Mediengeiler Richter spricht hartes Urteil

Wie zu erwarten jubelt die Tierrechtler, nach dem ein mediengeiler Richter einen schwer kranken Landwirt für drei Jahre Knast verurteilt hatte!

Friedrich Mülln von Soko Tierschutz, der mit seinen Intensivstraftaten ein Geschäftsmodell aufgebaut hat, jubelte natürlich nach der Urteilsverkündung. Ein schwer kranker Landwirt, der mehrere Monate Prozessunfähig war, wurde aufgrund der illegaler Videoaufnahmen und eines Einbruches, von Friedrich Mülln zu drei Jahren Gefängnis, von einem mediengeilen Richter verurteilt!

Der Richter schlug mit aller Härte des Gesetzes zu und blieb mit seinem Urteil sogar über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre auf Bewährung forderte. Die Verteidigung forderte für Ihren Mandanten ein Jahr und Acht Monate auf Bewährung!

Was war passiert?

Ein Landwirt vernachlässigte seine Schweine, die unter erbärmlicher Lage dahin vegetierten. Zu diesem Zeitraum war er nach den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft bereits schwer erkrankt. Der Landwirt war auch mehrere Monate aufgrund seiner Erkrankung Prozessunfähig. Er litt an starken Depressionen.

In diesem Zeitraum brach der Intensivtäter Friedrich Mülln in diesen Stall ein und filmte diesen grausamen Zustand der Tiere. Anstatt sofort die Behörden hier einzuschalten, lies er die versteckt installierte Kamera weiterlaufen und sorgte damit für weiteres Tierleid.

Gegen Friedrich Mülln wurde auch ein Ermittlungsverfahren durchgeführt, was durch eine Geldstrafe eingestellt wurde. Er wurde zwar nicht verurteilt, aber seine Unschuld wurde auch nicht erwiesen.

Richter sprach nach dem Urteil sofort mit den Medien und rühmte sich!

Er sei zu dem harten Urteil gekommen, um ein Zeichen an alle Tierhalter zu setzen! Die Verteidigung kündigte im selben Interview an, gegen dieses Urteil in Berufung bzw. Revision zu gehen.

So sprach die Verteidigung davon, dass man die Berechnung und die Zahlen auf die sich der Richter in seiner Urteilsbegründung stützt, nicht nachvollziehen kann! Es seien schöne Worte für Presse und die Öffentlichkeit gefunden worden, doch dieses habe nichts mit dem individuellen Fall zu tun?

Das Video ist hier abrufbar: Schweine-Skandal: Drei Jahre Haft für Landwirt

Da wird sich Friedrich Mülln, sowie viele andere Tierrechtler zu früh freuen!

Es wird wohl zu einem neuen Gerichtsverfahren kommen, was dann nicht von so einem mediengeilen Richter geurteilt wird. Bleibt abzuwarten, wie dieses neue Gerichtsverfahren letztendlich ausgeht. Das aktuelle Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, obwohl der Jubel um Friedrich Müllngroß ist.

Verbände gefordert!

Mich verwundert es immer wieder, dass man von seitens der landwirtschaftlichen Verbände keinen Notfallplan bereithält, die erstens eigene Kontrollen durchführen und wie in diesem Fall bei Krankheit des Tierhalters Hilfe anbietet.

Letztendlich fallen solche Fälle, auf alle Tierhalter zurück.

2 Kommentare

  1. mha
    16. März 2019

    Friedrich Mülln: Für mich ein Mittäter, der aus Profilsucht die weitere Tierquälerei billigend in Kauf nahm, weil eine sofortige Meldung ihm nicht die nach seiner Meinung nach genügende Aufmerksamkeit zuteil hätte werden lassen. Es sieht immer den Splitter im Auge des Anderen, aber nicht den Balken vor dem eigenen Kopf.

    Für mich ist das Urteil nicht verhältnismäßig!
    Ein Mensch, der an starken Depressionen leidet, ist praktisch unzurechenbar.
    Dazu sagt das StGB
    § 20
    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

    Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
    Beispiele für starke Depressionen: Robert Enke und Andreas Lubitz

    Der Richter erinnert mich an Ronald Barnabas Schill: Richter Gnadenlos.

  2. Titus von Unhold
    18. März 2019

    „Er wurde zwar nicht verurteilt, aber seine Unschuld wurde auch nicht erwiesen.“

    Da haben wir ihn wieder, den juristischen Laien: Die Undschuld musste im dritten Reich oder der DDR bewiesen werden, im demokratisch verfassten Rechtsstaat muss dieser nachweisen dass schuldhaft(!) gehandelt (oder unterlassen) wurde.

    Als Jäger jubele ich übrigens nicht, das dürften ruhig noch zwei Jahre mehr sein.

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