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Polizeipräsidium Freiburg bestätigt Hausdurchsuchung beim Angler

Justiz auf Fehlwegen! Da werden Angler wegen einem Catch & Release Video von mehreren Beamten aufgesucht und gleichzeitig zählt Freiburg zu den kriminellsten Städten in Deutschland!

Es ist unverständlich, was Herrn Vitali D. dort in den letzten Tagen passiert ist! Mehrer Polizeibeamte klingeln ihn aus dem Bett und beginnen mit einer Hausdurchsuchung. Dabei beschlagnahmen sie mehrere Angelutensilien. Und man schreckte auch vonseiten der Polizei nicht einmal davor zurück, das Spielzeug (Spielzeugangel), des Kindes des Beschuldigten, mit zu beschlagnahmen. 

Wer jetzt aber denkt, dass es dieses für den Beschuldigten Vitali D. war, der täuscht sich. Die Freiburger Polizei macht Nägel mit Köpfen und durchsuchte gleich die Wohnung der Freundin, die 40 Kilometer entfernt wohn mit durch!

Wer sich die Schilderung dieser Polizeiaktion vom Betroffenen einmal Anschauen möchte, findet sein Video in unserem letzten Artikel, den ich hier noch einmal verlinke.

Vorfall unglaublich!

Ich persönlich wollte so eine Polizeimaßnahme, die mit aller Härte gegen den Beschuldigten geführt wurde, nicht Verstehen.

Der Vorwurf der Justiz ist nicht etwa ein Drogendelikt oder eine terroristische Aktivität. Nein der Beschuldigte hat auch keine andere kriminelle Handlung begangen. Ihm wird von der deutschen Justiz auf Strafanzeige von PeTA Deutschland e. V. vorgeworfen ein Video auf YouTube hochgeladen zu haben, wo er das sogenannte Catch & Release zeigte. Dieses bedeutet, man fängt einen Fisch und setzt diesen dann wieder ins Wasser. Es ist z. B. Vorgeschrieben, das man Fische die man nicht verwerten kann (kein Mindestmaß, zu groß) wieder zurücksetzt.

Catch & Release ist laut Fischereigesetz also auch verpflichtend geregelt. Verboten ist es dann, wenn man sichtlich dem Tier Leid zufügt, indem man es länger als nötig aus dem Wasser entnimmt. Das Tier muss an Land, da man den Angelhaken entfernen muss. Und selbstverständlich sind dabei auch kurze Fotos möglich.

In den verurteilten Fällen, auf die insbesondere PeTA immer wieder anspielt, wurden die Tiere länger Qualen ausgesetzt. So wurde ein bekannter VIP verurteilt, weil er einen kapitalen Wels den er gefangen hatte, durch den Dreck schleifte, um ihn an einer besseren Stelle zu fotografieren. Ein anderer Angler wurde verurteilt, weil er in dem selbst gedrehten Video, die Aussage machte, er warte auf besseres Licht, für ein Foto um den Wels dann wieder freizulassen.

Dieses ist in Deutschland strafbar, wenn man dem Tier dabei Leid zufügt. Der Betroffene gibt jedoch an, dass diese Aufnahmen in Frankreich getätigt wurden.

Nun der Einfluss von PeTA scheint jedenfalls groß, bei dieser Polizei in Freiburg zu sein, denn mit dem Angelsortiment des Beschuldigten beschlagnahmte man auch seine ganze Computer Hardware und selbst sein Handy.

Hier scheint jetzt die Vermutung zu sein, dass man die Hausdurchsuchung als Vorwand zu nutzen scheint, um eventuell doch Videos und Fotos auf der Hardware und dem Telefon zu finden!

GERATI stellte eine Presseanfrage und bekam eine Antwort!

Nun der Vorfall klingt für einen Rechtsstaat sehr unglaubwürdig. Insbesondere, da der Strafanzeigensteller PeTA Deutschland im Vorfeld den Leiter dieser Amtshandlung sogar noch auszeichnete!

Einsatz gegen Fischleid – PETA ernennt Uwe Gutjahr vom Polizeipräsidium Freiburg zum „Helden für Tiere“

peta.de

Hier lässt sich schon eine direkte Verbundenheit und persönlichen Kontakt daraus schließen! Man zeichnet doch keine Person aus, ohne diese persönlich zu kennen.

Also schrieb GERATI eine Presseanfrage an die Freiburger Polizeidienststelle und stellte folgende Fragen …

Von: info@gerati.de [mailto:info@gerati.de]
Gesendet: Freitag, 8. März 2019 11:46
An: FREIBURG.PP
Betreff: Presseanfrage zur Polizeimaßnahme auf Grundlage „Strafanzeige von PeTA Deutschland“ in Freiburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind Betreiber des Portals gerati.de und recherchieren derzeit zu einem Vorfall, der sich am 07. März 2019 in Freiburg ereignet haben soll.

Ein gewisser Herr Vitali Dalke gibt in den sozialen Netzwerken an, dass er aufgrund einer Anzeige des Vereins PeTA Deutschland e.V. aus Stuttgart, gestern bei ihm eine Hausdurchsuchung erfolgte und mehrere Sachen die dem Anglersport zugeschrieben können, beschlagnahmt worden sind. Darunter sollen sich auch Spielzeugangeln des Kindes des Beschuldigten befunden haben!

In einem neuerem Post gibt der Beschuldigte nun an, dass der leitende Beamte dieser Hausdurchsuchung im Vorfeld durch den Strafanzeigensteller ausgezeichnet wurde.

Dabei handelt es sich um den Polizist Uwe Gutjahr. Die Auszeichnung ist abzurufen unter dem Link: https://www.peta.de/peta-ernennt-uwe-gutjahr-vom-polizeipraesidium-freiburg-zum-helden-fuer-tiere?fbclid=IwAR38HBXtQJoCsSpzh7inoRhbRVGorUnm6BKca4bztqGylh74z3yos7e0TMs

Nun unsere Fragen, die wir bitten kurzfristig zu beantworten!

1. Können sie den Vorfall in Verbindung mit der Beschlagnahme bestätigen?

2. Ist es üblich, das Polizisten mit der Durchführung einer solchen Maßnahme beauftragt werden, wenn diese in so einem engen Kontakt mit dem Strafanzeigensteller stehen!

Der Beklagte gibt an, dass diese als Beweis angegebenen Videos auf YouTube, die der Strafanzeigensteller anfügt, in Frankreich aufgenommen wurden. Dort ist Catch & Release keine Straftat, was bereits durch deutsche Gerichte festgestellt worden ist!

Inwieweit besaß man die Kenntnis vor der Hausdurchsuchung, dass dieses Videomaterial aus Frankreich stamme?

Warum ging man hier so rabiat und wohl überzogen mit einer Hausdurchsuchung vor, was wohl bei diesem Straftatbestand ehern unüblich ist, insbesondere die Ausweitung auf den Wohnbereich der Freundin des Beschuldigten?

Wir würden uns über eine kurzfristige Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

GERATI – Gegen Radikalen Tierschutz

BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9

15322 Serpong

Indonesia

Tel.: +49 (0)3581 7921521 (German preferred)

Tel.: +62 (0)87 882424150  (prefers WhatsApp)

Fax:  +49 (0)3581 7921529

E-Mail: info@gerati.de

Webseite: gerati.de

Presseanfrage per E-Mail

Erstaunlicherweise bekam ich kurzfristig, auch meine gewünschte Antwort auf meine Presseanfrage.

Sehr geehrter Herr Harnos,

1. wir können ihn Ermittlungen zu einem solchen Vorfall bestätigen.  Was explizit beschlagnahmt wurde und was nicht, können wir hier nicht im Einzelnen aufführen.

2. Einen engen Kontakt zwischen dem Polizeibeamten und der Tierschutzorganisation PETA können wir nicht bestätigen. Nur weil diese Organisation jemanden auszeichnet, bedeutet das nicht, dass ein enger Kontakt zwischen den Personen besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas S***

-Polizeikommissar-

Polizeipräsidium Freiburg

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit

Social Media

Bissierstraße 1

79114 Freiburg

Tel: +49 761 882 -1015

Fax: +49 761 882-1019

mail:  thomas.s***@polizei.bwl.de

           freiburg.socialmedia@polizei.bwl.de

Antwort der Presseabteilung

Wie üblich kennen Behörden immer noch nicht den Unterschied zwischen einer Tierschutzorganisation und einer Tierrechtsorganisation!

PeTA ist nach eigenen Angaben und nach ihren Arbeiten zu urteilen, eine reine Tierrechtsorganisation.

Dass man auf konkrete Fragen von meiner Seite her, nicht im Einzelnen eingegangen ist, darf wohl auf ermittlungstaktischen Gründen zu erklären sein.

Was sich jedoch nicht durch diese Polizeibehörde zu erklären ist, warum man bei einem Angler dermaßen hart vorgeht und andere Ermittlungen bei Straftaten schleifen lässt.

Freiburg ist die kriminellste Großstadt in Baden Württemberg!!!

In Freiburg ereigneten sich im Jahr 2017, 11.712 Straftaten pro 100 000 Einwohner. Freiburg besitzt knapp 240.000 Einwohner!

11 712 Straftaten pro 100 000 Einwohner

Das allein ist nicht ungewöhnlich für eine Stadt mit knapp 240 000 Einwohnern. Doch während es Schlägereien und Betrunkene auch anderswo gibt, hat Freiburg ein Alleinstellungsmerkmal: Es ist, statistisch gesehen, die kriminellste Großstadt in Baden-Württemberg. 2017 geschahen in Freiburg 11 712 Straftaten pro 100 000 Einwohner, mehr als in Mannheim, Karlsruhe oder Stuttgart. Den unrühmlichen Titel trägt die Stadt bereits seit dem Jahr 2001, und viele Freiburger hatten sich damit arrangiert. Die Gewalt im Nachtleben schien weit weg, solange tagsüber alles ruhig blieb.

stuttgarter-nachrichten.de

Anstatt die Kräfte in die tatsächliche Verbrechensbekämpfung einzusetzen, bündelt man diese lieber in einer Abteilung, die eigens dafür geschaffen wurde, um gegen Angler, die gegen das Tierschutzgesetz angeblich verstoßen habe, zu ermitteln.

Uwe Gutjahr von der Abteilung Gewerbe und Umwelt im Polizeipräsidium Freiburg führt Kontrollen an verschiedenen Gewässern wie zum Beispiel am Altrhein bei Breisach oder an verschiedenen Baggerseen in der Region durch, auch, um diese Art des Fischens zu unterbinden. 

swr.de

Eine Farce, wenn man sich die Kriminalitätsstatistik dieser Stadt anschaut.

Auch das sich seit Mai 2018, Sexualstraftaten in Freiburg häufen, scheint es bei der Polizei in Freiburg nicht sinnvoll zu sein, das man Polizisten wie der von PeTA ausgezeichneten Uwe Gutjahr zu Ermittlungen dieser Straftaten einsetzt. Da wendet man lieber die Kräfte auf, um von PeTA falsch bezichtigte Straftaten mit aller polizeilicher gewallt und Mitteln, doch erfolgreich abschließen zu können.

Man darf sich wohl als Bürger und Steuerzahler fragen, ob es sich bei dieser Justizmaßnahme gegen den Beschuldigten Vitali D. um einen Schildbürgerstreich handelt.

9 Kommentare

  1. Hans
    9. März 2019

    Dem Angler geschieht das gerade recht .. immer dieses Geltungsbedürfnis mit Fotos und Videos .. da hat es einfach h mal den richtigen getroffenen

    • Rainer
      11. März 2019

      Stimmt hätte er ihm gescheiter den Kopf abgeschnitten und an die Wand gehängt dann kann auch schon kein anderer mehr in die Versuchung kommen ihn zu knipsen 😉

    • stefan
      12. März 2019

      Der Angler hat seine eigene Firma/Marke, demnach ist es logisch, diese zu vermarkten.
      Und dies tut Vitaly Dalke in einem sehr Familiären Stil, weit weg von jeder Sensationsgeilheit, im vergleich zur direkten Konkurenz.
      Zusätzlich macht er das auch im Ausland, wo dies legal ist, von daher hat es mit Sicherheit nicht den richtigen getroffen hat.
      fg

  2. Titus von Unhold
    9. März 2019

    „Der Vorwurf der Justiz ist nicht etwa ein Drogendelikt oder eine terroristische Aktivität. Nein der Beschuldigte hat auch keine andere kriminelle Handlung begangen.“

    Man muss auch keine kriminelle Handlung begehen, sondern der hinreichender Tatverdacht einer Ordnungswidrigkeit, eines Vergehens oder eines Verbrechens reicht aus. Grundlegend werden alle strafprozessualen Maßnahmen gegen (unschuldige) Beschuldigte geführt, da sie erst mit der Verurteilung rechtskräftig Täter werden. Durchsuchungen haben die Aufgabe Beweismittel aufzufinden die den Nachweis der Tätereigenschaft belegen oder ihn entkräften.

    „Nun der Vorfall klingt für einen Rechtsstaat sehr unglaubwürdig.“

    Rechtsstaat bedeutet dass die Staatsgewalten sind an die Spielregeln der Parlamente halten. Art. 2 Abs. 3 GG: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“. Im Klartext: Strafverfolgungsbehörden müssen dem Tatverdacht einer Straftat nachgehen und dürfen dabei natürlich auch die vom Parlament zugestandenen Eingriffsrechte in die Grundrechte nutzen, sofern ein Richter dies genehmigt. Unabhängig davon wer die Anzeige verfasst.

    Das Problem sind nicht die Maßnahmen, sondern das breite Halb- und Falschwissen zu juristischen Sachverhalten in der Bevölkerung.

    • Silvio Harnos
      10. März 2019

      Es gibt aber einen Passus den sie außer Acht lassen! Die Verhältnismäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme.

    • Dr. Ulrich Brossmann
      26. Juni 2019

      Titus von Unhold,
      nicht nur im Hinblick auf die geringe Schwere (und die Straffreiheit im Ausland) des vorgworfenen Deliktes erscheint diese Aktion völlig überzogen. Es hätte völlig genügt, Herrn Dahlke zur Vernehmung zu laden. Bei den beschlagnahmten Gegenstände handelt es sich zum wesentlichen Teil um frei erhältliche Geräte für den Angelsport, die höchst wahrscheinlich keine Informationen zum konkreten „Tatverlauf“ bieten. Nicht nur amazon & co verlangen keine Angelschein beim Kauf. Servus aus Hinterarlberg (auch wir „dürfen“).

  3. Hans Meier
    18. März 2019

    Interessant das aufeinmal all seine so tollen Videos und Anschuldigeungen sowie eine einträge bei Facebook nicht mehr da sind. Da scheint uner kleiner Vitali wohl doch ein wenig mehr Dreck am Stecken zu haben als er uns weissmachen wollte.. Komisch .. und schon ist die Durchsuchung seiner Geschäftsräume sowie Beschlagnahmung der steuerelevanten Datenträger absolut im Verhältnis ..

    • Silvio Harnos
      19. März 2019

      Also ich sehe die Videos auf Youtube und auch seine Facebook Einträge noch! Ob nun bestimmte Videos gelöscht wurden kann ich nicht einschätzen. Aber es ist wohl im Fall eines Ermittlungsverfahrens wohl auf Antrag seines Rechtsanwalts sinnvoll. Letztendlich kann nur ein Richter über Schuld urteilen. Auch wenn PeTA sich immer wieder gern als Richter und Gesetzgeber aufspielt, sind sie wohl im Bereich Recht im Tierschutz die kleinsten Fische…

  4. Tu Garin
    2. Dezember 2023

    IMHO ist der Genosse Dalke selber Schuld. Er wollte wohl mit den Aufnahmen angeben. Ein teuerer Spass halt.

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