Das muss Peta wurmen. Der Betreiber von GERATI wird offiziell von der ermittelten Staatsanwaltschaft für Unschuldig erklärt und alle Ermittlungsverfahren eingestellt
Dass, was die Staatsanwaltschaft Augsburg in fünfjähriger Ermittlungen nicht vollbrachte, wurde durch die Staatsanwaltschaft Görlitz in gerade einmal vier Monaten abgearbeitet.
Alle von Peta gestellten Strafanzeigen, wurden eingestellt und somit meine Unschuld bewiesen. Gleichzeitig offenbart diese Einstellungsverfügung die gänzliche Unfähigkeit der von Peta eingestellten Juristen und Rechtsanwälte! Diese werden aus Spendengelder für den Tierschutz finanziert, kommen aber nur für stupide Strafanzeigen zum Einsatz, die rein gar nichts mit dem Tierschutz zu tun haben!
Auch in den Klageschriften offenbart man die Unfähigkeit und man könnte der Meinung sein, man habe es mit einem Laien und nicht mit einem ausgebildeten Juristen zu tun. So wurde eine eingereichte Klageschrift eines Peta Mitarbeiters mit enormen Kosten ins Indonesische übersetzt, obwohl man weiß, dass ich Deutscher bin und der bemängelte Artikel auch in Deutscher Sprache verfasst war.
Bei der Klageschrift handelt es sich um über 50 Seiten, die alle ins Indonesische Übersetzt wurden. Verwunderlich ist dabei, dass ich selbst mit der Rechtsanwältin Dr. Davina Bruihn bereits mehrfach E-Mail Verkehr hatte, als diese sich wegen meine erfolgreichen Gegenmaßnahmen, bei dem Versuch von Peta, meinen Webserver zu sabotieren, meldete.
Wer jetzt denkt, dass diese Übersetzung schon seine Richtigkeit hat, da man in Indonesien klagen wollte, wird letztendlich verwundert sein, dass die Klage beim Landgericht Berlin eingereicht wurde und mir vom Landgericht diese übersetzte Klageschrift zugestellt wurde.
Leider muss ich die jetzt in Jubelschreie verfallenden Tierrechtler enttäuschen. Dieses Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet. Ich habe mich verpflichtet, die Aussage die ich aufgrund von falschen Schlussfolgerungen getätigt hatte, nicht mehr zu wiederholen. Das Verfahren wurde also auch ohne ein Urteil eingestellt.
Da ist wieder der Satzlaut … „des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz“
Seit über einem Jahr versuche ich herauszubekommen, was mir beim Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz, von Peta vorgeworfen wurde. Selbst in der Auflistung der Strafanzeigen war keine einzige Peta-Strafanzeige aufgezeigt, die auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hindeuten wurde. Gerade wegen des angeblichen Verstoßes gegen das Deutsche Tierschutzgesetz wurde ich bei der Einreise im Februar 2018 über 90 Minuten durch die Bundespolizei festgehalten, ohne dass man mir, den genauen Tatvorwurf offenbaren konnte!
Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilte mir mit, dass alle Akten an die Staatsanwaltschaft Görlitz übermittelt wurde. Diese wiederum teilte mir mit, dass alle Anzeigen mir aufgezählt wurden.
Es ist also verwunderlich, warum auf einmal dann doch eine Einstellungsverfügung, wegen des angeblichen Verstoßes gegen das Deutsche Tierschutzgesetz von seitens der Staatsanwaltschaft Görlitz, erlassen wurde, obwohl diese mir zu diesem Punkt auch nicht mein Recht auf rechtliches Gehör einräumte.
Also werde ich hier noch einmal direkt nachfragen. Immerhin geht es auch um eine Klage, wegen Amtsmissbrauch gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg. Von vornherein war bereits verwunderlich, warum Peta gerade die Staatsanwaltschaft Augsburg als Ermittlungsbehörde wählte. Peta teilte doch den Serverstandort und die dazugehörende IP-Adresse mit, die auf den Hoster All-Inkl in Friedersdorf, bei Görlitz verwiesen.
Tatortnahe Ermittlung
In Deutschland gibt es die Vorgabe, dass die zuständige Ermittlungsbehörde in Tatortnähe, den Fall übernimmt. Eine andere Möglichkeit wäre der Wohnsitz des Beschuldigten, oder des Strafanzeigenstellers. Nun Peta sitz in Stuttgart, also warum wendet man sich dann an die Staatsanwaltschaft Augsburg?
Nach einem Hinweis meinerseits und der Weigerung mir das Recht auf Gehör, durch die Staatsanwaltschaft Augsburg zu gewährleisten, gab man meiner Forderung nach und gab das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Görlitz ab. Die nun die Ermittlungen mit einer Einstellungsverfügung beendete.
Nun für mich ist dieser Fall natürlich noch nicht abgeschlossen, denn immerhin wurde ich ja wegen des Verstoßes gegen das deutsche Tierschutzgesetz, von der Staatsanwaltschaft Augsburg zur Fahndung ausgeschrieben, wo ich bis heute nicht weiß, was man mir vorgeworfen hatte.
Die Begründung der ausgeschriebenen Fahndung, man benötige einen deutschen Postbevollmächtigten ist auch fadenscheinig, da dieser ordnungsgemäß beim Registra DENIC hinterlegt wurde. Gleichzeitig in Fällen von Betreibern von Webseiten, die in Deutschland von nicht in Deutschland wohnhaften Personen, gehostet sind, tritt der Hoster in Dritthaftung und somit als Ansprechpartner ein. Dieser hätte jederzeit zur Verfügung gestanden.
Aber auch, das die Fahndung nur bei der Bundespolizei am Flughafen München, durch die Staatsanwaltschaft Augsburg eingereicht wurde, zeigt, dass hier zwischen dem Strafanzeigensteller und der Staatsanwaltschaft Augsburg ein mehr als inniges Verhältnis geben muss. Eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch wurde von der eigenen Staatsanwaltschaft und selbst von dem beschuldigten Staatsanwalt selbst, bearbeitet und natürlich eingestellt. Auch die Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft führte hier, zu keinem gewünschten Erfolg.
Eine Krähe Kratzt der anderen kein Auge aus – sagt ein deutsches Sprichwort. Für mich ist das unverständlich, dass es überhaupt möglich ist, dass in Deutschland eine Behörde und noch dazu der Beschuldigte Staatsanwalt selbst, gegen sich ermitteln kann.
Die von Peta immer wieder aufgestellte Behauptung, ich würde mich vor der deutschen Justiz verstecken, ist damit widerlegt. Der Beweis ist erbracht, dass Peta nur Lügen verbreiten kann. Ich als GERATI werde natürlich weitermachen und insbesondere Peta aber auch anderen Tierrechtsorganisationen auf die Finger schauen und darüber berichten. Auch wenn dieses, diesen Vereinen nicht passt! Die Wahrheit wehrt am längsten.