Erneut konnten zwei radikale Tierrechtler auf frischer Tat erwischt werden als sie einen Hochsitz zerstörten. War es Peta?
Ein Mann und eine Frau die wahrscheinlich aus der radikalen Tierrechtsszene stammen, sägten an einem Hochsitz, die Streben und Sprossen an! Dadurch wollte man diesen nicht nur zerstören, sondern das Leben eines Jägers gefährden, der sich bei der Nutzung des Hochsitzes, schwer hätte verletzen können. Der Vorfall ereignete sich in einem Revier, nahe Waldfischbach-Burgalben in der Rheinland-Pfalz.
Einem Jäger der am Sonntagabend in seinem Revier unterwegs war, stellte die radikalen Tierrechtler auf frischer Tat. Obwohl sie wie Hasen zu flüchten begannen, gelang es dem Jäger Fotos von den Tätern, mit seinem Smartphone zu erstellen. Diese Fotos übergab er der Polizei.
Polizei stellte die Täter
Die Polizei startete sofort eine Umfangreiche und weiträumige Suche und konnte der beiden Straftätern habhaft werden. Dabei handelt es sich um einen 25-jährigen Mann und um eine 22-jährige Frau. Bei der Verhaftung trugen sie, bei der Tat benutzten Gegenstände, bei sich. Die Polizei leitete ein Strafverfahren, wegen Sachbeschädigung ein. Ob der Jäger selbst, auf dem Zivilklageweg in Form eine Schadenersatzklage tätig wird, wurde in der Meldung nicht genannt. Wünschenswert wäre es in jedem Fall.
Insbesondere Peta, nennt solche Straftaten als legitim. So äußerte sich der leitende Rechtsberater von Peta, Dr. Edmund Haferbeck in einem Interview dahingehend, das Straftaten der Tierrechtsbewegung ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit seien. Haferbeck selbst, musste in einem Interview gegenüber Zoom+, einräumen, bereits selbst wegen Straftaten (er schmiss mit Steinen auf einen Laborchef) rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Diese Straftat nannte er in dem Interview „Peanuts – und man müsse eben da mal vorbeigehen, aber das ist Peanuts!“
Das Beschädigen oder Zerstören von Hochsitzen ist kein Kavaliersdelikt. Teilweise werden Hochsitze sogar angezündet und somit ein Waldbrand in kauf genommen, der Tiere, die in diesem Wald leben, gefährdet. Allein daran erkennt man, dass es Tierrechtsorganisationen wie Peta, nicht um den Schutz der Tiere geht, sondern rein um die polemische Selbstdarstellung, ihrer eigenen erfundenen ethischen Grundsätze. Diese lassen sich nicht mit der Gesellschaft in Einklang bringen. Deswegen scheint man aus der Tierrechtsszene, immer mehr auf Terror zu setzen. Auch dieses kündigte Haferbeck bereits in einem Interview an, in dem er mit der Gründung einer Tierrechtsterrororganisation drohte, vergleichbar der Al-Qaida!
Was droht den beiden verhafteten radikalen Straftätern?
Bei einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung droht den beiden radikalen Tierrechtlern, eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldbuße! Im § 303 StGB steht …
Die einfache Sachbeschädigung ist in § 303 Strafgesetzbuch (StGB) als Straftat geregelt. Dort heißt es: (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
1 Kommentar
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Geldstrafe zahlen die doch locker aus den Spenden!