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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Urteil

  • Schweizer Tierrechtler zu einem Jahr Gefängnis verurteilt

    Das Genfer Kriminalgericht verurteilte einen radikalen Tierrechtler zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung! Seine Mitangeklagte wurde zu sieben Monate Haft auf Bewährung verurteilt!

    Ein Richter befand beide Angeklagten für diverser Sachbeschädigungen und weiterer Delikte für schuldig. Der Hauptangeklagte saß bereits seit elf Monaten in Untersuchungshaft. Angeklagt wurde er wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Widerstands gegen die Staatsgewalt.

    Die radikalen Tierrechtler argumentierten in ihrer Verteidigung, für die Gleichwertigkeit von Mensch und Tier einzustehen. Wie dieses mit ihren begangenen Straftaten in Einklang gebracht werden kann, können diese in der Regel nicht beantworten. Ein Herr Friedrich Mülln, von Soko Tierschutz, der durch solche Straftaten seinen Lebensunterhalt finanziert, spricht vom sozialen Ungehorsam. Peta wiederum hält diese Straftaten als legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit. Für Peta gehen diese Straftaten nicht weit genug. 

    So drohte Dr. Edmund Haferbeck Nichtjurist und Leiter der Rechtsabteilung von Peta mit der Gründung einer Terrororganisation für Tierrechte und verglich diese mit Al-Qaida! Damit steht wohl fest, dass es im Tierrecht keine Grenzen gibt. Selbst den Tod von Tieren, für die man sich doch einsetzen möchte, nimmt man im Kampf gegen das Rechtssystem in Kauf!

    Die Taten, für die sie jetzt in der Schweiz verurteilt wurden, klingen da noch harmlos!

    Zu den Taten gehören die Verwüstung eines Schlachthofs in Perly GE, ein Angriff auf das Veterinäramt in Freiburg und die Besetzung des Bell-Schlachthofs in Oensingen SO. Aus Mangel an Beweisen wurde er vom Vorwurf der Sachbeschädigung an mehreren Metzgerei-Schaufenstern freigesprochen.

    Die Mitangeklagte, die mit einer bedingten Freiheitsstrafe davonkam, wurde wegen der selben Straftaten verurteilt. Freigesprochen wurde sie im Fall der eingeschlagenen Metzgerei-Schaufenster. Auch die Beteiligung an der Verwüstung im Schlachthof von Perly konnte ihr nicht nachgewiesen werden.

    new-swiss-journal.com

    Es bleibt zu hoffen, dass auch in Deutschland und in der ganzen Europäischen Union, solche Straftaten härter geahndet werden. Wer keinen Respekt vor dem Eigentum Fremder hat, die Gefährdung von Mensch und Tier vorsätzlich in Kauf nimmt, muss auch mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden. 

    In Deutschland werden durch Straftaten von Tierrechtler bereits deren Lebensstandards finanziert. Friedrich Mülln, der selbst einräumt, Tiere bei seinen Recherchen vorsätzlich quälen zu müssen, wartet Monate mit einer Veröffentlichung, bei einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz! Warum wohl, er nicht sofort bei Kenntnisnahme der Verstöße die Behörden einschaltet, ist ersichtlich. Das Videomaterial wird manipuliert aufgearbeitet und letztendlich an den meistbietenden TV-Sender verscherbelt. In dieser Zeit läuft die Tierqualmaschinerie einfach weiter. Damit macht sich Mülln und alle anderen Tierrechtler genauso Mitschuldig, der Tierquälerei!

  • Mediengeiler Richter spricht hartes Urteil

    Wie zu erwarten jubelt die Tierrechtler, nach dem ein mediengeiler Richter einen schwer kranken Landwirt für drei Jahre Knast verurteilt hatte!

    Friedrich Mülln von Soko Tierschutz, der mit seinen Intensivstraftaten ein Geschäftsmodell aufgebaut hat, jubelte natürlich nach der Urteilsverkündung. Ein schwer kranker Landwirt, der mehrere Monate Prozessunfähig war, wurde aufgrund der illegaler Videoaufnahmen und eines Einbruches, von Friedrich Mülln zu drei Jahren Gefängnis, von einem mediengeilen Richter verurteilt!

    Der Richter schlug mit aller Härte des Gesetzes zu und blieb mit seinem Urteil sogar über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre auf Bewährung forderte. Die Verteidigung forderte für Ihren Mandanten ein Jahr und Acht Monate auf Bewährung!

    Was war passiert?

    Ein Landwirt vernachlässigte seine Schweine, die unter erbärmlicher Lage dahin vegetierten. Zu diesem Zeitraum war er nach den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft bereits schwer erkrankt. Der Landwirt war auch mehrere Monate aufgrund seiner Erkrankung Prozessunfähig. Er litt an starken Depressionen.

    In diesem Zeitraum brach der Intensivtäter Friedrich Mülln in diesen Stall ein und filmte diesen grausamen Zustand der Tiere. Anstatt sofort die Behörden hier einzuschalten, lies er die versteckt installierte Kamera weiterlaufen und sorgte damit für weiteres Tierleid.

    Gegen Friedrich Mülln wurde auch ein Ermittlungsverfahren durchgeführt, was durch eine Geldstrafe eingestellt wurde. Er wurde zwar nicht verurteilt, aber seine Unschuld wurde auch nicht erwiesen.

    Richter sprach nach dem Urteil sofort mit den Medien und rühmte sich!

    Er sei zu dem harten Urteil gekommen, um ein Zeichen an alle Tierhalter zu setzen! Die Verteidigung kündigte im selben Interview an, gegen dieses Urteil in Berufung bzw. Revision zu gehen.

    So sprach die Verteidigung davon, dass man die Berechnung und die Zahlen auf die sich der Richter in seiner Urteilsbegründung stützt, nicht nachvollziehen kann! Es seien schöne Worte für Presse und die Öffentlichkeit gefunden worden, doch dieses habe nichts mit dem individuellen Fall zu tun?

    Das Video ist hier abrufbar: Schweine-Skandal: Drei Jahre Haft für Landwirt

    Da wird sich Friedrich Mülln, sowie viele andere Tierrechtler zu früh freuen!

    Es wird wohl zu einem neuen Gerichtsverfahren kommen, was dann nicht von so einem mediengeilen Richter geurteilt wird. Bleibt abzuwarten, wie dieses neue Gerichtsverfahren letztendlich ausgeht. Das aktuelle Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, obwohl der Jubel um Friedrich Müllngroß ist.

    Verbände gefordert!

    Mich verwundert es immer wieder, dass man von seitens der landwirtschaftlichen Verbände keinen Notfallplan bereithält, die erstens eigene Kontrollen durchführen und wie in diesem Fall bei Krankheit des Tierhalters Hilfe anbietet.

    Letztendlich fallen solche Fälle, auf alle Tierhalter zurück.

  • Bundesgerichtshof lehnt Gemeinnützigkeit für Attac ab – Luft für PeTA wird immer dünner!!!

    Der Bundesgerichtshof urteilte, dass das globalisierungskritische Netzwerk Attac in seiner bisherigen Struktur nicht gemeinnützig ist. Attac versuche, mit seinen Kampagnen die politische Meinung zu beeinflussen!

    Ein Urteil mit Zündstoff in Richtung Tierrechtler und hier insbesondere gegen PeTA, deren Gemeinnützigkeit nun auch von seitens der Politik infrage gestellt wird. 

    So schreibt die Tagesschau Folgendes auf ihrer Seite.

    Der Trägerverein der Globalisierungsgegner Attac muss nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem endgültigen Entzug der Gemeinnützigkeit rechnen. Nach jahrelangem Rechtsstreit kommt das höchste deutsche Finanzgericht zu dem Schluss, dass zwar die unter Volksbildung zu fassende politische Bildungsarbeit als gemeinnützig gelte, nicht aber der Einsatz für allgemeinpolitische Forderungen zur Tagespolitik und dazu durchgeführte Kampagnen.

    Das höchste deutsche Finanzgericht sieht den Anteil der Bildungsarbeit bei Attac als zu gering an.

    tagesschau.de

    Insbesondere, da die politischen Ziele der Globalisierungsgegner von Attac einseitiger Natur sind und nicht mit der allgemein politischen Lage in Einklang zu bringen sei, handle dieser Verein nicht gemeinnützig. Zwar betonte das Gericht, das politisch aktive Vereine grundsätzlich auch gemeinnützig seien, dieses würde sich aber dann aufheben, wenn man einseitig politisch aktiv ist. So seien Parteien unter anderem nicht gemeinnützlich.

    Was bedeutet dieses Urteil für PeTA?

    Bei diesem Urteil handelt es sich um ein Grundsatzurteil, was wegweisend ist und die Gemeinnützigkeit von Vereinen einschränkt. Wer einseitig insbesondere politisch aktiv ist, kann nicht gemeinnützig sein.

    PeTA Deutschland unterstützt offen Parteien, die sich der veganen Lebensweise und gegen die Tierhaltung aussprechen. Gleichzeitig setzte PeTA in den vergangenen Monaten mehrfach Abschusslisten gegen Politiker der CDU/CSU auf und nannte die Bundesregierung dabei bereits als Mafiaverein!

    PeTA betitelt Bundesregierung als Mafia / Screenshot PeTA.de
    PeTA betitelt Bundesregierung als Mafia / Screenshot PeTA.de

    Der Weg der Justiz zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, die gegen die allgemeinen Gesellschaftsgrundregeln handeln ist damit gegeben. Insbesondere PeTA, wo der zweite Vorsitzende sich einem Strafverfahren wegen Volksverhetzung stellen musste und dabei 10.000 € für die Einstellung des Verfahrens zahlte. Ein Gericht kam zu der Erkenntnis, das PeTA-Mitarbeiter, Straftaten nicht scheuen. Und der Leiter der Rechtsabteilung Dr. Edmund Haferbeck sagte in einem Interview, dass Straftaten der Alf (Brandstiftung, Einbrüchen) ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit sei, und drohte mit Gründung einer Terrororganisation der Tierrechtsbewegung vergleichbar mit der Al Qaida.

    Grünen Politiker sprach von einem schwarzen Tag für die Demokratie!

    Es ist mehr als fragwürdig, dass insbesondere die Grünen hier so massiv Wettern. Handelt es sich doch dabei weder um ein Verbot noch um eine Verhinderung der Finanzierung von solchen Vereinen!

    Es gibt unzählige Vereine, die nicht gemeinnützig anerkannt sind und die dennoch ihre Arbeit leisten. Selbstverständlich können diese Vereine auch weiterhin Spenden annehmen, wobei allein die Ausstellung von Spendenquittungen nicht gegeben ist. Diese ist aber sowieso erst bei einer Spendensumme von 200 € notwendig. Sodass die meisten unzähligen Kleinspenden überhaupt nicht betroffen sind.

    Wenn ein Verein wie PeTA von diesen Spenden letztendlich Straftaten finanziert, ist es wohl erklärbar, dass dieser Verein keinen Steuervorteil besitzen darf. In diesem Fall würde der Staat ja diese von PeTA begangenen Straftaten mitfinanzieren!