Nur Peta darf Hetzen und Beleidigen

Status der Klage von Dr. Edmund Haferbeck und Peta gegen GERATI Betreiber Silvio Harnos. Nur Peta darf Hetzen und Beleidigen!

Dr. Edmund Haferbeck hat wie immer für seine Klagen seine Lieblingskanzlei gewählt. Obwohl, in dieser Kanzlei sich unzählige Rechtsanwälte, mit dem Thema Tierrecht befassen, war man nicht in der Lage, fristgerecht auf ein Gerichtsschreiben zu reagieren. Haferbecks Lieblings Rechtsanwältin scheint ernsthaft erkrankt zu sein. Erst bat man aus der Kanzlei, um eine Fristverlängerung, aufgrund eine OP und dann reagierte man nicht auf den Ablauf dieser Fristverlängerung.

Mit dieser Rechtsanwältin hatte ich sogar 2013 oder 2014 persönlichen E-Mail-Kontakt, als diese noch direkt bei Peta arbeitete. Ich wünsche ihr natürlich alles Gute und baldige Genesung. Haferbeck und Peta scheint jedenfalls nicht so ein beliebter Mandant zu sein. Anders lässt es sich nicht erklären, dass eine große Kanzlei die 12 Rechtsanwälte beschäftigt, nicht in der Lage zu sein scheint ein Mandat, für eine in der Kanzlei tätige Rechtsanwältin, zu übernehmen. Jedenfalls lies man die vom Gericht verlängerte Frist, fruchtlos zum 18.09.2020 verstreichen.

Aktueller Stand der Klage

Auf die Klage die Haferbeck und Peta beim Landgericht Berlin einreichten, wurde von meinem Rechtsanwalt Klageerwiderung in Form der Abweisung der Klage beantragt. Auf diese Klageerwiderung hatte die Rechtsanwältin, die Haferbeck und Peta vertritt, einen Monat Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Mit dem Ablauf der Frist, forderte man eine Fristverlängerung, da die Rechtsanwältin sich einer OP unterziehen musste. 

Das Landgericht Berlin, verlängerte die Frist um einen Monat, bis zum 18.09.2020. Nur passiert nichts. Mit meinem Anwalt bin ich so verblieben, dass er sich bei mir meldet, wenn vom Gericht ein schreiben kommt. Einen Monat nach Fristablauf wendete ich mich selbst noch einmal an das Landgericht Berlin. Insbesondere, da ich Prozesskostenhilfe beantragt habe. Solange diese nicht gewährt wird, kann ich selbst nicht in Widerklage gehen. Dieses habe ich nämlich vor, um Haferbeck und Peta meinerseits zu verklagen.

Eine Widerklage ist so lange möglich, wie das Verfahren des Klägers (Haferbeck und Peta) besteht. Würde der Kläger zum Beispiel die Klage zurückziehen, könnte ich keine Widerklage erheben. In diesem Fall müsste ich selbst Klagen und hätte hier die kompletten Gerichtskosten vorzulegen. 

Über Prozesskostenhilfe kann frühstens im Dezember entschieden werden

Diese Aussage des Gerichtes, klingt schon etwas skurril, wenn man weiß, dass der Gerichtstermin für den 09.03.2021 bereits festgelegt worden ist. Inwieweit, dieses mit dem Recht auf ein faires Verfahren, in Einklang zu bringen ist, wird sich nächste Woche, in einem persönlichen Gespräch mit meinem Rechtsanwalt klären. 

Folgendes schreibt das Landgericht …

Es wird darauf hingewiesen, dass wegen einer Erkrankung  der Berichterstatterin und einer anschließenden Vakanz der Stelle frühestenz im Dezember über den Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe entschieden werden kann.

Schreiben Landgericht Berlin 27 O 519/19

Das bedeutet also, dass mir bis Dezember alle Hände gebunden sind, weitere Rechtsmittel bzw. Einreichung einer Widerklage einzureichen. Es sei denn ich finanziere diese Kosten vor.

Ich hoffe ihr versteht, dass ich mich bei Aussagen zum laufenden Verfahren etwas zurückhalten muss.

Dennoch möchte ich euch einmal einen Punkt verdeutlichen, den der Rechtsbeistand von Haferbeck und Peta jetzt aufgezählt hat. Wie zu erwarten wird die Abweisung der Klage widersprochen. Beim Punkt „Bezeichnung als Spinner“ möchte ich euch aber einmal darlegen wie Peta tickt. 

30102020 ss ra haferbeck

Haferbeck bezeichnete mich in einer Antwort auf einer veröffentlichten Presseanfrage zuerst als „Spinner“. Dieses soll natürlich dann keine Schmähkritik sein, sondern Meinungsfreiheit. Wenn dann ein anderer selbst den Bumerang herausholt und Haferbeck genauso betitelt, dann ist es natürlich Verleumdung. Gut zu wissen, dass Gerichte ehern in Richtung Urteilen. „Wer austeilen will, muss auch einstecken können!“

Herr Höffken hat gerade Rücksprache genommen, auch über den Vorstand: Wir geben keine persönlichen Daten von unseren Leuten raus, nur weil ein Spinner in Indonesien über uns her zieht. Die Dokumente liegen hier alle vor, es sind keine Fälschungen. Wir haben hier bei PETA im übrigen nur Akademiker, davon vier, die sogar promoviert haben.

(PETA Deutschland, Presseantwort von Dr. Edmund Haferbeck, 25.07.14)

Abzurufen unter Doggennetz

Und bevor Peta hier mit der Keule schwingt, sollte man erst einmal überlegen, was man eigentlich durch seine eigenen Strafanzeigen und Kampagnen gegen TUI, Zoos, Zirkusse und Landwirte tut. Es muss schon schrecklich sein, wenn man mit den eigenen Waffen geschlagen wird!

Fazit:

Ich bin natürlich weiterhin optimistisch, das Verfahren zu gewinnen. Nicht nur das Haferbeck selbst bereits über 25 Strafanzeigen, gegen meine Person verloren hat. Alle Verleumdung Vorwürfe wurden von der ermittelten Staatsanwaltschaft Görlitz eingestellt. Man darf sich schon wundern, warum Haferbeck, keine einzige dieser in den Strafanzeigen vorgebrachte Verleumdung Vorwürfe, in der Klage aufzählt. Sucht er wirklich krampfhaft nach Möglichkeiten, um GERATI zum Schweigen zu bringen. Ich habe immer noch genügend Material in der Hinterhand, um mich erfolgreich gegen jeden Versuch von Tierrechtlern zu wehren.

Wie behauptet Haferbeck und Peta auch immer wieder. Ich verstecke mich vor der deutschen Justiz. Und wieder belehrt GERATI Haferbeck und Peta eines besseren!

Ich bin für jede Unterstützung dankbar!

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