PETA zeigt nach Unfall mit Tiertransporter Fahrer grundlos an
Wieder erstattet PETA eine haltlose Strafanzeige gegen einen Fahrer eines Tiertransporters und dessen Unternehmen! Ohne tatsächliche Kenntnisse von Verstößen zu besitzen, begeht PETA immer wieder den Straftatbestand der falschen Verdächtigung gegenüber von Ermittlungsbehörden (§ 164 StGB)!