Natürlich möchte ich den Lesern von Gerati.de, den Fortlauf der Rechtsstreitigkeiten mit Frau Karin Burger, von Doggennetz.de nicht vorenthalten!
Bis jetzt liegt zwar keine rechtsgültige Stellungnahme in persönlicher Schriftform von Frau Karin Burger, dem Betreiber des Informationsportal Garati.de vor, aber sie hat in Ihrem Blog zu den Abmahnungen stellungbezogen.
Hier der veröffentlichte Text von Frau Karin Burger von Doggennetz.de
Anmerkung vom 18.02.15:
Wie Silvio Harnos der DN-Redaktion in einer albernen Abmahnung per E-Mail mitteilt, „produziere“ er keinen Kowi-Lupak-Kaffee. Kein Problem. Die DN-Redaktion hat die Formulierung „produziert“ erkennbar gestrichen. Aber er handelt damit und bestreitet das auch nicht.
Dann schickt er noch eine weitere Abmahnung zur Etikettierung als „legasthener Schreiber“. Da sieht es schlecht aus für ihn, denn als Linguistin M. A., die knapp zehn Jahre lang Kinder und Erwachsene mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche unterrichtet und zu diesem Thema zahlreiche Vorträge gehalten hat, verfügt die Sprachwissenschaftlerin Karin Burger sehr wohl über die Kompetenz, einen legasthenen Schreiber zu erkennen.
Das mit der Abmahnung ist natürlich mehr als skurril. Silvio Harnos verleumdet die DN-Redaktion in strafbarer Weise in zahllosen Artikeln. Um sein Niveau zu dokumentieren, greift er dabei auch zur strafbaren Krüppel-Häme (vgl. auch Aua1091) In ebenfalls strafbarer Verdachtsberichterstattung behauptet er wahrheitswidrig, die DN-Redaktion müsste sich 2015 vor Gericht verantworten. Alles Lüge. Bisher ist dieser Redaktion kein einziger Prozess bekannt! Sie ist seit fast zwei Jahren prozessfrei!
Die albernen und substanzlosen Abmahnungen von Harnos sind bei in der Szene schon bekannt. Im Internet kursieren solche Witzschreiben auch an PETA. Alle Abgemahnten warten dringend darauf, dass Harnos sich endlich vor einem deutschen Gericht stellt, damit er für seine zahlreichen Rechtsbrüche zur Verantwortung gezogen werden kann.
Doggennetz.de Anmerkung 18.02.2015 Aua1510
Ich persönlich wusste nicht, dass es im deutschen Recht „alberne“ Abmahnungen gibt!
Entweder ist eine Abmahnung gerechtfertigt, oder nicht!
Dass die Abmahnung gerechtfertigt war, zeigt schon allein der Punkt, dass Frau Karin Burger sich gezwungen sah mehrfach auf Abmahnungen von Gerati.de, angemahnte Punkte abzuändern. So ist es auch in diesen beiden Fällen.
Zwar verzichtet Frau Karin Burger auf die notwendige rechtgültige schriftliche Stellungnahme, auf die Abmahnungen, aber diese Vorgehensweise wird sie wohl mit ihren Doggennetz.de-Anwälten abgesprochen haben!
Ich persönlich glaube jedoch nicht, dass ein Richter diese Schubladentaktik gut heißen wird.
Leider ist Frau Karin Burger wissentlich, oder unwissentlich ein entscheidender Fehler bei der Korrektur unterlaufen. So schreibt sie Kowi-Lupak-Kaffee, anstatt Kopi-Luwak-Kaffee! Allein diese vorsätzliche, oder versehendliche Fehler stellt die Umsetzung, der Abgemahnten Tätigkeiten in Frage!
Zur zweiten Abmahnung zum Thema mit der Behauptung ich hätte eine Lese-Rechtschreib-Schwäche, stellt Frau Karin Burger tatsächlich die Behauptung auf sie könne aus einer Entfernung von 14.056 km, ohne auch nur ein persönliches Wort mit mir gewechselt zu haben, feststellen das ich an dieser Krankheit leide!
Sie habe gerade einmal 9 Jahre lang Kinder und Erwachsene mit einer LRS unterrichtet! Verschweigen tut sie aber in welchem Jahrhundert das war.
Wenn man nach Karin Burger und ihren Tätigkeiten googelt, findet man z.B. unter der selbigen Anschrift, wie die jetzige Wohnanschrift, einen mittlerweile nicht mehr existierenden „Wein- und Spirituosen Handel Karin Burger“
Jedenfalls scheint sie in allen beruflichen Lebensabschnitten, nicht gerade erfolgreich gewesen zu sein, wenn man diese mit ihrer jetzigen finanziellen Situation vergleicht.
Gleichzeit ist es anzweifelbar, dass Frau Karin Burger befähigt ist LRS aus so einer Entfernung ohne einem persönlichen Gespräch zu diagnostizieren. Sie weist ja selber daraufhin, dass sie keine ärztliche Ausbildung genossen hat.
Aber wenn Frau Karin Burger von Doggennetz.de es wünscht, kann natürlich ein Richter ihre Fähigkeiten LRS zu diagnostizieren, prüfen!
Fraglich ist natürlich schon, wenn Frau Karin Burger dieses Behauptet und selbst nicht einmal in der Lage ist, auch nur einen der vom Betreiber Gerati.de geprüften Artikel auf Doggennetz.de fehlerfrei zu veröffentlichen. Alle geprüften Artikel hatten im Durchschnitt 2-4 Fehler!
So stellt sich dann natürlich die Frage, wenn Frau Karin Burger selbst an LRS leidet, wie sie dann diese Krankheit auf andere übertragen kann, wenn sie selber Fehler macht!
Für Frau Karin Burger von Doggennetz.de sind Abmahnungen skurril. Hier zeigt sie wieder ihr Rechtsverständnis. Eine Abmahnung kann nur Gerechtfertigt oder Ungerechtfertigt sein.
Bisher sah sich Frau Karin Burger immer gezwungen auf die Abmahnung zu reagieren und ihre veröffentlichten Texte umzuformulieren. Was dann wohl für eine gerechtfertigte Abmahnung spricht!
Der Betreiber von Gerati.de bezweifelt, dass mit dem Veröffentlichen auf Doggennetz.de die Rechtsform eingehalten wurde! Jedenfalls liegt bis zum heutigen Tage kein persönliches Schreiben als Antwort auf die Abmahnungen Gerati.de, von Frau Karin Burger vor.
Dann behauptet Frau Karin Burger tatsächlich ich würde die DN-Redaktion in strafbarer weise verleumden!
Wie kann man was verleumden was gar nicht existiert!
Nach einer Gewerbeauskunft, ist eine Doggennetz-Redaktion in Sauldorf, gänzlich unbekannt!
Nun stellt unser geliebtes Fräulein Karin Burger die Behauptung auf, Silvio Harnos würde sie in strafbarer Weise in zahllosen Artikeln, mit strafbarer Krüppel-Häme überziehen.
Gleichzeitig ist Frau Karin Burger, aber auch bereit das Urteil gegen Sie in Auszügen im Artikel „Aua1091“ zu veröffentlichen, wo der Richter im Urteil zu folgendem Entschluss kam.
Der Klägerin steht aber derzeit kein Anspruch auf die begehrte Untersagung zu.
Es kann offen bleiben, ob der Beklagte durch die Verlinkung des Wortes ,,Krüppel“, mit oder ohne seine Definition, in einer kränkenden ehrverletzenden Absicht gegen die Klägerin eine Beleidigung bereits begangen hat. Wollte man dies annehmen, wäre in der Verwendung des Wortes ,,Krüppel“ eine Verbalbeleidigung der Klägerin zu sehen.
(AG Merseburg, Az. 6 VC 278/13, Urteil vom 23.08.2013; Hervorhebg. d. DN-Red.) Aua1091
und
Daraus folgt, dass der Klägerin solange der begehrte Unterlassungsanspruch nicht zusteht, solange sie ihrerseits den Beklagten weiter als rechtsextrem bezeichnet.
Dies mag dann anders sein, wenn die Behauptung einer rechtsradikalen Gesinnung oder einer Nähe zu Personen mit rechtsradikaler Gesinnung erweislich wahr wäre. Dann mag womöglich diese Behauptung durch Wahrheitsbeweis ihren ehrverletzenden Charakter verlieren.
Ob dies der Fall ist, kann in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nicht geprüft werden.
Mit den Erkenntnismöglichkeiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist ein solcher Wahrheitsbeweis nicht zu führen. Überdies fehlt es auch an entsprechendem Sachvortrag hierzu.
(AG Merseburg Urteil vom 23.08.13 wie oben; Hervorhebg. d. DN-Red.)Aua1091
Fazit des Urteilspruchs:
Frau Karin Burger hat selbst keinen Anspruch auf Unterlassung von Beleidigenen Worten solange sie diese selbst gegen die Person benutzt.
Das bringt natürlich die Gerati.de Redaktion einmal auf die Idee eine Zeitlinie zu erstellen
Insgesamt sah sich Frau Karin Burger in 11 Fällen genötigt beleidigend über den Betreiber des Informationsportal Gerati.de herzufallen. Am 03.12.2014 brachte Frau Karin Burger es sogar dazu, den aus Görlitz stammenden, angeblich nicht juristisch fassbaren Betreiber von Gerati.de als Neonazi zu beschimpfen.
25.07.2014 | AUA1373P |
27.07.2014 | TL101/14 |
31.07.2014 | TL103/14 |
18.08.2014 | AUA1387 |
29.08.2014 | TL112/14 |
17.09.2014 | AUA1404 |
18.09.2014 | Aua1405 |
30.09.2014 | AUA1411 |
14.10.2014 | Aua1422 |
03.12.2014 | AUA1457 |
17.02.2014 | Aua1510 |
Am 18.08.2014 erwähnte Gerati.de das erste mal wohlwollend dogennetz.de. Zu diesem Zeitpunkt wusste der Betreiber noch nicht was sich eigentlich hinter der Frau Karin Burger für eine falsche Schlange verbirgt!
Auch im Artikel vom 24.08.2014 distanzierte sich Gerati.de von den Äußerungen Carsten Thierfelders, gegenüber Karin Burger!
Erst am 19.09.2014 schoss Gerati.de mit dem Artikel „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen!“ zurück und deckte die Machenschaften von Frau Karin Burger und ihr Doggennetz.de auf.
Zu diesem Zeitpunkt hatte Frau Karin Burger, sieben beleidigen und strafbare Artikel gegen Gerati.de veröffentlicht.
Damit wiederholt Frau Karin Burger von Doggennetz.de, das im Urteil im Artikel Aua1091 vom Richter beanstandende Verhalten von Frau Karin Burger!
Für Karin Burger schein das Verleumden ihrer Konkurrenten in die rechte Szene Standard zu sein, wie auch das veröffentlichte Urteil gegen Frau Karin Burger im Aua1091 zeigte.
Mittlerweile sympatisiert Frau Karin Burger aber mit der IS, wie www.doggennetz.info im Artikel https://www.doggennetz.info/2015/02/16/karin-burger-will-ihre-gegner-nach-syrien-und-zu-anderen-mord-und-blutstaetten-der-isis-schicken/ feststellen konnte.
Im selben Abschnitte wirft sie dem Betreiber von Gerati.de Verdachtsberichterstattung vor, und behauptet Frau Karin Burger (Eine Doggennetz-Redaktion existiert nicht) müsse sich im Jahr 2015 nicht vor Gericht verantworten!
Liebe Frau Karin Burger, das Jahr ist gerade einmal 50 Tage alt. Demnach hat das Jahr genau noch 315 Tage! Allein der Betreiber von Gerati.de besitzt gegen Frau Karin Burger fünf Rechtsgültige Abmahnungen, auf die sie bis heute nicht in rechtsgültiger Form reagiert hat!
Frau Karin Burger kann sich Sichersein, dass der Betreiber des Informationsportal Gerati.de sein Recht bei einem deutschen Gericht einfordern wird. Weiterhin bekam er Informationen, dass andere betroffene eine Klage gegen Frau Karin Burger im Jahr 2015 erwägen.
Frau Karin Burger scheinen die Verjährungsfristen für Ihre Vergehen und Straftaten nicht bekannt zu sein!
Weiterhin stellt Frau Karin Burger die Behauptung auf sie hätte sich seit zwei Jahren nicht vor einem Gericht verantworten müssen.
Entweder kann Frau Karin Burger nicht rechnen oder sei verdrängt die Wahrheiten und lebt in ihrer rosaroten Traumwelt.
Das von Ihr selbst im Aua1091 veröffentlichte Urteil stammt vom 23.08.2013 also ist erst 18 Monate her. Am 18. Juni 2014 wurde ein Urteil zwar zugunsten von Frau Karin Burger gefällt, dennoch musste sie sich in diesem Fall gegen Ralf Seeger verteidigen.
Also die Behauptung von Frau Karin Burger sie sie seit Zwei Jahren Prozessfrei ist an den Haaren herbeigezogen!
Auch die Behauptungen von Frau Karin Burger, dass „Die albernen und substanzlosen Abmahnungen von Harnos“ lächerlich sein, zeigt die Lächerlichkeit von Frau Karin Burger.
Wenn diese fünf an Karin Burger abgegebenen Abmahnungen für sie Lächerlich sind, warum sah sie sich dann genötigt, die Abgemahnten Positionen teilweise zu bearbeiten!
Weiter führt sie die Abmahnung von PeTA Deutschland e.V. an. Komisch das die Abmahnung von PeTA für den Betreiber des Informationsportals Gerati.de ein voller Erfolg war, oder warum kam PeTA Deutschland e.V. der Abmahnung nach und entfernte die Behauptung Silvio Harnos, oder die Firma DELMEO seien Tierquäler?
Aus reiner Freundschaft mit Sicherheit nicht!
„Siehe Erfolg! PeTA entfernt Anschuldigungen, wir seien Tierquäler“
Auch im letzten Satz zeigen sich, die Unkenntnis und das Nicht-Rechtsverständnis von Frau Karin Burger.
Wenn ich als Betreiber des Informationsportal Gerati.de Klage erhebe, wird in erster Linie diese Klage behandelt! Möchte die Gegenpartei ihrerseits eine Klage erheben, muss sie dieses selbst tun. Auch wenn dieses in einem Verfahren zur Sprache kommt ist das nebensächlich und ein Antrag müsste gestellt werden.
Also liebes Fräulein Karin Burger wenn sie gegen mich Klagen wollen, tun sie dieses! Eine Zustellung von Rechtsschreiben, ist über eine Deutsche Botschaft jederzeit möglich. Weiterhin besitze ich in Deutschland einen Postbevollmächtigten, dem auf gerichtliche Anfrage Rechtsschreiben für mich zugestellt werden können.
Aber wie schon in diesem Artikel festgestellt. Bei Karin Burger scheint nur rosarot Luft zu verpuffen!
franz
20. Februar 2015hab ich jetzt was verpasst? Ihr kloppt Euch über 15.000km und werft Euch Abmahnungen um die Ohren , das find ich lustig wenn so weiter geht werd ich doch noch einen Twitter Account beantragen naja Sivio also das Internet verleitet schon mal zu Schreibfehlern das ist bei Dir und bei mir grad so aber da gleich ein Schreib/leseschwäche rauss zu diagnostizieren ist lustig mir hat mal einer meine Schreibfehler vorgerechnet es kam auf 37-seit mal ein bischen tolerant wenns jemanden zu gut geht kann er sich ja in einem Katastrophengebiet zur Zeit gibzs genug umtun!