PETA begründete die Beschwerde folgendermaßen: “Die Tat von Christian D. ist so unfassbar und grausam, dass der Rechtsstaat eingreifen und Konsequenzen ziehen muss. Sämtliche Stellungnahmen des Angeklagten waren nachweislich gelogen. Auch seine angebliche Schuldunfähigkeit ist eine Farce, weil sich der beschriebene Zustand auf den von ihm erfundenen Zeitraum vom November 2017 beziehen dürfte und nicht auf den Zeitraum von Ende 2016 bis Anfang 2017, dem eigentlichen Tatzeitpunkt”, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei PETA.
Der Täter soll laut eines psychiatrisch-forensischen Gutachtens schuldunfähig sein. PETA bezweifelte das und unterstellte dem damals 28-Jährigen finanzielle Motive.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg kam nun zu der Auffassung, dass die Einstellung des Verfahrens richtig war. “Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde in vollem Umfang aufrecht erhalten”, so ein Sprecher auf Anfrage der “Main Post”. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
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