Tierrechtler brachen in unverständlichen Jubel aus, als das Urteil bekannt wurde. Ganz voran wieder die radikalen Tierrechtler von Animals United, die mehrfach Straftaten gegen den Zirkus Luis Knie und andere Zirkusse begangen haben. Gefolgt von dem unwissenden Alleinunterhalter Simon Fischer mit seiner Ein-Mann Bürgerinitiative „Wildtierverbot Deutschland“. Dieser erstellte ein Bildchen und schreib darauf „Ben ist Frei“.
Nun weiß man ja erfahrungsgemäß, dass insbesondere Tierrechtler keine Ahnung von Gesetzen haben und diese insbesondere für Ihrer PR Aktionen gerne Umdeuten.
In dem jetzigen Urteil, ging es rein um den Behördenvorgang, der Beschlagnahme des Bären Ben.
Das diese Beschlagnahmung von Haus aus, nicht behördlich Korrekt ausgeführt wurde, zeigt allein schon, dass erstinstanzliche Urteil, wo von Seiten der Behörde Nachbesserungen erfolgen mussten. Allein jenes zeigt schon, dass die Vorgehensweise bei der Beschlagnahmung nicht Gesetzeskonform durchgeführt wurde.
Nun urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, endgültig dass die Vorgehensweise der Beschlagnahmung, aufgrund des Gefährdungspotenzials durch den Braunbären Ben, gesetzlich Korrekt war.
Also in dem Urteil ging es allein um den Verwaltungsakt und nicht um die Zukunft von Ben!
Das Tierrechtler nicht lesen können beweisen sie ja immer wieder!
So lautet die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wie folgt!
„Braunbär Ben kehrt vorerst nicht zu Zirkus zurück“
Allein das Wort „vorerst“ zeigt hier nachweislich, dass eine Rückgabe des Bären Ben nicht ausgeschlossen ist, wenn die bezeichneten Mängel abgestellt sind.
Gastautor von Gerati.de, Jürgen Friedrich hatte auf Facebook bereits das Urteil analysiert und diesen Kommentar veröffentlicht.
Überschrift, Zitat:
„Braunbär Ben kehrt vorerst nicht zu Zirkus zurück“
– Dass das Wörtchen „vorerst“ verwendet wurde, dürfte nicht unwichtig sein…Zitat:
„Das Verwaltungsgericht hatte den angeordneten sofortigen Vollzug der vom Landratsamt Deggendorf am 14. März 2016 durchgeführten Wegnahme des Bären Ben in Plattling in einem Eilverfahren bestätigt.
Der BayVGH hat die Vorgehensweise des Landratsamts Deggendorf nach Prüfung im Eilverfahren nicht beanstandet.“
– Ich schlage vor, dass dieses „Eilverfahren“ ab sofort als „Übereilverfahren“ bezeichnet wird…Zitat:
„Bei der Bärenhaltung seitens des Zirkus dürfte es mehrfach zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht gekommen sein.“
– die Verwendung des Wörtchens „dürfte“, deutet daraufhin, dass es tatsächlich gar keine handfesten Beweise und höchstens Indizien gibt… besser gesagt: „Gerede… von nicht vertrauenswürdigen Personen“…Zitat:
„(…) der Bär (…) in völliger Dunkelheit (…)“
– Es stellt sich erneut die Frage, woher die „Tierrechtler“, OHNE sich strafbar gemacht zu haben, genau gewusst haben wollten, dass sich „Ben“ GARANTIERT für längere Zeit in einem geschlossenen und dunklen Raum auf/in einem Wagen befand, in welchem sie NUR DANN hätten blicken und etwas mit Gewissheit hätten identifizieren können, WENN sie sich ILLEGAL Zugang zu diesem Wagen gemacht, in den geschlossenen, dunklen Raum gesehen und den Wagen längere Zeit ununterbrochen beobachtet hätten…Zitat:
„Mangels anderweitiger Anhaltspunkte müsse damit gerechnet werden, dass der Bär auch in Zukunft in dem abgedunkelten, abgetrennten Bereich des Bärenwagens gehalten werde, wenn der Außenkäfig im Bärenwagen für andere Transportzwecke benötigt werde.“
– Hä? Warum „müsse“ davon ausgegangen werden, dass „Ben“ in einen Raum innerhalb eines Wagens eingesperrt werden würde? – Das leuchtet irgendwie nicht ein…Zitat:
„Hinzu komme die nicht hinreichende Ausbruchsicherheit des vom Zirkus mitgeführten Außengeheges. Auch könne durch einen vorhandenen Spalt in dem Bärenwagen zum Bären hineingefasst werden, wodurch sich insbesondere Kinder schwerste Verletzungen zuziehen könnten. Insoweit sprächen auch sicherheitsrechtliche Aspekte für die erfolgte Wegnahme des Bären.“
– Die Behebung der „nicht hinreichenden Ausbruchsicherheit“ des Außengeheges hätte, genauso wie Behebung des „Spalts“ im Bärenwagen, als eine Art „Bedingung“/“Voraussetzung“ festgelegt werden können, bevor „Ben“ dem Zirkus wieder übergeben werden könne… Wenn der Zirkus nämlich diesen relativen „Kleinigkeiten“ nachgekommen wäre, spräche im Grunde nichts konkretes dafür, dass „Ben“ nicht zurück zum Zirkus dürfe…
Auch Jürgen sieht dieses teilweise, genauso wie ich.
Die nun Im Urteil aufgezeigten Mängel, müssen vom Zirkus beseitigt werden.
- Außenkäfig muss Ausbruchsicher sein
- Eventuell sogar ein zweiter Außenkäfig müsste angeschafft werden, damit dieser immer Vorab am neuen Standort aufgebaut werden kann und Ben sofort nach Eintreffen des Transportwagens in diesen Außenbereich gelassen werden kann.
- Der Abgeschlossene Bereich des Transportkäfigs sollte Tageslicht herein lassen und Beschäftigungsmöglichkeiten besitzen
- Der Spalt im Transportwagen, in dem besonders Kinderhände schwerste Verletzungen zuziehen können muss geschlossen werden
Sollten dies Mängelpunkte behoben werden, spricht also nichts für eine Rückgabe des Bären Ben, an den Zirkus.
Zu beachten ist, dass die von dem radikalen Tierrechtler Simon Fischer mit seiner Ein-Mann Bürgerinitiative „Wildtierverbot Deutschland“ und den Pseudo-Terroristen um die Gruppe Animals United vorgebrachten Tierschutzverletzungen, des Zirkus Luis Knie sich nicht bestätigten. Hier kann man wieder einmal sagen, „Lügen haben kurze Beine“.
Die Entscheidung der Beschlagnahme, lag nachweislich an den Baumängeln der Unterbringung und deren Sicherheit. Bereits vor der Beschlagnahme erteilte die Polizei am Zwischenaufenthaltsort, ein Aufenthaltsverbot für den Bären Ben im Freigehege, wegen der fragwürdigen Ausbruchsicherheit! Dieses zwang natürlich den abgestellten Pfleger des Zirkus, die polizeilichen Maßnahmen umzusetzen, die dann zum Schluss in die vorübergehende Beschlagnahme des Bären endete.
Ob der Zirkus Luis Knie die finanziellen Mittel aufbringen kann, um die aufgelisteten Mängel zu beseitigen, wird sich zeigen. Ich habe die Pressesprecherin des Zirkus Luis Knie bereits kontaktiert und warte auf eine Antwort.
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