Am Dienstagvormittag haben sich an mehreren Autobahnen in Richtung München, selbsternannte Umweltschützer von Verkehrsleitsystemen und Brücken abgeseilt. Dadurch kam es zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern und die Autobahnen wurden teilweise gesperrt.
Gleichzeitig überklebten die radikalen Umweltaktivisten Verkehrsleitzeichen und machten sich deshalb strafbar! Neun dieser radikalen Aktivisten wurden nun in Präventionshaft genommen und dürfen bis zum Ende der IAA in München, das Leben im Knast einmal hautnah erleben. Weitere Klagen durch die Staatsanwaltschaften sind anhängig, sodass es zu weiteren vorübergehenden Haftaufenthalte, aus dem Umfeld der radikalen Aktivisten, kommen wird.
Möglich machte dieses, das neue Polizeigesetz, was kriminelle Personen von weiteren Straftaten abhalten soll. Dieses dürfte auch ein Achtungszeichen an unsere geliebten Tierrechtler sein, die vor Straftaten nicht zurückschrecken.
Radikale Aktivisten halten die Haft für „illegal“
IAA-Gegner kritisierten auf der Internetseite der „Aktion Autofrei“ die Präventionshaft als „illegal und unerträglich“. Abseilaktionen über Autobahnen seien nicht strafbar. „Freie Autofahrt ist kein Grundrecht – Versammlungen schon“, betonten sie.
Wenn man schon sich auf das Grundgesetz bezieht, sollte man den Wortlaut auch kennen. Dort heißt es unter Artikel 8 Absatz 2 wie folgt …
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Weiterhin sind Straftaten nicht durch das Grundgesetz gedeckt. Hier greifen die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Wer sich über Autobahnen abseilt und Verkehrsleitsystem überklebt oder beschädigt, begeht bereits mehrere Straftaten!
- Eingriff in den Straßenverkehr
- Sachbeschädigung
- Nötigung
Jeder Autofahrer weiß wie gefährlich ein Stau sein kann. Erst letztes Jahr wurde bei einer ähnlichen Aktion, auch von abseilenden radikalen Umweltschützern, durch den entstandenen Stau ein Auffahrunfall mit verletzten Personen verursacht.
Die Zeit ist reif das gegen solche radikalen Aktivisten endlich was unternommen wird
Wer die demokratischen Freiheiten als Grundlage seine Aktivitäten einfordert, sollte sich auch an diese Grundrechte halten! Nur weil man ideologisch nicht mit den 99 Prozent der Bevölkerung übereinstimmt, besitzt man nicht das Recht, diese zu schädigen!
Ich glaube niemand hat etwas gegen eine genehmigte Demonstration auszusetzen, wenn man sich auf Störungen einstellen kann! Wird dieses aber aus purem Hass und Verzweiflung und seines eigens erfundenen ethischen Grundverständnis mit Straftaten in Einklang gebracht, sollte man auch dafür gerade stehen. Erstaunt wird man immer wieder feststellen, das gerade solche Aktivisten bei Schadenersatzforderungen, aufgrund ihrer finanziellen Lage, nicht haftbar zu machen sind. Wenn diese dann aber vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen, und dritten finanziellen Schaden verursachen, dann sollten sie diese auch anstatt einer Geldstrafe, diese im Gefängnis absitzen dürfen.
Man darf hoffen, dass die Justiz in den anderen Bundesländern hier genauso hart, gegen Straftäter aus dem radikalen Aktivismus vorgeht, auch wenn es den Linken und Grünen schwerfallen dürfte.