PETA ruft Landesverfassungsgericht von Baden-Württemberg an und fordert die Zulassung als Verbandsklageberechtigter Tierschutzverein
PETA ruft Landesverfassungsgericht von Baden-Württemberg an und fordert die Zulassung als Verbandsklageberechtigter Tierschutzverein

Selbst die scheinheilige Änderung der Satzung, des Vereins PETA Deutschland e. V., reichte den urteilenden Gerichten im Verbandsklageverfahren für Baden-Württemberg, nicht aus. Auch in der letzten Instanz wies das Bundesverwaltungsgericht das Klagebedürfnis von PETA zurück! Jetzt ruft PETA den Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg an!

Im Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) steht unter § 4 Abs. 6 die Bedingung für die Erteilung eines Verbandsklagerecht.

  • jedem den Eintritt als Mitglied, das in der Mitgliederversammlung volles Stimmrecht hat, ermöglicht, der die Ziele des Vereins unterstützt und

mlr.baden-wuerttemberg.de

Gegen dieses Gesetz und gegen die Gesetzestreue verstößt PETA immer wieder. Zwar änderte PETA ihre Satzung, in der es seit Dezember 2018 jedem angeblich ermöglicht wird, sich bei PETA als vollwertiges und damit stimmberechtigtes Mitglied zu bewerben, jedoch wurden seit 2018 keine weiteren Mitglieder als die Bekannten in dem Verein zugelassen. Selbst ich als Tierliebhaber bewarb mich am 2. Januar 2019 bei PETA und erhielt bis heute keine Antwort auf mein Bewerbungsschreiben. Das ist ein Verstoß gegen das Vereinsrecht, da der Vorstand jede Bewerbung prüfen muss und den Bewerber zu informieren hat, warum dieser nicht als stimmberechtigtes Mitglied zugelassen wird.

Wer jetzt jedoch denkt, dass ich mich als Betreiber von GERATI nicht wundern sollte, dass PETA mich nicht als Mitglied zulässt, haben sich noch weitere Tierliebhaber bei PETA beworben und wurden abgewiesen. Im Juli 2020 bewarb sich ein weiterer als stimmberechtigtes Mitglied bei PETA. Hier antwortete der 2. Vereinsvorsitzende Harald Ullmann in seiner Begründung wie folgt …

Der Vorstand hat über Ihren Aufnahmeantrag beraten und zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Erweiterung des Kreises ordentlicher Mitglieder nicht vorgesehen ist.

… 

E-Mail Harald Ullman 2. Vorsitzende von PETA Deutschland

Auf was stützt PETA sich in seiner Verfassungsbeschwerde?

Wie üblich wurde von PETA die Verfassungsbeschwerde in Form einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Für eine grundlegende Diskussion zu diesem Thema scheint PETA nicht bereit zu sein. Denn es gibt weder einen Blogartikel, noch wurde das Thema von PETA, in ihren sozialen Medien zur Diskussion gestellt. In der Pressemitteilung heißt es …

Stuttgart, 21. Dezember 2021 – PETA wehrt sich gegen Urteil: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, PETA zum Tierschutzverbandsklagerecht Baden-Württemberg nicht zuzulassen, verstößt nach Auffassung der Organisation gegen Verfassungsrecht. Gerügt wird unter anderem eine Verletzung des Gleichheitsgrundrechts, etwa im Vergleich zu Stiftungen. PETA ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein mit Tausenden von Fördermitgliedern allein in Baden-Württemberg. Trotz seiner langjährigen Arbeit und starken Unterstützendenbasis in Baden-Württemberg wird PETA das Verbandsklagerecht bislang nicht zuerkannt. PETA sieht dadurch seine Grundrechte verletzt und hat nun Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof Baden-Württemberg in Stuttgart eingelegt.

„PETA ist eine stetig wachsende Tierschutzorganisation mit 130 fest angestellten Mitarbeitenden, einem Budget von über 12 Millionen Euro und einer hochprofessionellen Administrations- und Fachkompetenz“, so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA Deutschland e.V. „Die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim, mit der PETA das Klagerecht für die Belange der Tiere vorenthalten wird, ist rechtlich nicht haltbar. Unter anderem, weil dort gesetzlich nicht niedergelegte Zulassungsvoraussetzungen für die Anerkennung als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation aus dem Hut gezaubert wurden.“

In seinem Stammland Baden-Württemberg wird PETA zu jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen gezwungen, um die Rechte aus dem Tierschutzverbandsklagegesetz wahrnehmen zu können. Anders in Berlin: Dort wurde PETA im Januar 2021 als verbandsklageberechtigt anerkannt.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

Peta.de

Es wäre so einfach für PETA ein Verbandsklagerecht in Baden-Württemberg zu erhalten!

PETA müsste nur demokratisch agieren und anstatt Mitarbeiter zu beschäftigen, die Aufgaben auf stimmberechtigte Mitglieder übertragen. Dann würden die Spendengelder aus dem Tierschutz auch endlich in den Tierschutz fließen, anstatt diese in horrenden Lohnkosten zu verprassen! Selbst von der verpflichtenden Transparenz drückt sich PETA. So fragte die Stiftung Warentest PETA nach den transparenten Einnahmen und Ausgaben des Vereins an. Obwohl sich PETA öffentlich verpflichtet hatte (Transparente Zivilgesellschaft), Anfragen Transparent jeden zur Verfügung zu stellen, lehnte man eine Übermittlung und Beantwortung der Fragen zur Transparenz von PETA, an die Stiftung Warentest ab!

Man muss ausdrücklich vor PETA warnen! Spendengelder verschwinden in dubiosen Kanälen oder werden in horrenden getarnten Lohnzahlungen an den Vorstand und höheren Mitarbeitern verschwendet!

Quellen:

2 Kommentare
  1. Um bei P€ta-Mitglied zu sein, was muss ich tun …
    Ich liebe Geld, hab einen Heiligenschein und könnte mir vorstellen, mir im Büro den Hintern wundzusitzen 😉
    um irgendjemanden zu nerven, wegen irgendwas, Hauptsache die TV-Kamera blendet mir ins Auge.

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