Light
Dark

Das Weihnachtsfax vom Landgericht Berlin – KEIN RECHTLICHES GEHÖR – DAFÜR EINLADUNG IN DIE JVA MOABIT

Eine absurde Rechtsgeschichte! Wenn man diese hört, eigentlich ehern an eine Diktatur oder in ein Land denkt, wo Korruption noch Urteile beeinflusst. Doch nein, diese Rechtsgeschichte findet in Deutschland und damit in einem demokratischen Rechtsstaat der Europäischen Union statt!

Um was geht es im Grundsätzlichen …

Im Februar 2018 erhielt ich die Klageschrift von Krishna Singh durch das Landgericht Berlin in Indonesien zugestellt! Herr Krishna Singh ist der Meinung, dass die Aussage „Krishna Singh hat seinen Rechtsanwaltstitel verloren“ eine falsche Tatsachenbehauptung sei. Im Grundsätzlichen musste Krishna Singh seinen Rechtsanwaltstitel mit dem Arbeitsbeginn bei PETA in Stuttgart abgeben! So habe ich das jetzt rechtlich verstanden!

Für mich persönlich, ist die Aussage in Bezug auf den Rechtsanwaltstitel und der Bezeichnung „verloren“, ein umgangssprachliches Pseudonym. Wenn einer seinen Führerschein abgeben muss, sagt man auch, er hat den Führerschein verloren. Dasselbe gilt bei einer Kündigung eines Jobs. Auch hier sagt man umgangssprachlich „Er hat den Job verloren!“.

Da der PETA Mitarbeiter Krishna Singh seinen Ruf durch die Aussage „Verloren“ geschädigt sah, klagte er beim Landgericht Berlin mit einem angenommenen Streitwert von 20.000 €! Vertreten wurde er durch die Kanzlei Günther in Hamburg, wo die ehemalige PETA – Rechtsangestellte Davina Bruhn als Partnerin tätig ist! Da ich auch einen Rechtsanwalt benötigte (bis zu einem Streitwert von 5.000 € ist ein Amtsgericht zuständig und dort könnte man sich selbst ohne Rechtsanwalt verteidigen), nahm ich eine Empfehlung auf Facebook an. Dieses sollte ich später noch wahrlich bereuen!

Das Urteil wurde mir bis heute nicht zugestellt, bzw. rechtsgültig übermittelt

Ich hörte vom meinem Rechtsanwalt bis zum 16.02.2021 nichts mehr. Dann sendete mir dieser einen Zwangsmittelantrag von Krishna Singh zu. Ich hatte bis zu diesem Zeitpunkt weder die Kenntnis das es ein Anerkenntnisurteil, noch das es bereits einen Ordnungsmittelbeschluss gab. Wer sich den Zwangsmittelantrag einmal durchlesen möchte, findet diese 67 Seiten als PDF nachfolgend vor!

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass mein Anwalt eine außergerichtliche Einigung erzielt hatte. Jedenfalls bekam ich von seiner Seite keine weiteren Informationen bis zu dem Schreiben was er mir am 16.02.2021 zusendet. Wie kann es zu einem Anerkenntnisurteil kommen, wenn ich zu keinem Zeitpunkt dieses Anerkenntnis abgegeben habe! Nun ja man steckt nicht im Rechtsanwalt drin. Dieser reagierte seit dem ich ihnen nach den fehlenden rechtlichen schreiben anfragte nicht mehr. Mittlerweile habe ich am 25.10.2021 die zuständige Rechtsanwaltskammer eingeschaltet. Mit dieser hatte ich am 23.12.2021 telefoniert. Auch hier schien bis heute keine Stellungnahme vom Rechtsanwalt vorzuliegen!

Ich kann nur was unterlassen von dem ich Kenntnis besitze

Zu keinem Zeitpunkt habe ich einem Anerkenntnisurteil zugestimmt! Es lässt sich mutmaßen, warum mein damaliger Rechtsanwalt so agierte und jetzt den Kontakt verweigert. Wobei er ja, auch wenn er das Mandat niedergelegt haben möchte, immer noch verpflichtet ist, gerichtliche Schreiben an seinen Mandaten weiterzuleiten. Letztendlich dürfte er jetzt hier für mir entstandene Nachteile, in Haftung geraten.

Letztendlich kann ich nur etwas unterlassen, von dem ich Kenntnis besitze, dass ich dieses nicht darf. Dieses scheint dem Landgericht Berlin mittlerweile auch bewusst zu sein und so sendeten sie diesen Beschluss nicht an meinen ehemaligen Rechtsanwalt, sondern per Fax an mich selbst.

Aber auch die Zustellung des Urteils und des ersten Ordnungsmittelbeschlusses bergen große Fragen an das Landgericht Berlin! Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Rechtschreiben eines Gerichtes als förmliche Zustellung Versand werden und demnach ein Empfangsbekenntnis durch den Empfänger notwendig ist. Das Urteil schien die Zustellung auf dem normalen Postweg erfolgt zu sein, wie das Landgericht Berlin mir nachweisen wollte.

Dieses Schreiben wurde am 27.09.2018 vom Landgericht verfasst und soll per Fax am 15.10.2018 durch meinen Rechtsanwalt zurückgesendet worden sein. Kein Briefkopf und selbst die unten angegebene Faxnummer sind meinem Rechtsanwalt nicht zuzuordnen!

Aber auch der Ordnungsmittelbeschluss vom 21.05.2019 wurde dem Anwalt nicht persönlich übergeben. Laut Postzustellungsurkunde wurde das Schreiben in den Briefkasten durch einen Postangestellten eingeworfen. Was in diesem Schreiben stand, lässt sich nicht prüfen, solange der Rechtsanwalt jede Anfrage, selbst von der Rechtsanwaltskammer verwehrt!

Durch nicht nachweisliche Zustellung des Urteils und des Ordnungsmittelbeschlusses wurde mir die Rechtsmittel verwehrt!

Man muss weiterhin feststellen, dass mit allen Mitteln durch das Landgericht Berlin eine persönliche Verteidigung zu den Vorwürfen aus dem Umfeld von PETA nicht gewährt wird. Sei es durch Verhinderung der Teilnahme am eigenen Prozess per Videokonferenz, oder der persönlichen Teilnahme am Prozess Dr. Edmund Haferbeck – PETA . / . Silvio Harnos -GERATI durch Übernahme der Anreisekosten aus Jakarta, zu dem im Februar stattfindenden Prozess 27 O 519/19!

Wie im Verfahren 27 O 400/20 (Reaktion auf Video von PETA Asia) wird mir Prozesskostenhilfe (PKH) verwehrt! Im Verfahren 400/20 habe ich bereits sofortige Beschwerde eingereicht. Das interessante dabei ist, dass der PKH Antrag überhaupt nicht bearbeitet wird, sondern dass dieses im angeblichen Verfahren einfach, ohne dass man Rechtsbeistand hat abgewiesen wird! Im Verfahren 400/20 wurde sogar vor der Bearbeitung bzw. Ablehnung des PKH Antrages ein Versäumnisurteil erlassen, obwohl ich mehrfach den Status des PKH Antrages erfragte!               

Noch interessanter wird das ganze, dass ich gegen den jetzt erlassenen Beschluss und das Versäumnisurteil im Verfahren 27 O 400/20 keinerlei Rechtsmittelmöglichkeit besitze! Da das Verfahren am Landgericht stattfindet, kann nur ein Rechtsanwalt Beschwerde bzw. Berufung einreichen. Da mir aber derzeit in diesen beiden Verfahren die PKH verwehrt wird, wird mir damit mein Recht auf Gehör und ein fairer Prozess vor einem deutschen Gericht verweigert! Im Verfahren 27 O 519/19 Haferbeck./. Harnos wurde mir nach sofortiger Beschwerde durch das Kammergericht Berlin die PKH gewährt. Das Landgericht Berlin verweigert mir die PKH scheinheiligen Begründungen. Dieses würde jedoch den Rahmen dieses Artikels sprengen. Dazu werde ich in einem Extraartikel kommen!

6.000 Euro Ordnungsgeld oder 12 Tage Knast

Ich werde in neuen Jahr einmal das Landgericht Berlin anfragen ob die die Reisekosten nach Berlin in die JVA Moabit mir bezahlen. Bevor ich einen Cent bezahle, oder belegbare Fakten unterschlage was meinem journalistischen Widerspricht, gehe ich natürlich sehr gern für 12 Tage in den Knast!

Wie kann ein Gericht ein Anerkenntnisurteil fällen, wenn ich bis heute nichts anerkannt habe? Langsam frage ich mich wie in einem Rechtsstaat so etwas überhaupt möglich ist! Man denkt immer sowas gibt es nur in der Türkei oder Ländern in denen Korruption vorherrscht. 

Das Landgericht Berlin tritt die Menschenrechte so richtig mit den Füßen. Vielleicht sollte sich Richter Thiel erst einmal mit der Europäische Menschenrechtskonvention befassen. Denn ein Richter, der niederträchtigsten Beleidigungen, im Verfahren Renate Künast (Grüne), als Meinungsfreiheit urteilt und in meinem Fall mir die Grundrechte in einem rechtsstaatlichen Verfahren gänzlich verwehrt, dürfte als Richter kaum für einen Rechtsstaat tragbar sein. Allein dass Herr Thiel als Richter, die Verfahren, die PETA anstrebt, unbedingt bei sich halten möchte, lässt vieles vermuten, was sich jeder selbst ausdenken darf! Ich jedenfalls werde weiter kämpfen, auch wenn mir ein Berliner Richter, alle Menschenrechte aberkennen möchte, nur damit sein Lieblings-Tierrechtsverein, positiv in der Öffentlichkeit steht!

Auf den geurteilen Beschluss, werde ich gesondert in einem Artikel, oder eventuell in einem Livestream reagieren!

Über eure Unterstützung würde ich mich freuen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert