Im September 2015 reichten die Tierschutzorganisation PETA und Antje Engelhardt vom Deutschen Primatenzentrum eine gemeinsame Klage mit dem Ziel ein, dem als Naruto benannten Tier die Urheberrechte zuzusprechen. Am 7. Januar 2016 wies das angerufene Gericht in Los Angeles die Klage ab. Weder der Affe noch Slater könnten Rechte an dem Bild beanspruchen.
Damit endete der Rechtsstreit allerdings nicht. Am 11. September 2017 vereinbarten beide Parteien einen Vergleich, welcher die Klagerücknahme durch Peta im Gegenzug dafür vorsah, dass Slater 25 % seiner künftigen Einnahmen aus den Selfie-Bildern gemeinnützigen Organisationen stiften sollte, welche sich dem Tierschutz widmen.
Der Vergleich wurde jedoch vom US-Bundesberufungsgericht mit der Begründung abgelehnt, dass nur im Namen von Tieren geklagt werden könne, wenn dies ausdrücklich im Gesetz vorgesehen sei. Im Falle von Naruto träfe dies nicht zu. Außerdem habe Peta als Vertreter Narutos zwar in den Vergleich eingewilligt, der Schopfmakak jedoch nicht. Damit sei kein Klageverbrauch eingetreten und andere Tierschützer könnten erneut für ihn klagen.
Am 23. April 2018 entschied das Gericht dann, dass Peta nur zum eigenen Vorteil handele, da Naruto nicht an dem Vergleich beteiligt sei und ihn daher nur für eigene ideologische Zwecke missbrauche. Die Klage wurde daher abgewiesen und Peta die Anwaltskosten von Slater auferlegt.
wikipedia.org