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Peta muss erneut einräumen vorsätzlich Straftaten zu begehen

by Silvio
30. Oktober 2019
in Straftaten
0

Peta musste erneut in einem Interview einräumen vorsätzlich Straftaten zu begehen. In diesem Fall den Tatvorwurf der falsche Verdächtigung, strafbar nach $164 StGB.

In diesem Fall erstattete Peta Strafanzeige gegen den Fahrer eines Viehtransporters, bei dem durch Unachtsamkeit der Anhänger in einen Graben rutschte und umkippte.

Peta erstattete ohne dabei Vorort oder andere Erkenntnisse zu besitzen Strafanzeige gegen den Fahrer des Viehtransporters. Gleichzeitig gab Peta sofort eine Pressemitteilung heraus und sprach den Fahrer in dieser bereits Schuldig, obwohl noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde. Dabei verletzt Peta die geltende Unschuldsvermutung!

Weser Kurier wollte genau wissen welche Erkenntnisse Peta zur Stellung der Strafanzeige bewegten!

Auf Nachfrage unserer Redaktion teilt Peta mit, dass die Organisation grundsätzlich Strafanzeige stellt, wenn die Organisation aus Medienberichten Hinweise auf derartige Unfälle erhält.

weser-kurier.de

 

Peta erstattete also ohne weitere Erkenntnisse zu besitzen eine Strafanzeige gegen den Fahrer des Viehtransporters. Gleichzeitig darf man sich fragen welche Befähigung die bei Peta teuer beschäftigten Rechtsanwälte und ausgebildeten Juristen besitzen. Dürfte es doch klar sein, das es sich hierbei, wenn überhaupt um eine Ordnungswidrigkeit handelt!  

Auch eine Klagebefugnis ist nicht abzusehen, da weder die verstorbene Kuh noch der umgekippte Anhänger Eigentum von Peta ist. Demnach ist diese Strafanzeige von vornherein aussichtslos!

Strafanzeigen als Werbemaßnahme

Peta nutzt Strafanzeigen als Werbemaßnahme! Dieses kann man deutlich daran erkennen, dass sich Peta selbst nicht an die rechtliche Unschuldsvermutung hält. Durch eine sofort erstellte Pressemitteilung, die die Person zusätzlich öffentlich an den Pranger stellt, sorgt Peta für eine öffentliche Vorverurteilung.

GERATI ist keine einzige Strafanzeige von Peta bekannt, die letztendlich zu einem Strafverfahren nach den Ermittlungen geführt hat. Warum wohl wartet Peta nicht das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft ab?

Logisch! Peta weiß bereits, dass ihre gestellte Strafanzeige keine rechtliche Erfolgsaussicht besitzt. Mit dem Verbreiten der Pressemitteilung und der Anprangerung des vorverurteilten, sammelt Peta Spenden ein. Denn Peta kümmere sich ja mit diesen Strafanzeigen um Tiere. Dass die Ermittlungen durch die Polizei und Staatsanwaltschaft, durch den Steuerzahler finanziert werden, ist nur der Gipfel des Eisberges!

Somit zahlt der Steuerzahler für diese perfide Werbeaktion! Wer jetzt denkt, dass Peta sich, nachdem die Ermittlungen die Unschuld des Pranger-Opfers ergeben hatten sich entschuldigt, der irrt sich gewaltig! Selbst die Pressemitteilung, mit dem illegalen Anprangerns des Opfers wird von Peta nicht entfernt.

Man kann nur jedem Opfer empfehlen sofort eine Gegenstrafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen Peta zu stellen. Falsche Verdächtigungen und öffentliche Beleidigungen sind kein Kavaliersdelikt. Leider wehren sich derzeit noch zu wenige. Die sich wehren deren Pranger-Pressemitteilung wird von Peta sofort gelöscht! Da sieht man, wie sicher sich Peta mit ihren Behauptungen letztendlich ist!

Tags: PeTAStrafanzeigenstraftaten
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