GERATI schreckt EndZOO Betreiber Frank Albrecht auf / Screenshot Facebook
GERATI schreckt EndZOO Betreiber Frank Albrecht auf / Screenshot Facebook

EndZoo Betreiber Frank Albrecht wurde anscheinend nach der Antwort von GERATI auf seinen Abmahnversuch etwas nervös! Anders lässt sich der Facebook Beitrag von ihm nicht erklären!

22.03.2018 GERATI schreckt EndZOO Betreiber Frank Albrecht auf (10)

So postete Frank Albrecht Folgendes auf der Facebook-Seite des angeblichen Vereins EndZoo International!

IN EIGENER VEREINSSACHE

Aufgrund einiger Anfragen, und auch zum Schutz unserer beide EndZOO-Vereine, eine kurze Stellungnahme:

EndZOO Österreich (ZVR-Zahl: 341284130) und EndZOO Deutschland e.V. (VR-Nr: VR 721384) gibt es unverändert.

Beide Vereine besitzen ununterbrochen und ebenso unverändert ihre Gemeinnützigkeit.

Wir dürfen also weiterhin Spenden jeglicher Art entgegennehmen und in Deutschland hierfür weiterhin „Zuwendungsbescheide“ ausstellen.
Hierfür besitzt EndZOO Deutschland e.V. nach wie vor einen, bis 2022 rechtsgültigen, Freistellungsbescheid.
Den noch immer unveränderten und rechtsgültigen Freistellungsbescheid vom 25.04.2017 (+5 Jahre laut Bescheid) findet ihr nach wie vor auf unserer Homepage. Hier: https://endzoo.at/…/20170425_EndZOO_Feststellungsbescheid.pdf

Gegen anderslautende Behauptungen und Unterstellungen, die unseren Verein und nun auch Personen persönlich schaden sollen, gehen wir mittlerweile mit allen uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln vor.

Frank Albrecht
(1. Vorsitzender von EndZOO Deutschland e.V.)
Erich Goschler
(Vorsitzender von EndZOO Österreich)

Zitat: Facebook EndZoo International

GERATI hatte ja gestern den Abmahnversuch von Frank Albrecht mit der Antwort von GERATI an dessen Rechtsanwalt veröffentlicht. Nun scheinen die wenigen Mitglieder und Unterstützer dieses pseudo Zooexperten, in Scharren ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Anders lässt sich so eine verworrene Stellungnahme von Frank Albrecht nicht erklären.

EndZoo International gibt es nicht!

Es gibt weder einen eingetragenen Verein EndZoo International in Deutschland noch in Österreich. Gleichzeitig findet man dieselben Namen in der  Vereinsführung bei EndZoo Deutschland e.V.  und EndZoo Österreich. Anzumerken ist, dass es auch keinen Verein EndZoo Österreich gibt, sondern dieser richtig als „EndZoo – Verein zur Verbesserung des Lebens von Zootieren“ eingetragen ist.

Vereinsregisterauszug Österreich

In beiden Ländern gilt ein Grundsatz der Namenswahrheit. In Deutschland ist dieses im §18 des Handelsgesetzbuches festgeschrieben. Insbesondere versucht hier Frank Albrecht über die Größe des Vereins zu täuschen, in dem er den illegalen Zusatz „INTERNATIONAL“ benutzt. Dabei sind in beiden Vereinen gerade einmal 6 Mitglieder zusammen gemeldet.

Die Sache der Gemeinnützigkeit!

Die Angaben, die Frank Albrecht macht sind gänzlich falsch. Eine Gemeinnützigkeit kann nur auf maximal 3 Jahre erteilt werden. Das zuständige Finanzamt hat aber allein für den Verein EndZoo Deutschland e.V. im Jahr 2017 die Gemeinnützigkeit nur für die Jahre 2014 und 2015 bestätigt. Siehe Freistellungsbescheinigung, die er ja selbst als Link zur Verfügung stellt.

Zwar darf ein gemeinnütziger Verein 5 Jahre Spendenquittungen nach Beginn der Bestätigung der Gemeinnützigkeit erteilen, dieses sagt aber nicht aus, dass dieser Verein zu diesem Zeitpunkt gemeinnützig ist. Allein, dass das zuständige Finanzamt im Jahr 2017 nur die Jahre 2014 und 2015 als Gemeinnützigkeit in dem Freistellungsbescheid erwähnt, spricht für den Verdacht das Endzoo Deutschland e.V. ab 2016 keinen Freistellungsbescheid besitzt.

Die Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung beträgt mindestens ein Jahr und darf drei Jahre nicht überschreiten, § 50d Abs. 2 Satz 4 EStG.

https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Abzugsteuerentlastung/Freistellung_Erstattung/FAQ/02_Freistellung_FAQ_Texte/FAQ_04.html

Von dem Verein EndZoo – Verein zur Verbesserung des Lebens von Zootieren aus Österreich, gibt es überhaupt keine Transparenten Zahlen. Mehr noch auf der österreichischen Webseite endzoo.at werden nur Daten des Endzoo Deutschland e.V. veröffentlicht und dazu sogar die Domain endzoo.de auf endzoo.at umgeleitet.

Radikale Tierrechtler wie Frank Albrecht drohen gern mit Rechtsmitteln, das ist nichts Neues. Die an den Betreiber von GERATI per Fax zugestellte Abmahnung wurde in ausgiebiger Form geantwortet. Möge Herr Frank Albrecht eine Klage erheben so das die Spiele beginnen können. In jedem Fall werde ich alle Mittel nutzen, um es auf eine öffentliche und mündliche Verhandlung ankommen zu lassen. Gern reise ich natürlich auf Kosten Dritter nach Deutschland.

Dass dieser Beitrag von unserem Nicht-Diplom-Inhaber Peter Höffken, der selbst von PeTA zum Fachreferenten degradiert wurde, gelikt wird, sollte nun wirklich niemanden verwundern. Mittlerweile darf er bei PeTA ja nicht einmal mehr die Abteilung Tiere in der Unterhaltungsbranche leiten. Dazu hat PeTA selbst eine Doktorin eingestellt, die auf Kosten von Tierversuchen und getöteter Sperrlinge Berühmtheit erlangte. Mehr dazu in einem der nächsten Artikel.

GERATI schreckt EndZOO Betreiber Frank Albrecht auf / Screenshot Facebook
GERATI schreckt EndZOO Betreiber Frank Albrecht auf / Screenshot Facebook

 

1 comment
  1. Der Freistellungsbescheid gilt nur für die Jahre, für die er nach Prüfung erteilt wurde. Bei der Erteilung von Zuwendungsbestätigungen
    kann er aber bis zum Erlass des nächsten Bescheides, längstens aber fünf Jahre ab
    Ausstellungsdatum weiterhin als „Bezugsgrundlage“ verwendet werden.

    Zitat: Beide Vereine besitzen ununterbrochen und ebenso unverändert ihre Gemein-nützigkeit.

    No, Sir. Und die Gemeinnützigkeit für den Verein in Österreich kann ein deutsches Finanzamt nicht bestätigen.

    Den Endzoo International gibt es nicht. Er ist nirgendwo auffindbar eingetragen.
    International ist etwas, was mehrere Staaten betrifft oder aber etwas, was über mehrere Staatsgrenzen hinweg Geltung hat bzw. über sie hinausgeht.

    Das dürfte bei diesem „Vereinskonstrukt“ wohl nicht gegeben sein, sondern nur Wunsch-denken sein.

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