Da hat sich Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck wohl wieder zu weit aus dem Fenster gelehnt

Die Anzeichen mehren sich, dass das zuständige Landgericht in Münster, die Klage der Staatsanwaltschaft Münster, die aufgrund einer Anzeige von PeTA, Klage gegen eine Brüterei in Senden erhoben hatte, diese nicht zulässt.

Großkotzig verkündete ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, „man werde wenn nötig bis zum BGH klagen“!

Die animal-health-online.de veröffentlichte nun einen Artikel mit dem Namen „Kükenschreddern: Mutmaßliche Schlappe für Staatsanwaltschaft und Peta“ und berichtete folgendes:

Die Klage der Staatsanwaltschaft Münster gegen eine Brüterei in Senden wegen des Tötens von männlichen Eintagskükens wird vom Landgericht Münster vermutlich abgelehnt: Eine massenhafte Tötung sei aus juristischer Sicht kein Gesetzesverstoß, lautet die derzeitige Einschätzung der zuständigen Kammer. „Es ist beabsichtigt, das Haupt­verfahren gegen den Angeschuldigten aus Rechtsgründen nicht zu eröffnen“, heißt es in einer „Verfügung“, die der Westfälischen Zeitung“ vorliegt.

Zitat: https://www.animal-health-online.de/gross/2016/02/18/kuekenschreddern-mutmassliche-schlappe-fuer-staatsanwaltschaft-und-peta/30761/
Dr. Edmund Haferbeck, PeTA Deutschland Rechtsberater ohne juristische Kenntnisse
Dr. Edmund Haferbeck, PeTA Deutschland Rechtsberater ohne juristische Kenntnisse

Dr. Edmund Haferbeck der Rechtsberater und Nichtjurist von PeTA Deutschland, ließ nach Bekanntwerden der Klage der Staatsanwaltschaft Münster bereits die Korken, der extra teuren, durch Spendengelder finanzierten Champagnerflaschen knallen. 😉

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) sagte nach bekannt werden der Klage folgendes:

“Mein Ziel ist, dass das Töten männlicher Eintagsküken 2017 aufhört. Daran arbeiten wir bereits intensiv”, sagte Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU). Er sprach von rund 45 Millionen Tieren pro Jahr, Peta geht von 50 Millionen aus. “Ein Verbot ohne Alternative würde die Geflügelhaltung jedoch lediglich ins Ausland verlagern”, sagte Schmidt. “Dort haben wir keinen Einfluss auf Fragen des Tierwohls, der Haltung und des Tötens männlicher Eintagsküken.” Zudem mache man sich abhängig vom Import. Das helfe weder dem Tierwohl noch dem Verbraucher. Eingeschlagen sei der “Weg der Forschung, um den Geflügelerzeugern eine praxistaugliche Alternative zu bieten”. Dem Nachrichtenmagazin Spiegel zufolge wird die bundesweit verbreitete Praxis von Behörden und Landwirtschaftsministerium bisher geduldet.

Zitat: https://www.badische-zeitung.de/panorama/in-muenster-klagt-die-staatsanwaltschaft-erstmals-eine-brueterei-an–117524962.html

Fakt ist, dass bereits im Jahr 2015, eine Klage im Land Nordrhein-Westfalen, gegen das sogenannte „Kükenschreddern“ endgültig gescheitert ist.

Auch die Staatsanwaltschaft Oldenburg, wies eine Klage von PeTA, von vorne heraus zurück!

Nichtjurist Dr. Edmund Haferbeck bekam wohl einen kleinen Herzkasper, als er die Mitteilung aus Oldenburg erhielt. 😉

So nahm Dr. Edmund Haferbeck, selbst verurteilter Straftäter, die Worte von Rechtsbeugung im Amt in den Mund.

„Niederschmetternd“ seien die bisherigen Ergebnisse von Anzeigen in Niedersachsen, sagt Edmund Haferbeck, Leiter der Peta-Rechtsabteilung. „Verfahren werden am Fließband eingestellt.“ Ebenso wie in Nordrhein-Westfalen hatte Peta auch in Niedersachsen Anzeige gegen Brütereien wegen der umstrittenen Tötung von Eintagsküken gestellt.

(…)

Vorwurf: Rechtsbeugung

Peta jedoch erhebt schwere Vorwürfe gegen die Anklagebehörde in Oldenburg: Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft entwickle „sich zu einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Rechtsbeugung im Bereich der Landwirtschaftskriminalität“, so Haferbeck. Denn aus Peta-Sicht liegt auch dann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, wenn die Kadaver verkauft werden. (Warum und wie werden Küken getötet? Mehr dazu auf www.noz.de)

Zitat: https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/670922/kuken-totung-peta-attackiert-staatsanwaltschaft-oldenburg-1#gallery&0&0&670922

Grund für die Tötung von Eintagskücken ist in erster Linie, die Unmöglichkeit der Frühembryonale Geschlechtserkennung! Hier wird zurzeit geforscht und wie der Bundeslandwirtschaftsminister mitteilte, soll dieses bis 2017 eingeführt werden.

Dass hierbei Tierversuche notwendig sind und diese dann auch von PeTA geduldet werden, sei nur am Rand erwähnt.

Weiterhin sei anzumerken, dass sich hier die Erzeuger nicht einmal sträuben und die Geschlechtsfrüherkennung so schnell wie möglich im Einsatz haben möchten.

Denn es ist tatsächlich so, dass die Brütereien, durch die frühe Geschlechtserkennung, diese Eier also gar nicht ausbrüten brauchen und somit Brutöffenkapazitäten für mehr Hühner Freibekommen.

Bisher werden die Eier nach 7 Tagen durchleuchtet und unbefruchtete und Tote Eier aussortiert. Mit der Geschlechtserkennung können dann sogar noch die männlichen Embryonen entfernt werden, was wiederum Platz für neue Eier schafft. Also an den Brütereien liegt es nicht, hier wartet man eher sehnsüchtig auf die Forschung, da durch diese Entwicklung noch mehr Profit erzeugt werden kann.

Ich persönlich sehe aber hier gleichzeitig die Gefahr, dass Tierrechtler sich dann wieder hinstellen und behaupten die Embryonen seien Lebewesen und dürften nicht getötet werden.

Tierschutz in Deutschland ist sehr hoch und man ist bestrebt diesen immer weiter zu verbessern. Jedoch funkt insbesondere PeTA bei der Verbesserungsforschung dazwischen, da hier expliziert Tierversuche unternommen werden müssen.

PeTA zeigt immer mehr, was sie im Sinn haben

Und dass ist eine Vegane Zwangsgesellschaft, die unter der Sektenartigen Führung von PeTA steht.

Es bringt nichts gegen einzelne Landwirtschaftliche Betriebe vorzugehen und somit die Herstellung und die Forschung ins Ausland zu verfrachten. Im Ausland ist der Tierschutz nicht so weit hervorgehoben, wie in Deutschland.

Und wenn PeTA denkt, dass Produkte die in Deutschland nicht mehr produziert, dann nicht mehr genutzt werden, sieht man ja am Thema Pelz.

Insbesondere PeTA hat gegen die Pelzproduktion in Deutschland gewettert, bis diese gänzlich eingestellt wurden. Dann wurde die Produktion ins Ausland wie zum Beispiel nach China verlagert. Dort werden wie PeTA angeblich mit Beweisvideos aufzeigt, Tiere bei lebendigen Leib gehäutet.

Und hier trägt PeTA die moralische Mitschuld, an der Tierqual!

In Deutschland wäre sowas nicht möglich gewesen, dank ausgearbeiteten Tierschutzgesetzes!


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