Nun ist es wieder einmal Zeit, ein Update über den Stand der stupiden Klagewelle von PeTA gegen GERATI abzugeben.
Um es vorwegzunehmen! Nein, ich weis immer noch nicht genau, was PeTA mir in seinen Strafanzeigen im eigentlichen Sinne vorwirft. Eins scheint mir jedoch mit dem heutigen Sachstand klar zu sein. In Bayern arbeitet die Justiz sehr komisch. Warum! Mehr gibt es in diesem Artikel.
Ich besitze jetzt die Aktenzeichen der Görlitzer Staatsanwaltschaft, die aber bis heute mich auch nicht über die Vorwürfe aufgeklärt hat. Es wurde auch noch nicht entschieden, ob man die Strafanzeigen von PeTA überhaupt übernimmt. Wenn nicht geht alles wieder nach Augsburg.
Was ist seit dem letzten Update alles passiert?
Gegen die Einstellungsverfügung gegen das Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg habe ich selbstverständlich Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Und hier das Bayrische Justiz Kasperle Theater, frei nach der Augsburger Puppenkiste, weiter.
Meine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München habe ich wie folgt tituliert:
Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens 100 Js 117152/18
In dieser Beschwerde habe ich als Erstes mich dahin gehend geäußert, dass es für mein Rechtsverständnis sehr schwer nachvollziehbar ist, dass eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung von der Person bearbeitet wird, gegen die diese Strafanzeige wegen Rechtsbeugung sich richtet! Vergleich bar ist das, wenn ein Straftäter gleichzeitig Richter in seinem Verfahren wäre.
Generalstaatsanwaltschaft lehnt Beschwerde ab!
Ich musste tatsächlich das Schreiben mehrfach lesen, bis ich begriff, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft die Beschwerde auf meine Fachaufsichtsbeschwerde abwies und nicht auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
So kann man Folgendes in dem Schreiben lesen.
Bei der Beschwerde handelt es sich um eine Aufsichtsbeschwerde.
Der Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft wurde am 28.06.2018 verfasst! Die Mitteilung über meine Fachaufsichtsbeschwerde wurde aber erst am 13.07.2018 durch den leitenden Staatsanwalt in Augsburg bearbeitet!
Ist die Generalstaatsanwaltschaft nun hellseherisch veranlagt, dass sie bereits 16 Tage bevor der Oberstaatsanwalt überhaupt meine Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet, davon ausgeht, dass ich mich wegen dieser Beschwerde?
Aber es kommen noch mehr Details zum Vorschein!
Die Generalstaatsanwaltschaft sendete ihr Schreiben an eine Adressform, die es seit 2015 nicht mehr gibt. Nach einigen Recherchen fand ich diese Angabe bei einer Abmahnung, die ich PeTA zukommen lassen habe. Gleichzeitig verweist man aber auf meinen Briefbogen und gibt trotzdem die falsche Adresse an und macht aus dem Blok ein Bok und schreibt Golden mit zwei dd. Aber das Beste ihr lest erst einmal selbst den Bescheid.
Dazu habe ich heute folgendes Schreiben per Fax gesendet.
GERATI, Silvio Harnos, BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien
Generalstaatsanwaltschaft München
Karlstraße 66
80335 München
Deutschland
per Fax: 089 / 5597-xxx
06.08.2018
Einspruch gegen den Bescheid vom 28.06.2018 und Antrag auf Widereinsetzung in den Vorigen Stand – 25 Zs 1932/18 f
Sehr geehrte Damen und Herren,
ihren Bescheid habe ich am 31.07.2018 per Postbrief erhalten. Für den weiteren Verlauf möchte ich sie bitten, vom Briefversand auf Grund der langen Laufzeit abzusehen und mir ihre Schreiben per Fax +49 (0)3581 7921529 zu zusenden. Ich versichere ihnen, dass nur ich dieses Fax einsehen kann.
Der Bescheid über die Nichtstattgebung meiner Beschwerde von Ihnen, richten sie gegen eine Fachaufsichtsbeschwerde!
Von meiner Seite wurde jedoch Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Augsburg gestellt. Siehe Seite 5 meines Schreibens an die Staatsanwaltschaft Augsburg!
Nach ihrer Aussage liegen ihnen ja alle Akten vor, was ich deutlich zu bezweifeln mag!
Für mich ist es unerklärlich wie es sein kann, dass eine Staatsanwaltschaft gegen die Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt wurde, hier gegen sich selbst ermitteln darf. Auf Seite 1 meines Schreibens forderte ich die Staatsanwaltschaft Augsburg auf, dieses Ermittlungsverfahren an eine neutrale Behörde abzugeben!
Vorsorglich verweise ich hier auf das noch laufende Verfahren der Kieler Staatsanwaltschaft, wo auch PeTA involviert ist.
Sie schreiben im zweiten Absatz, dass sie unter „Beiziehung der Akten“ entschieden haben.
Dieses lässt sich bezweifeln, da mir von Herrn Effinger der Polizeidienstelle KPI Augsburg am Telefon mitgeteilt wurde, dass die Akten leer und eine weitere Strafanzeige von PeTA eingetroffen sei. Zu dieser Äußerte er sich, dass er PeTA bitten möchte Stellung zu beziehen worin sie bei der Äußerung „PeTA will auch Blindenhunde verbieten lassen“ eine Verleumdung sehe. Immerhin gebe ja PeTA selbst öffentlich zu, gegen jede Tierhaltung zu sein! Weiterhin kann man dieses Aussagen auch unter den FAQ von PeTA herauslesen.
Nun frage ich mich welche Akten ihnen vorgelegt wurden, wenn man von Seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht einmal in der Lage ist, die Vorwürfe gegen meine Person konkret zu benennen (siehe meine Schreiben), was die Pflicht der Staatsanwaltschaft ist. Trotz Anfrage auf Akteneinsicht, die mir nach §147 Abs. 4 StPO als Beschuldigter zusteht, wurde darauf bisher nicht reagiert.
Das selbe gilt für den Antrag von Aufnahmen von Beweisen nach §163a Abs. 2 StPO für meine Entlastung!
Hier werden meine Rechte als Beschuldigter regelrecht mit den Füßen getreten!
Im Absatz 3 der Seite 2 stellen sie die Behauptung auf die Staatsanwaltschaft Augsburg hätte jedoch ausreichend Rechnung getragen in dem sie in der Fahndungsausschreibung Verleumdung zum Nachteil von PeTA Deutschland e.V als Tatvorwurf bezeichnete.
Dieses ist jedoch Falsch! Auf der Fahndungsauschreibung stand weder etwas von PeTA! Es stand da wegen Verletzung des deutschen Tierschutzgesetzes und wegen Verleumdung und nichts weiter. Ich hatte als erstes die Vermutung bei der Strafanzeige handelt es sich um Soko Tierschutz, da diese in Augsburg ihren Sitz hat! Das diese von PeTA stammt wurde erst nach einem Rückruf mit der Bereitschaft der Staatsanwaltschaft Augsburg erklärt, wobei da wiederum nicht die Anschuldigung konkretisiert wurden.
Von der Bundespolizei teilt man mir mit ich solle mich an die Staatsanwaltschaft wenden um zu erfahren was man mir im Einzelnen vorwirft. Was ich am nächsten Montag auch tat. Diese wiederum hier in Form von Frau Rxxxx teilte mir mit ich solle mich an die Polizei wenden solle.
Ich ging zur bayrischen Staatspolizei im Hauptbahnhof München. Diese schickten mich zur Bundespolizei im Hauptbahnhof. Beide Behörden konnten mir keine Auskunft über die Vorwürfe geben!
Bei dem Anruf der Bundespolizei am Flughafen München bei der Bereitschaft der Staatsanwaltschaft Augsburg wurden zwei Aktenzeichen aus dem Jahr 2014 aber kein konkreter Tatvorwurf genannt. Auch ihnen müsste klar sein das Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2014 verjährt sind.
Daraufhin rief die Bundespolizei erneut an und präsentierte mir dann 3 neue Aktenzeichen ohne Nennung der konkreten Tatvorwürfen.
Ich sollte dann ein Protokoll unterschreiben, wo ich ankreuzen sollte, dass ich keine Auskunft zu den Vorwürfen mache.
Das wäre der Punkt Nötigung im Amt!
Erstens muss ich mich als Beschuldigter nicht selbst belasten und zweitens wie soll ich Stellung nehmen, wenn man mir nicht sagt was man mir konkret vorwirft. Verleumdung kann vieles sein. Interessant wäre ja auch die Strafanzeige wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes. Von Seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg dürfte es wohl leicht herauszufinden sein, dass ich im Jahr 2008 nach Indonesien ausgewandert bin und erst im Februar 2018 das erste mal wieder in Deutschland eingereist bin. Wie soll ich dann, gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen haben? Oder gilt neuerdings auch die Deutsche Gesetzgebung zum Tierschutzgesetz auch in Indonesien?
[amazon_link asins=’B005DERX1M‘ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’fa5e756d-995e-11e8-aef6-f11ab7ec3e92′]Da ich vermute das PeTA mir vorwirft Civetkatzen zu halten, dürfte sich der Vorwurf allein da schon relativieren, dass PeTA bis heute nicht selbst in Indonesien war und ich keine Civetkatzen halte. Aber auch wenn ich welche halten würde, dürfte hier die indonesische Gesetze Anwendung finden!Das ich die Vorlage von Zweitakten durch die Staatsanwaltschaft Augsburg bezweifele liegt auch daran, dass sie eine völlig alte Adresse die ich bisher in diesem Verfahren noch nie gegenüber der Staatsanwaltschaft Augsburg angegeben habe benennen. Wobei dies auch von ihrer Seite gänzlich falsch geschrieben wurde. Ein Blick ins Impressum und bei den hinterlegten Domaindaten von gerati.de, würde ihnen die richtige Anschrift aufzeigen.
Ich habe dann doch einmal die Mühe gemacht zu recherchieren wie sie zu dieser Anschrift gekommen sind. Und siehe da ich habe im Februar 2014 PeTA abgemahnt, als diese Anschrift noch Rechtsgültig war.
Da die Akten jetzt vorliegen gehe ich davon aus, dass sie die Staatsanwaltschaft Augsburg anweisen mir als Beschuldigter die Einsicht zu gewähren, damit ich endlich die tatsächlichen Tatvorwürfe erfahre!
Es müsste sie doch auch wundern, dass man mir bis zum heutigen Tage von Seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht die Vorwürfe im Detail aufgezeigt hat. Vorsorglich verweise ich auf das Gesetzbuch, dass sie ja durch ihren Beruf kennen sollten.
Auch ist die Nutzung der von Ihnen gewählten Adresse fragwürdig, da sie ja selbst Absatz 6 der Seite 2 auf meinen Briefbogen eingehen, wo meine Anschrift korrekt angegeben worden ist.
In Verbindung Adresse mit den Fehlern kann ich nur davon ausgehen, dass sie telefonisch Kontakt zum Strafanzeigensteller aufgenommen haben und ihnen die Adresse durchgegeben wurde. Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg waren ja Nachweislich keine Akten vorhanden bzw. diese waren leer, wie mir von der KPI Augsburg mitgeteilt wurde!
Um zum Ende dieses Schreibens zu kommen.
Meine Beschwerde richtete sich nicht gegen die Fachaufsichtsbeschwerde, die zu guter Letzt auch erst nach dem verfassen ihres Bescheides durch die Staatsanwaltschaft Augsburg bearbeitet wurde. Wie soll ich dann mich beschweren können, wenn es zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt keine Bearbeitung stattgefunden hat! Diese wurde am 13.07.2018 durch den leitenden Oberstaatsanwalt Wxxx erst bearbeitet. Ihr Bescheid stammt vom 28.06.2018!!!
Sie hingegen, geben also schon vorher einer Beschwerde die Ablehnung, bevor ich mich dagegen beschweren kann, da diese mir zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht vorlag.
Fakt ist, ich habe mich darüber beschwert, dass eine Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft Augsburg, gegen sich selbst und deren Mitarbeiter, selbst von diesen beschuldigten Mitarbeitern bearbeitet wurde. Rein rechtlich schon ein sehr fragwürdiges Vorgehen, da ich diesen Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft Augsburg Rechtsbeugung im Amt vorwerfe.
Am Fall der Staatsanwältin in Kiel, sieht man das dieses durch eine neutrale Staatsanwaltschaft bearbeitet wird. Warum geht das nicht in Bayern?
Weiterhin wäre es einmal Schön, wenn man mir von der Staatsanwaltschaft Augsburg endlich einmal mitteilt was die genauen Vorwürfe waren, die jene Staatsanwaltschaft dazu nötigten, mich von mit Maschinenpistolen bewaffneten Beamten direkt am Gate abfangen zu lassen und dann wie ein Schwerverbrecher oder Terrorist an allen Passagieren vorbei begleiten zulassen!
Die ganzen Ereignisse lassen nichts anderes zu, als den Verdacht zu äußern, dass bei der Staatsanwaltschaft Augsburg zu Gunsten des Strafanzeigenstellers PeTA Deutschland e.V. Rechtsbeugung vorgenommen wurde. Insbesondere, da die Staatsanwaltschaft Augsburg ja nach meinem Hinweis selbst erkennen musste, überhaupt nicht zuständig zu sein.
Dieser Verdacht scheint auch kein Einzelfall zu sein, wie der Wikipedia Eintrag zu der Staatsanwaltschaft Augsburg aufzeigt!
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos