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Schlagwort: Sven Partheil-Böhnke

  • Nach IT-Gutachten zum Handy von Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke: Robert Marc Lehmann sieht sich rehabilitiert – doch was ist mit seiner Vita?

    Nach IT-Gutachten zum Handy von Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke: Robert Marc Lehmann sieht sich rehabilitiert – doch was ist mit seiner Vita?

    Robert Marc Lehmann sieht sich bestätigt und erhebt neue Vorwürfe

    Nach der Veröffentlichung eines IT-forensischen Gutachtens zum dienstlich genutzten Mobiltelefon des Bürgermeisters von Timmendorfer Strand, Sven Partheil-Böhnke, präsentiert Robert Marc Lehmann in einem knapp 24-minütigen Video seine Sicht auf die Affäre. Er berichtet von zahlreichen Journalistenanfragen, persönlicher Belastung und einer aus seiner Sicht beschädigten Reputation. Zugleich richtet er neue Verdächtigungen gegen Philipp J. Kroiß von zoos.media und stellt Fragen nach möglichen Kontakten zwischen seinem Kritiker, dem Bürgermeister und dem Politiker Till Backhaus. Seine Darstellung vermittelt dabei den Eindruck, die neuen Erkenntnisse bestätigten nicht nur seine Position in der E-Mail-Affäre, sondern stellten auch die seit Jahren gegen ihn gerichtete Kritik grundsätzlich infrage.

    Doch die Untersuchung eines Mobiltelefons beantwortet keine einzige Frage zum früheren Lebenslauf Lehmanns. Sie prüft weder seine Studienbezeichnung noch seine Position im Ozeaneum Stralsund, die Darstellung seiner Fangreisen oder die Bewerbung von Auszeichnungen. Mehrere Kritikpunkte wurden bereits vor Jahren veröffentlicht; einzelne biografische Formulierungen auf seiner Website wurden später verändert. GERATI lehnt persönliche Beleidigungen und mögliche Rechtsverstöße ausdrücklich ab, hält aber ebenso daran fest, dass sachliche Kritik an überprüfbaren Aussagen legitim bleibt. Beides muss getrennt werden, auch wenn Lehmann die verschiedenen Vorgänge in seinem Video miteinander verknüpft.

    Was die IT-Forensik bestätigt – und was sie nicht beweist

    Am 9. Oktober 2026 berichteten unter anderem der NDR und die Lokalzeitung der reporter über die Ergebnisse der von der Gemeinde veranlassten Untersuchung. Laut der veröffentlichten Zusammenfassung des Gutachtens vom 28. Mai 2026 gab es auf dem untersuchten Gerät keinen objektiv belegbaren Befund für Malware, Spyware, Trojaner oder eine Infektion mit Pegasus. Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke hatte bestritten, umstrittene Nachrichten selbst verfasst zu haben, und einen Hackerangriff als Erklärung genannt. Das Untersuchungsergebnis wirft damit Fragen zu seiner Darstellung auf, liefert aber keinen abschließenden Nachweis dafür, wer jede einzelne Nachricht verfasst hat. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an; die Unschuldsvermutung gilt.

    Lehmann liest im Video ab Minute 1:39 aus angeblichen Nachrichten vor beziehungsweise gibt deren Inhalt teilweise sinngemäß wieder. Er berichtet von Dutzenden E-Mails mit beleidigenden Aussagen und Vorwürfen, sein Lebenslauf sei erfunden und seine Abschlüsse seien gefälscht. Eine vollständige, öffentlich zugängliche und authentifizierte Sammlung dieser Korrespondenz einschließlich ihres jeweiligen Kontexts liegt bislang nicht vor. Deshalb lässt sich weder jede Formulierung noch die technische Urheberschaft jeder einzelnen Nachricht unabhängig anhand der Originale prüfen. Die veröffentlichte Darstellung Lehmanns ist für die Berichterstattung relevant, ersetzt aber keine Einsicht in die vollständigen Dokumente.

    Sollte sich herausstellen, dass der Bürgermeister die beleidigenden Nachrichten persönlich geschrieben und einen Hackerangriff bewusst nur vorgetäuscht hat, wäre das entsprechend rechtlich aufzuarbeiten. Keine ungenaue Selbstdarstellung Lehmanns würde ein solches Verhalten rechtfertigen. Umgekehrt wäre damit keineswegs erwiesen, dass sämtliche früheren öffentlichen Angaben Lehmanns korrekt waren. Genau an dieser Trennlinie muss eine sachliche Recherche ansetzen.

    Die Recherchen zu Lehmanns Vita sind älter als die Wal-Affäre

    Lehmann spricht im aktuellen Video ab Minute 12:53 von einem langjährigen Kritiker und nennt anschließend Philipp J. Kroiß von zoos.media. Er fragt, woher der Bürgermeister die gegen ihn erhobenen Vorwürfe kenne und ob zwischen den Beteiligten Kontakte bestanden hätten. Diese Fragen können gestellt werden, belegen aber für sich genommen weder eine Absprache noch die Unrichtigkeit der veröffentlichten Kritik. Denn die betreffenden Recherchen sind seit Jahren öffentlich zugänglich und hätten grundsätzlich von jedem gelesen werden können. Ihre tatsächliche Richtigkeit muss anhand der jeweiligen Quellen bewertet werden, nicht anhand vermuteter persönlicher Kontakte.

    Bereits 2021 beschäftigte sich zoos.media mit Lehmanns Aussagen über Zoos und die angeblich negative Bildungswirkung von Besuchen. Im Oktober 2022 erschien eine Recherche zur Beschäftigung im Ozeaneum; im Dezember 2023 wurde seine Bali-Geschichte über den Zierfischhandel kritisiert. Weitere Veröffentlichungen befassten sich mit seiner Studienbezeichnung und mit Behauptungen über zoologischen Artenschutz. Auch t-online prüfte 2026 einzelne biografische Angaben durch eigene Anfragen bei der Universität Kiel und National Geographic Deutschland. Diese Chronologie spricht gegen die Vorstellung, die sachlichen Kritikpunkte seien erst durch den Bürgermeister entstanden.

    Diplom-Meeresbiologe: Warum änderte Lehmann seine Website?

    Auf einer archivierten Website-Fassung aus dem Oktober 2025 bezeichnete sich Robert Marc Lehmann als „studierter Diplom-Meeresbiologe“. Die Universität Kiel bestätigte gegenüber t-online, dass die formale Studiengangs- beziehungsweise Abschlussbezeichnung Biologie lautete. Inzwischen verwendet Lehmann auf seiner Website die präzisere Formulierung „Diplom-Biologe mit einer Spezialisierung auf Meeresbiologie“. Sein Biologieabschluss steht damit nicht in Frage, ebenso wenig die Möglichkeit einer späteren meeresbiologischen Tätigkeit. Der Unterschied zwischen einer fachlichen Spezialisierung und einer konkret behaupteten akademischen Abschlussbezeichnung bleibt aber bestehen.

    Die Korrektur allein beweist keine absichtliche Täuschung. Sie zeigt jedoch, dass die frühere Selbstbeschreibung nach der öffentlichen Kritik nicht unverändert geblieben ist. Warum soll diese Kritik nun plötzlich unbegründet sein, wenn die formale Bezeichnung gerade durch die spätere Präzisierung klarer wurde? Die Antwort darauf kann nur eine Auseinandersetzung mit der konkreten früheren Aussage geben. Ein IT-Gutachten zu einem Bürgermeister-Handy ist dafür offensichtlich ungeeignet.

    Ozeaneum Stralsund: Teamleiter statt Leiter des ganzen Aquariums

    Robert Marc Lehmann behauptete in früheren öffentlichen Äußerungen, er habe Europas größtes Aquarium geleitet. Auch die Bezeichnung Abteilungsleiter wurde im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit im Ozeaneum Stralsund verwendet. Philipp J. Kroiß fragte dazu bereits 2022 beim Deutschen Meeresmuseum nach. Nach der veröffentlichten Auskunft war Lehmann vom 1. Dezember 2008 bis zum 30. November 2009 als Teamleiter tätig. Ihm war eine Abteilungsleiterin übergeordnet, darüber stand die Museumsleitung.

    Damit liegt der relevante Widerspruch in der behaupteten Leitungsfunktion: Lehmann war nach Auskunft seines ehemaligen Arbeitgebers nicht Leiter des gesamten Ozeaneums, sondern Teamleiter innerhalb der Einrichtung. Entscheidend ist die belegte Differenz zwischen Lehmanns früherer öffentlicher Selbstdarstellung und der vom Deutschen Meeresmuseum bestätigten Position. Genau diese Differenz war Gegenstand der bereits 2022 veröffentlichten Kritik.

    Weltweite Fang- und Forschungsreisen: Was wurde tatsächlich bestätigt?

    Auch die Beschreibung seiner Beschaffungsreisen für das Ozeaneum wurde überprüft. Das Deutsche Meeresmuseum bestätigte in der von zoos.media wiedergegebenen Auskunft vier Reisen im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit, darunter drei nach Norwegen und eine nach Schweden. Daraus folgt keineswegs, dass Lehmann später keine weiteren internationalen Expeditionen unternommen hat; solche Reisen sind unabhängig davon bekannt. Entscheidend ist vielmehr, welchen Auftraggebern er bestimmte Erfahrungen zugeordnet und welchen Eindruck er über seine Tätigkeit im Ozeaneum vermittelt hat. Eine spätere weltweite Tätigkeit kann nicht rückwirkend jede frühere Darstellung einer konkreten Stelle bestätigen.

    Auch bei seiner Diplomarbeit gibt es einen dokumentierten Widerspruch zwischen Lehmanns öffentlicher Darstellung und den tatsächlichen Fakten. Lehmann erklärte in einer früheren Videoaussage, er habe über Fische seine Diplomarbeit geschrieben. Tatsächlich beschäftigte sich seine Diplomarbeit mit dem Wachstum Europäischer Edelkrebse (Astacus astacus). Dabei handelt es sich um Süßwasserkrebse und nicht um Fische. Die öffentliche Aussage über das Thema seiner Diplomarbeit stimmt somit nicht mit dem dokumentierten Inhalt überein. Auch dieser Widerspruch wurde bereits Jahre vor der aktuellen Auseinandersetzung mit dem Bürgermeister öffentlich kritisiert.

    National Geographic: Echter Preis, aber mögliche Überhöhung

    Robert Marc Lehmann gewann 2015 den deutschen Fotowettbewerb „Wildes Deutschland“, der von National Geographic Deutschland und Olympus veranstaltet wurde. Öffentlich bezeichnete er sich jedoch als „National Geographic Fotograf des Jahres 2015“, ohne dabei stets deutlich zwischen dem deutschen Wettbewerb und dem internationalen National Geographic Photo Contest zu unterscheiden. Den internationalen Wettbewerb gewann 2015 der australische Fotograf James Smart. Die damalige Chefredakteurin von National Geographic Deutschland bezeichnete Lehmanns Darstellung gegenüber t-online als „mindestens irreführend“. Lehmann hatte somit tatsächlich einen Fotowettbewerb gewonnen, allerdings nicht den internationalen Hauptwettbewerb, den seine öffentliche Selbstdarstellung nahelegen konnte.

    Auch bei dieser Auszeichnung zeigt sich ein Muster, das bereits bei Lehmanns Angaben zu seiner akademischen Ausbildung und seiner Tätigkeit im Ozeaneum aufgefallen ist: Seine öffentliche Selbstdarstellung vermittelte einen anderen beziehungsweise weitreichenderen Eindruck als die tatsächlich dokumentierten Qualifikationen und Leistungen. Erst durch kritische Recherchen wurden diese Unterschiede öffentlich herausgearbeitet. Die entsprechenden Nachweise stammen von Hochschulen, ehemaligen Arbeitgebern und im Fall der Fotoauszeichnung sogar aus dem Umfeld des Veranstalters selbst. Dass Lehmann diese Kritik heute im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den Bürgermeister als Teil einer gegen ihn gerichteten Diffamierung darstellt, ändert nichts an den dokumentierten Widersprüchen.

    Bali-Zierfischhandel: Die dramatische Darstellung eines öffentlich auffindbaren Geschäfts

    Bei seiner Bali-Produktion über den Zierfischhandel vermittelte Robert Marc Lehmann den Eindruck einer gefährlichen Undercover-Recherche in einem schwer zugänglichen und möglicherweise illegalen Geschäft. In den Filmaufnahmen fordert er seinen Fahrer mit „Go, go, go“ zur schnellen Weiterfahrt auf und erklärt, dass man hier nicht halten könne. Damit vermittelt er seinen Zuschauern eine besondere Gefahrensituation. Tatsächlich handelte es sich bei dem besuchten Betrieb um Riski Aquaria in Denpasar, ein öffentlich zugängliches und regulär auftretendes Zierfischgeschäft mit eigener Onlinepräsenz. Der Betrieb war keineswegs ein geheimer Ort, den man nur unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen aufsuchen konnte. Für die durch Lehmanns Darstellung nahegelegte Illegalität des Geschäfts wurden keine entsprechenden Belege präsentiert.

    GERATI deckte diese Diskrepanz bereits 2023 auf und dokumentierte, dass der angeblich gefährliche Undercover-Schauplatz ein öffentlich auffindbares Zierfischgeschäft war. Später griff auch Philipp J. Kroiß von zoos.media die Recherche auf. Besonders bemerkenswert ist dabei die Dramaturgie: Lehmann erzeugte durch seine hektischen Anweisungen an den Fahrer und seine Darstellung der Situation den Eindruck einer riskanten Enthüllung. Die öffentlich überprüfbaren Informationen über das Geschäft zeichneten jedoch ein anderes Bild. Damit war nicht die Existenz des Zierfischhandels die fragwürdige Behauptung, sondern die Art und Weise, wie Lehmann seinen Besuch gegenüber den Zuschauern inszenierte.

    Drückerfisch und Hai: Was zeigen die Aufnahmen über Lehmanns eigene Rolle?

    Die Bali-Aufnahmen dokumentieren darüber hinaus auch Lehmanns eigenen Umgang mit den Tieren während seiner Dreharbeiten. GERATI TV veröffentlichte dazu das YouTube-Short „Robert Marc Lehmann begeht Tierquälerei“, in dem entsprechende Szenen aus seiner Produktion gezeigt werden. Darin werden Fische aus dem Wasser genommen und für die Kamera präsentiert. Ein Drückerfisch fällt dabei sogar auf den Boden. Lehmann kommentiert die Präsentationen unter anderem mit „Wow“, „Beautiful“ und „Wonderful“. Bei einer weiteren Szene wird ein Hai aus dem Wasser gehoben, während Lehmann mit „Schnell, schnell, Foto, Foto“ zu einer schnellen Aufnahme auffordert.

    Besonders bemerkenswert ist der Widerspruch zwischen Lehmanns öffentlichem Auftreten als Tierschützer und seinem Verhalten während dieser Aufnahmen. Statt das unnötige Herausnehmen der Fische aus dem Wasser zu unterbinden, reagiert er mit begeisterten Kommentaren und fordert bei dem Hai sogar ausdrücklich eine Fotoaufnahme. Das Herausnehmen von Fischen aus dem Wasser kann erheblichen Stress verursachen und ihre Gesundheit beeinträchtigen. Ein Sturz auf einen harten Boden birgt zusätzlich erhebliche Verletzungsrisiken. GERATI kritisiert diese Behandlung der Tiere als tierschutzwidrig und sieht insbesondere Lehmanns aktive Beteiligung als erklärungsbedürftig an. Ob die dokumentierten Handlungen darüber hinaus den rechtlichen Tatbestand der Tierquälerei erfüllen, ist davon getrennt zu beurteilen.

    Bereits 2023 machte GERATI auf diese Widersprüche aufmerksam. Nach der Veröffentlichung des kritischen Videomaterials auf GERATI TV folgte eine urheberrechtliche Beanstandung durch LEONINE Studios, die nach der damaligen Korrespondenz im Auftrag Lehmanns handelte. Statt einer öffentlichen Auseinandersetzung mit den gezeigten Szenen kam es somit zunächst zu einem Streit über die Verwendung des Filmmaterials. Die Aufnahmen und die anschließende Kritik existierten bereits Jahre vor der heutigen Auseinandersetzung mit dem Bürgermeister von Timmendorfer Strand. Auch dieser Fall zeigt, dass die Kritik an Lehmanns Verhalten keineswegs erst durch die Äußerungen des Bürgermeisters entstanden ist.

    Bali-Delfinarium: Chlor, Wasserqualität und der Unterschied zwischen Verdacht und Messwert

    Robert Marc Lehmann erhob bei seiner Berichterstattung über das Bali Exotic Marine Park schwere Vorwürfe hinsichtlich der Wasserqualität und einer möglichen Gesundheitsgefährdung der dort gehaltenen Delfine. Einen eigenen Laborbefund oder dokumentierte Wasseranalysen, mit denen er eine gesundheitsschädliche Chlorkonzentration nachgewiesen hätte, legte er jedoch nicht vor. Stattdessen verbreitete er seine Anschuldigungen öffentlich, ohne entsprechende Messergebnisse zu präsentieren. Die Betreiber erklärten später gegenüber BBC News Indonesia, dass Chlor zur Wasseraufbereitung eingesetzt werde, die Konzentration jedoch unter 1,5 ppm liege. Eine tatsächlich gesundheitsschädliche Chlorbelastung konnte Lehmann mit seiner Darstellung nicht nachweisen.

    Besonders bemerkenswert war Lehmanns anschließender Aufruf an seine Community, sich per E-Mail an indonesische Botschaften und Auslandsvertretungen zu wenden und gegen die Delfinhaltung im Bali Exotic Marine Park zu protestieren. Damit mobilisierte er gezielt seine Anhänger, um Druck auf die indonesischen Behörden auszuüben. Im Zuge dieser Kampagne gingen bei indonesischen Auslandsvertretungen neben Protestschreiben auch beleidigende Nachrichten und Morddrohungen ein. Die Kampagne führte damit nicht nur zu einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung, sondern auch zu erheblichen Anfeindungen gegenüber den betroffenen Stellen. Lehmanns Aufruf und die darauf folgenden Reaktionen gehören deshalb zur Bewertung seiner damaligen Vorgehensweise.

    Hier zeigt sich ein auffälliger Widerspruch zu Lehmanns heutigen Beschwerden über angebliche Rufschädigung. Im aktuellen Livestream beklagt er, dass kritische Veröffentlichungen und die Kontaktaufnahme Dritter mit seinen Geschäftspartnern seinen Ruf und seine wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigt hätten. Gleichzeitig hat er bei seiner eigenen Bali-Kampagne seine Community ausdrücklich dazu aufgefordert, diplomatische Vertretungen zu kontaktieren und Druck auf eine von ihm kritisierte Einrichtung auszuüben. Zwar ist eine Beschwerde bei einer Behörde nicht mit einer Beleidigung oder Drohung gleichzusetzen, doch die gezielte Mobilisierung Dritter zur Einflussnahme auf andere gehört in beiden Fällen zum öffentlichen Konflikt. Lehmann kritisiert somit eine Form der öffentlichen Druckausübung, die er bei seinen eigenen Kampagnen selbst als Mittel eingesetzt hat.

    Zoos und Artenschutz: Mehrere pauschale Aussagen halten Gegenbelegen nicht stand

    Auch Lehmanns Aussagen über Zoos und deren Beitrag zum Artenschutz wurden wiederholt kritisiert. In seinen Veröffentlichungen stellte er die Leistungen zoologischer Einrichtungen beim Schutz bedrohter Tierarten wie dem Sumatra-Nashorn oder dem Balistar infrage. Dabei sind die Zuchterfolge des Cincinnati Zoo beim Sumatra-Nashorn ebenso dokumentiert wie die Beteiligung zahlreicher Zoos an Erhaltungszuchtprogrammen und Wiederansiedlungen des Balistars. Diese konkreten Artenschutzerfolge widersprechen pauschalen Darstellungen, nach denen Zoos keinen Beitrag zum Erhalt bedrohter Tierarten leisten. Die tatsächlichen Leistungen zoologischer Einrichtungen bleiben bestehen, unabhängig davon, wie Lehmann deren Bedeutung öffentlich bewertet.

    Ein weiterer Kritikpunkt betrifft Lehmanns Aussagen über die angeblich negative Bildungswirkung von Zoobesuchen. Er behauptete öffentlich, dass Kinder nach einem Zoo- oder Aquariumsbesuch weniger wüssten als zuvor, und stellte dies als wissenschaftlich erwiesen dar. Dem stehen wissenschaftliche Untersuchungen gegenüber, die einen Wissenszuwachs durch Bildungsangebote zoologischer Einrichtungen dokumentieren. Seine pauschale Darstellung einer grundsätzlich negativen Bildungswirkung lässt sich damit nicht aufrechterhalten. Auch dieses Beispiel zeigt, dass die Kritik an Lehmanns Aussagen auf konkreten fachlichen Gegenargumenten beruht und nicht erst durch die Auseinandersetzung mit dem Bürgermeister von Timmendorfer Strand entstanden ist.

    Angeblich klingelten beide Handys: Wo sind die vielen Journalistenstimmen?

    Besonders auffällig ist der Beginn des aktuellen Videos. Zwischen Minute 0:23 und 0:59 beschreibt Lehmann, wie bereits gegen 7:45 Uhr morgens sowohl sein privates als auch sein geschäftliches Telefon geklingelt hätten. Unbekannte Nummern und zahlreiche E-Mails hätten einen regelrechten Ansturm von Journalisten ausgelöst. Zwischen Minute 1:13 und 1:31 schildert er, die Medienvertreter hätten Stellungnahmen verlangt und wissen wollen, ob er sich nun rehabilitiert fühle. Später berichtet er sogar, welche Antworten er den Journalisten gegeben habe.

    GERATI überprüfte die unmittelbare Medienberichterstattung zur Veröffentlichung des IT-Gutachtens vom 9. Oktober 2026. Weder in den Artikeln des NDR noch in den Veröffentlichungen von der reporter oder den weiteren überprüften Medienberichten vom 9. und 10. Oktober findet sich eine aktuelle Stellungnahme Lehmanns. Kein einziger dieser Artikel gibt eine Antwort auf die von ihm geschilderten Journalistenfragen wieder. Damit steht seiner Darstellung eines regelrechten Medienansturms eine Berichterstattung gegenüber, in der seine angeblich abgegebenen Stellungnahmen überhaupt nicht auftauchen.

    Warum berichtet Lehmann von zahlreichen Journalisten, die ihn telefonisch und per E-Mail kontaktiert und ausführlich befragt haben sollen, wenn anschließend keine seiner Antworten in den überprüften Medienberichten erscheint? Welche Redaktionen waren das, und wo sind die entsprechenden Stellungnahmen geblieben? Gerade angesichts seiner ausführlichen Schilderung wäre eine konkrete Benennung der beteiligten Medien aufschlussreich. Bislang bleibt der von Lehmann geschilderte außergewöhnliche Journalistenansturm jedenfalls öffentlich und unabhängig unbestätigt.

    Wiederholt eine dramatische Geschichte? Der Vergleich mit Bali

    Zwischen Lehmanns Bali-Produktion und seinem aktuellen Livestream zeigt sich eine auffällige Parallele in der Erzählweise. Auf Bali erzeugte Lehmann durch hektische Anweisungen an seinen Fahrer, darunter „Go, go, go“, den Eindruck, sich an einem gefährlichen Ort aufzuhalten, an dem man nicht einfach anhalten könne. Tatsächlich handelte es sich bei dem besuchten Betrieb um ein öffentlich auffindbares Zierfischgeschäft in Denpasar. Nach Veröffentlichung des IT-Gutachtens beginnt Lehmann seinen Livestream mit einer ähnlich dramatischen Schilderung: Beide Telefone hätten bereits am frühen Morgen ununterbrochen geklingelt, zahlreiche Journalisten hätten ihn kontaktiert und sein E-Mail-Postfach sei regelrecht übergelaufen. In den überprüften Medienberichten vom 9. und 10. Oktober 2026 findet sich jedoch keine einzige aktuelle Stellungnahme Lehmanns zu den Gutachtenergebnissen.

    In beiden Fällen nutzt Lehmann die Schilderung außergewöhnlicher Ereignisse, um die Bedeutung seiner Geschichte zu unterstreichen. Während bei der Bali-Produktion ein öffentlich zugängliches Geschäft zum Schauplatz einer vermeintlich gefährlichen Undercover-Recherche wurde, präsentiert er sich im aktuellen Livestream als Mittelpunkt eines außergewöhnlichen Medieninteresses. Die dokumentierten Umstände stehen dabei in einem auffälligen Gegensatz zu der jeweils vermittelten Dramaturgie. Gerade dieser Vergleich zeigt, wie Lehmann durch seine Erzählweise bestimmte Eindrücke beim Publikum erzeugt, während die unabhängig überprüfbaren Informationen ein deutlich weniger spektakuläres Bild zeichnen.

    Philipp J. Kroiß und Till Backhaus: Aus Fragen werden weitreichende Verdächtigungen

    Ab Minute 12:53 widmet sich Lehmann besonders seinem Kritiker Philipp J. Kroiß. Bei Minute 13:21 fragt er nach möglichen Kontakten zwischen Kroiß und dem Bürgermeister, nach weitergegebenen Informationen und nach denkbaren Auswirkungen auf die Entscheidungen von Till Backhaus. Zwischen Minute 14:14 und 15:08 entwickelt er die Möglichkeit von Absprachen, um ihn von der Walrettung auszuschließen. Er bezeichnet einzelne Überlegungen selbst als hypothetisch. Dennoch bekommen die Zuschauer eine konkrete Verbindung mehrerer namentlich genannter Personen nahegelegt, für die das Video keine dokumentierte Kommunikationskette liefert.

    Ein Austausch zwischen einem Journalisten und einem Bürgermeister wäre für sich genommen weder ungewöhnlich noch ein Beweis für eine unzulässige Einflussnahme. Für eine weitergehende Behauptung müsste dokumentiert werden, wer was gesagt hat, welche Entscheidungen darauf beruhten und weshalb diese Entscheidungen problematisch waren. Die Existenz öffentlich zugänglicher kritischer Artikel von zoos.media reicht dafür nicht aus. Ebenso wenig folgt aus einer möglichen Übernahme veröffentlichter Kritik, dass deren Urheber für eigenständige spätere Aussagen oder Handlungen des Bürgermeisters verantwortlich wäre.

    Der schwerste Vorwurf: Eine angebliche Mitschuld am Tod des Wals

    Bei Minute 16:08 bis 16:18 sagt Lehmann sinngemäß, mutmaßliche Aussagen von Philipp J. Kroiß gegenüber dem Bürgermeister, dessen öffentliche Äußerungen und darauf beruhende Entscheidungen von Till Backhaus hätten nach seiner Überzeugung einen wesentlichen Anteil am Tod des Buckelwals gehabt. Bei etwa Minute 19:19 greift er den Vorwurf erneut auf und spricht Kroiß sinngemäß die Eigenschaft eines Tierfreundes ab, weil der Wal dadurch gestorben sei. Das ist eine besonders weitreichende persönliche Zuschreibung. Im Video werden dafür jedoch weder die behaupteten Kontakte noch ein konkreter Einfluss auf Rettungsentscheidungen und auch kein kausaler Zusammenhang mit dem Tod des Tieres belegt.

    Wer solche Zusammenhänge öffentlich behauptet oder nahelegt, muss mit entsprechenden Nachfragen rechnen. Welche Kommunikation soll stattgefunden haben? Welche konkrete Entscheidung soll dadurch ausgelöst worden sein? Welche fachlichen Belege zeigen, dass ein anderer Entscheidungsverlauf das Überleben des Wals ermöglicht hätte? Ohne Antworten auf diese Fragen bleiben die Aussagen Vermutungen und persönliche Überzeugungen. Gerade Lehmann, der selbst die Folgen unbelegter Anschuldigungen beklagt, sollte bei namentlich genannten Kritikern denselben Maßstab anwenden.

    Hunderte negative Artikel: Wo beginnt seine eigene Verantwortung?

    Bei Minute 15:40 spricht Lehmann von Hunderten Artikeln über mehrere Monate und Tausenden negativen Beiträgen. Er schildert die Folgen dieser Berichterstattung für sein Privatleben und für mögliche geschäftliche Kooperationen. Dass es bundesweit umfangreiche und teilweise kritische Berichte über die Walrettung und Lehmanns Rolle gab, ist nachvollziehbar. Eine überprüfbare Zählung der von ihm genannten Größenordnung oder eine belastbare Zuordnung aller negativen Berichte zu den Äußerungen des Bürgermeisters legt er jedoch nicht vor. Außerdem gab es bereits zuvor Kritik von Fachleuten und eigenständige Recherchen zu seiner Biografie.

    Die Frage nach Lehmanns eigener Verantwortung darf dabei nicht mit einer Mitschuld an möglichen Straftaten verwechselt werden. Wer öffentlich ungenaue oder überhöhte Angaben über sich verbreitet, kann damit einen Anlass für legitime Kritik setzen. Wären bestimmte Aussagen von Anfang an genauer gewesen, wären einige konkrete Kontroversen möglicherweise nicht entstanden. Daraus folgt aber keineswegs, dass Lehmann persönliche Beleidigungen verdient hätte oder für eigenständige Rechtsverstöße Dritter verantwortlich wäre. Verantwortlich ist er für die Richtigkeit seiner Aussagen, nicht für unzulässiges Verhalten anderer.

    Sieht sich Lehmann durch das Gutachten auch in seiner Vita rehabilitiert?

    Robert Marc Lehmann vermittelt in seinem aktuellen Livestream den Eindruck, durch die Veröffentlichung des IT-Gutachtens nun umfassend rehabilitiert zu sein. Bei Minute 18:14 erklärt er: „Es gibt nicht meine Sicht und seine Sicht. Es gibt nur eine Sicht und die ist ja jetzt öffentlich.“ Bei Minute 20:16 betont er ausdrücklich: „Das IT-Gutachten spricht für mich.“ Gleichzeitig stellt er die bisherigen Vorwürfe gegen seinen Lebenslauf als Teil einer gegen ihn gerichteten Diffamierung dar und bringt seinen langjährigen Kritiker Philipp J. Kroiß von zoos.media damit in Verbindung. Seine Darstellung legt damit nahe, dass nicht nur die Anschuldigungen des Bürgermeisters, sondern auch die seit Jahren dokumentierte Kritik an seiner beruflichen Selbstdarstellung durch die neuen Erkenntnisse entkräftet worden seien.

    Der entscheidende Widerspruch bleibt jedoch bestehen: Das IT-Gutachten untersucht das dienstlich genutzte Mobiltelefon des Bürgermeisters und nicht die Biografie von Robert Marc Lehmann. Es widerlegt weder die dokumentierten früheren Formulierungen auf seiner eigenen Website noch die Auskünfte des Deutschen Meeresmuseums zu seiner tatsächlichen Position im Ozeaneum. Ebenso wenig verändert es die Angaben der Universität Kiel zu seinem Studienabschluss oder die Einordnung seiner National-Geographic-Auszeichnung. Auch die kritisierten Darstellungen seiner Bali-Produktionen und seine öffentlichen Aussagen über den Artenschutz bleiben davon unberührt. Ein IT-Gutachten über das Handy eines Bürgermeisters kann die nachgewiesenen Widersprüche in Lehmanns früheren Selbstdarstellungen nicht nachträglich beseitigen.

    Fazit: Ein Handy-Gutachten macht frühere Selbstaussagen nicht automatisch richtig

    Die Veröffentlichung des IT-forensischen Gutachtens ist für die Ermittlungen zum Bürgermeister von Timmendorfer Strand bedeutsam. Sollten die ihm vorgeworfenen Beleidigungen oder eine bewusst falsche Hackerbehauptung nachgewiesen werden, wären sie unabhängig von der Walrettung und der Kritik an Robert Marc Lehmann zu bewerten. GERATI distanziert sich ausdrücklich von persönlichen Herabsetzungen und möglichen rechtswidrigen Handlungen. Sachliche Kritik wird dadurch jedoch nicht automatisch falsch, und berechtigte Nachfragen sind keine Beleidigung.

    Lehmanns Studienbezeichnung wurde auf seiner eigenen Website verändert; die Angaben des Deutschen Meeresmuseums zur früheren Hierarchie im Ozeaneum bleiben nachvollziehbar; auch weitere Darstellungen über seine Reisen, seine Auszeichnung und seine Bali-Aufnahmen verdienen eine konkrete Prüfung. Nicht jeder dieser Fälle beweist eine vorsätzliche Lüge. Sie zeigen aber, dass es reale, dokumentierte Anlässe zur Kritik gab, die lange vor dem Bürgermeisterstreit öffentlich diskutiert wurden. Die Verantwortung für die Genauigkeit solcher Selbstaussagen trägt Lehmann selbst.

    Besonders bedenklich ist, dass Lehmann ausgerechnet jetzt schwere Vermutungen über Philipp J. Kroiß und dessen angeblichen Anteil am Tod des Buckelwals äußert, ohne im Video die dafür erforderliche Beweiskette vorzulegen. Zugleich schildert er einen Journalistenansturm, dessen behauptetes Ausmaß in den bislang überprüften Medienberichten nicht bestätigt wird. Beides darf kritisch hinterfragt werden, ohne aus fehlenden Belegen vorschnell eine bewusste Lüge abzuleiten. Die entscheidende Frage bleibt: Warum sollten ausgerechnet die Untersuchung eines Bürgermeister-Handys und die möglichen Verfehlungen eines politischen Amtsträgers die früheren nachprüfbaren Aussagen Robert Marc Lehmanns über seinen eigenen Werdegang richtig machen?

    Das vollständige Video mit Zeitmarken

    Robert Marc Lehmann: „Doch kein Hackerangriff? Neue Infos zum Bürgermeister von Timmendorfer Strand“. Im Video beginnt die Schilderung der Journalistenanfragen bei 00:23, die Darstellung des Gutachtens bei 05:57 und die Auseinandersetzung mit Philipp J. Kroiß bei 12:53. Mögliche politische Absprachen diskutiert Lehmann ab 14:14; die Behauptung einer Mitverantwortung am Tod des Wals folgt bei 16:08. Seine Aussage zur angeblich nur noch einen öffentlichen Sichtweise fällt um 18:14, „Das IT-Gutachten spricht für mich“ um 20:16 und die Schilderung von Zweifeln an seiner Qualifikation um 22:12.

    YouTube Video Robert Marc Lehmann; Doch kein Hackerangriff? Neue Infos zum Bürgermeister von Timmendorfer Strand https://www.youtube.com/watch?v=KvNoyiXdaYg

    Quellen

  • Timmendorfer Bürgermeister darf Amtsgeschäfte nicht mehr führen – der Streit mit Robert Marc Lehmann als Vorgeschichte

    Timmendorfer Bürgermeister darf Amtsgeschäfte nicht mehr führen – der Streit mit Robert Marc Lehmann als Vorgeschichte

    Der Timmendorfer Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke darf mit sofortiger Wirkung seine Amtsgeschäfte nicht mehr ausüben. Der Hauptausschuss der Gemeinde Timmendorfer Strand fasste den entsprechenden Beschluss am 17. September 2026. Grundlage ist nach Angaben der Gemeinde § 39 Beamtenstatusgesetz; das Verbot umfasst sämtliche mit dem Bürgermeisteramt verbundenen Dienstgeschäfte, Aufgaben und Befugnisse. Die Vorgeschichte führt zurück zu einem inzwischen monatelangen Konflikt, in dessen Mittelpunkt neben dem Bürgermeister auch der YouTuber Robert Marc Lehmann steht.

    Hauptausschuss untersagt sämtliche Dienstgeschäfte

    Die Gemeinde erklärte, das Verbot diene ausschließlich dem Schutz der Gemeinde Timmendorfer Strand und solle bis zur abschließenden Klärung der disziplinarrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfahren gelten. Partheil-Böhnke steht seit Monaten im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen, außerdem läuft seit dem Sommer ein Disziplinarverfahren beim Kreis. Die Amtsgeschäfte übernehmen weiterhin die ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister. Gleichzeitig betont die Gemeinde ausdrücklich die Unschuldsvermutung, denn eine strafrechtliche Schuld des Bürgermeisters ist bislang nicht festgestellt worden.

    Der aktuelle Schritt ist damit erheblich, darf aber nicht mit einer Verurteilung gleichgesetzt werden. Welche konkreten Erkenntnisse den Hauptausschuss letztlich zum Verbot der Dienstgeschäfte veranlassten, legt die Gemeinde nicht offen. Sie verweist dabei ausdrücklich auf den Schutz des Bürgermeisters. Fest steht lediglich, dass inzwischen sowohl disziplinarrechtliche als auch strafrechtliche Fragen im Raum stehen.

    Robert Marc Lehmann war selbst Teil des eskalierten Konflikts

    Ausgangspunkt der späteren Affäre war die Strandung eines Buckelwals vor Niendorf im März 2026. Robert Marc Lehmann reiste nach Timmendorfer Strand und beteiligte sich an den Maßnahmen rund um das Tier. Bereits während und nach dem Einsatz entstanden jedoch erhebliche Meinungsverschiedenheiten darüber, wie fachgerecht vorgegangen worden war und welche Rolle Lehmann bei den Ereignissen gespielt hatte. Bürgermeister Partheil-Böhnke kritisierte Lehmann anschließend öffentlich und erklärte unter anderem, dieser habe sich aus seiner Sicht nicht als der erhoffte Experte erwiesen.

    Genau dieser Punkt sollte in der späteren Debatte nicht untergehen: Die Ermittlungen gegen den Bürgermeister beantworten nicht automatisch die Frage, ob Lehmann bei der Wal-Aktion fachlich richtig gehandelt oder die Ereignisse anschließend zutreffend dargestellt hat. Beides sind voneinander getrennte Fragen. Auch die Lübecker Nachrichten beschrieben die Auseinandersetzung später als öffentliche „Schlammschlacht“, in der beide Seiten ihre Version der Ereignisse verbreiteten. Lehmann selbst ging Monate später mit seiner Sicht an die Öffentlichkeit und kündigte dazu auch ein eigenes YouTube-Video an.

    Schwere Vorwürfe gegen Lehmann tauchten in E-Mails auf

    Nach der Wal-Aktion wurden mehrere E-Mails bekannt, die über einen Dienst-Account beziehungsweise im Namen des Bürgermeisters verschickt worden sein sollen. Darin wurde Lehmann massiv angegriffen. Nach Recherchen der Lübecker Nachrichten wurden seine Kompetenz und seine Darstellung der Ereignisse infrage gestellt; in einer der bekannt gewordenen Nachrichten standen sogar Hochstapelei-Vorwürfe im Raum. Die Tatsache, dass solche Vorwürfe erhoben wurden, bedeutet allerdings nicht, dass sie damit bewiesen sind.

    Partheil-Böhnke bestreitet, für die betreffenden Nachrichten verantwortlich zu sein, und erklärte, sein Kommunikationszugang sei durch einen Hackerangriff kompromittiert worden. Genau diese Darstellung ist inzwischen selbst Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Lübeck bestätigte einen Anfangsverdacht wegen des möglichen Vortäuschens einer Straftat; zusätzlich wird wegen des Verdachts der Beleidigung ermittelt. Polizei und Staatsschutz prüfen insbesondere, ob der vom Bürgermeister behauptete Fremdzugriff tatsächlich stattgefunden hat.

    Forensische Untersuchung wirft weiterhin Fragen auf

    Bemerkenswert ist, dass die Gemeinde den behaupteten Hackerangriff zusätzlich forensisch untersuchen ließ. Das Ergebnis dieser Untersuchung liegt dem Hauptausschuss bereits seit Monaten vor. Öffentlich bekannt gemacht wurde es bislang jedoch nicht. Daraus lässt sich weder ableiten, dass ein Hackerangriff nachgewiesen wurde, noch dass die Untersuchung einen Fremdzugriff ausgeschlossen hätte.

    Gerade deshalb bleibt eine vorschnelle Bewertung problematisch. Sollte tatsächlich ein Fremdzugriff nachgewiesen werden, wäre die zentrale Verteidigung des Bürgermeisters gestützt. Sollte sich dagegen ergeben, dass es keinen solchen Zugriff gab, würde sich zwangsläufig die Frage stellen, wie die Nachrichten entstanden sind und weshalb ein Hackerangriff als Erklärung genannt wurde. Bis die Ermittlungsbehörden diese Fragen abschließend beantworten, gilt für Partheil-Böhnke die Unschuldsvermutung.

    Ermittlungen gegen den Bürgermeister sind kein Freispruch für Lehmann

    Für die öffentliche Debatte ist vor allem eine Trennung wichtig: Ein mögliches Fehlverhalten des Bürgermeisters macht Robert Marc Lehmann nicht automatisch zum fachlich richtigen Akteur der ursprünglichen Wal-Auseinandersetzung. Die Kritik an Lehmanns Rolle während und nach der Aktion bleibt eine eigenständige Frage und muss anhand der damaligen Abläufe, seiner Aussagen sowie der Einschätzungen anderer Beteiligter beurteilt werden. Ebenso wenig darf aus Kritik an Lehmann geschlossen werden, dass die später über ihn verschickten Nachrichten rechtmäßig oder inhaltlich zutreffend gewesen seien. Die strafrechtlichen Ermittlungen befassen sich mit konkreten Handlungen und nicht mit der Frage, wer den öffentlichen Streit „gewonnen“ hat.

    Aus einer kontroversen Wal-Aktion ist damit innerhalb weniger Monate ein Fall geworden, der weit über den ursprünglichen Streit hinausgeht. Lehmann spielte bei der Eskalation der öffentlichen Auseinandersetzung eine zentrale Rolle, während Partheil-Böhnke inzwischen mit strafrechtlichen Ermittlungen, einem Disziplinarverfahren und dem vollständigen Verbot seiner Amtsgeschäfte konfrontiert ist. Welche strafrechtlichen Konsequenzen daraus folgen, ist derzeit offen. Die Entscheidung des Hauptausschusses zeigt jedoch, dass die Angelegenheit für die Gemeinde inzwischen eine neue Dimension erreicht hat.

    Quellen

  • FragDenStaat-Anfrage zu Zoos Media: Was die Recherche tatsächlich zeigen kann

    FragDenStaat-Anfrage zu Zoos Media: Was die Recherche tatsächlich zeigen kann

    Auf FragDenStaat läuft derzeit eine auffällig spezifische Informationsanfrage an die Gemeinde Timmendorfer Strand. Antragstellerin Daniela Baier verlangt sämtliche E-Mail-Korrespondenzen aus dem Zeitraum vom 23. März bis einschließlich 30. April 2026, in denen entweder der Name „Kroiß“, die „stadt land Fluss GmbH“ vorkommen oder Absender der Domain @zoos.media auftauchen. Die Gemeinde hat die Anfrage bislang nicht beantwortet und beruft sich wegen Umfang, rechtlicher Prüfung und personeller Ressourcen auf eine Fristverlängerung. Damit steht bislang lediglich fest, wonach gesucht wird – nicht jedoch, welche Kommunikation tatsächlich stattgefunden hat.

    Die Anfrage fällt in die Zeit der öffentlichen Auseinandersetzung um den gestrandeten Buckelwal Timmy und die Rolle des bekannten Aktivisten Robert Marc Lehmann. Im weiteren Verlauf entwickelte sich daraus eine politische Affäre um E-Mails, in denen Lehmann massiv angegriffen worden sein soll, sowie um die Behauptung von Bürgermeister Sven Partheil-Böhnke, sein Account beziehungsweise sein Mobiltelefon seien gehackt worden. GERATI hat die Hintergründe der E-Mail-Affäre, des behaupteten Hackerangriffs und der strafrechtlichen Ermittlungen bereits ausführlich aufgearbeitet. Die jetzigen FragDenStaat-Anfragen könnten deshalb neue Informationen darüber liefern, welche Kommunikation im entscheidenden Zeitraum tatsächlich stattgefunden hat.

    Zoos Media wird gesondert herausgefiltert

    Bemerkenswert ist zunächst die Konstruktion der FragDenStaat-Anfrage. Gesucht wird nicht allgemein nach Medienkontakten der Gemeinde oder nach sämtlicher Kommunikation mit Journalisten während der Auseinandersetzung. Stattdessen werden mit Philipp J. Kroiß, der stadt land Fluss GmbH und Zoos Media konkrete Suchbegriffe beziehungsweise ein bestimmtes Medium vorgegeben. Rechtlich ist eine solche Eingrenzung grundsätzlich möglich. Ein Informationszugangsantrag muss nicht sämtliche möglichen Beteiligten gleichermaßen erfassen.

    Für die spätere Interpretation der Ergebnisse spielt diese Auswahl jedoch eine wesentliche Rolle. Werden ausschließlich bestimmte Akteure gesucht, können die gefundenen Dokumente zunächst nur belegen, welche Kommunikation mit genau diesen Akteuren stattgefunden hat. Sie können für sich genommen nicht beantworten, ob andere Medien, Journalisten oder Beteiligte ebenfalls Kontakt zur Gemeinde hatten oder vergleichbare beziehungsweise deutlich schärfere Aussagen des Bürgermeisters erhielten.

    Das ist gerade deshalb relevant, weil Kritik an Robert Marc Lehmann damals keineswegs nur bei Zoos Media erschien. NEWS5 veröffentlichte bereits am 8. April das Bürgermeister-Interview mit deutlichen Vorwürfen. T-online berichtete später über die eskalierende Auseinandersetzung und zitierte Partheil-Böhnke mit der Bezeichnung Lehmanns als „inkompetenten Influencer“.

    Gleichzeitig läuft eine zweite Anfrage zu Robert Marc Lehmann

    Die Zoos-Media-Anfrage steht allerdings nicht isoliert. Am selben 10. August – nur wenige Minuten zuvor – stellte Daniela Baier eine weitere Informationsanfrage. Darin verlangt sie sämtliche E-Mail-Korrespondenz von Sven Partheil-Böhnke, die im selben Zeitraum die Begriffe „Robert Marc Lehmann“ oder „Lehmann“ enthält. Auch diese Anfrage wartet derzeit auf eine Antwort der Gemeinde.

    Damit wird nicht ausschließlich nach Zoos Media gesucht. Die zweite Anfrage könnte vielmehr einen deutlich größeren Teil der internen und externen Kommunikation zum Konflikt erfassen. Dennoch bleibt eine Besonderheit bestehen: Zoos Media, Kroiß und die stadt land Fluss GmbH werden zusätzlich in einer eigenen Anfrage separat herausgestellt. Warum gerade diese Akteure gesondert untersucht werden, lässt sich aus den bislang öffentlich sichtbaren Unterlagen nicht sicher ableiten.

    Genau deshalb sollte man bei der Interpretation Vorsicht walten lassen. Aus der Existenz einer speziell auf Zoos Media zugeschnittenen Anfrage folgt weder, dass eine problematische Verbindung bestand, noch dass Zoos Media für die später entstandene öffentliche Kritik an Lehmann verantwortlich war.

    Bürgermeisterkritik war bereits öffentlich verfügbar

    Zoos Media veröffentlichte am 9. April einen Artikel zum Einsatz Lehmanns. Grundlage waren unter anderem Aussagen des Bürgermeisters und das bereits öffentlich vorliegende NEWS5-Interview. Der Artikel zitierte Partheil-Böhnkes Einschätzung, Lehmann habe sich nicht als der Experte erwiesen, den der Bürgermeister zunächst erwartet habe.

    Am selben Tag veröffentlichte Zoos Media zudem einen weiteren Beitrag zur Frage, ob Lehmann überhaupt ein belastbares Konzept zur Rettung des Wals vorgelegt hatte. Dabei bezog sich das Medium unter anderem auf Auskünfte des zuständigen Ministeriums.

    Diese zeitliche Abfolge ist für die Bewertung entscheidend. Eine spätere E-Mail zwischen Gemeinde und Zoos Media wäre nicht automatisch ein Beweis dafür, dass die öffentliche Kritik ihren Ursprung bei Zoos Media hatte. Man müsste jeweils prüfen, wann die betreffende Nachricht verschickt wurde, welchen Inhalt sie hatte und welche Informationen zu diesem Zeitpunkt bereits öffentlich verfügbar waren.

    Erst die Dokumente erlauben belastbare Schlussfolgerungen

    Derzeit existiert auf FragDenStaat noch kein Ergebnis der Anfrage. Die Gemeinde hat lediglich erklärt, dass die Prüfung mehr Zeit benötigt. Bis zur tatsächlichen Herausgabe der Unterlagen wäre jede Behauptung über Umfang, Inhalt oder Zweck möglicher Kontakte spekulativ.

    Sollten E-Mails veröffentlicht werden, wird deshalb nicht nur entscheidend sein, ob Kontakte existierten. Relevant wären vor allem Zeitpunkt, Inhalt und Kontext. Ebenso müsste geprüft werden, ob vergleichbare Kommunikation mit anderen Medien existierte. Erst dann lässt sich beurteilen, ob Zoos Media lediglich öffentlich zugängliche Aussagen aufgegriffen hat, zusätzliche Informationen erhielt oder in anderer Weise in die Kommunikation eingebunden war.

    Die FragDenStaat-Anfrage kann also interessante Erkenntnisse liefern. Sie sollte aber nicht mit ihrem Ergebnis verwechselt werden. Eine gezielte Suche nach bestimmten Akteuren beantwortet zunächst nur die Frage, was sich über diese Akteure finden lässt – nicht automatisch, welche Rolle sie im gesamten Konflikt gespielt haben.

    Quellen

  • Bürgermeister Timmendorfer Strand: Ermittlungen wegen E-Mails und angeblichem Hackerangriff

    Bürgermeister Timmendorfer Strand: Ermittlungen wegen E-Mails und angeblichem Hackerangriff

    Was im März 2026 mit einem gestrandeten Buckelwal vor Timmendorfer Strand begann, hat sich innerhalb weniger Monate zu einem politischen und strafrechtlichen Vorgang entwickelt. Gegen Sven Partheil-Böhnke, Bürgermeister von Timmendorfer Strand, ermitteln Staatsanwaltschaft, Polizei und Staatsschutz. Im Mittelpunkt stehen E-Mails, in denen der YouTuber Robert Marc Lehmann massiv angegriffen worden sein soll, sowie die Erklärung des Bürgermeisters, diese Nachrichten nicht selbst verfasst zu haben. Partheil-Böhnke behauptet, sein E-Mail-Account beziehungsweise sein Mobiltelefon seien gehackt worden – und genau diese Darstellung ist mittlerweile selbst Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen.

    Besonders brisant ist, dass die Gemeinde den behaupteten Hackerangriff bereits forensisch untersuchen ließ. Das Ergebnis lag nach Medienberichten Anfang Juni vor und wurde im nicht öffentlichen Teil des Hauptausschusses behandelt, der Öffentlichkeit jedoch bislang nicht mitgeteilt. Gleichzeitig ist der Bürgermeister inzwischen „bis auf Weiteres“ krankgemeldet, während zentrale Fragen zur Herkunft der E-Mails und zum angeblichen Fremdzugriff offenbleiben. Aus einer ungewöhnlichen Walrettung ist damit eine politische Affäre geworden, bei der am Ende möglicherweise weniger die Ereignisse am Strand als digitale Spuren und technische Gutachten entscheidend sein werden.

    Wie alles mit dem Buckelwal „Timmy“ begann

    Am 23. März 2026 wurde vor Niendorf beziehungsweise Timmendorfer Strand ein Buckelwal auf einer Sandbank entdeckt. Feuerwehr, Polizei, Gemeinde und verschiedene Fachleute versuchten, das Tier wieder in tieferes Wasser zu bekommen, wobei unter anderem schwere Baumaschinen eingesetzt wurden und eine Rinne ausgehoben wurde. Schließlich gelang es dem Wal, sich von der Sandbank zu lösen, was zunächst als Erfolg der Rettungsaktion gewertet wurde. Die gesamte Aktion erregte bundesweit Aufmerksamkeit und wurde von zahlreichen Medien sowie über soziale Netzwerke verfolgt.

    Einer der sichtbarsten Beteiligten war Robert Marc Lehmann, der als Walexperte, Kameramann und reichweitenstarker Influencer nach Timmendorfer Strand reiste und sich in die Diskussion über das weitere Vorgehen einbrachte. Lehmann wollte erst dann von einer erfolgreichen Rettung sprechen, wenn der Wal tatsächlich gesund in den Atlantik zurückgekehrt sei, während Bürgermeister Partheil-Böhnke das Freikommen des Tieres deutlich positiver bewertete. Später wurde bekannt, dass die Aktion rund 40.000 Euro gekostet haben soll und das Land Schleswig-Holstein Unterstützung bei der Finanzierung zugesagt hatte. Allein aus dieser Summe lässt sich allerdings kein strafrechtlicher Vorwurf ableiten, denn ein außergewöhnlicher Einsatz mit Personal, Behörden und schwerem Gerät kann zwangsläufig erhebliche Kosten verursachen.

    Der Streit zwischen Lehmann und dem Bürgermeister

    Nach der Rettungsaktion verschärfte sich der Konflikt zwischen Sven Partheil-Böhnke und Robert Marc Lehmann deutlich. Der Bürgermeister stellte Lehmanns fachliche Einschätzungen öffentlich infrage und erklärte sinngemäß, dieser habe sich nicht als der erhoffte Experte erwiesen und sich während der Aktion stark auf seine mediale Darstellung konzentriert. Damit ging es zunehmend nicht mehr nur darum, welche Rettungsstrategie für den Wal richtig gewesen wäre, sondern auch um die Person Lehmann selbst. Aus einer fachlichen Auseinandersetzung entwickelte sich innerhalb kurzer Zeit ein persönlicher Streit, der über soziale Netzwerke und Medien immer weiter eskalierte.

    Dabei darf allerdings nicht der Eindruck entstehen, sämtliche Kritik an Lehmann sei ausschließlich vom Bürgermeister ausgegangen. Auch Stephanie Groß vom Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung geriet während des Einsatzes mit Lehmann beziehungsweise dessen Team aneinander, unter anderem wegen des Einsatzes einer Drohne in der Nähe des geschwächten Tieres. In später veröffentlichtem Material wurde deutlich, dass sogar ein möglicher Ausschluss Lehmanns aus dem beteiligten Verband thematisiert wurde. Diese Vorgeschichte ist für die Bewertung wichtig, weil sie zeigt, dass Lehmann während der Rettungsaktion selbst keineswegs unumstritten war und es bereits unabhängig vom Bürgermeister fachliche und organisatorische Kritik an seinem Auftreten gab.

    Dann tauchen die brisanten E-Mails auf

    Im April bekam der Konflikt eine völlig neue Qualität, als E-Mails bekannt wurden, die unter dem Namen beziehungsweise über Kommunikationsmittel des Bürgermeisters verschickt worden sein sollen. Darin wurde Robert Marc Lehmann nicht mehr lediglich fachlich kritisiert, sondern massiv persönlich angegriffen. Die Lübecker Nachrichten berichteten zunächst über eine Nachricht, in der Lehmann unter anderem Hochstapelei vorgeworfen und seine fachliche Kompetenz infrage gestellt wurde, später meldeten sich weitere Bürger mit zusätzlichen E-Mails. Damit stand plötzlich nicht mehr nur eine einzelne möglicherweise missverständliche Nachricht im Raum, sondern eine größere Zahl von Schreiben.

    Partheil-Böhnke bestritt, diese Nachrichten verfasst zu haben, und erklärte, rund 30 E-Mails seien ohne sein Zutun unter seinem Namen verschickt worden. Nach seiner Darstellung waren sowohl ein Account als auch sein Mobiltelefon betroffen, sodass er von einem Hackerangriff ausging. Gerade diese Erklärung veränderte die Dimension des Falls erheblich, denn ein tatsächlicher Fremdzugriff auf Kommunikationsmittel eines Bürgermeisters beziehungsweise einer kommunalen Verwaltung wäre selbst ein ernst zu nehmender Sicherheitsvorfall. Sollte dagegen niemand unbefugt Zugriff auf diese Systeme gehabt haben, stellt sich zwangsläufig die Frage, woher die Nachrichten tatsächlich kamen und warum öffentlich ein Hackerangriff als Erklärung genannt wurde.

    Staatsanwaltschaft prüft den behaupteten Hackerangriff

    Am 24. Juli 2026 bestätigte die Staatsanwaltschaft Lübeck einen Anfangsverdacht gegen Sven Partheil-Böhnke wegen des Vortäuschens einer Straftat. Die Ermittler untersuchen damit ausdrücklich nicht nur, wer die beleidigenden E-Mails geschrieben hat, sondern auch, ob der behauptete Hackerangriff überhaupt stattgefunden hat. Sollte tatsächlich ein Dritter unbefugt auf das Telefon oder einen E-Mail-Account des Bürgermeisters zugegriffen haben, wäre Partheil-Böhnke in diesem Punkt selbst Opfer einer Straftat. Sollte sich dagegen ergeben, dass es einen solchen Angriff nicht gab und dennoch bewusst der Eindruck eines Fremdzugriffs erweckt wurde, könnte daraus wiederum eine eigene strafrechtliche Relevanz entstehen.

    Nach Medienberichten erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Peterlein, der Verdacht beruhe unter anderem auf der Möglichkeit, dass Partheil-Böhnke wahrheitswidrig angegeben habe, fremde Personen hätten Zugriff auf sein E-Mail-Konto erhalten. Parallel dazu läuft ein eigenständiges Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung, bei dem geklärt werden muss, wem die betreffenden Nachrichten tatsächlich zugerechnet werden können. Das Verfahren entstand damit nicht allein deshalb, weil Robert Marc Lehmann öffentlich Vorwürfe erhoben hat, sondern weil die Ermittlungsbehörden offenbar selbst genügend tatsächliche Anhaltspunkte für eine Prüfung sahen. Für Partheil-Böhnke gilt selbstverständlich weiterhin die Unschuldsvermutung.

    Warum auch der Staatsschutz beteiligt ist

    Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte die Beteiligung des Staatsschutzes, die auf den ersten Blick besonders spektakulär wirkt. Im Zusammenhang mit dem behaupteten Hackerangriff auf Kommunikationsmittel eines Bürgermeisters beziehungsweise einer kommunalen Verwaltung ist sie jedoch nachvollziehbar. Sollte tatsächlich jemand Zugang zu dienstlichen Accounts oder Geräten erhalten und anschließend im Namen des Bürgermeisters Nachrichten verschickt haben, müsste geklärt werden, wie dieser Zugriff erfolgte, wer dahintersteckt und ob möglicherweise weitere Daten oder Systeme betroffen waren. Ein solcher Vorgang unterscheidet sich deutlich vom gehackten privaten Social-Media-Konto eines normalen Bürgers.

    Die Beteiligung des Staatsschutzes ist deshalb weder ein Beweis gegen Partheil-Böhnke noch automatisch ein Hinweis auf ein besonders schweres politisches Delikt. Sie zeigt allerdings, welche Tragweite seine eigene Darstellung besitzt. Wer erklärt, dienstliche Kommunikation oder das Mobiltelefon eines Bürgermeisters seien kompromittiert worden, beschreibt damit einen ernst zu nehmenden Sicherheitsvorfall, der sich zumindest teilweise technisch überprüfen lässt. Und genau diese technische Überprüfung hat die Gemeinde offenbar bereits veranlasst.

    Forensische Untersuchung abgeschlossen – Ergebnis bleibt unter Verschluss

    Besonders bemerkenswert ist, dass die Gemeinde Timmendorfer Strand das Smartphone beziehungsweise den behaupteten Hackerangriff forensisch untersuchen ließ. Nach Informationen der Lübecker Nachrichten lag das Ergebnis bereits Anfang Juni vor und wurde am 2. Juni im nicht öffentlichen Teil des Hauptausschusses behandelt. Öffentlich mitgeteilt wurde bislang jedoch nicht, ob die Untersuchung tatsächlich Hinweise auf einen Fremdzugriff ergeben hat. Auch Partheil-Böhnke äußerte sich nach Medienberichten nicht dazu, ob bei der technischen Analyse entsprechende Spuren gefunden wurden.

    Natürlich bedeutet ein fehlender technischer Nachweis nicht automatisch, dass kein Angriff stattgefunden haben kann, denn nicht jeder Fremdzugriff lässt sich nachträglich zweifelsfrei rekonstruieren. Ebenso wäre ein einzelner gefundener technischer Hinweis noch kein abschließender Beweis dafür, wer die E-Mails tatsächlich verfasst oder verschickt hat. Politisch bleibt dennoch bemerkenswert, dass ein Gutachten existiert, dessen Ergebnis offenbar politischen Entscheidungsträgern seit Wochen bekannt ist, während die Öffentlichkeit weiter über die Existenz des Hackerangriffs diskutiert. Gerade weil dieser Punkt inzwischen Teil eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist, dürfte das bislang nicht veröffentlichte Untersuchungsergebnis eine zentrale Rolle spielen.

    Bürgermeister „bis auf Weiteres“ krankgemeldet

    In diese ohnehin angespannte Situation fällt die Nachricht, dass Sven Partheil-Böhnke inzwischen „bis auf Weiteres“ krankgemeldet ist. Wann er seine Amtsgeschäfte wieder vollständig übernehmen wird, ist öffentlich nicht bekannt. Umgangssprachlich könnte man angesichts der Vorgeschichte schnell formulieren, der Bürgermeister sei „untergetaucht“, doch als Tatsachenbehauptung wäre das nicht haltbar. Belegt ist eine Krankmeldung, nicht ein bewusstes Verstecken vor Medien, Öffentlichkeit oder Ermittlungsbehörden.

    Der Zeitpunkt ist politisch dennoch ausgesprochen ungünstig. Gegen den Bürgermeister laufen Ermittlungen, die Herkunft der E-Mails ist ungeklärt, seine Hacker-Erklärung wird strafrechtlich überprüft und das Ergebnis einer forensischen Untersuchung ist bislang nicht veröffentlicht worden. Eine Krankmeldung kann selbstverständlich völlig legitime gesundheitliche Gründe haben und darf nicht als Schuldeingeständnis interpretiert werden, dennoch verändert sie die öffentliche Wahrnehmung des Falls. Verwaltungsrechtlich bleibt die Gemeinde handlungsfähig, weil für Verhinderungsfälle Stellvertreter vorgesehen sind, politisch konzentriert sich die Affäre jedoch weiterhin stark auf die Person Partheil-Böhnkes.

    Robert Marc Lehmann legt seine Version vor

    Robert Marc Lehmann hat die Auseinandersetzung inzwischen selbst ausführlich öffentlich aufgearbeitet. In seinem rund eine Stunde und 40 Minuten langen YouTube-Video mit dem Titel „Bürgermeister wollte meine Karriere zerstören, um seine zu retten“ verbindet er die Geschehnisse während der Walrettung, die öffentliche Kritik des Bürgermeisters und die später bekannt gewordenen E-Mails zu seiner eigenen Interpretation des Konflikts. Lehmann vertritt dabei die These, Partheil-Böhnke habe versucht, seinen Ruf und seine berufliche Glaubwürdigkeit gezielt zu beschädigen. Dass inzwischen tatsächlich strafrechtliche Ermittlungen laufen, verleiht Teilen seiner Kritik zweifellos zusätzliches Gewicht.

    Trotzdem sollte zwischen belegbaren Tatsachen und Lehmanns eigener Interpretation unterschieden werden. Ein YouTube-Video ist kein Ermittlungsbericht, und wenn Lehmann bestimmten Beteiligten Motive zuschreibt oder davon spricht, der Bürgermeister habe seine Karriere zerstören wollen, handelt es sich zunächst um seine Bewertung der Ereignisse. Gerade bei einem Influencer mit Millionenreichweite ist diese Unterscheidung wichtig, weil seine Veröffentlichungen innerhalb kürzester Zeit erheblichen öffentlichen Druck erzeugen können. Die enorme Reichweite macht seine Aussagen nicht automatisch falsch, erhöht aber die Verantwortung, journalistisch sauber zwischen Fakten, Schlussfolgerungen und dramaturgischer Zuspitzung zu unterscheiden.

    Lehmann war selbst keineswegs unumstritten

    Die spätere E-Mail-Affäre darf nicht dazu führen, die Vorgeschichte nachträglich umzuschreiben. Bereits während der Walrettung gab es dokumentierte Kritik an Lehmann, und diese kam nicht ausschließlich von Sven Partheil-Böhnke. Die Auseinandersetzung mit Stephanie Groß und die Kritik am Einsatz einer Drohne zeigen, dass Lehmanns Auftreten auch von anderer fachlicher Seite kritisch bewertet wurde. Es wäre daher zu einfach, die gesamte Geschichte auf die Erzählung zu reduzieren, ein Bürgermeister habe einen vollkommen unbeteiligten Experten grundlos angegriffen.

    Umgekehrt rechtfertigt Kritik an Lehmann selbstverständlich keine möglichen Beleidigungen oder Diffamierungen. Jemand kann sich während eines Rettungseinsatzes falsch verhalten, fachliche Fehleinschätzungen treffen oder sich zu stark medial inszenieren und trotzdem später Opfer strafrechtlich relevanter Angriffe werden. Genau diese Ebenen müssen voneinander getrennt werden. Die jetzigen Ermittlungen drehen sich nicht darum, ob Robert Marc Lehmann bei der Rettung des Wals immer richtig lag, sondern darum, wer bestimmte Nachrichten verschickt hat und ob anschließend möglicherweise eine Straftat vorgetäuscht wurde.

    Millionenreichweite trifft auf Kommunalpolitik

    Der Konflikt besitzt zusätzlich eine mediale Schieflage, die nicht ignoriert werden sollte. Auf der einen Seite steht ein Bürgermeister einer Ostseegemeinde, auf der anderen Seite ein reichweitenstarker YouTuber, dessen Videos Hunderttausende oder Millionen Menschen erreichen können. Kommunale Pressemitteilungen, Sitzungsprotokolle oder regionale Interviews haben gegen eine solche Reichweite kaum eine Chance, weshalb Lehmann die öffentliche Wahrnehmung des Konflikts erheblich stärker beeinflussen kann. Das bedeutet nicht, dass seine Vorwürfe falsch sind, macht aber eine unabhängige Prüfung seiner Aussagen umso wichtiger.

    Ebenso wäre es falsch, die Ermittlungen gegen Partheil-Böhnke allein deshalb kleinzureden, weil Lehmann selbst ein streitbarer Akteur ist. Der frühere Konflikt während der Walrettung und die spätere strafrechtliche Auseinandersetzung sind zwei unterschiedliche Ebenen, die sich zwar gegenseitig beeinflussen, aber nicht miteinander verrechnet werden können. Journalistisch entscheidend ist nicht, wer sympathischer wirkt oder über die größere Reichweite verfügt, sondern welche Aussagen sich tatsächlich belegen lassen. Genau deshalb sollte weder Lehmanns Darstellung ungeprüft übernommen noch die Verantwortung des Bürgermeisters vorschnell relativiert werden.

    Was ist mit möglichen finanziellen Vorwürfen?

    In einzelnen Berichten taucht zusätzlich der Begriff Untreue beziehungsweise ein möglicher finanzieller Komplex auf. Hier ist jedoch Zurückhaltung geboten, denn von der Staatsanwaltschaft ausdrücklich bestätigt sind vor allem der Anfangsverdacht wegen des Vortäuschens einer Straftat sowie das separate Verfahren wegen des Verdachts der Beleidigung. Die rund 40.000 Euro Kosten der Walrettung reichen für sich genommen selbstverständlich nicht aus, um daraus einen strafrechtlichen Untreueverdacht abzuleiten. Eine solche Straftat würde eine konkrete Verletzung von Vermögenspflichten und einen daraus entstandenen Schaden voraussetzen.

    Sollte sich bestätigen, dass tatsächlich noch ein zusätzlicher finanzieller Vorgang untersucht wird, müsste zunächst geklärt werden, welche Zahlung, Vergabe oder sonstige Entscheidung betroffen ist. Solange dazu keine belastbaren Informationen vorliegen, sollte dieser Bereich nicht mit den gesicherten Ermittlungen vermischt werden. Der öffentlich bekannte Kern der Affäre bleibt weiterhin die Herkunft der beleidigenden Nachrichten und die Frage, ob der behauptete Hackerangriff tatsächlich stattgefunden hat. Genau dort liegen derzeit die entscheidenden offenen Punkte.

    Der Hackerangriff ist zum Schlüssel des Falls geworden

    Damit hat sich der Schwerpunkt der gesamten Affäre endgültig vom gestrandeten Wal zur digitalen Forensik verschoben. Sollte sich nachweisen lassen, dass tatsächlich Unbekannte Zugriff auf Accounts oder das Mobiltelefon Partheil-Böhnkes hatten, würde dies seine Darstellung in einem entscheidenden Punkt stützen. Dann müsste geklärt werden, wer hinter dem Angriff steckt, wie der Zugriff erfolgte und warum ausgerechnet Nachrichten gegen Robert Marc Lehmann unter dem Namen des Bürgermeisters verschickt wurden. In diesem Szenario wäre Partheil-Böhnke selbst Opfer eines erheblichen Sicherheitsvorfalls.

    Sollte die technische Untersuchung dagegen keinen entsprechenden Fremdzugriff stützen und sollten weitere Indizien auf eine andere Urheberschaft hinweisen, bekäme der Fall eine völlig andere Dimension. Gerade deshalb ist das bisher nicht veröffentlichte Ergebnis der forensischen Untersuchung so bedeutsam. Dass dieses Ergebnis offenbar bereits seit Anfang Juni politischen Entscheidungsträgern bekannt ist, während öffentlich weiter über die Hacker-Version gestritten wird, dürfte die Diskussion eher verschärfen als beruhigen. Transparenz wäre politisch wünschenswert, soweit laufende Ermittlungen und rechtliche Vorgaben eine Veröffentlichung überhaupt zulassen.

    Fazit: Aus der Walrettung wurde eine politische Affäre

    Der Fall „Timmy“ zeigt, wie schnell sich ein außergewöhnlicher Tierrettungseinsatz in einen persönlichen und politischen Konflikt verwandeln kann. Am Anfang stand ein gestrandeter Buckelwal, danach folgten Streit über die Rettungsstrategie, öffentliche Angriffe und schließlich E-Mails, in denen Robert Marc Lehmann massiv herabgesetzt worden sein soll. Der Bürgermeister bestreitet, diese Nachrichten verfasst zu haben, und beruft sich auf einen Hackerangriff. Nun untersuchen Staatsanwaltschaft, Polizei und Staatsschutz nicht nur die E-Mails selbst, sondern auch, ob dieser angebliche Angriff überhaupt stattgefunden hat.

    Hinzu kommt eine forensische Untersuchung, deren Ergebnis bislang nicht öffentlich bekannt ist, obwohl es offenbar bereits seit Anfang Juni vorliegt. Gleichzeitig ist Sven Partheil-Böhnke „bis auf Weiteres“ krankgemeldet, wodurch ausgerechnet in einer entscheidenden Phase eine zentrale Person des Konflikts aus der unmittelbaren öffentlichen Wahrnehmung verschwunden ist. Keiner dieser Punkte beweist eine Straftat, und für den Bürgermeister gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Politische und journalistische Fragen sind dennoch berechtigt, gerade weil zahlreiche Informationen weiterhin fehlen.

    Auch Robert Marc Lehmann sollte in dieser Geschichte weder zum unfehlbaren Helden noch zum Schuldigen an der gesamten Eskalation erklärt werden. Die Kritik an seinem Verhalten während der Walrettung ist dokumentiert und kam nicht nur vom Bürgermeister, gleichzeitig sind die Ermittlungen gegen Partheil-Böhnke real und können nicht als bloße Erfindung eines Influencers abgetan werden. Entscheidend werden am Ende technische Daten, E-Mail-Header, Geräteforensik, Zeugenaussagen und die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft sein. Die wichtigste Frage bleibt deshalb unverändert: Wer hat die Nachrichten tatsächlich geschrieben – und gab es den behaupteten Hackerangriff wirklich?

    Quellen