Gastartikel: PETA und seine unlauteren Mitteln

Die Wahrheit über Peta
Gastartikel von Jürgen Friedrich
Jürgen schaut immer gern hinter die Aussagen und Analysiert dann die Wahrheiten, die in den Behauptungen stecken.

Anhand des Zirkus „Las Vegas“ sieht man überdeutlich, dass „Tierrechtler“, insbesondere PETA, mit unlauteren Mitteln arbeiten bloß um ihre Ziele zu erreichen.

Was war passiert?

Am 08.05.2013 gab es eine „Razzia“ auf dem Zirkusgelände in Norderstedt. Hier wurde die übliche Diskriminierung des Zirkusvolks von Polizei und Staatsanwaltschaft auf die Spitze getrieben:
– Über 60 Polizisten samt Vertreter der Kieler Staatsanwaltschaft und Veterinäre des Kreises Segeberg umstellten um ca. 6:30 Uhr früh das Gelände und untersagten den Schaustellern bis zum Mittag ihre Wohnwägen zu verlassen.
– Da sich der eigenwillige Beschluss der Kieler Staatsanwältin bloß auf die Elefanten-Dame bezog, behauptete diese vor Ort kurzerhand einfach mal so, dass „Gefahr in Verzug“ sei und ließ auch den Rottweiler, beide Löwen und beide Tiger (im Käfiganhänger des Zirkus‘) ohne Beschluss fortschaffen und nur kurz darauf (außer den Rottweiler) an einen belgischen Zoo „notveräußern“.
– Die Staatsanwältin informierte den geschädigten Zirkus nicht darüber, was aber gesetzlich vorgeschrieben ist.

Am 24.07.2013 bewertete das Landgericht Kiel die Beschlagnahmung als „unverhältnismäßig“. Eine Voraussetzung für eine Beschlagnahme der Tiere habe nicht vorgelegen und es wurde die Rückgabe der Tiere empfohlen. Aber lediglich der Rottweiler ist wieder zu seinen Besitzern zurückgekehrt – gegen Zahlung von 700 Euro.

Am 16.01.2016 wurde das Verfahren gegen den Raubtier-Dompteur vom Amtsgericht Norderstedt eingestellt.
– Richter Buchert stellte fest, dass sich die Vorwürfe angesichts der Beweislage nicht halten lassen. Er betonte, dass das, was das Verfahren mit der Familie gemacht habe, und der Entzug der Existenzgrundlage zeige, dass „die Verhältnismäßigkeit aus dem Blickwinkel verloren wurde“.
– Verteidiger Frank Knuth nannte dies ein „annehmbares Ergebnis“, verwies aber darauf, dass aus seiner Sicht von Polizei und Staatsanwaltschaft Menschenrecht verletzt worden sei. Er werde Schadensersatz für die Raubkatzen, den erst nach Wochen zurückgegebenen Transporter und den monatelang einbehaltenen Hund in sechsstelliger Höhe fordern, so der Jurist.

Zwar wurde bereits im Oktober 2014 von der Staatsanwaltschaft Kiel Anklage auch gegen den Elefantentrainer wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhoben, aber bislang gäbe es noch keinen Verhandlungstermin.
– Die Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt seit Ende 2014 gegen die inzwischen suspendierte verantwortliche Kieler Staatsanwältin Dr. Maya Schönfeld wegen des Verdachts der Rechtsbeugung in mehreren Fällen.
– Die Staatsanwaltschaft Kiel fiel mit außergewöhnlich vielen Beschlagnahmungen von Tieren auf, welche kurz darauf „notveräußert“ wurden. Die Begründungen allein für die Beschlagnahmungen erwiesen sich im nachhinein oft als unzureichend / unbegründet / willkürlich.

https://www.abendblatt.de/…/Die-Zirkusfamilie-Koellner-ist-r…
https://www.kn-online.de/…/Las-Vegas-Entschaedigung-fuer-ein…
https://www.ln-online.de/…/Beschlagnahmter-Elefant-Staatsanw…


Was hat all das jetzt mit „Tierrechtlern“ zu tun? Ganz einfach: PETA hat bezüglich des Zirkus „Las Vegas“ massivst Beamten beeinflusst und manipuliert sowie Hass in der Bevölkerung geschürt – vor allem die Artikel von PETA selbst beweisen dies.

– PETA hat über Wochen und Monate vor der Beschlagnahmung versucht die jeweils zuständigen Veterinäre in den Orten, wo der Zirkus „Las Vegas“ war, zu manipulieren, damit diese in PETA’s Sinne die Tiere beschlagnahmt.
– PETA hat dem Veterinäramt Kiel vor der Beschlagnahmung ein Zoo in Belgien als Unterbringung der Tiere vermittelt.
– PETA hat dem Veterinäramt Kiel vor der Beschlagnahmung eine Transportkostenübernahme von bis zu 4.000 € zugesichert.
– PETA hat dem Veterinäramt Kiel vor der Beschlagnahmung Material aus 2011 und 2012 samt angeblicher Zeugenaussagen zugesandt, was „Tierquälerei“ des Zirkus‘ beweisen würde.
– PETA nannte die Beschlagnahmung eine „Befreiung“, „zwingend notwendig“, eine „äußerst erfreuliche Maßnahme“ und es habe „Modell-Charakter für weitere Zirkusbetriebe“.
– PETA übte scharfe Kritik an der Entscheidung des Landgerichts Kiel, dass die Beschlagnahmung „unverhältnismäßig“ war und der Elefant zurück soll.
– PETA warf den verantwortlichen Richtern Tepp, Bittel und Gold vor, den Tierschutz systematisch mit Füßen zu treten und wertete den Beschluss als Beleg dafür, dass Tiere beim Landgericht Kiel lediglich als Gegenstände betrachtet werden würden.
– PETA forderte die Justizministerin von Schleswig Holstein auf, „dem Überleben des Elefanten höchste Priorität einzuräumen“.
– PETA nennt den Beschluss ein „Todesurteil“ und dass der „Elefant in die Zirkushölle“ zurückgeschickt würde.
– PETA forderte öffentlich dazu auf eine vorbereitete „persönliche Dienstaufsichtsbeschwerde“ gegen die Verantwortlichen zu unterzeichnen und daran zu appellieren, dass „die Entscheidungsträger, das Wohl des Elefanten an erste Stelle“ setzen. [„unsere vorbereitete Mails zum sofortigen Versenden“; An: „Justizministerin des Landes Schleswig-Holstein, Frau Anke Spoorendonk“ und „Präsidentin des Landgerichts Kiel, Frau Ulrike Hillmann“]
– PETA war laut eigenen Angaben dafür verantwortlich, dass über 5.000 Dienstaufsichtsbeschwerden von „mitfühlenden Menschen“ bei der schleswig-holsteinischen Justizministerin und der Kieler Landgerichtspräsidentin eingingen.
– PETA weiste im September 2014 die Anschuldigungen des Zirkus zurück, nachdem dieser „Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Staatsanwaltschaft in Kiel einreichte“.
– PETA bezeichnete Peter Höffken als „Diplom-Zoologe“ und „Wildtierexperte“, welcher die Maßnahme der Kieler Staatsanwaltschaft „dringend erforderlich und vorbildhaft“ nannte.
– PETA bzw. Höffken bezeichnete die Verantwortlichen des Zirkus „Las Vegas“ als „Täter“, die sich „als Opfer darstellen“ würden, was eine in Zirkuskreisen seit Jahren angewandte Masche wäre.
– PETA behauptete, dass „die Haltung von Wildtieren wie Raubkatzen und Elefanten im Zirkus“ „systembedingt tierquälerisch“ sei und dass man nicht mit „Berufsfreiheit“ argumentieren könne, „wenn die Berufsausübung aktive oder passive Tierquälerei beinhalte“.

– 08.05.2013, PETA Deutschland
https://www.peta.de/nach-peta-anzeigen-elefant-aus-zirkus-la…

– 10.05.2013, Hamburger Abendblatt
https://www.abendblatt.de/…/Staatsanwaltschaft-ermittelt-geg…

– 24.07.2013, PETA Deutschland
https://www.peta.de/landgericht-kiel-verhaengt-todesurteil-g…

– 31.07.2013, PETA 50 plus
https://www.peta50plus.de/bitte-erheben-sie-ihre-stimme-fur…/

– xx.08.2013, PETA Deutschland
https://www.peta.de/elefantchitana

– 02.09.2014, PETA Deutschland
https://www.peta.de/tierbeschlagnahmung-zwingend-notwendig-p…

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