Foto: Erich Westendarp / pixelio.de
Foto: Erich Westendarp / pixelio.de

Der Zirkus Luna erhält von der Stadt Erding ein Auftritts- und damit ein Berufsverbot, was nun von einem Verwaltungsgericht bestätigt wurde.

Das Gericht kam zu der Entscheidung, dass der Stadt die Freiheit überlassen werden muss, wen und für was, sie auf Ihren Flächen vermieten!

Dazu ist im eigentlichen Sinne nichts einzuwenden, wenn die Bevölkerung nicht ein Anrecht auf kulturelle Unterhaltung hätte.

Von seitens der Stadt Erding wurde vor Gericht als Beweis, ein Auftritt eines Zirkus an einer Schule in Erding gebracht. Dieser Zirkus, hatte angeblich auch Großwildtiere in Ketten präsentiert, wobei sich mehrere Jugendliche, bei der Stadt Erding wegen dieser Tierquälerei beschwerten.

Das die Stadt Erding, nun ohne auch nur einmal eine Prüfung und vorabbesuch des Zirkus Luna, die Einhaltung des Tierschutzes prüften, sprachen sie dem Zirkus ein Auftritts- und damit faktisch ein Berufsverbot aus!

In Deutschland, gibt es kein Gesetz, was einem Zirkus, die Tierhaltung untersagt!

Jeder Zirkus, der Tiere mitführt wird in jeder Stadt auf Einhaltung des Tierschutzgesetzes überprüft und es werden Protokolle geführt, die auch von der Stadt Erding jederzeit Einsehbar gewesen werden.

Weiterhin fehlt mir persönlich im Urteil, eine Abwägung des Gerichtes, da in einem Zirkus nicht nur Tierdomteure, sondern Artisten, Musiker, Clown und viele andere Mitarbeiter tätig sind, die sich durch diese Auftritte ihren Lebensunterhalt sichern! Kultur scheint in Erding nicht sehr förderwürdig zu sein.

Fraglich scheint auch, ob Erding nicht eher das Auftrittsverbot wegen dann erfolgten Demonstrationen von Tierrechtsfanatiker untersagt hat. Warum wird die Demo nicht einfach von der Stadt untersagt. Ist das Demonstrationsrecht, ein höheres Recht, als das Recht auf Ausübung seines Berufes? In Erding scheint dieses jedenfalls der Fall zu sein.

Dieses Urteil, sollte es nicht durch eine höhere Instant gekippt werden, wird wohl auch andere Städte und Gemeinden dazu ermutigen, eher ein Auftrittsverbot für Zirkusse auf Gemeindeflächen auszusprechen, um so eventuelle Kosten von Polizeiaktionen, die durch radikale Tierschützer verursacht werden, zu senken!

Zirkussen, bleibt bei einem Auftrittsverbot auf kommunalen Flächen, nur noch der Weg über Private Flächen übrig! Wobei da insbesondere Landwirte, in einer Zwickmühle stehen, die Landwirtschaftliche Flächen zur Verfügung stellen möchten, und gleichzeitig Gelder aus der EU beziehen!

Was bleibt den Zirkussen jetzt noch übrig?

Wenn ein Zirkus in Erding gastieren möchte, dürfen keine Tiere mitgeführt werden! Demnach würden die Zirkusse, diese Tiere abgeben und die Tiere würden von heut auf morgen ihre Bezugsperson verlieren.

Tierschützer fordern „Nur die Freiheit ist Artgerecht“

Ein Tier was jahrelang an den Menschen als Bezugsperson gebunden ist, kann nicht in Freiheit leben! Diese Tiere würden dann in Zoos untergebracht werden! Es würde durch die Trennung von seinen Bezugspersonen traurig werden, und dass ist dann wirklich Tierquälerei!

Der Slogan der Stadt Erding klingt bei diesem Urteil eher wie Hohn und Spott… Siehe www.erding.de

Erding ist lebens- und liebenswert

Das Leben in Erding ist lebenswert –
denn Erding ist eine weltoffene Stadt.

Charakteristisch ist die gelungene Mischung von Moderne und Traditionsbewusstsein, die in nahezu allen Lebensbereichen zu finden ist.

Das gelungenste Beispiel stellt die liebevoll sanierte Altstadt dar, wo modernes Flair und der Bezug auf die große Geschichte als oberbayerische Herzogstadt ein harmonisches Ambiente bilden.

Selbst die Altersstruktur spiegelt Ausgewogenheit wider: In einer der jüngsten Bevölkerungen bundesweit schließen sich Erfahrung und jugendlicher Enthusiasmus nicht aus, sie ergänzen sich. Auch diese Internet-Seite bringt das typische Erdinger Lebensgefühl zum Ausdruck.

Ein Besuch bei uns – egal in welcher Form – lohnt immer! 

Dieses scheint aber leider nicht für Zirkusse zu gelten!

Pressebericht: https://www.merkur-online.de/lokales/erding/zirkus-darf-erding-nicht-gastieren-chef-klagt-gegen-kommune-3759611.html

Foto:  Erich Westendarp  / pixelio.de
1 Kommentar
  1. Der EU-Gerichtshof hat in einem Urteil die Untersagung von Circusvorstellungen als Einschnitt in die Berufsausübung bestätigt.
    Es ist mehr davon auszugehen, dass unsere Politiker sich nach der Stimmung in der Bevölkerung richten, um ihr „Pöstchen“ nicht zu verlieren. Da zählt die Wählerstimme und nicht die Sachlichkeit und Anwendung gesetzlicher Vorgaben.

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