Es gibt Sachen die glaubt man nicht und dennoch passieren diese immer wieder. PeTA hat heute versucht den Betreiber des Aufklärungsportals GERATI bei der Einreise in Deutschland verhaften lassen!
10.02.2018 PeTA will GERATI bei der Einreise in Deutschland verhaften lassen
GERATI hatte bereits solche Gedanken gehabt, als er vor seiner Abreise nach Deutschland immer wieder den Hashtag #banpeta postete, dass er bei der Einreise in Deutschland eine Überraschung erlebe. Nun so war es auch.
Als ich als einer der ersten aus dem Flugzeug in München stieg, standen fünf Polizisten, ja ihr lest richtig fünf Polizisten der Bundespolizei die auf mich warteten. Sie gaben vor eine simple Ausweiskontrolle durchführen zu wollen. Als ich meinen Reisepass übergab wurde ich beiseite genommen und die weiteren Kontrollen der anderen Passagiere eingestellt! Man erklärte mir, das von der Staatsanwaltschaft Augsburg eine Adressfeststellung vorlag!
Bei Augsburg kam mir eigentlich sofort Friedrich Mülln mit seiner Soko Tierschutz in den Sinn. Es kam aber alles anders, als ich dachte. Ich wurde durch die fünf Polizisten der Bundespolizei in ihre Räumlichkeiten begleitet und in ein Verhörzimmer gesteckt. Dort teilte man mir erneut mit, dass gegen meine Person eine Adressfeststellung der Staatsanwaltschaft Augsburg vorlag. Hauptsächlich handelt es sich um eine Deutsche Postanschrift.
Wer mich kennt weis, dass ich bereits mehrere Strafanzeigen erstattet hatte und dort jeweils meinen deutschen Postbevollmächtigten angegeben hatte. Also dürften meine Daten in diversen Datenbanken von Gerichten und Staatsanwälten vorliegen.
Unvollständige Formulare der Staatsanwaltschaft Augsburg!
Erst einmal wollte ich wissen was man mir überhaupt vorwirft. Auf den Formular stand nur Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und Verleumdung. Man versuchte mir zu erklären, das es hierbei nur um eine Adressermittlung die für eine Zeugenaussage als Beschuldigter benötigt würde.
Ich merkte an das weder der Grund, noch ein Aktenzeichen, oder der Strafanzeigensteller vermerkt sei. Da stimmte man mir erst einmal zu und versuchte jemanden von der Staatsanwaltschaft Augsburg telefonisch zu erreichen. Kurze Zeit später kam man wieder und sagte das es sich bei den Strafanzeigen, um die Anzeigen von PeTA handelt. Die wegen verdachtes auf Verletzung des Tierschutzgesetz sollte aus dem Jahr 2013 stammen und die wegen Verleumdung aus dem Jahr 2014.
2013 und 2014 sagte ich laut, das dürfte Verjährt sein. Da musste mir der Bundesbeamte zustimmen und ging wieder in den Nebenraum um mit der Staatsanwaltschaft Augsburg zu telefonieren. Er kam wieder und teilte mir mit das es sich um drei Anzeigen von PeTA handelt, die aus den Jahren 2015 und 2016 stammen. Die aus dem Jahr 2016 solle wegen einem Rechtsanwaltes Krishna Singh von PeTA erstattet worden sein.
Dazu äußerte ich mich , dass ich Herrn Krishna Singh erfolgreich wegen Titelmissbrauch angezeigt hatte, da dieser sich trotzdem er seine Zulassung als Rechtsanwalt nicht mehr besaß, in einem Buch immer noch als Rechtsanwalt betitelte. Ich zeigte dem Polizisten den von mir verfasten Artikel der mir zustimmte, das er es auch so sieht, dass es es sich dabei um Meinungs- bzw. Pressefreiheit handelt.
Über die beiden anderen Anzeigen konnte er mir keine genauen Angaben machen.
Zuständigkeit der Augsburger Staatsanwaltschaft wird angezweifelt!
Warum PeTA wiederhollt Strafanzeigen in Augsburg stellt, obwohl bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits mehre Strafanzeigen von GERATI, an PeTA gestellt wurden und dort alle personenbezogene Daten vorliegen, ist fraglich. Augsburg ist keine Sonderstaatsanwaltschaft und die Zuständigkeit richtet sich immer nach dem Tatort der Tat oder dem Wohnsitz des Beschuldigten.
Nun könnte man Annehmen, dass Straftaten die im Internet stattfinden, wie Beleidigung bzw. Verleumdung, der Tatort ja nicht eingegrenzt werden kann und da es sich bei mir zusätzlich um eine Person handelt, die keinen Wohnsitz in Deutschland besitzt, die Zuständigkeit von PeTA frei wählbar ist. Nun ein Blick auf Wikipedia zeigt warum PeTA gerade Augsburg gewählt hat.
Dort heist es:
Nimbus besonderer Strenge
Die Staatsanwaltschaft Augsburg genießt in Juristenkreisen den Ruf, Straftaten im Allgemeinen besonders streng und konsequent zu verfolgen. Jene Staatsanwaltschaft fordert meist vor Gericht, ein besonders hohes Strafmaß gegen den Beschuldigten zu verhängen.
(…)
Öffentliche Kritik an der Arbeitsweise
Die Staatsanwaltschaft Augsburg sieht sich besonderer öffentlicher Kritik ausgesetzt. Sie war mit mehreren spektakulären Fällen befasst, die in der Bevölkerung oftmals den Eindruck erweckten, wonach die Behörde nicht objektiv arbeiten würde. Es kam zu einigen dubiosen Vorgängen. Der Staatsanwaltschaft Augsburg wird vorgeworfen, sich von den Interessen Politischer Parteien, insbesondere von der CSU, beeinflussen zu lassen und demzufolge in manchen Fällen besonders eifrig (z. B. gegen Kritiker), in anderen aber überhaupt nicht zu ermitteln (bzw. Verfahren zu Unrecht einzustellen), je nach politischer Vernetzung des Betroffenen. Dieser vermeintliche Nepotismus (bzw. Klüngel / Amigo-Wirtschaft) wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3Grundgesetz. Besondere Bekanntheit erreichten dahingehend die folgenden Fälle:
siehe Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_Augsburg
Also kann man davon Ausgehen, das PeTA diese Staatsanwaltschaft aus diesen Gründen gewählt hat.
Ich habe nichts verbrochen schon überhaupt keine Tierquälerei wie von PeTA behauptet. Unverständlich ist, dass eine Behörde wie die Staatsanwaltschaft Augsburg ein Amtshilfeersuchen an die Bundespolizei herausgibt, ohne diese in Kenntnis zu setzen was man mir überhaupt vorwirft und diese beauftragt mich mit fünf Bundespolizisten, die teilweise mit Maschinenpistolen bewaffnet waren, direkt aus dem Flugzeug abzufangen!
Anzumerken sei das ich zu keinem Zeitpunkt verhaftet wurde, sondern zur Ermittlung meines Wohnortes bzw. einer deutschen Postanschrift vorübergehend Festgehalten wurde.
Das hier in dem Amtshilfegesuch etwas fehlte war den den Bundespolizisten wohl auch spätestens klar, als ich nach dem genauen Sachverhalt fragte, der mir vorgeworfen wurde und sie immer nur mir erklären konnten, dass es nur um eine Feststellung meiner persönlichen Daten handelt, insbesondere meiner deutschen Postanschrift!
Ablauf bei der Bundespolizei!
Ich geb zu das ich mit sowas eigentlich insgeheim gerechnet hatte. Insbesondere da ich ja im Vorfeld mehrere Post mit dem Hashtag #banpeta in Anspielung auf die Massenproteste die in Indien zur Zeit gegen PeTA sich ereignen postete..
Ich veranstaltete ja ein kleines Gewinnspiel auf Facebook unter den Hashtags #gerationtour und #banpeta. Spätestens als ich nach der Flugeselschaft fragte, mit der ich reiste und auf eine Verbindung zu Simon Fischer verwies durfte, PeTA klar geworden sein, dass ich mit Eti had fliege und wahrscheinlich nach Deutschland komme.
Ein Anruf von PeTA, bei ihrem direkten Freund, bei der Staatsanwaltschaft Augsburg brachte durch eine simple Überprüfung der Passagierlisten heraus, das ich in München mit Etihad am Samstag früh einreise.
Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte durch die Bundespolizei in München!
Nun Mutmaßen das PeTA hier auch ihre Finger im Spiel hatte währe wohl mehr als übertrieben. Dennoch fande ich das Vorgehen dieser Bundesbehörden mehr als übertrieben. Ich kam als einer der ersten Personen aus dem Gate und stand sofort den Beamten gegenüber. Ich übergab meinen Pass einen von ihnen und schon wurde die Kontrolle der restlichen Passagiere abgebrochen und ich etwas Abseits geführt. Man zeigte mir zwei Zettel, wo darauf stand, dass gegen mich wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes und Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt wird.
Anzumerken war es ging um eine simple Adressermittlung eines Postbevollmächtigten in Deutschland!
Und deshalb wird man von fünf Polizisten die teilweise mit Maschinenpistolen bewaffnet waren, befragt und zum Schluss auch noch wie ein verhaftete Schwerverbrechen an den anderen Passagieren des Fluges vorbei begleitet, was für diese selbstverständlich den Eindruck erwecken musste, ich sei verhaftet worden, auch wenn mir keine Handschellen angelegt worden sind.
Unverständlich ist auch, dass man die Kontrolle nicht direkt am Schalter, wo jeder der in Deutschland einreißt sich Ausweisen muss, erledigte. Immerhin handelte es sich um eine einfache Adressfeststellung und nicht um ein mir vorgeworfenes Schwerverbrechen.
Weithin hatte ich als ich Staatsanwaltschaft Augsburg hörte, eigentlich den Verdacht Friedrich Mülln von der Soko Tierschutz steht hinter dem Spielchen.
Als wir in den Räumlichkeiten der Bundespolizei waren, wurde ich in einen kleinen Raum geführt und sollte kurz warten. Dann kam ein Beamter zu mir und erklärte mir es handele sich um eine reine Adressanfrage eines Zustellbevollmächtigten in Deutschland handelt, der meine Post Empfangen kann.
Daraufhin antworte ich. Und deshalb werde ich verhaftet und wie ein Schwerverbrechen von fünf Polizeibeamten hierher begleite. Daraufhin antwortete der Beamte ich sei nicht verhaftet, ich könne nach dieser Vernehmung sofort wieder gehen und auch aus Deutschland unbehelligt ausreisen.
Daraufhin fragte ich was mir überhaupt vorgeworfen wird. Der Beamte hollte die zwei Zettel hervor und daraus geht hervor, das ich als Beschuldigter zu zwei Strafanzeigen die der Staatsanwaltschaft Augsburg vorliegen vernommen werden sollte und man einen deutschen Postbevollmächtigten benötige. Man könne mir auch nicht mehr sagen, als das gegen mich eine Strafanzeige wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes und wegen Verleumdung vorliege.
Daraufhin sagte ich, wenn sie was von mir wollen, müssen sie mir schon genau sagen was sie mir vorwerfen. Sie können mich nicht einfach verhaften und wie ein Schwerverbrecher abführen lassen, ohne mir einen genauen Grund zu benennen.
Darauf antwortete der Bundespolizist erneut, dass ich nicht verhaftet sei und nach dieser polizeilichen Maßnahme sofort wieder gehen könnte.
Darauf Antwortete ich, dass man mir dennoch einen genauen Vorwurf mitteilen muss warum man mich hier und jetzt festhalte. Darauf ging er in einen Nebenraum um zu telefonieren. Als er wiederkam erkärte er mir, dass es bei dem Fall der Verletzung gegen des Tierschutzgesetz um eine Anzeige von PeTA handle und diese aus dem Jahr 2013 stamme. Bei der Verleumdungsanzeige die auch von PeTA stammte ging es um einen Artikel auf gerati.de und diese Anzeige stamme aus dem Jahr 2014.
Ich antwortete 2013 und 2014 das ist doch in meinen Augen verjährt! Daraufhin verschwand der Bundespolizist wieder und kam nach einigen Minuten zrück um mir zu erklären, es handle sich um drei Anzeigen von PeTA die aus den Jahren 2015 und 2016 stammen. In der einen Anzeige geht es um eine Behauptung von mir in einem Artikel auf GERATI.de zu dem Mitarbeiter von PeTA, Krishna Singh. Da musste ich gleich lachen und zeigte dem Polizisten den Artikel wo es darum geht, dass Herr Krishna Singh seine Anwaltszulassung verloren hatte.
Gleichzeitig gab ich an, dass ich mich auf den Artikel 5 des Grundgesetzes, Meinungs- und Pressefreiheit berufe und Herr Krishna Singh aufgrund seiner Tätigkeit bei PeTA, als Person des öffentlichen Lebens gelte.
Dann erklärte ich das diese Webseite ein in Deutschland gültiges Impressum besitze und da es sich um eine Deutsche Domain handelt auch einen Deutschen Administrativer Ansprechpartner (Admin C) besitzt der als Postbevollmächtigter fungiert.
Warum hier die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht auf die Idee gekommen ist, dort einmal nachzuschauen, was wie gesagt öffentliche Daten sind, oder einfach einmal eine simple Anfrage, an meinen Vater der in Deutschland lebt zu stellen, um einen deutschen Postbevollmächtigten von mir zu erfahren, erschließt sich mir nicht. Gleichzeitig hätten bei mir Anfragen auch über die Deutsche Botschaft in Jakarta zugetragen werden können.
Weiterhin besitzt PeTA selbst alle Daten, da ich ja bereits mehrfach Strafanzeigen gegen Vereinsmitarbeiter von PeTA gestellt hatte. Demnach hat PeTA vorsätzlich, ihnen bekannte Daten zu meiner Person, bei ihrer Strafanzeige gegen mich verschwiegen.
Zu den beiden anderen Strafanzeigen konnte der Beamte keine Angaben machen, insbesondere nicht was mir bei der Verletzung des Tierschutzgesetzes vorgeworfen würde.
Daraufhin verschwand der Beamte wieder und kam nach 10 Minuten wieder und legte mir drei Zettel vor. Dazu sagte er mir es gäbe zwei Möglichkeiten ich setze den Hacken bei ich mache keine Angaben und unterschreibe und kann dann sofort gehen, oder ich möchte mich äußern dann dauert es länger.
Dazu muss ich ausführen, dass ich in der ganzen Zeit mit dem Fahrer telefonierte, der mich am Flughafen abholen sollte und bereits wartete. Weiterhin hatte der Flug bereits drei Stunden Verspätung und der Fahrer bereits einen weiteren Termin.
Ich äußerte mich dahingehend, dass ich zwei Sätze in dieses Formular eingefügt haben möchte.
- Die Anschuldigung der Verletzung des Tierschutzgesetzes weise ich zurück
- Und bei den beiden anderen Strafanzeigen berufe ich mich auf Artikel 5 des Grundgesetzes Meinungs- und Pressefreiheit.
Dieses sei nicht möglich in diesem Protokoll etwas einzufügen, wenn ich eine Aussage machen möchte dann dauert es mindestens 45 Minuten. Daraufhin erklärte ich das ich mich mit dieser Aussage erpresst fühle. Sie wissen das ich bereits drei Stunden Verspätung hatte und mein Fahrer der vor dem Flughafen wartet einen Termin hatte. Ich sagte ich habe keine Zeit und verwies auf die Verspätung des Fluges.
Darauf kam wieder die Antwort, ich solle dann den Hacken bei ich mache keine Aussage machen und unterschreiben und könnte dann sofort gehe.
Jetzt wurden meine Argumente etwas lautstarker vorgetragen. Ich lasse mich doch nicht von ihnen Erpressen, gab ich an. Es muss doch möglich sein das man diese zwei Sätze hier in dieses Formular einfügen kann. Sie können mir nicht einmal konkret sagen, was sie mir vorwerfen und erpressen mich ich solle wenn ich den Raum schnell verlassen möchte angeben, dass ich keine Aussage machen möchte, obwohl ich diese in zwei kurzen Sätzen darlegen möchte.
Dazu antwortete er, er habe mir alles was er besitze vorgelegt. Daraufhin ich wieder, dieses ist aber in keinstem Fall ausreichend. Wenn sie mir etwas vorwerfen, dann müssen sie mir konkret den Sachverhalt schildern, was wann und wo wird mir vorgeworfen.Darauf er wieder er habe nicht mehr.
Jetzt forderte ich ihn auf die mich mit der Staatsanwaltschaft Augsburg selbst sprechen zu lassen. Dieses sei nicht möglich! Warum fragte ich. Er wiederum: Es sei Samstag da ist nur die Bereitschaft zu erreichen. Sie haben doch auch gerade mit dieser Staatsanwaltschaft gesprochen und sagen jetzt es ist keiner zu erreichen. Er wieder ich kann ihnen die Telefonnummer geben. Dieses war natürlich nur die allgemeine, wo am Wochenende nur ein Band abgespielt wird!
Langsam fühlte ich mich mehr als verarscht!
Ich forderte ein Blatt Papier und ein Stift. Der Bundesbeamte fragte mich für was. Ich sagte ich möchte die zwei Sätze aufschreiben und diesem Protokol beifügen was ich dann unterschreibe. Er wiederum das sei nicht möglich er müsse ein Protokoll anlegen und das dauert mindestens 45 Minuten. Wenn ich schnell hinaus möchte solle ich ein Kreuz bei ich möchte mich nicht äußern machen und unterschreiben, dann kann ich sofort gehen.
Daraufhin ich wieder etwas lautstarker, sie erpressen mich! Sie wissen ich stehe unter Zeitdruck, da mein Fahrer wartet der selbst einen Termin hat. Wenn sie die Aussage protokollieren wollen, dann möchte ich von ihnen eine Kostenübernahme für ein Taxi haben, da ich dann meinen Fahrer wegschicke. Das kann ich nicht tun. Ok dann fahren sie mich dann in mein Hotel! Das gehe auch nicht. Wer kann mir mir dann diese Kostenübernahme geben. Als Antwort kam – Die Staatsanwalstschaft. Ich wieder dann rufen sie diese an und sagen sie dieses. Dieses sei nicht möglich. Ok dann kommen sie Montag in mein Hotel und nehmen die Aussage dort auf! Auch dieses sei nicht möglich
Nun reichte es mir endgültig.
Ich sagte im lauten Tonfall!
Sie halten mich hier fest und können mir nicht einmal genau erklären was sie mir vorwerfen. Verweigern mir das Recht eine Aussage in Handschriftform zu geben. Dazu wehrte er ein -es müsse Protokolliert werden. Darauf ich. Eine Strafanzeige bedarf der Schriftform und ist auch Handschriftlich formgerecht. Deshalb gehe ich davon aus, dass eine Zeugenaussage als Beschuldigter dieses auch ist.
Dieses ist nicht möglich antwortete er!
Darauf ich wieder: Ok entweder bin ich jetzt verhaftet, dann rufen sie bitte einen Anwalt, oder sie lassen mich jetzt gehen. Darauf er wieder er kann mir keinen Anwalt rufen. Darauf ich wieder bei Gericht sind Anwälte die am Wochenende erreichbar sind hinterlegt. Er wieder es sei nicht möglich, da ich ja nicht verhaftet bin. Darauf ich dann kann ich also jetzt gehen. Er wieder nein sie müssen das Protokoll unterschreiben.
Ich wieder etwas lautstarker. Ich unterschreibe dieses Protokoll nur wenn die zwei Sätze eingefügt werden, ansonsten lasse ich mich nicht weiter von ihnen erpressen.
Jetzt nahm der Beamte Kampfhaltung an und schrie mich an ich würde ihn beleidigen. Daraufhin ich, ich habe sie nicht beleidigt ich lege hier nur meinen Standpunkt dar und fordere meine Grundrechte ein. Er wieder. Sie schreien mich an, dass ist eine Beleidigung. Ich wiederum ich schreie nicht ich habe so ein lautes Organ. Wenn sie mich anschreien dann ist es eine Beleidigung. Ich wieder holen sie einen Arzt der ihnen bestätigt das ich ein lautes Organ besitze.
In diesem Moment kam ein weiterer Beamte herein, der wie sich später herausstellte der Dienstellenleiter war. Er klopfte dem andern Beamten der immernoch eine Agressive Kampfstellung angenommen hatte, so das es aussah als würde er jeden Moment über mich herfallen, auf die Schulter und schickte diesen aus den Raum.
Zu dem anderen Beamten der jetzt in diesem Raum war sagte ich. Ich möchte jetzt gehen, ansonsten sehe ich diese Amtshandlung als Verhaftung an und fordere unverzüglich mir einen Rechtsbeistand zur Seite zu stellen. Er sagte ich sei nicht verhaftet ich könne jederzeit gehen. Daraufhin ich. Ich werde von fünf Beamten am Gate abgefangen und wie ein Schwerverbrecher hierherverbracht. Darauf er wieder. Es sei eine Routinekontrolle die bei Flügen aus Abu Dhabi die Standard ist.
Darauf ich wieder, ach deshalb brechen dann die Beamten die Kontrolle ab, als ich mich als einer der ersten Passagiere mit meinem Pass auswies. Ich sei einer der letzten Passagiere gewesen argumentierte er. Dieses verneinte ich und sagte das ich direkt hinter der Business Class ausgestiegen bin und eine Vielzahl derer noch im Gatebereich überholt hatte.
Sie können jetzt gehen, kam dann zum Schluss noch.
Im Flur traf ich dann auf den Beamten der mich die ganze Zeit verhört hatte. Ich fragte nach seinem Namen, darauf er wieder den gebe ich ihnen nicht. Daraufhin ich sie sind verpflichtet sich als Polizeibeamter auszuweisen. Daraufhin er wieder sie können meine Dienstnummer haben. Ich wiederum, sie sind verpflichtet sich gegen über einem Bürger auszuweisen, also bitte zeigen sie mir ihren Dienstausweis. Nein den zeige ich ihnen nicht ich gebe ihnen meine Dienstnummer. Die Dienstnummer kann ich nicht kontrollieren. Sie können mir irgendeine nennen ich möchte ihren Dienstausweis sehen. Darauf meldete sich der Beamte der die Lage bereits im Verhörzimmer deeskalierte. Ich gebe ihnen meine Visitenkarte und dann können sie ihre Beschwerde auf mich bezogen weiterleiten. Ich bekam seine Karte und ging endlich aus der Höhle des Löwen.
Man hat mir eine Kopie der Formulare verweigert. Ich bekam einen Handschriftlichen Zettel überreicht wo die drei Anzeigen von PeTA aufgelistet waren, mit einer Telefonnummer der Staatsanwaltschaft Augsburg. Wenn mir was vorgeworfen wird, oder ich etwas unterschreiben soll, dann erwarte ich, dass mir für meine Unterlagen dieses als Kopie übergeben wird. Für mich unverständlich, was dort ablief.
Wie geht es weiter!
Ich werde am Montag früh Punkt 8 Uhr bei der Staatsanwaltschaft in Augsburg anrufen um einmal die hintergründe zu klären die PeTA in ihren Strafanzeigen angibt.
Dann werde ich prüfen ob ich gegen PeTA Strafanzeige und Schadenersatz einforderen. Ganz gespant bin ich auf die Begründung der Anzeige wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes.
Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Augsburg werde ich anzweiffeln und diese Aufordern das Verfahren entweder an die Staatsanwaltschaften Stuttgart, oder meinen letzten deutschen Wohnsitz abzugeben.
Weiterhin prüfe ich, in wie weit ich gegen die Bundespolizei rechtlichvorgehen werde. Aber hier werde ich erst einmal noch ein paar Tage überschlafen.
Julia B.
11. Februar 2018Hallo!
Bin gestern über Umwege auf deine Seite gekommen und muss sagen, ich finde es toll, dass du offen Berichterstattung betreibst über das, was da wirklich abgeht…
Aber oh je, da hast du aber ne Aktion hinter dir…
Ich finde es super, dass du dich da nicht hast unterkriegen lassen. Mach weiter so! Das wird sehr anstrengend, aber du hast jetzt die Möglichkeit, sie richtig lächerlich da stehen zu lassen, wenn du es richtig anstellst.
Das Ärgerliche ist ja, dass solche Leute „Kontakte bis ins Weiße Haus“ haben, wie meine Mutter immer so schön zu sagen pflegt. Wahrscheinlich konnten dir deshalb keine konkreten Tierschutzgesetz-Verletzungen genannt werden, weil die Anzeige auf Freundschaftsbasis erstellt wurde. Und jetzt werden sie sich erst noch irgendwas einfallen lassen.
Ich bin mal gespannt, wie das weitergeht. Halte uns bitte auf dem Laufenden, wenn du es kannst.
Liebe Grüße
Julia