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Schlagwort: Wolfsabschuss Tirol

  • Tote und vermisste Ziegen: Abschussverordnung für Wolf bei Ischgl erlassen

    Tote und vermisste Ziegen: Abschussverordnung für Wolf bei Ischgl erlassen

    Nach dem Fund von vier toten Ziegen und dem Verschwinden von drei weiteren Tieren hat die Tiroler Landesregierung eine Abschussverordnung für einen Wolf im Gemeindegebiet von Ischgl erlassen. Die Vorfälle ereigneten sich Anfang der Woche in einem Weidegebiet im Bezirk Landeck. Nach der Begutachtung durch den zuständigen Amtstierarzt besteht der konkrete Verdacht, dass ein Wolf für die Verluste verantwortlich ist. Damit reagiert das Land Tirol erneut auf einen Fall, bei dem Weidetiere mutmaßlich durch einen großen Beutegreifer geschädigt wurden.

    Abschussverordnung gilt bis zum 7. Oktober

    Die Abschussverordnung trat mit ihrer Kundmachung in Kraft und gilt bis einschließlich 7. Oktober 2026. Die zuständige Jägerschaft wurde nach Angaben des Landes Tirol über die Entscheidung informiert und kann innerhalb des festgelegten Zeitraums entsprechend der Verordnung handeln. Bislang gibt es jedoch keinen Hinweis darauf, dass der betreffende Wolf bereits erlegt wurde. Ob das Tier innerhalb des räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs gefunden werden kann, bleibt daher offen.

    Auslöser für die Maßnahme sind vier tote Ziegen sowie drei weitere Tiere, die seit dem Vorfall vermisst werden. Die amtstierärztliche Begutachtung ergab nach Angaben des Landes einen konkreten Verdacht auf einen Wolf als Verursacher. Eine eindeutige Identifizierung eines bestimmten Individuums ist damit allerdings nicht verbunden. Die Abschussverordnung richtet sich deshalb gegen einen Wolf, der im Zusammenhang mit dem Schadensereignis im betroffenen Gebiet festgestellt wird.

    Abschuss gilt nicht pauschal für Wölfe in Tirol

    Bei der Entscheidung handelt es sich ausdrücklich nicht um eine allgemeine Freigabe zum Abschuss von Wölfen in Tirol. Die Verordnung bezieht sich auf den konkreten Schadensfall im Raum Ischgl und besitzt sowohl einen räumlich als auch zeitlich begrenzten Geltungsbereich. Damit bleibt die Maßnahme Teil des bestehenden Wolfsmanagements des Landes und ist an die dokumentierten Nutztierschäden gebunden. Die Bezeichnung „Schadwolf“ beschreibt in diesem Zusammenhang den behördlichen Anlass für die Maßnahme und bedeutet nicht automatisch, dass ein bestimmtes Tier zweifelsfrei als Verursacher identifiziert wurde.

    Der Fall zeigt zugleich erneut den Konflikt, der durch die Rückkehr des Wolfes in traditionelle Weidegebiete entsteht. Für Tierhalter können Angriffe nicht nur den unmittelbaren Verlust einzelner Tiere bedeuten, sondern auch erhebliche Probleme für die gesamte Herde verursachen. Gerade in alpinen Regionen lassen sich Nutztiere zudem nicht unter allen Bedingungen so schützen, wie dies in leichter zugänglichen Gebieten möglich wäre. Das Wolfsmanagement muss deshalb sowohl den Schutz der streng geschützten Art als auch die berechtigten Interessen der betroffenen Tierhalter berücksichtigen.

    Land Tirol bittet um schnelle Meldung von Wolfssichtungen

    Parallel zur Abschussverordnung ruft das Land Tirol die Bevölkerung dazu auf, Sichtungen von Wölfen und anderen großen Beutegreifern möglichst zeitnah zu melden. Dafür steht unter anderem ein Sichtungsformular des Landes zur Verfügung, außerdem können Beobachtungen direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weitergegeben werden. Besonders hilfreich sind Fotos oder anderes Bildmaterial, das eine fachliche Einschätzung der jeweiligen Beobachtung ermöglicht. Auch möglichst genaue Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Verhalten des beobachteten Tieres können für die weitere Bewertung wichtig sein.

    Das Land stellt darüber hinaus Informationen zu Wölfen, Bären und Luchsen sowie zu aktuellen Maßnahmen und Meldewegen bereit. Für den aktuellen Fall in Ischgl ist nun entscheidend, ob innerhalb der bis zum 7. Oktober geltenden Verordnung weitere Hinweise auf den betreffenden Wolf eingehen. Erst dann könnte sich zeigen, ob die angeordnete Maßnahme tatsächlich umgesetzt werden kann. Für die betroffenen Tierhalter bleibt unterdessen die Unsicherheit, nachdem vier Ziegen bereits tot aufgefunden wurden und drei weitere Tiere weiterhin vermisst werden.

    Quellen

    tirol.gv.at – Abschussverordnung für Schadwolf im Bezirk Landeck | Land Tirolhttps://www.tirol.gv.at/presse/meldungen/meldung/abschussverordnung-fuer-schadwolf-im-bezirk-landeck

  • Wolf im Bezirk Lienz erlegt – Maßnahmenverordnung in Tirol aufgehoben

    Wolf im Bezirk Lienz erlegt – Maßnahmenverordnung in Tirol aufgehoben

    Nach einem Schafriss bei Tristach in Osttirol ist am 20. Juni ein als „Risikowolf“ eingestuftes Tier durch die Jägerschaft erlegt worden. Die Entnahme erfolgte auf Grundlage einer Anfang Juni erlassenen Maßnahmenverordnung des Landes Tirol. Mit dem Abschuss wird die entsprechende Verordnung wieder aufgehoben.

    Schafriss mit fünf getöteten Tieren

    Auslöser für die Maßnahme war ein Rissereignis im Gemeindegebiet von Tristach. Dabei wurden nach Angaben des Landes Tirol fünf Schafe getötet und acht weitere verletzt. Die Tiroler Landesregierung hatte daraufhin Anfang Juni eine Maßnahmenverordnung erlassen, die die Entnahme eines als Risikowolf eingestuften Tieres ermöglichte.

    Nach Angaben des Landes erfolgte die Entnahme am Samstag durch die Jägerschaft.

    Land Tirol bittet weiterhin um Meldungen

    Unabhängig von der erfolgten Entnahme ruft das Land Tirol die Bevölkerung dazu auf, Sichtungen, Spuren oder andere Hinweise auf große Beutegreifer möglichst zeitnah zu melden. Dies kann über das Sichtungsformular des Landes Tirol oder über die zuständige Bezirkshauptmannschaft erfolgen.

    Für die fachliche Beurteilung seien insbesondere Fotos oder anderes Bildmaterial hilfreich.

    Offen bleibt die Identität des erlegten Tieres

    Der veröffentlichte Bericht enthält keine Angaben dazu, ob bereits genetisch überprüft wurde, ob es sich bei dem erlegten Wolf tatsächlich um das Tier handelt, das für den Schafriss bei Tristach verantwortlich war. Auch Informationen zu Alter, Geschlecht oder Herkunft des Wolfes werden nicht genannt.

    Ebenso bleibt offen, ob es sich um ein durchziehendes Einzeltier handelte oder ob weitere Wolfsnachweise in der Region vorliegen.

    Entnahme auf Grundlage bestehender Rechtslage

    Die Entnahme erfolgte auf Basis der von der Tiroler Landesregierung erlassenen Maßnahmenverordnung. Mit dem Abschuss des als Risikowolf eingestuften Tieres wird diese Verordnung nach Angaben des Landes wieder aufgehoben.