PeTA – Petitions-Betrug am laufenden Band, und PeTA – Petitionen ohne Erfolg

Abgesagt wegen Betrug

Abgesagt wegen Betrug

Bei PeTA, Ihren Mitarbeitern und Unterstützern, kann man sich wohl die eine oder andere Frage, zum physischen und psychischen Zustand einiger Personen, nicht verkneifen.

Denn irgendwoher muss ja diese stupide und verlogene Form, ihren Ursprung finden.

Dieses zeigt sich nicht nur in Form des NICHT-Juristen und Leiter der Rechtsabteilung von PeTA Deutschland Dr. Edmund Haferbeck, der den Betreiber von Gerati.de, als „Spinner in Indonesien“, öffentlich denunzierte, da dieser die Behauptung aufstellte, die später zur Strafanzeige gegen den NICHT-Diplombesitzer Peter Höffken endete, dass jener die Straftat des Titelmissbrauches begeht. Drei Tage nach der Anzeige von Gerati.de, wurde Peter Höffken der damals als Diplom-Zoologe und Wildtierexperte von PeTA geführt wurde, zum Fachreferenten degradiert.

Nun konnte Gerati.de erneut PeTA, gänzliche Verdummung nachweisen

PeTA ein Verein der nichts unversucht lässt, in der Öffentlichkeit in Erscheinung zu treten. Sei es durch verbreiten von Lügen, in Verbindung mit eingereichten Strafanzeigen, oder mit öffentlichen Pranger-Listen, gegen unschuldige Mitbürger.

PeTA selbst ist hierbei kein unbeschriebenes Blatt, was die Rechtsstaatlichkeit Ihrer Handlungen und Taten anbetrifft.

So freute sich PeTA sichtlich, als die Staatsanwaltschaft Münster bekannt gab, dass aufgrund einer Strafanzeige von PeTA, gegen eine Brüterei, Anklage beim Landgericht erhoben wurde.

Eigentlich sollte auch die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grundlagen kennen, bevor sie Anklage erhebt. So verkündete ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Münster auf Anfrage der Presse…

man habe Anklage beim Landgericht erhoben und strebe gegebenenfalls eine höchstrichterliche Rechtsprechung an. Denn es handele sich um ein bundesweites Problem.

Zitat: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/kueken-schreddern-staatsanwaelte-erheben-anklage-gegen-brueterei/12959726.html

Der NICHT-Jurist und Leiter der Rechtsabteilung bei PeTA, rieb sich natürlich erfreut die Hände und wurde von der Presse wie folgt zitiert…

mit der Anklage-Erhebung gegen die Brüterei sei „ein historischer Durchbruch in der tierschutzrechtlichen Debatte über die industrielle Tierproduktion“ gelungen. Peta setzt sich nach eigenen Angaben seit fast zehn Jahren gegen die Tötung männlicher Eintagsküken ein.

Zitat: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/kueken-schreddern-staatsanwaelte-erheben-anklage-gegen-brueterei/12959726.html

PeTA setzt sich also seit 10 Jahren gegen die Tötung, von Eintagsküken ein

Da sei wohl echt einmal die Frage erlaubt, was PeTA in diesen 10 Jahren erreicht hat. Man kann wohl sagen „Nichts“, wie auch in hundert anderen Fällen. Ein Beispiel sei die groß aufgezogene Aktion „Tyke2014“, die wie eine Seifenblase im nichts, verschwand.

Wenn man sich tatsächlich 10 Jahre mit diesem Thema befasst, sollte man doch wenigstens einen Kick Hintergrundwissen vorzeigen können

Nun kann es natürlich sein, dass bei der Personalfluktuation, des gehobenen Alters einiger PeTA – Mitarbeiter, in Verbindung mit ihrer unnatürlichen Ernährungsweises, es zu derartigen Vergesslichkeit kommt, dass man selbst nicht mehr mitbekommt, dass man sich mit seinen Handlungen selbst wiederspricht.

Es musste kommen, was kommen musste

Für die Eintagsküken Tötung gibt es eine Ausnahmegenehmigung, die auch PeTA vorliegen sollte. Genauso die Regierungsankündigung, dass ab 2017 das Töten der Eintagsküken ein Ende finden wird.

Anzumerken ist, dass es bis heute keine serienreife Methode für die Geschlechtserkennung im Ei gibt. Das dürfte auch PeTA bekannt sein, da sie sich auf Studien dieser Forschung beruft.

Nachdem andere Staatsanwaltschaften, die Strafanzeigen von PeTA einstellten, meldete sich auch das Landgericht in Münster zu Wort und teilte mit, dass sie die Klage der Staatsanwaltschaft Münster nicht zulassen werde.

Sofort begann das poltern des Herrn Dr. Edmund Haferbeck,

der wohl gerade an einem Glas, „teuren Champagner“ [Satire], der wie üblich aus Spendengelder finanziert wurde, nippte und den Rest des Glases über seinen unvegan anmutenden Körpers, inkl. Schweinespeckhälfte im Vorderbereich, kippte.

Die Presse zitierte den Wutausbruch des Dr. Edmund Haferbeck wie folgt.

Das erzürnt die Tierrechtsaktivisten von Peta, die von Rechtsbeugung sprechen.

„Niederschmetternd“ seien die bisherigen Ergebnisse von Anzeigen in Niedersachsen, sagt Edmund Haferbeck, Leiter der Peta-Rechtsabteilung. „Verfahren werden am Fließband eingestellt.“ Ebenso wie in Nordrhein-Westfalen hatte Peta auch in Niedersachsen Anzeige gegen Brütereien wegen der umstrittenen Tötung von Eintagsküken gestellt.

(…)

Vorwurf: Rechtsbeugung

Peta jedoch erhebt schwere Vorwürfe gegen die Anklagebehörde in Oldenburg: Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft entwickle „sich zu einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Rechtsbeugung im Bereich der Landwirtschaftskriminalität“, so Haferbeck. Denn aus Peta-Sicht liegt auch dann ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, wenn die Kadaver verkauft werden.

Zitat: https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/670922/kuken-totung-peta-attackiert-staatsanwaltschaft-oldenburg-1#gallery&0&0&670922

Bekannt war PeTA auch, dass selbst der von PeTA so verhasste Landwirtschaftsminister Schmidt, das Eintagskükentöten bis 2017 abschaffen möchte.

Wenn PeTA ´s Kartenhaus zusammenfällt, dann werden einfach andere Lügen aufgetischt.

So auch in diesem Fall!

Das Landgericht Münster hat festgestellt, dass beim Töten von Eintagsküken kein Rechtsverstoß vorliege und hier der Gesetzgeber gefragt ist.

Bereits 2013 gab es ein Verbot, erlassen vom Landwirtschaftsministerium in NRW, was durch ein Gericht im Februar 2015 gekippt wurde. Dort kamen die Richter zu folgenden Urteil.

Ein einfacher ministerialer Erlass reiche nicht aus, um das Töten männlicher Eintagsküken zu verbieten. Für einen derart weitreichenden Eingriff in die Berufsfreiheit hätte es eine grundsätzliche parlamentarische Entscheidung gebraucht, urteilte das Verwaltungsgericht Minden. Eine Untersagung allein bezogen auf NRW diene außerdem dem angestrebten Tierschutz nur begrenzt. „Das verlagert die mit der Tötungspraxis verbundene Tierschutzproblematik lediglich in andere Länder,“ sagt das Gericht.

(…)

Auf die bislang fehlende Wirtschaftlichkeit der Alternativen hebt auch das Mindener Gericht ab. Die Richter halten fest: Es gebe derzeit keine Alternativen zur Tötung der männlichen Küken. Die von einem Verbot betroffenen Betriebe stünden unmittelbar vor dem Aus, da es „keine in der Massentierhaltung praxistaugliche oder die allgemeine Konsumentennachfrage deckende Verfahren“ gebe, um das Geschlecht der Küken rechtzeitig zu erkennen oder die Brüder der Legehennen wirtschaftlich aufzuziehen.

https://openjur.de/u/758974.html

Ja was scheren aber Berufsverbrecher, richterliche Beschlüsse.

So setzte PeTA wieder eins drauf und startete erneut eine BETRUGS-Petition!

Gerati.de hat schon mehrfach bewiesen, dass PeTA ´s Petitionen keine rechtlich gültigen Petitionen sind, da dieses auf Betrug basieren. Auch in dieser Petition ist es wieder der Fall.

Allein schon der Text der der Petition wirft Fragen auf.

Helfen Sie uns, das grausame Kükentöten zu beenden

Bitte fordern Sie Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, die millionenfache Tötung der Küken endlich zu stoppen.

Unterschriften-Aktion:

Stoppen Sie das massenhafte Kükentöten!

Sehr geehrte Frau Merkel,

das Schreddern oder Vergasen lebender männlicher Küken durch die Eierindustrie ist nach deutschem Tierschutzrecht illegal. Bereits seit 15 Jahren steht der Eierindustrie eine Technologie zur Verfügung, mit der sich das Geschlecht des Tieres im befruchteten Ei feststellen lässt. Dennoch wird diese Technologie aus Kostengründen nicht eingesetzt. Die barbarische Tierquälerei des Schreddern oder Vergasens muss endlich aufhören – ihr Ende darf nicht aufgrund wirtschaftlicher Bedenken aufgeschoben werden.

Bitte werden Sie noch heute aktiv, um das Schreddern und Vergasen der sogenannten „Eintagsküken“ zu verbieten.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Zitat: peta.de

PeTA stellt die Behauptung auf, dass das Töten illegal sei, kann aber kein einziges rechtskräftiges Urteil vorweisen, das diese Behauptung von PeTA bestätigt. Alle Strafanzeigen die PeTA gestellt hatte, wurden abgeschmettert.

Da kann man entweder den Schluss ziehen. Die PeTA Rechtsabteilung ist Unfähig eine rechtsgültige Strafanzeige zu verfassen, oder die von PeTA behaupteten Straftaten, existieren überhaupt nicht.

Herr Dr. Edmund Haferbeck würde wohl am liebsten, jeden der ein Ei, ein Stück Fleisch isst, Milch dringt, einen Blindenhund besitzt vor einem Richter zehren, um dort seine stupide Wahnvorstellung amtlich bescheinigt, zu bekommen.

Würde PeTA, was tatsächlich mit einer Petition erreichen wollen, würden sie wohl nicht auf eigene Betrugs-Petitionen setzen, sondern den amtlichen weg,über den Petitionsausschuss wählen.

Ach ja da kann man natürlich nicht bescheißen und es würden nur eine Handvoll Unterschriften herauskommen!

Hat sich einer schon mal gefragt, welche Petition eigentlich von PeTA Erfolg hatte?

Man kann wohl hier deutlich sagen 100% PeTA Petition = 0% Erfolg!

Warum macht PeTA dann solche Petitionen, wenn die nur fürs WC gut sind.

Ich persönlich habe einen sehr großen Verdacht.

Ich habe Emailadressen eingerichtet, die ich nur für PeTA nutze. Komisch ist, dass ich nach einiger Zeit, nicht nur Newsletter von PeTA erhalte, sondern auch Werbe- und Virenmails, die bei mir dank Kaspersky, sofort im Spamordner verschwinden.

Nutzt PeTA die Petitionen um Emailadressen abzugreifen und diese zu verkaufen?

Das wäre illegal in Deutschland. Von meiner Seite habe ich bereits mit der Dokumentation begonnen. Ich nutze Emailadressen von Domains, die ich nirgends wo anders nutze und auch nicht öffentlich poste. Mal sehen, wann die erste Webeemail hier auftaucht, die nicht von PeTA stammt.

Sollte das tatsächlich so sein, dann würde PeTA, gegen ihre eigenen Datenschutzbestimmungen verstoßen!

Gerati.de bleibt wie immer hier dran…

GERATI liefert seit Jahren umfassende Einblicke in die radikale Tierrechtsszene, den Tierschutz und Fehler im veganen Lebensstil. Werde Teil unserer Community und unterstütze den freien Zugang zu GERATI für alle!

Unsere Artikel sollen so vielen Menschen wie möglich zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung streben wir nach bestmöglichem investigativem Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergrundinformationen stellen wir kostenlos zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade diese Informationen müssen für alle frei zugänglich sein. Werde jetzt Teil unserer Community und unterstütze uns! [wpedon id=19508] oder per Überweisung:

Kontoinhaber: Silvio Harnos
BIC: TRWIBEB1XXX
IBAN: BE29 9670 2674 3064

Die mobile Version verlassen