Stiftung übergehen wird.
(Quelle 2: https://youtu.be/p5y7BaZj6lQ?si=RENFYtZA1VnOmHtW)
Eine Recherche ergab interessante Ergebnisse: Am 13. Mai 2022 wurde die Adresse des Deutschen Tierschutzbüros von Berlin nach Sankt Augustin verlegt. Ein Monat später, am 13. Juni 2022, wurde die Aninova-Stiftung mit Jan Pfeifer als Alleinberechtigten anerkannt. Interessanterweise geschah dies bereits vor einem Jahr.
(Quelle 3: https://web.archive.org/web/20220901000000*/www.tierschutzbuero.de Timestep 13.05.2022 07:49:43 alte Adresse – Timestep 13.05.2022 19:49:00 neue Adresse)
(Quelle 4: https://www.im.nrw/aninova-stiftung)
Am 30. August 2023 meldete Jan Pfeifer die Marke „ANINOVA“ an, die derzeit noch im Status „Anmeldung eingegangen“ geführt wird. Überraschend ist, dass der Markenname „Aninova“ bereits seit 2016 in Deutschland registriert ist, was zu einem möglichen Markenkonflikt führen und rechtliche Probleme mit sich bringen könnte.
(Quelle 5: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020230118059/DE)
(Quelle 6: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020162156396/DE)
Obwohl die PR-Kampagne von Jan Pfeifer nicht den gewünschten Erfolg erzielt hat, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt und welche Auswirkungen dies auf die zukünftige Arbeit von Jan Pfeifer und die Aninova-Stiftung haben wird.
Was ist der Unterschied zwischen einem gemeinnützigen Verein und einer Stiftung
Die Unterschiede zwischen einem gemeinnützigen Verein und einer Stiftung sind vielfältig und reichen von der Art und Weise ihrer Gründung bis hin zu ihrer Finanzierung und der Verwendung ihrer Mittel. Vereine und Stiftungen sind beides juristische Personen, die sich in der Regel für gemeinnützige Zwecke einsetzen. Doch während ein Verein aus mindestens drei Mitgliedern besteht, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, wird eine Stiftung von einer Einzelperson oder einer Gruppe von Personen errichtet, die einen bestimmten Zweck mit einem bestimmten Vermögen verfolgen.
Ein wesentlicher Vorteil einer Stiftung gegenüber einem Verein liegt in ihrer Stabilität und Unabhängigkeit. Während Vereine auf die aktive Mitarbeit ihrer Mitglieder angewiesen sind und ihre Aktivitäiten durch Mitgliederwechsel beeinflusst werden können, sind Stiftungen in der Regel vermögensgebunden und ihre Tätigkeiten sind auf Dauer angelegt. Sie sind weniger anfällig für interne Konflikte und können langfristige Projekte unabhängig von personellen Veränderungen durchführen.
Die Gründung einer Stiftung erfordert ein gewisses Grundkapital. Dieses variiert je nach Bundesland, in der Regel sind jedoch mindestens 50.000 bis 100.000 Euro erforderlich. In Ausnahmefällen könnte dieses Grundkapital auch auf 10.000 € als ausreichend erscheinen. Die Höhe des Stiftungskapitals hängt von der Art der Stiftung und dem damit verfolgten Zweck ab. Es ist wichtig zu beachten, dass das Stiftungskapital in der Regel nicht für den laufenden Betrieb der Stiftung verwendet werden darf, sondern nur die Erträge aus diesem Kapital.
Das Kapital einer Stiftung ist also dauerhaft gebunden und darf grundsätzlich nicht angetastet werden. Die Stiftung finanziert sich in der Regel aus den Erträgen ihres Vermögens, also beispielsweise aus Zinsen, Mieten oder Dividenden. Darüber hinaus können Stiftungen auch Spenden und Zuwendungen entgegennehmen. Es ist also von großer Bedeutung, dass das Stiftungskapital sorgfältig und nachhaltig angelegt wird, um die langfristige Finanzierung der Stiftungsarbeit zu gewährleisten.
War das Deutsche Tierschutzbüro als gemeinnütziger Verein noch Geschäftsfähig?
Mit der Gründung der Stiftung durch Jan Pfeifer ergeben sich einige Fragen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit des als gemeinnützigen Verein agierten Deutschen Tierschutzbüros. In der Regel wird für die Gründung und den Betrieb eines Vereins eine Mindestanzahl von drei Mitgliedern vorausgesetzt. Fehlt diese Anzahl, kann die Geschäftsfähigkeit des Vereins in Frage gestellt werden. Ein Beispiel hierfür ist der Fall des Vereins Endzoo Deutschland, der von Amtswegen aufgelöst wurde und nun von Frank Albrecht als Projekt weitergeführt wird.
Die Frage, ob das Deutsche Tierschutzbüro noch geschäftsfähig war, wird durch den Blick auf die Mitgliederzahl relevant. Sollten weniger als drei Mitglieder vorhanden gewesen sein, wäre die Existenz des Vereins in seiner bisherigen Form rechtlich gesehen fraglich. Eine genaue Prüfung der Mitgliederstruktur des Vereins wäre somit notwendig, um eine abschließende Beurteilung abgeben zu können.
Der finanzielle Aspekt der Gründung der Stiftung scheint für Jan Pfeifer, den Gründer des Deutschen Tierschutzbüros, keinen unmittelbaren Vorteil zu bringen. Stiftungsgelder dürfen, wie in diversen Gruppen und Seiten in den sozialen Medien behauptet wird, nicht für den Betrieb der Stiftung verwendet werden. Es dürfen lediglich Gewinne, zum Beispiel aus Zinsen oder Dividenden, für Ausgaben der Stiftung genutzt werden.
Ein möglicher Vorteil der Umwandlung des Tierschutzbüros in eine Stiftung für Jan Pfeifer liegt hingegen in der Entscheidungsfreiheit. Als Alleinberechtigter kann er selbst bestimmen, welche Arbeit die Stiftung leistet. In einem Verein ist hingegen immer ein Mehrheitsbeschluss für Entscheidungen notwendig. Dies könnte den Prozess der Entscheidungsfindung verlangsamen und die Umsetzung von Projekten erschweren.
Lage der Aninova-Stiftung für Tierhaltung gänzlich ungeeignet
Das Gebäude der Aninova-Stiftung befindet sich für Tierhaltung, in einer Lage, die man gelinde gesagt als ungeeignet bezeichnen könnte. Wer sich die Mühe macht, den Standort auf Google Earth zu betrachten, wird feststellen, dass das Gebäude, wie der Name der Straße bereits impliziert, direkt an einer Autobahn liegt. Es wirkt fast so, als würde die Autobahn geradewegs durch das Gebäude führen, da eine Ecke des Gebäudes förmlich abgeschnitten ist. Bis 2018 war in diesem Gebäude die Firma Meis Wilfried Werkzeugtechnik ansässig, die zum 27.02.2018 jedoch gelöscht wurde.
Die vermeintlich günstige Miete könnte ein entscheidender Faktor bei der Wahl dieses Standorts gewesen sein. Unter derselben Adresse betreibt das Deutsche Tierschutzbüro das Projekt ‚Tierpatenschaften mit Herz‘. Doch ob der Lärmpegel so nah an einer Autobahn wirklich geeignet ist, um dort einen Gnadenhof zu betreiben, ist äußerst fraglich.
Auch Jan Pfeifer, hat in einer Pressemitteilung angekündigt, einen Gnadenhof errichten zu wollen. Doch die Eignung des Standorts lässt sich stark anzweifeln. Die Tierrettungen, die auf der Seite ‚tier-patenschaft.de‘ aufgeführt werden, erscheinen mehr als fragwürdig.
(Quelle 8: www.tier-patenschaft.de)
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Tierrechtler tausendfache Tierrettungen propagieren, aber selbst kein Tierheim oder Gnadenhof führen oder offiziell unterstützen. Die Aninova-Stiftung könnte ein weiteres Beispiel für diese Praxis sein, bei der das Wohlergehen der Tiere möglicherweise nicht an erster Stelle steht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und ob der geplante Gnadenhof tatsächlich realisiert wird. Und wenn ja, dann hoffentlich unter besseren Bedingungen als die aktuelle Lage vermuten lässt.
Jan Pfeifer kündigt Straftaten an
In einer kürzlich veröffentlichten Erklärung auf die-stadtzeitung.de kündigte Jan Pfeifer eine neue Phase seiner Arbeit an. Mit der Gründung von ANINOVA, so Pfeifer, werde man „mutiger, aktiver, lauter und kompromissloser“ agieren. Der Fokus der Organisation soll verstärkt auf Undercover-Recherchen liegen, um Tiere aus den Fängen der Massentierhaltung und der Pelztierzucht zu befreien. Pfeifer bezeichnet diesen Schritt als eine Notwendigkeit, um den Tieren langfristig helfen zu können.
(Quelle 9: https://www.die-stadtzeitung.de/index.php/2023/11/06/aninova-jan-peifer-und-denise-weber-machen-weiter/)
Neben der Gründung der ANINOVA-Stiftung kündigte Pfeifer auch die finanzielle Unterstützung von kleineren Tierrechtsorganisationen, Tierschutzvereine und Lebenshöfe an. Die Stiftung ist Teil eines langfristigen Plans, der auch die Gründung eines eigenen Lebenshofes für gerettete Tiere vorsieht, so Pfeifer. Der Aktivist sieht darin einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Tiere.
Jedoch sorgt Pfeifers Ankündigung für Kontroversen. Seine Aussagen werden von einigen als Ankündigung von Straftaten interpretiert, statt als Bemühungen um den Tierschutz. Die geplante verstärkte Nutzung von Undercover-Recherchen und die Befreiung von Tieren aus Massentierhaltung und Pelztierzucht könnten rechtlich fragwürdig sein.
Die Frage, die sich daher stellt, ob die ANINOVA-Stiftung mit diesen Methoden langfristig Bestand haben wird. Es bleibt abzuwarten, wie Pfeifers Pläne von der Öffentlichkeit, den Behörden und den betroffenen Einrichtungen aufgenommen werden. Sicher ist, dass die angekündigten Aktivitäten eine intensive Debatte über die Methoden und Grenzen des Tierrechts entfachen werden.
Fazit
Zusammenfassend wurden Jan Pfeifers PR-Kampagne und der Übergang zur Aninova Stiftung mit zahlreichen Herausforderungen und Kontroversen konfrontiert. Trotz der enttäuschenden Ergebnisse bietet der Übergang Pfeifer eine Entscheidungsfreiheit als allein autorisierte Person, auch wenn finanzielle Vorteile nicht sofort erkennbar sind. Die Unterschiede zwischen gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen werden hervorgehoben, wobei die Stabilität und Unabhängigkeit der Letzteren betont wird. Zusätzlich wird der rechtliche Status des Deutschen Tierschutzbüros als gemeinnütziger Verein in Frage gestellt, was weitere Untersuchungen rechtfertigt. Pfeifers jüngste Ankündigung von Straftaten trägt zu einer Schicht Unsicherheit in der Situation bei, deren Auswirkungen noch vollständig verstanden werden müssen.
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