Peta ist der größte Lügenverein der Tierrechtsszene. Nicht nur medial werden Lügen verbreitet, sondern auch falsche Aussagen gegenüber von Ermittlungsbehörden. Ganz vorneweg ist der kriminell auffällige Dr. Edmund Haferbeck zu nennen!
Obwohl Dr. Edmund Haferbeck offiziell nicht dem Vorstand von Peta angehört, führt er die Fäden von Peta. Haferbeck selbst ist mehrfach kriminell auffällig geworden. So schmiss er selbst mit Steinen auf einen Laborchef und musste sich dafür vor einem Gericht verantworten. Anstatt Einsicht zu zeigen, benennt Haferbeck dann in einem Buch die deutsche Justiz als Kriminelle Vereinigung.
Amüsiert muss man feststellen, dass Haferbeck jetzt die deutsche Justiz um Hilfe anbettelt, um GERATI Mundtod zu machen. Aber auch hier lässt er seinen kriminellen Machenschaften freien Lauf. Das Thema Steine schmeißen ist da bei Peta eine besondere Empfehlung. Das beim Werfen von Steinen in Richtung eines Menschen mit Gefahr von Leib und Leben auszugehen ist, tut Dr. Edmund Haferbeck selbst in einem Interview als Peanuts weg.
In den USA rastete eine Peta Aktivisten aus und stürmte mit einer Pistole bewaffnet das YouTube Hauptquartier im kalifornischen San Bruno und verletzte dabei 3 Mitarbeiter durch Schüsse, bevor sie sich selbst richtete. Solche Straftaten wie auch Brandstiftung, Nötigung, Einbruch und Hausfriedensbruch, sieht Haferbeck als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit. Haferbeck selbst drohte bereits mit der Gründung einer Terrororganisation, vergleichbar der Al Quaida. So ist es nicht verwunderlich, dass dann solche Terroranschläge wie in den USA, durch Peta Aktivisten durchgeführt werden.
Dr. Edmund Haferbeck selbst kein unbeschriebenes Blatt
Nicht nur das Haferbeck Steine wirft und damit Leib und Leben von Menschen riskiert, so prahlte er selbst in einem Zeit Online Interview mit Straftaten wie Diebstahl.
Haferbeck griff nach Aktenordnern auf dem Beifahrersitz und rannte damit weg.
Aber auch gegenüber Ermittlungsbehörden gibt Haferbeck immer wieder falsche Tatsachenbehauptungen an. Gleichzeitig erkennt man an diesen Aussagen aber wiederum Straftaten, gegen die Haferbeck verstößt. So liest man immer wieder Peta erstattet Strafanzeigen gegen Landwirte deren Gehöfte abgebrannt sind, wenn dabei Tiere zu Schaden kamen. Die Wahrheit sieht jedoch anderes aus und zeigt die kriminelle Energie von Dr. Edmund Haferbeck auf.
Edmund Haferbeck gibt gegenüber zwei Staatsanwaltschaften an, das weder der Vorstand, noch die bei Peta beschäftigten ausgebildeten Juristen, etwas mit den Strafanzeigen zu tun haben, die im Auftrag von Peta gestellt werden. Nur er selbst stelle die Strafanzeigen, so seine Äußerung gegen über den Staatsanwaltschaften.
Gleichzeitig räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass die Strafanzeigen von Peta stammen. Herr Edmund Haferbeck ist kein Vorstandsmitglied, kann also überhaupt nicht den Verein Peta, allein vertreten. Gleichzeitig verstößt Haferbeck gegen das in Deutschland geltende Rechtsberatungsgesetz. Haferbeck ist bei Peta als Rechtsberatung tätig, ohne eine juristische Ausbildung genossen zu haben und die erforderliche Genehmigung einer Behörde zu besitzen.
Demnach kann man Dr. Edmund Haferbeck als Hochstapler bezeichnen.
Beweise:
610 Js 15727/20
Der Beschuldigte Dr. Haferbeck hat unwiderlegbar angegeben; dass die weiteren Beschuldigten mit der Anzeigeerstattung nichts zu tun hätten. Lediglich er sei für die Erstattung von Strafanzeigen zuständig.
Der Beschuldigte Dr. Haferbeck hat nicht wider besseres Wissen gehandelt. Es ist nicht hinreichendsicher belegbar, dass der Beschuldigte Dr. Haferbeck Kenntnis von der Unwahrheit seiner Anzeige hatte.
Einstellungsverfügung Ermittlungsverfahren Staatsanwaltschaft Görlitz
21 Js 13862/20
Der Anzeigeerstatter erstattete mit Schreiben vom 11.11.2020 Strafanzeige gegen die o.a. sieben Beschuldigten im Zusammenhang mit einer von dem Verein PeTA Deutschland e.V. mit Schreiben vom 27.10.2020 erstatteten Strafanzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Rottweil unterdem Aktenzeichen 21 Js 15267120 endbearbeitet wurde.
Die von dem Verein PeTA Deutschland e.V. erstattete Strafanzeige wurde ausschließlich von dem Beschuldigten Haferbeck verfasst und untezeichnet.
Einstellungsverfügung Ermittlungsverfahren Staatsanwaltschaft Rotweil
Obwohl Dr. Edmund Haferbeck nicht im Vorstand sitzt, erstattet er also widerrechtlich Strafanzeigen. Weder die 1. Vorsitzende Ingrid Newkirk, noch der zweite Vorsitzende Harald Ullmann, besitzen demnach Kenntnis der Strafanzeigen, wie Haferbeck gegenüber zwei Staatsanwaltschaften angibt.
Nach § 36 BGB kann ein Verein gerichtlich und außergerichtlich nur vom Vorstand vertreten werden. Haferbeck stellt aber nachweislich, wie er selbst angibt, ohne Kenntnis des Vorstandes, im Namen des Vereins Peta Deutschland e. V., Strafanzeigen. Demnach ein sichtlicher Verstoß auch gegen die Satzung von Peta Deutschland e. V. Dort heißt es im § 12 der Satzung!
§ 12 Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden sowie dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gem. § 26 Abs. 2 BGB durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Schriftführer vertreten; jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt (geschäftsführender Vorstand).Auszug Satzung Peta Deutschland e.V.
Demnach sind die Strafanzeigen die Dr. Edmund Haferbeck im Namen von Peta stellt, ein klarer Verstoß gegen die Satzung des Vereins. Durch den Verstoß ist die Gemeinnützigkeit von Peta mehr als fraglich!
GERATI deckt weitere Straftaten von Dr. Edmund Haferbeck auf
Wer jetzt denkt, Haferbeck ist doch Leiter der Rechtsabteilung und demnach befugt im Namen von Peta Strafanzeigen zu stellen, der irrt sich! Erstens kann Haferbeck den Verein nach § 26 BGB überhaupt nicht vertreten. Die Strafanzeigen, die er im Namen von Peta stellt, müssen vom Vorstand mehrheitlich getragen und unterzeichnet werden. Der Vorstand besitzt aber wie Haferbeck selbst einräumt, keinerlei Kenntnisse von den Strafanzeigen!
Weiterhin ist Haferbeck kein ausgebildeter Jurist und besitzt, wie eine kurze Recherche ergab keinerlei Befugnisse, als Rechtsberater für den Verein tätig zu sein. Ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Vorsorglich habe ich auch die beiden ausgebildeten Juristen, Krishna Singh und Christian Arleth, in die von mir gestellten Strafanzeigen aufgenommen. Auch hier sagt Haferbeck gegenüber beiden Staatsanwaltschaften, das diese beiden Juristen, keinerlei Kenntnis von den Strafanzeigen, die Haferbeck im Namen von Peta stellte, hatten.
Interessant ist § 7 des RDG, dort heißt es …
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)
§ 7 Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die
- 1.
berufliche oder andere zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen gegründete Vereinigungen und deren Zusammenschlüsse,- 2.
Genossenschaften, genossenschaftliche Prüfungsverbände und deren Spitzenverbände sowie genossenschaftliche Treuhandstellen und ähnliche genossenschaftliche Einrichtungenim Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs für ihre Mitglieder oder für die Mitglieder der ihnen angehörenden Vereinigungen oder Einrichtungen erbringen, soweit sie gegenüber der Erfüllung ihrer übrigen satzungsmäßigen Aufgaben nicht von übergeordneter Bedeutung sind. Die Rechtsdienstleistungen können durch eine im alleinigen wirtschaftlichen Eigentum der in Satz 1 genannten Vereinigungen oder Zusammenschlüsse stehende juristische Person erbracht werden.
(2) Wer Rechtsdienstleistungen nach Absatz 1 erbringt, muss über die zur sachgerechten Erbringung dieser Rechtsdienstleistungen erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung verfügen und sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. § 6 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Haferbeck weist die Mitarbeit, beider bei Peta angestellten Juristen, von sich. Gleichzeitig gibt Haferbeck privat Rechtsberatung und vertritt sogar Personen vor der Staatsanwaltschaft und Gerichten. Peter Höffken im Fall der Strafanzeige von GERATI wegen Verdacht des Titelmissbrauches und Frank Albrecht bei einem Strafverfahren vor Gericht.
«Solche Angeklagte verurteilt man nicht. Man darf ihnen nicht mit einer Kriminalstrafe begegnen, denn sie haben eines der ehrenwertesten Motive gehabt: den Tierschutz.»- Das Plädoyer von Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater der Tierschutzorganisation Peta, fiel gestern vor dem Amtsgericht bisweilen pathetisch aus.
(…)
Bei anderen Aktionen, ob in Dresden, Erfurt oder Köln, habe es stets mit Hausverboten sein Bewenden gehabt, so Haferbeck am Rande des Prozesses. Aber Nürnberg sei nun mal deutschlandweit berüchtigt für seine strenge Strafjustiz. Da kämen gewissenlose Wirtschaftsbosse mit Bewährung davon, während man Tierschützer kriminalisiere und verhältnismäßig hart gegen sie vorgehe. In der Tat verhängte Richter Volkmar Kanz gestern 30 Tagessätze zu je 40 Euro für den 40-jährigen Frank Albrecht – Experte für Zirkus- und Zootierhaltung – und 30 Tagessätze à 30 Euro für die 24-jährige Nadja Kutscher, die als Übersetzerin für Peta arbeitet.
nordbayern.de
Auch die fehlerhaften Strafanzeigen von Peta gegen GERATI, stehen somit in einem ganz anderen Licht dar. Wenn ein Verein von so einer Kriminellen Person wie Dr. Edmund Haferbeck gesetzeswidrig vertreten wird, sollte sich das zuständige Amtsgericht und das Finanzamt einmal genau anschauen, ob diese Satzungsverstöße von Peta, überhaupt mit der erteilten Gemeinnützigkeit, in Einklang zu bringen sind!
Karin Pohlmann
3. März 2021Danke, der Beitrag war sehr informativ und interessant!