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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Michael Krämer

  • Dokumentation 1 | Michael Krämer – Presseanfrage und Stellungnahme zur „Tierschutz-Briefwahlberatung“ (02.02.2026)

    Dokumentation 1 | Michael Krämer – Presseanfrage und Stellungnahme zur „Tierschutz-Briefwahlberatung“ (02.02.2026)

    Im Zuge der journalistischen Berichterstattung auf GERATI.de zur öffentlich beworbenen sogenannten „Tierschutz-Briefwahlberatung“ im Zusammenhang mit den anstehenden Kommunalwahlen in Bayern wurde am 02.02.2026 eine Presseanfrage an den Anbieter des Beratungsangebots gerichtet.

    Adressat der Anfrage war Michael Krämer, ehemaliger Landesgeneralsekretär der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei), der das Angebot öffentlich bewirbt.

    Die Anfrage diente der sachlichen Klärung von Inhalt, Zielrichtung und Abgrenzung des Angebots.

    Die Antwort ging am selben Tag (02.02.2026) ein.

    Der folgende Artikel dient ausschließlich der transparenten Dokumentation der gestellten Presseanfrage und der darauf erfolgten Stellungnahme im vollständigen Wortlaut.

    Eine journalistische oder rechtliche Einordnung erfolgt nicht an dieser Stelle und wird gesondert vorgenommen.

    Presseanfrage von GERATI

    gestellt am 02.02.2026

    Sehr geehrter Herr Krämer,



    für einen heute erscheinenden journalistischen Artikel auf GERATI.de bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu dem von Ihnen öffentlich beworbenen Angebot einer sogenannten „Tierschutz-Briefwahlberatung“ im Zusammenhang mit den anstehenden Kommunalwahlen in Bayern.



    Der Artikel wird heute veröffentlicht und entsprechend gekennzeichnet. Ihre Stellungnahme würde – sobald sie vorliegt – als Update bzw. Ergänzung in die laufende Berichterstattung aufgenommen und vollständig sowie korrekt wiedergegeben.



    Gegenstand der Berichterstattung ist u. a. Ihr öffentlich zugänglicher Beitrag, abrufbar unter:


    https://www.myheimat.de/bayern/c-lokalpolitik/tierschutz-briefwahlberatung_a3590246





    In diesem Beitrag bieten Sie einen kostenlosen Beratungsservice für Wählerinnen und Wähler an, die ihre Stimme „gezielt und effizient im Interesse der Sache bzw. des politischen Tierschutzes“ einsetzen möchten, wobei der Fokus ausdrücklich auf Briefwahlunterlagen und Stimmzetteln liegt.



    Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Ihre Einschätzung zu folgenden Punkten:



    1. Wie verstehen Sie den konkreten Inhalt Ihrer Briefwahl-Beratung – handelt es sich aus Ihrer Sicht um eine rein technische Hilfestellung zur Vermeidung ungültiger Stimmen oder um eine inhaltlich-strategische Beratung zur Stimmenverteilung?



    2. Bezieht sich die Beratung auch auf konkrete Briefwahl-Stimmzettel einzelner Wählerinnen und Wähler?



    3. Werden im Rahmen der Beratung individuelle Empfehlungen zu Parteien, Listen oder Kandidaten ausgesprochen?



    4. In Ihrem Beitrag heißt es, dass sich das Angebot an Personen richtet, die ihre „Wählerstimme gezielt und effizient im Interesse der Sache einsetzen“ möchten.
    > Wie ist diese Formulierung konkret zu verstehen, und wie stellen Sie sicher, dass daraus keine gezielte Empfehlung oder Lenkung der Stimmabgabe zugunsten bestimmter Parteien, Listen oder Kandidaten resultiert?



    5. Erfolgt dieses Angebot in Abstimmung mit der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) oder unabhängig davon?



    6. Wo ziehen Sie selbst die Grenze zwischen allgemeiner Wahlhilfe und einer möglichen unzulässigen Einflussnahme auf die Briefwahl?



    Für meine redaktionelle Planung bitte ich um eine Rückmeldung innerhalb von 72 Stunden, spätestens bis Donnerstag, den 5. Februar 2026, 12:00 Uhr (MEZ).



    Sollte bis dahin keine Stellungnahme eingehen, wird dies im Artikel entsprechend transparent kenntlich gemacht.



    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Stellungnahme von Michael Krämer

    eingegangen am 02.02.2026

    Sehr geehrter Herr Harnos,



    hier kommen meine Antworten zu Ihren Fragen:



    Wie verstehen Sie den konkreten Inhalt Ihrer Briefwahl-Beratung – handelt es sich aus Ihrer Sicht um eine rein technische Hilfestellung zur Vermeidung ungültiger Stimmen oder um eine inhaltlich-strategische Beratung zur Stimmenverteilung?



    Es handelt sich um eine inhaltlich-strategische Beratung zur Stimmenverteilung.



    Bezieht sich die Beratung auch auf konkrete Briefwahl-Stimmzettel einzelner Wählerinnen und Wähler?



    Nein, die Beratung bezieht sich ganz allgemein auf die jeweilige lokale Situation der Wählerinnen und Wähler, soweit ich diese aus meinem Blickwinkel beurteilen kann.



    Werden im Rahmen der Beratung individuelle Empfehlungen zu Parteien, Listen oder Kandidaten ausgesprochen?



    Das ist durchaus möglich.
    In Ihrem Beitrag heißt es, dass sich das Angebot an Personen richtet, die ihre „Wählerstimme gezielt und effizient im Interesse der Sache einsetzen“ möchten. Wie ist diese Formulierung konkret zu verstehen, und wie stellen Sie sicher, dass daraus keine gezielte Empfehlung oder Lenkung der Stimmabgabe zugunsten bestimmter Parteien, Listen oder Kandidaten resultiert?



    Ich empfehle bestimmte Parteien, Listen und Personen, die vor Ort oder im betreffenden Landkreis für den politischen Tierschutz aktiv sind.
    Erfolgt dieses Angebot in Abstimmung mit der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) oder unabhängig davon?



    Dieses Angebot erfolgt unabhängig von der Tierschutzpartei oder einer anderen Partei. Ich informiere aber auch darüber, welche Mitglieder der Tierschutzpartei auf den Kandidatenlisten anderer Parteien und Wählergruppen zu finden sind und wie man diese gezielt unterstützen kann.



    Wo ziehen Sie selbst die Grenze zwischen allgemeiner Wahlhilfe und einer möglichen unzulässigen Einflussnahme auf die Briefwahl?



    Ich erkläre den Interessierten eindeutig, dass es in meiner Absicht liegt, die Stimmabgabe in Bayern zugunsten des politischen Tierschutzes zu beeinflussen und der Stimmabgabe des einzelnen Wählers mehr Gewicht zu verleihen.



    Es geht mir keinesfalls um Wahlwerbung für einen „radikalen“ Tierschutz, sondern um Tierschutz allgemein.



    Beispiele:



    a) In Fürth kandidiert im Zusammenhang mit dem Tierschutz nur die Tierschutzpartei. […]



    b) In Nürnberg kandidieren aus meiner Sicht eine relativ radikale Liste der Tierschutzpartei, eine eher gemäßigte Liste „Tierschutz und Sozialpolitik (TSP)“ und eine dem allgemeinen Tierwohl verpflichtete ÖDP. […]



    c) In Augsburg-Stadt und Augsburg-Land kandidieren jeweils die radikal-vegane V-Partei und die sehr gemäßigte ÖDP […].



    d) Wenn ich auf Mitglieder der Tierschutzpartei auf anderen Listen (z. B. ÖDP, SPD, FDP) hinweise, liegt es in der Macht des Wählers, diese gezielt durch Stimmenhäufelung (Kumulieren) zu unterstützen oder dies eben nicht zu tun.



    Ich mache kein Geheimnis daraus, dass ich (derzeit einfaches) Mitglied der Tierschutzpartei bin, mit der ÖDP sympathisiere und diesmal (2026) selbst nicht zur Wahl stehe.



    Ich bin Unterstützer des politischen Tierschutzes, sehe mich aber nicht als radikaler Tierrechtler.



    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Krämer

    Hinweis zur Einordnung

    Dieser Artikel dient ausschließlich der Dokumentation der geführten Pressekorrespondenz.

    Eine journalistische und wahlrechtliche Einordnung der Aussagen erfolgt in einem gesonderten Analyseartikel, der auf diesen Dokumentationsbeitrag Bezug nimmt und entsprechend verlinkt ist.

  • Zur wahlrechtlichen Grauzone einer angebotenen „Tierschutz-Briefwahlberatung“ in Bayern

    Zur wahlrechtlichen Grauzone einer angebotenen „Tierschutz-Briefwahlberatung“ in Bayern

    Kommunalwahlen in Bayern gelten als komplex. Kumulieren, Panaschieren, unterschiedliche Listen und Personenwahl machen den Stimmzettel erklärungsbedürftig – gerade für Briefwählerinnen und Briefwähler. Politische Bildung und allgemeine Wahlhilfe sind deshalb legitim und notwendig.

    Problematisch wird es jedoch dort, wo Wahlhilfe nicht mehr neutral, sondern inhaltlich-strategisch wird – insbesondere im sensiblen Bereich der Briefwahl.

    Genau an diesem Punkt setzt eine aktuell öffentlich beworbene sogenannte „Tierschutz-Briefwahlberatung“ an, die Anlass für eine genauere journalistische und wahlrechtliche Betrachtung gibt.

    Das Angebot: Beratung zur „gezielten und effizienten“ Stimmabgabe

    In einem Online-Beitrag, veröffentlicht auf myheimat.de, bietet Michael Krämer, ehemaliger Landesgeneralsekretär der Partei Mensch Umwelt Tierschutz, einen kostenlosen Beratungsservice für Wählerinnen und Wähler in Bayern an.

    Wörtlich richtet sich das Angebot an Personen,

    „die ihre Wählerstimme gezielt und effizient im Interesse der Sache einsetzen wollen“.

    Der Fokus des Angebots liegt dabei ausdrücklich auf der Briefwahl. Interessierte sollen per E-Mail oder Telefon direkten Kontakt aufnehmen; das „respektvolle Du“ wird ausdrücklich angeboten. Laut Darstellung gehe es darum, Wählerinnen und Wähler nicht aus Unsicherheit oder Überforderung vom Wahlakt abzuhalten.

    Bis hierhin ließe sich argumentieren, es handle sich um bürgerschaftliches Engagement zur Wahlbeteiligung. Doch genau die Formulierungen und der Kontext werfen wahlrechtlich relevante Fragen auf.

    Wo beginnt die Grauzone?

    Wahlrechtlich ist zu unterscheiden zwischen:

    • allgemeiner Wahlaufklärung (z. B. „Wie vermeide ich ungültige Stimmen?“) und
    • individueller, inhaltlich motivierter Wahlberatung, insbesondere mit Blick auf die konkrete Stimmabgabe.

    Die im Beitrag verwendeten Begriffe „gezielt“ und „effizient“ deuten nicht auf eine rein technische Hilfe hin, sondern auf eine strategische Nutzung der Wählerstimme im Sinne eines politischen Ziels. Verstärkt wird dieser Eindruck durch:

    • die explizite Fokussierung auf die Briefwahl,
    • die individuelle Kontaktaufnahme,
    • sowie die parteipolitische Vorprägung des Anbieters als ehemaliger Spitzenfunktionär einer Partei.

    Dabei ist entscheidend:
    Es wird nicht behauptet, dass hier unzulässige Wahlbeeinflussung stattfindet.
    Es geht vielmehr um die Frage, wo die Grenze verläuft – und ob sie in diesem Fall klar eingehalten wird.

    Warum die Briefwahl besonders sensibel ist

    Die Briefwahl unterliegt besonderen Schutzanforderungen. Sie findet außerhalb des Wahlraums, ohne Wahlvorstand und ohne öffentliche Kontrolle statt. Genau deshalb betonen Wahlrecht und Rechtsprechung immer wieder die Bedeutung von:

    • Freiheit der Wahl,
    • Geheimheit der Wahl,
    • und der Abwesenheit äußerer Einflussnahme im privaten Raum.

    Individuelle Beratungsangebote, die sich gezielt auf die Briefwahl beziehen, sind daher nicht per se unzulässig, aber besonders prüfungsbedürftig – vor allem dann, wenn sie inhaltlich motiviert erscheinen.

    Transparenz: Presseanfragen gestellt

    Um den Sachverhalt nicht einseitig, sondern journalistisch sauber einzuordnen, hat GERATI folgende Presseanfragen gestellt:

    • an die Landeswahlleitung Bayern mit der Bitte um wahlrechtliche Einordnung,
    • an die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) mit der Bitte um institutionelle Stellungnahme,
    • sowie an Michael Krämer selbst mit konkreten Fragen zur Ausgestaltung und Abgrenzung seines Angebots.

    Alle Anfragen wurden mit einer Frist von 72 Stunden versendet.
    Sobald Stellungnahmen eingehen, werden sie als Update transparent und vollständig in diesen Artikel integriert.

    Keine Vorverurteilung – aber legitime Fragen

    Dieser Beitrag erhebt keinen strafrechtlichen Vorwurf und unterstellt keine Rechtswidrigkeit. Er dokumentiert jedoch eine Konstellation, die wahlrechtlich sensibel ist und einer öffentlichen Einordnung bedarf.

    Insbesondere offen bleibt bislang:

    • ob die Beratung rein technischer Natur ist oder
    • ob konkrete Empfehlungen zur Stimmenverteilung erfolgen,
    • wie eine Abgrenzung zur parteipolitischen Einflussnahme sichergestellt wird,
    • und ob ein organisatorischer oder inhaltlicher Zusammenhang zur Partei besteht.

    Diese Fragen sind nicht polemisch, sondern folgen unmittelbar aus dem veröffentlichten Text selbst.

    Fazit (vorläufig)

    Demokratie lebt von Beteiligung – aber auch von klaren Grenzen.
    Gerade im Bereich der Briefwahl ist Transparenz entscheidend, um Vertrauen in den Wahlprozess zu erhalten.

    Ob die angebotene „Tierschutz-Briefwahlberatung“ innerhalb dieser Grenzen bleibt oder sie zumindest streift, ist keine Frage der Gesinnung, sondern eine Frage des Wahlrechts.

    GERATI wird den Vorgang weiter beobachten und diesen Artikel sachlich aktualisieren, sobald belastbare Stellungnahmen der angefragten Stellen vorliegen.


    Quellen:

    Update-Hinweis:
    Presseanfragen an die Landeswahlleitung Bayern, die Partei Mensch Umwelt Tierschutz sowie an den Anbieter des Beratungsservices wurden gestellt. Antworten werden nach Eingang ergänzt.

    Update: 04.02.2026 (Interne Verlinkung der betreffenden Artikel)