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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Tierschutz Austria

  • Mäuserettung in Wien: Tierschutz Austria übernimmt rund 300 Tiere

    Mäuserettung in Wien: Tierschutz Austria übernimmt rund 300 Tiere

    Tierschutz Austria hat rund 300 Mäuse aus einer Wiener Wohnung übernommen und im Tierschutzhaus Vösendorf untergebracht. Ursprünglich war die Aufnahme von etwa 30 Tieren geplant, berichtete der ORF unter Berufung auf eine Aussendung der Organisation. Tatsächlich mussten damit ungefähr zehnmal so viele Mäuse aufgenommen werden wie erwartet. Beim Einfangen half die Hunde-Such-Hilfe Österreich; die Tiere wurden anschließend nach Geschlechtern getrennt.

    Verschmutzte Terrarien und Mäuse in Haushaltsgeräten

    Die Organisation schildert eine Haltung auf engstem Raum in stark verschmutzten Terrarien. Männliche und weibliche Mäuse seien nicht getrennt gewesen und hätten sich unkontrolliert vermehrt. Hinzu kamen nach ihrer Darstellung erhebliche Kotablagerungen und eine hohe Ammoniakbelastung. Die Terrarien boten außerdem keine sichere Begrenzung: Die Mäuse konnten daraus entkommen.

    Der Einsatz beschränkte sich deshalb nicht auf das Leeren der Unterkünfte. Nach Angaben der Organisation hatten sich die Tiere bereits in Böden, Wänden und Decken sowie in angrenzenden Räumen ausgebreitet. Selbst in Haushaltsgeräten wurden Mäuse gefunden. Aus der zunächst vorgesehenen Übernahme eines überschaubaren Bestands wurde damit ein Einfangeinsatz in verschiedenen Bereichen der Wohnung.

    Medizinische Versorgung und weiterer Nachwuchs

    Im Tierschutzhaus steht neben der Unterbringung die medizinische Versorgung an. Die Organisation berichtet von Bisswunden, Tumoren und anderen Erkrankungen bei zahlreichen Tieren. „Viele der Tiere waren verletzt oder krank. Wir mussten sofort handeln, um Schlimmeres zu verhindern“, sagte Stephan Scheidl, Tierheimleiter von Tierschutz Austria, dem Bericht von t-online zufolge. Welche Behandlung die einzelnen Mäuse benötigen, hängt damit von unterschiedlichen Verletzungen und Erkrankungen ab.

    Einige bereits trächtige Weibchen haben inzwischen Junge bekommen. Die bei der Übernahme genannte Zahl von rund 300 Mäusen beschreibt deshalb nicht abschließend, wie viele Tiere anschließend zu betreuen sind. Als nächster Schritt ist die Kastration der männlichen Mäuse vorgesehen. Fortpflanzungskontrolle ist auch Gegenstand des von GERATI beschriebenen Programms zur Sterilisation von Hunden und Katzen in Quartu; in Vösendorf gehört sie nun zur weiteren Versorgung eines bereits übernommenen Bestands.

    Bereits die zweite große Aufnahme aus derselben Wohnung

    Die Vorgeschichte macht den Fall besonders: Tierschutz Austria war nach eigener Darstellung schon etwa ein halbes Jahr zuvor in derselben Wohnung tätig geworden. Damals hatte die Organisation rund 2.100 Nagetiere aufgenommen, wie t-online berichtet. Die Größenordnung lag damit etwa siebenmal so hoch wie bei der nun gemeldeten Übernahme. Die beiden Zahlen stehen für getrennte Einsätze und dürfen nicht als gleichzeitig vorgefundener Tierbestand verstanden werden.

    Scheidl verwies bei der Einordnung solcher Fälle auch auf die Menschen hinter der Tierhaltung. „Hinter solchen Fällen stecken oft menschliche Schicksale und Überforderung. In diesen Momenten zählt allein, dass geholfen wird“, erklärte er. Damit beschreibt er eine mögliche soziale Dimension solcher Einsätze, ohne eine konkrete persönliche Ursache für diesen Fall zu benennen. Für die aufgenommenen Mäuse reicht die Aufgabe inzwischen über das Einfangen hinaus: Verletzte und kranke Tiere werden versorgt, hinzugekommener Nachwuchs muss betreut werden, und die angekündigten Kastrationen stehen noch bevor.

    Quellen

  • Kettenhemd gegen Wolfsbisse: Tierschützer bekämpfen ungewöhnliche Schutzidee für Schafe

    Kettenhemd gegen Wolfsbisse: Tierschützer bekämpfen ungewöhnliche Schutzidee für Schafe

    Erfinder will Schafe schützen – doch bereits der erste Praxistest sorgt für Anzeigen

    Ein ungewöhnliches Schutzsystem für Schafe sorgt in Kärnten für eine zunehmend erbitterte Auseinandersetzung. Der 72-jährige Erfinder Rudolf Schaubach hat eine Art leichtes Kettenhemd entwickelt, das Schafe bei Wolfsangriffen vor tödlichen Bissen schützen soll. Die Konstruktion besteht aus einem Netz mit abgedeckten Stacheln beziehungsweise Gummizapfen und soll insbesondere verhindern, dass ein Wolf ungehindert in den Hals- und Körperbereich eines Schafes beißen kann.

    Noch bevor die tatsächliche Schutzwirkung unter kontrollierten Bedingungen überprüft werden konnte, schalteten sich Tierschutzorganisationen und Behörden ein. Gegen Schaubach und einen beteiligten Schafhalter wurde Anzeige erstattet. Ein Amtstierarzt ließ die Schutzvorrichtung von dem Versuchsschaf „Ananas“ entfernen, nachdem die Konstruktion zuvor mehrere Tage auf einer Alm getragen worden war.

    Damit steht nicht nur eine möglicherweise ungewöhnliche Erfindung zur Debatte. Der Fall zeigt auch, wie schnell neue Ansätze zum Schutz von Weidetieren politisiert und mit dem Vorwurf der Tierquälerei belegt werden, obwohl unabhängige Erkenntnisse zur tatsächlichen Belastung und Wirksamkeit bislang fehlen.

    Ein Netz mit Stacheln soll Wolfsbisse erschweren

    Schaubach arbeitet nach eigenen Angaben seit mehreren Jahren an seiner Erfindung. Das Schutznetz soll ungefähr zwei bis drei Kilogramm wiegen und damit in etwa dem Gewicht der Wolle eines Schafes entsprechen. Die Stacheln sind mit Gummischläuchen abgedeckt, damit sich weder das Schaf noch Menschen beim Umgang mit der Konstruktion verletzen sollen.

    Die Idee dahinter ist vergleichsweise einfach: Beißt ein Wolf in den geschützten Bereich, soll er auf die Zapfen treffen und den Angriff abbrechen. Schaubach geht davon aus, dass der Wolf durch diese negative Erfahrung möglicherweise auch von weiteren Angriffen abgehalten werden könnte. Ob dieser Lerneffekt tatsächlich eintritt und welche Körperbereiche besonders geschützt werden müssen, ist bislang jedoch nicht unabhängig untersucht worden.

    Ein erster praktischer Einsatz fand im Mai 2026 auf einer Alm im Kärntner Gailtal statt. Dort trugen das Mutterschaf „Ananas“, dessen Lamm „Cabanossi“ und mindestens ein weiteres Schaf die Schutzvorrichtung. Eine Kamera sollte mögliche Begegnungen mit einem Wolf dokumentieren, bevor der Test nach dem Eingreifen der Behörden beendet wurde.

    Erfinder weist Vorwürfe einer Belastung zurück

    Schaubach bestreitet, dass das Schutznetz das Schaf erheblich beeinträchtigt habe. Nach seiner Darstellung habe sich „Ananas“ damit niederlegen, wieder aufstehen und normal bewegen können. Auch das Säugen des Lammes sei weiterhin möglich gewesen. Kritiker hätten die Konstruktion teilweise nur anhand von Bildern oder kurzen Videos bewertet, ohne das Tier oder die Schutzvorrichtung selbst untersucht zu haben.

    Auch sein Rechtsanwalt Ulrich Salburg argumentiert, dass mögliche kleinere Einschränkungen gegen den Schutz des Schafes vor einem tödlichen Wolfsangriff abgewogen werden müssten. Das Interesse des Tieres, nicht von einem Wolf schwer verletzt oder getötet zu werden, wiege aus seiner Sicht schwerer als eine bislang lediglich behauptete geringfügige Einschränkung der Bewegungsfreiheit.

    Diese Abwägung kommt in weiten Teilen der Kritik bisher auffallend wenig vor. Ein Schaf, das von einem Wolf verfolgt, gebissen oder bei lebendigem Leib verletzt wird, ist ebenfalls erheblichem Stress, Angst und Leiden ausgesetzt. Wer eine neue Schutzmöglichkeit ablehnt, müsste deshalb nicht nur mögliche Nachteile der Vorrichtung benennen, sondern auch erklären, welche realistisch umsetzbare Alternative das Tier auf schwer zugänglichen Almflächen tatsächlich besser schützt.

    Tierschutz Austria erstattet Anzeige

    Der Wiener Verein Tierschutz Austria erstattete Anzeige wegen des Verdachts der Tierquälerei und eines möglichen Verstoßes gegen das österreichische Tierschutzgesetz. Als zentrale Kritikpunkte wurden eine mögliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die Gefahr des Verfangens im Gebüsch sowie ungeschützte Körperteile wie Beine und Euter genannt. Die Vereinsvertreterin Madeleine Petrovic bezeichnete die Konstruktion öffentlich als „sehr schlechte Idee“.

    Diese Einwände sind grundsätzlich prüfbar und dürfen nicht einfach beiseitegeschoben werden. Auffällig ist jedoch, dass die Kampagne gegen die Schutzvorrichtung bereits begonnen hatte, bevor ein systematischer und unabhängiger Test vorlag. Statt zunächst belastbare Daten zu Gewicht, Bewegungsfreiheit, Liegeverhalten und Schutzwirkung zu erheben, wurde die Konstruktion öffentlich mit Tierquälerei in Verbindung gebracht.

    Auch die häufig verwendete Beschreibung des Schafes als „lebender Köder“ ist keine neutrale Tatsachenbeschreibung, sondern eine bewusst emotionalisierende Bewertung. Nach dem bislang bekannten Verfahrensstand wurde noch kein Schaf mit behördlicher Genehmigung einem Wolfsangriff ausgesetzt. Der konkrete Test bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor war laut dem Anwalt noch nicht beantragt worden. Sein Mandant habe vielmehr beim zuständigen Ministerium eine Bewilligung für einen möglichen Praxistest in einem Wolfsgehege beantragt.

    Der konkrete Wolfsgehege-Test ist noch nicht genehmigt

    Der ORF berichtete am 11. Juli 2026, dass Salburg zunächst die Einholung eines tierphysiologischen Gutachtens beantragt habe. Damit soll geklärt werden, ob das Tragen des Kettenhemdes tatsächlich gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Der konkrete Antrag, ein ausgerüstetes Schaf in einem Wolfsgehege zu testen, sei bei der Bezirkshauptmannschaft zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich noch nicht gestellt worden.

    Damit war die Formulierung des ursprünglichen Artikels, die Behörde prüfe bereits einen vollständig ausgearbeiteten Versuch mit einem Schaf und echten Wölfen, zu weitgehend. Tatsächlich geht es zunächst um die Frage, ob die Schutzvorrichtung selbst zulässig ist und durch ein unabhängiges Gutachten beurteilt werden kann. Erst danach könnte über ein konkretes Versuchsdesign, Sicherheitsmaßnahmen und mögliche Genehmigungen entschieden werden.

    Ebenso wenig liegt bislang ein öffentlich bekannter Bescheid vor, mit dem ein solcher Test genehmigt wurde. Es ist deshalb journalistisch nicht zulässig, einen unmittelbar bevorstehenden Wolfsangriff auf ein Versuchsschaf als bereits beschlossene Tatsache darzustellen. Bekannt ist lediglich, dass Schaubach und sein Anwalt einen kontrollierten Praxistest anstreben, um die Schutzwirkung der Konstruktion unter realistischen Bedingungen nachzuweisen.

    Unklare Behördenzuständigkeiten müssen sauber getrennt werden

    In der bisherigen Berichterstattung werden verschiedene Behörden genannt. Euronews berichtete im Juni 2026 von einem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Villach im Zusammenhang mit der Anzeige. Der ORF bezeichnete im Juli dagegen die Bezirkshauptmannschaft Hermagor als die Behörde, die eine Rechtfertigung zur Konstruktion eingeholt habe.

    Ob es sich dabei um unterschiedliche Verfahrensschritte, verschiedene örtliche Zuständigkeiten oder eine ungenaue Darstellung einzelner Medien handelt, ist bislang nicht abschließend erkennbar. Ein GERATI-Artikel sollte diesen Widerspruch deshalb offen benennen und keine eindeutige Zuständigkeit behaupten, solange kein behördliches Dokument vorliegt.

    Fest steht lediglich, dass die Schutzvorrichtung behördlich beanstandet wurde und Schaubach sich daraufhin anwaltliche Unterstützung holte. Ob daraus ein Verwaltungsstrafverfahren, ein Gutachtenverfahren oder ein gesondertes Genehmigungsverfahren entsteht, bleibt abzuwarten.

    Kritik verdient Prüfung – aber keine Vorverurteilung

    Natürlich muss untersucht werden, ob sich ein Schaf mit der Vorrichtung normal bewegen, fressen, liegen und mit anderen Tieren interagieren kann. Ebenso berechtigt sind Fragen nach möglichen Scheuerstellen, der Gefahr des Hängenbleibens und der Belastung bei hohen Temperaturen. Solche Punkte lassen sich jedoch nicht durch empörte Presseerklärungen oder die Betrachtung einzelner Fotos abschließend beantworten.

    Gerade deshalb ist die Forderung nach einer unabhängigen fachlichen Untersuchung grundsätzlich nachvollziehbar. Ein kontrollierter Test muss nicht automatisch bedeuten, dass ein Schaf schutzlos einem Wolf zum Fraß vorgeworfen wird. Denkbar wären schrittweise Prüfungen mit tierärztlicher Überwachung, klaren Abbruchkriterien, Barrieren und der Möglichkeit eines sofortigen Eingreifens.

    Vor einem direkten Kontakt könnten zudem mechanische Belastungstests, Bewegungsstudien und längere Beobachtungen innerhalb einer Herde durchgeführt werden. Erst wenn die Vorrichtung dabei keine erheblichen Nachteile verursacht, wäre überhaupt zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ein Test mit einem Wolf vertretbar sein könnte.

    Auch konventioneller Herdenschutz hat Grenzen

    Kritiker verweisen regelmäßig auf Elektrozäune, Herdenschutzhunde und Nachtpferche. Diese Maßnahmen können sinnvoll sein, lassen sich jedoch nicht auf jeder Alm, an jedem Deich und in jedem Gelände gleichermaßen umsetzen. Steile Hänge, große Weideflächen, Wanderwege, Tourismus und die Kosten einer dauerhaften Betreuung begrenzen die praktische Anwendbarkeit.

    Herdenschutzhunde verursachen ebenfalls Aufwand und neue Konflikte. Sie müssen ausgebildet, gefüttert, tierärztlich versorgt und gegenüber Wanderern kontrolliert werden. Zäune können übersprungen, untergraben oder durch Geländeverhältnisse unwirksam werden. Die Behauptung, es gebe längst überall ausreichend funktionierende Standardlösungen, greift deshalb zu kurz.

    Eine Schutzrüstung für jedes einzelne Schaf dürfte bei großen Herden ebenfalls kaum wirtschaftlich und praktisch sein. Dennoch wäre denkbar, zunächst besonders gefährdete Zuchttiere, Muttertiere oder kleinere Herden damit auszustatten. Ob dies sinnvoll ist, kann erst nach belastbaren Tests und einer realistischen Kostenrechnung beurteilt werden.

    GERATI-Fazit: Erst untersuchen, dann urteilen

    Das Kettenhemd für Schafe ist keine nachgewiesene Wunderlösung. Seine Schutzwirkung ist bislang ebenso wenig unabhängig belegt wie seine dauerhafte Unbedenklichkeit. Es bestehen nachvollziehbare Fragen zur Bewegungsfreiheit, zum Tragekomfort, zum Schutz unbedeckter Körperteile und zur praktischen Anwendung in größeren Herden.

    Genauso wenig ist jedoch bewiesen, dass die Vorrichtung eine Form der Tierquälerei darstellt. Das Versuchsschaf soll die Konstruktion nach Angaben des Erfinders mehrere Tage getragen haben, ohne dass öffentlich dokumentierte Verletzungen oder konkrete gesundheitliche Schäden bekannt wurden. Die bislang geäußerten Vorwürfe beruhen vor allem auf Einschätzungen, Befürchtungen und einer öffentlichen Auseinandersetzung, nicht auf einem abgeschlossenen unabhängigen Gutachten.

    Besonders fragwürdig ist, dass ausgerechnet eine Erfindung zum Schutz von Schafen vor Wolfsangriffen unter erheblichen Rechtfertigungsdruck gerät, während die teilweise schwerwiegenden Verletzungen gerissener Weidetiere in der Debatte häufig zur unvermeidbaren Begleiterscheinung des Wolfsschutzes erklärt werden. Tierschutz darf nicht dort enden, wo der Schutzstatus eines Beutegreifers beginnt.

    Die Behörde sollte deshalb weder eine unkontrollierte Konfrontation mit einem Wolf erlauben noch die Erfindung allein aufgrund öffentlicher Empörung verbieten. Erforderlich ist ein stufenweises, transparentes Prüfverfahren mit unabhängiger tierärztlicher Begleitung. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob Schaubachs Kettenhemd eine praktikable Schutzmöglichkeit, eine verbesserungsbedürftige Konstruktion oder tatsächlich eine ungeeignete Idee ist.

    Quellen:

  • Wachtelhaltung Penzing: Behörden prüfen, Öffentlichkeit schaut hin

    Wachtelhaltung Penzing: Behörden prüfen, Öffentlichkeit schaut hin

    Ein Hinterhof, ein Foto und viele offene Fragen

    Ein einzelnes Bild reicht manchmal aus, um eine Debatte loszutreten. In Wien-Penzing ist genau das passiert. Ein Foto, verbreitet über soziale Netzwerke, zeigt japanische Legewachteln in einem offenbar sehr kleinen Stall, übereinander in Kisten gehalten. Der Ort: ein Hinterhof in der Breitenseerstraße. Der Vorwurf: mögliche Verstöße gegen gesetzliche Mindestanforderungen der Tierhaltung.

    Was folgt, ist kein Skandal mit sofortigen Konsequenzen, sondern ein klassischer Prüfprozess. Die Wachtelhaltung Penzing steht nun unter behördlicher Beobachtung – und unter öffentlicher.

    Behördenreaktion zwischen Priorisierung und Kontrolle

    Nach Angaben von MeinBezirk ist der Fall der zuständigen Veterinäramt MA 60 bekannt. Das Wiener Veterinäramt und die Tierschutzbehörde bestätigten, dass Hinweise auf mögliche Missstände vorliegen. Ein Lokalaugenschein habe bislang jedoch noch nicht stattgefunden. Dieser sei „voraussichtlich innerhalb von zehn Tagen“ geplant.

    Begründet wird die Verzögerung mit internen Abläufen: Hinweise würden nach Priorität abgearbeitet. Konkrete Details zum Fall könne man derzeit nicht nennen. Als Begründung verweist die Behörde auf den Datenschutz – eine Standardantwort, die rechtlich korrekt ist, kommunikativ aber regelmäßig für Unmut sorgt.

    Fest steht: Erst nach der behördlichen Kontrolle vor Ort wird klar sein, ob und welche Maßnahmen folgen.

    Kritik von Tierschutzseite: Mindestanforderungen nicht erfüllt

    Deutlich klarer positioniert sich Tierschutz Austria. Sprecher Stephan Scheidl erklärte gegenüber MeinBezirk, dass der Fall bereits länger bekannt sei. Nach seiner Einschätzung entspreche die Haltung der Tiere nicht den gesetzlichen Vorgaben. Konkret gehe es unter anderem um die vorgeschriebene Mindeststallhöhe 40 cm, die im vorliegenden Fall offenbar unterschritten werde.

    Die endgültige rechtliche Bewertung liege jedoch nicht bei Tierschutzorganisationen, sondern beim zuständigen Amtstierarzt. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sieht das Regelwerk zwei Optionen vor: ein kurzfristig umzusetzender Verbesserungsauftrag oder die Abgabe der Tiere. Tierschutz Austria habe bereits angeboten, die Wachteln zu übernehmen.

    Rolle der Öffentlichkeit und Meldewege

    Ausgelöst wurde der Fall durch eine Verdachtsmeldung Tierhaltung, die öffentlich gemacht wurde. Die Hunde-Such-Hilfe Austria hatte das Foto verbreitet und angegeben, mehrere Stellen informiert zu haben – darunter Polizei, die Gruppe Sofortmaßnahmen der Stadt Wien und das Veterinäramt.

    Der Fall zeigt exemplarisch, wie sensibel städtischer Tierschutz inzwischen wahrgenommen wird. In dicht besiedelten Räumen geraten private Tierhaltungen schneller in den Fokus – nicht zuletzt durch Smartphones, soziale Medien und eine wachsende Aufmerksamkeit für Tierschutzfragen.

    Gleichzeitig bleibt es Aufgabe der Behörden, zwischen Empörung und belegbaren Verstößen zu unterscheiden. Genau dafür sind Kontrollen vorgesehen.

    Fazit: Prüfung statt Vorverurteilung

    Der Fall aus Penzing ist derzeit kein abgeschlossener Tierschutzskandal, sondern ein laufendes Prüfverfahren. Es gibt Hinweise, Einschätzungen und Kritik – aber noch keine amtliche Entscheidung. Genau diese Differenzierung ist wichtig.

    Die Wachtelhaltung Penzing steht beispielhaft für ein Spannungsfeld, das immer häufiger sichtbar wird: zwischen öffentlichem Druck, berechtigter Aufmerksamkeit und rechtsstaatlichen Abläufen. Ob tatsächlich gesetzeswidrige Zustände vorliegen, wird sich erst nach der angekündigten Kontrolle zeigen. Bis dahin gilt: hinschauen, melden – aber nicht vorverurteilen.


    Quellen: