Berufungsverfahren um Anerkennung des Verbandsklagerechts für PeTA zugelassen
Berufungsverfahren um Anerkennung des Verbandsklagerechts für PeTA zugelassen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Berufung für PeTA zugelassen. PeTA ist nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart wegen Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte in Berufung gegangen.

04.04.2018 Berufungsverfahren um Anerkennung des Verbandsklagerechts für PeTA zugelassen von Silvio Harnos

Das Verwaltungsgericht Stuttgart kam damals in Ihrem Urteil zu dem Schluss, dass PeTA keine mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation sei. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, das PeTA als gemeinnütziger Verein, nicht jedem Interessenten eine Mitgliedschaft gewährt und selbst nur sieben stimmberechtigte Mitglieder besitzt.

Diese Voraussetzungen liegen dem Gesetz (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TierSchMVG) zugrunde.

Das zuständige Ministerium räumte bereits im Vorfeld ein, dass für PeTA die Erteilung eines Verbandsklagerechts fragwürdig ist!

Die Frage, ob PETA ein Verbandsklagerecht erhalte, sei unabhängig von der Zusammensetzung des Landesbeirats. Rechtsgrundlage für die Anerkennung von Tierschutzorganisationen, was wiederum Voraussetzung für das Verbandsklagerecht sei, sei Paragraf 5 des Gesetzes über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen (TierSchMVG). Danach sei die Anerkennung zu erteilen, wenn die dort genannten Kriterienerfüllt seien. Dem Ministerium zufolge liege derzeit aber kein entsprechender Antrag von PETA vor. Eine Voraussetzung für die Anerkennung sei, dass geltendes Recht eingehalten werde. Sollte ein Antrag auf Anerkennung eingehen, werde das Ministerium wie bei allen anderen Anträgen auch sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt seien, so Traub.

https://www.landtag-bw.de/cms/home/aktuelles/pressemitteilungen/2015/dezember/1642015.html

Selbst Peter Höffken räumte bereits im Vorfeld bei einem Tierschutztreffen, was am 03.02.2015 stattfand ein, dass eine Erteilung eines Verbandsklagerechtes für PeTA fragwürdig sei.

Peter Höffken meldet Bedenken an, dass  PeTA e.V. nach §5 (6) durch willkürlich festgelegte Zulassungsbeschränkung ausgeschlossen werden könnte. Achim Stammberger (Animal Rights Watch) berichtet von guten Erfahrengen mit demselben Passus in NRW und wird sich mit PeTA in Verbindung setzen. In NRW sind sowohl Verbände mit Fördermitgliedschaften als auch solche mit voll stimmberechtigten Mitgliedern zugelassen.

https://www.reinhold-pix.de/wp-content/uploads/2015/05/Protokoll_Tierschutztreffen_03_02_2015HN.docx

Das VGH habe jetzt mit dem Beschluss vom 21. März 2018 die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen und zur Begründung angeführt, dass der Kläger in seinem Zulassungsantrag ausfürlich dargelegt habe, dass er entgegen den Ausführungen des Verwaltungsgerichtes Stuttgart, sehr wohl die Voraussetzungen für die Anerkennung des Verbandsklagerechtes erfülle.

Wie das Verfahren ausgeht, bleibt offen. Dieses Verfahren wird als Berufungsverfahren (1 S 702/18) fortgesetzt.

Pressemitteilung Verwaltungsgerichtshof Baden-Württenberg

PeTA täuscht Gutmütigkeit vor!

Berufungsverfahren um Anerkennung des Verbandsklagerechts für PeTA zugelassen
Berufungsverfahren um Anerkennung des Verbandsklagerechts für PeTA zugelassen

So findet man auf der Webseite von PeTA Deutschland nicht mehr den Satz, dass Arbeiten der Animal Liberation Front (ALF) ein legitimes Mittel des Kampfes gegen die Tierausbeutung sind. Noch besser ist, dass PeTA Deutschland sich von PeTA USA distanziert, obwohl dieses nicht möglich ist, da die erste Vorsitzende Ingrid Newkirk in beiden Vereinen den Vorsitz hält.

So schreibt PeTA in ihren FAQ unter dem KRITIKPUNKT: „PETA UNTERSTÜTZT ILLEGALE GEWALTTÄTIGE“ Folgendes:

Wir möchten nochmals daran erinnern: PETA USA und PETA Deutschland e.V. sind zwei völlig voneinander getrennte Organisationen. Vorwürfe gegen PETA USA sind daher nicht automatisch Vorwürfe gegen PETA Deutschland e.V. – es sei denn es geht darum Tierrechte allgemein in Misskredit zu bringen.

peta.de/faq

So sollte es auch nicht verwunderlich sein, dass der Name der ersten Vorsitzenden Ingrid Newkirk gänzlich aus dem Impressum der Seite verschwunden ist! Ein Fragwürdiges vorgehen, da im Impressum alle haftbaren Personen in Form des Vorstandes aufgezählt werden müssten. So jedenfalls mein Rechtsverständnis, was sich aus dem TMG ergibt.

Unüberschaubare Klagewut von PeTA!

Bereits jetzt stellt PeTA, Strafanzeigen ohne eigene Beweise vorliegen zu haben. Den Grund für eine Strafanzeige zieht PeTA aus den Medien und erfindet dann wahnwitzige Straftatbestände, die vor einem Gericht zum größtenteils haltlos erscheinen. Vor Ort ermittelt PeTA nicht, diese arbeiten vom Schreibtisch aus. [amazon_link asins=’B06XGNM7R2′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’a54f93cd-37a4-11e8-9800-a5b8cf1bf96f‘]Auch fehlt PeTA gänzlich die Empathie für Tiere. Wer erwartet, dass den Tieren von Unglücken und Anschlägen radikaler Tierrechtler Hilfe von PeTA zusteht, der täuscht sich. Nach der Pressemitteilung das PeTA eine Strafanzeige gestellt hat, wird der Fall schnell vergessen. So sieht die Tierliebe, oder sollte man besser die Spendenliebe von PeTA tatsächlich aus.

Sollte PeTA in dem anliegenden Berufungsverfahren tatsächlich ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden, steht zwar dem Bundesland Baden-Württemberg das Recht zu, das Urteil noch einmal prüfen zu lassen. Man kann davon ausgehen, das PeTA dieses Mittel das Verbandsklagerecht mit allen Mittel ausnutzt werden und dabei selbst den §226 BGB „Schikaneverbot“ verletzt!

Es bleibt also zu hoffen, dass der VGH bei dem Berufungsprozess sich alle Details vom Schaffen des radikalen Tierrechtsvereins PeTA Deutschland e.V. genauer anschaut. Insbesondere wo PeTA direkt im Tierschutz tätig ist. Dieses ist und bleibt immer noch die größte Frage!

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