Bei einem gebuchten Tierpflegertag für Kinder ist am 28. Oktober 2026 im Wildpark Johannismühle bei Baruth/Mark eine Achtjährige im Wolfsgehege schwer verletzt worden. Ein Rettungshubschrauber brachte das Mädchen in ein Krankenhaus. Eine Tierpflegerin verhinderte nach Darstellung des Landkreises Teltow-Fläming durch schnelles Handeln, dass zwei weitere Mädchen ebenfalls verletzt wurden. Nach dem Vorfall blieb der Park für Besucher geschlossen; eine Wiederöffnung setzt nach der Mitteilung des Landkreises eine behördliche Freigabe voraus.
Angriff beim Tränken der Tiere
Die Kinder waren vor der regulären Öffnung des Wildparks mit einer Mitarbeiterin im Gehege. Der gebuchte Tierpflegertag sollte ihnen Einblicke in die Arbeit mit den Tieren ermöglichen: Nach der vom rbb wiedergegebenen Angebotsbeschreibung können Teilnehmer Tierpfleger bei ihren Aufgaben begleiten. Während die Tiere getränkt wurden, kam es nach Darstellung des Landkreises zum Angriff. Damit ereignete sich das Geschehen innerhalb des Geheges bei einem betreuten Angebot, nicht beim gewöhnlichen Besuch vor der Einfriedung.
Die Polizei bestätigte am Nachmittag des 28. Oktober gegenüber der Deutschen Presse-Agentur einen Angriff durch einen Wolf. Der Landkreis hielt darüber hinaus die Beteiligung mehrerer Wölfe für möglich. Wie viele Tiere tatsächlich beteiligt waren und wodurch der Angriff ausgelöst wurde, war zum damaligen Berichtsstand offen. Auch eine fachliche Einschätzung zum Gesundheitszustand und zum Verhalten des Wolfs beziehungsweise der möglicherweise beteiligten Wölfe lag nach Angaben des Kreises noch nicht vor.
Hilfe für Kinder, Begleitperson und Rettungskräfte
Der Rettungsdienst leitete vor Ort die medizinische Notfallversorgung des schwer verletzten Mädchens ein. Die beiden anderen Kinder und die Mitarbeiterin blieben nach Polizeiangaben äußerlich unverletzt. Vier Personen, darunter drei Kinder, wurden durch die Notfallseelsorge betreut. Diese Betreuung ging damit über die Versorgung der körperlichen Verletzungen hinaus und bezog auch Menschen ein, die den Angriff unmittelbar miterlebt hatten.
Auch für die eingesetzten Rettungskräfte hatte der Vorfall unmittelbare Folgen. Der Landkreis teilte mit, dass die zunächst beteiligte Rettungswagenbesatzung ihren Dienst an diesem Tag nicht fortsetzen werde. Damit die rettungsdienstliche Versorgung im Einsatzgebiet gesichert blieb, wurde vorübergehend ein Rettungswagen einer anderen Wache nach Baruth verlegt. Zusätzlich kündigte der Kreis eine Einsatznachbesprechung auf der Rettungswache Baruth unter Beteiligung des Einsatznachsorgeteams an.
Polizei prüft Fahrlässigkeit, Fachämter untersuchen den Betrieb
Die Polizei befragte nach dem Angriff Augenzeugen und untersuchte den Ablauf. Eine Polizeisprecherin erklärte laut rbb gegenüber der dpa, geprüft werde auch, ob Fahrlässigkeit vorliege. Das ist eine offene Ermittlungsfrage und noch keine Feststellung eines Verschuldens. Für die Aufklärung ist insbesondere bedeutsam, wie die Betreuung der Kinder und die Arbeit im Wolfsgehege organisiert waren; der Landkreis kündigte ausdrücklich eine Überprüfung der Sicherheitsvorgaben und betrieblichen Abläufe an.
Neben der Polizei sind die Untere Naturschutzbehörde und das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beteiligt. Die Fachbehörden sollen einen Polizeibericht erhalten und darauf gestützt weitere Schritte prüfen. Das Veterinäramt kündigte außerdem einen zeitnahen Besuch mit einer tierschutzrechtlichen Vor-Ort-Kontrolle an. Damit werden unterschiedliche Fragen bearbeitet: der konkrete Ablauf des Angriffs, die Sicherheit des Betriebs sowie der Zustand und die Haltung der Tiere.
Frühere Kontrollen beantworten die Frage nach dem Kinderangebot nicht
Der Landkreis verweist auf frühere Überprüfungen des Wildparks. Bei einer Kontrolle am 23. Juli 2025 seien keine sicherheitsrelevanten Mängel an Zäunen oder Einfriedungen festgestellt worden. Eine weitere Kontrolle am 19. März 2026 habe in einem Teilbereich des Parks keine tierschutzrechtlichen Beanstandungen ergeben. Diese Ergebnisse beschreiben unterschiedliche Prüfgegenstände und Zeitpunkte; sie beantworten für sich genommen nicht, wie sicher der konkrete Aufenthalt der Kinder beim Tränken der Wölfe organisiert war.
Die Betriebsgenehmigung enthält nach Angaben des Landkreises konkrete Pflichten für die Anlagenkontrolle. Raubtier- und Wisentgehege müssen täglich auf Schwachstellen überprüft werden, durch die Tiere entweichen könnten; festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen und zu dokumentieren. Nach einer im Juli 2025 dokumentierten Auskunft des Parks werden sicherheitsrelevante Zäune jeden Morgen vor der Öffnung auf Schäden kontrolliert. Im vorliegenden Fall liegt der entscheidende Unterschied darin, dass sich die Kinder bereits im Gehege befanden: Die Prüfung der Einfriedung und die Prüfung eines betreuten Aufenthalts bei den Tieren betreffen deshalb verschiedene Sicherheitsfragen.
Der Wildpark verfügt über eine Genehmigung als zoologische Einrichtung nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz, die nach Darstellung des Landkreises auch die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zum Zurschaustellen von Tieren umfasst. Zu den genehmigten Tierarten gehören Wölfe und Polarwölfe. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Betriebsgenehmigung erteilt und übernimmt die Überwachung nach dem Bundesnaturschutzgesetz, während das Veterinäramt unter anderem tierschutzrechtlich kontrolliert. Die Genehmigung des zoologischen Betriebs beantwortet jedoch nicht bereits die im konkreten Fall offene Frage, wie der Tierpflegertag durchgeführt wurde.
Wiederöffnung hängt von behördlicher Freigabe ab
Der Wildpark erklärte gegenüber dem rbb, vollständig mit den Behörden zu kooperieren. Wegen der laufenden Verfahren könne er keine weiteren Angaben machen. Zugleich äußerte der Betreiber sein Bedauern und erklärte, die betroffene Familie habe seine volle Unterstützung. Der Landkreis teilte zur Anlage mit, dass die Polarwolfanlage weiterhin entsprechend den regulären Sicherheitsvorkehrungen gesichert sei.
Für Besucher ist die Schließung die unmittelbare betriebliche Konsequenz des Angriffs. Niederlausitz aktuell berichtete am 28. Oktober unter Berufung auf die Parkwebsite von einer Schließung bis zum 2. November. Der Landkreis nannte dagegen keinen festen Wiederöffnungstermin, sondern machte die Rückkehr zum Besuchsbetrieb ausdrücklich von der Freigabe der zuständigen Behörde abhängig. Der auf der Website genannte Zeitraum war damit keine gesicherte Zusage für eine Wiederöffnung; entscheidend ist die behördliche Freigabe nach der Überprüfung.
Quellen
- rbb24.de – Mädchen im Wildpark Johannismühle von Wolf angegriffen und schwer verletzt – rbb24 – https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/10/brandenburg-wildpark-angriff-wolf.html
- teltow-flaeming.de – Kind in Wildpark Johannismühle durch Wolf verletzt – Landkreis Teltow-Fläming – https://www.teltow-flaeming.de/aktuelles-details/kind-in-wildpark-johannismuehle-durch-wolf-verletzt
- niederlausitz-aktuell.de – Angriff im Wildpark Johannismühle: Wolf verletzt Achtjährige schwer – https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/nachbarn/330458/angriff-im-wildpark-johannismuehle-wolf-verletzt-achtjaehrige-schwer.html

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