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Kommunalwahlen in Bayern gelten als komplex. Kumulieren, Panaschieren, unterschiedliche Listen und Personenwahl machen den Stimmzettel erklärungsbedürftig – gerade für Briefwählerinnen und Briefwähler. Politische Bildung und allgemeine Wahlhilfe sind deshalb legitim und notwendig.
Problematisch wird es jedoch dort, wo Wahlhilfe nicht mehr neutral, sondern inhaltlich-strategisch wird – insbesondere im sensiblen Bereich der Briefwahl.
Genau an diesem Punkt setzt eine aktuell öffentlich beworbene sogenannte „Tierschutz-Briefwahlberatung“ an, die Anlass für eine genauere journalistische und wahlrechtliche Betrachtung gibt.
Das Angebot: Beratung zur „gezielten und effizienten“ Stimmabgabe
In einem Online-Beitrag, veröffentlicht auf myheimat.de, bietet Michael Krämer, ehemaliger Landesgeneralsekretär der Partei Mensch Umwelt Tierschutz, einen kostenlosen Beratungsservice für Wählerinnen und Wähler in Bayern an.
Wörtlich richtet sich das Angebot an Personen,
„die ihre Wählerstimme gezielt und effizient im Interesse der Sache einsetzen wollen“.
Der Fokus des Angebots liegt dabei ausdrücklich auf der Briefwahl. Interessierte sollen per E-Mail oder Telefon direkten Kontakt aufnehmen; das „respektvolle Du“ wird ausdrücklich angeboten. Laut Darstellung gehe es darum, Wählerinnen und Wähler nicht aus Unsicherheit oder Überforderung vom Wahlakt abzuhalten.
Bis hierhin ließe sich argumentieren, es handle sich um bürgerschaftliches Engagement zur Wahlbeteiligung. Doch genau die Formulierungen und der Kontext werfen wahlrechtlich relevante Fragen auf.
Wo beginnt die Grauzone?
Wahlrechtlich ist zu unterscheiden zwischen:
- allgemeiner Wahlaufklärung (z. B. „Wie vermeide ich ungültige Stimmen?“) und
- individueller, inhaltlich motivierter Wahlberatung, insbesondere mit Blick auf die konkrete Stimmabgabe.
Die im Beitrag verwendeten Begriffe „gezielt“ und „effizient“ deuten nicht auf eine rein technische Hilfe hin, sondern auf eine strategische Nutzung der Wählerstimme im Sinne eines politischen Ziels. Verstärkt wird dieser Eindruck durch:
- die explizite Fokussierung auf die Briefwahl,
- die individuelle Kontaktaufnahme,
- sowie die parteipolitische Vorprägung des Anbieters als ehemaliger Spitzenfunktionär einer Partei.
Dabei ist entscheidend:
Es wird nicht behauptet, dass hier unzulässige Wahlbeeinflussung stattfindet.
Es geht vielmehr um die Frage, wo die Grenze verläuft – und ob sie in diesem Fall klar eingehalten wird.
Warum die Briefwahl besonders sensibel ist
Die Briefwahl unterliegt besonderen Schutzanforderungen. Sie findet außerhalb des Wahlraums, ohne Wahlvorstand und ohne öffentliche Kontrolle statt. Genau deshalb betonen Wahlrecht und Rechtsprechung immer wieder die Bedeutung von:
- Freiheit der Wahl,
- Geheimheit der Wahl,
- und der Abwesenheit äußerer Einflussnahme im privaten Raum.
Individuelle Beratungsangebote, die sich gezielt auf die Briefwahl beziehen, sind daher nicht per se unzulässig, aber besonders prüfungsbedürftig – vor allem dann, wenn sie inhaltlich motiviert erscheinen.
Transparenz: Presseanfragen gestellt
Um den Sachverhalt nicht einseitig, sondern journalistisch sauber einzuordnen, hat GERATI folgende Presseanfragen gestellt:
- an die Landeswahlleitung Bayern mit der Bitte um wahlrechtliche Einordnung,
- an die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) mit der Bitte um institutionelle Stellungnahme,
- sowie an Michael Krämer selbst mit konkreten Fragen zur Ausgestaltung und Abgrenzung seines Angebots.
Alle Anfragen wurden mit einer Frist von 72 Stunden versendet.
Sobald Stellungnahmen eingehen, werden sie als Update transparent und vollständig in diesen Artikel integriert.
Keine Vorverurteilung – aber legitime Fragen
Dieser Beitrag erhebt keinen strafrechtlichen Vorwurf und unterstellt keine Rechtswidrigkeit. Er dokumentiert jedoch eine Konstellation, die wahlrechtlich sensibel ist und einer öffentlichen Einordnung bedarf.
Insbesondere offen bleibt bislang:
- ob die Beratung rein technischer Natur ist oder
- ob konkrete Empfehlungen zur Stimmenverteilung erfolgen,
- wie eine Abgrenzung zur parteipolitischen Einflussnahme sichergestellt wird,
- und ob ein organisatorischer oder inhaltlicher Zusammenhang zur Partei besteht.
Diese Fragen sind nicht polemisch, sondern folgen unmittelbar aus dem veröffentlichten Text selbst.
Fazit (vorläufig)
Demokratie lebt von Beteiligung – aber auch von klaren Grenzen.
Gerade im Bereich der Briefwahl ist Transparenz entscheidend, um Vertrauen in den Wahlprozess zu erhalten.
Ob die angebotene „Tierschutz-Briefwahlberatung“ innerhalb dieser Grenzen bleibt oder sie zumindest streift, ist keine Frage der Gesinnung, sondern eine Frage des Wahlrechts.
GERATI wird den Vorgang weiter beobachten und diesen Artikel sachlich aktualisieren, sobald belastbare Stellungnahmen der angefragten Stellen vorliegen.
Quellen:
- myheimat.de – Tierschutz-Briefwahlberatung – https://www.myheimat.de/bayern/c-lokalpolitik/tierschutz-briefwahlberatung_a3590246
- GERATI – Bewertung eines möglichen Mailbombing-Risikos durch die Tierschutzpartei – mit Blick auf das Kinderhospiz „Löwenherz“ – https://gerati.de/2026/01/12/mailbombing-tierschutzpartei-6o48/
Update-Hinweis:
Presseanfragen an die Landeswahlleitung Bayern, die Partei Mensch Umwelt Tierschutz sowie an den Anbieter des Beratungsservices wurden gestellt. Antworten werden nach Eingang ergänzt.
Update: 04.02.2026 (Interne Verlinkung der betreffenden Artikel)
- Dokumentation 1 | Michael Krämer – Presseanfrage und Stellungnahme zur „Tierschutz-Briefwahlberatung“ (02.02.2026)
- Dokumentation 2 | Landeswahlleitung Bayern – Presseanfrage und Antwort zur „Tierschutz-Briefwahlberatung“ (02.02.2026)
- 04.02.2026 Presseanfrage an Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration gesendet
