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Bayern und Sachsen-Anhalt schlagen Aufhebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vor

Symbolische Darstellung der politischen Debatte zur Aufhebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes mit Regierungsakten und Haltungsform-Labels.

Bayern und Sachsen-Anhalt schlagen nach einem Bericht der FLEISCHWIRTSCHAFT vor, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz aufzuheben. Der Bericht beschreibt einen gemeinsamen Beschlussvorschlag der beiden Länder für die Herbst-Agrarministerkonferenz in Würzburg. Sie begründen den Vorstoß dem Bericht zufolge mit fehlender Praxistauglichkeit und einem aus ihrer Sicht zu hohen bürokratischen Aufwand.

Streit über staatliche Kennzeichnung und „Haltungsform“

Statt einer verpflichtenden staatlichen Kennzeichnung soll nach dem Willen Bayerns und Sachsen-Anhalts das bereits im Handel etablierte System „Haltungsform“ gemeinsam mit der Wirtschaft weiterentwickelt werden. Dieses Modell ordnet Produkte nach unterschiedlichen Haltungsstufen ein und soll Verbraucher über die Bedingungen informieren, unter denen Nutztiere gehalten wurden.

Damit steht nicht nur die konkrete Ausgestaltung, sondern das gesamte staatliche Kennzeichnungsmodell zur Debatte. Für landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen hängt daran, ob ein einheitliches staatliches System eingeführt oder stattdessen das bestehende, von der Wirtschaft getragene System „Haltungsform“ weiterentwickelt werden soll. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich als Unterschied vor allem, dass das eine Modell staatlich vorgesehen und das andere ein bereits im Handel etabliertes Branchensystem ist. Wie verbindlich ein weiterentwickeltes Branchensystem wäre, welche Produkte oder Vertriebsbereiche es erfassen und wie seine Kontrolle ausgestaltet würde, legt der Beschlussvorschlag nicht fest.

Die Agrarministerkonferenz dient den Ländern dazu, ihre agrarpolitischen Positionen abzustimmen und gemeinsame Forderungen gegenüber dem Bund zu formulieren. Sie tagt regelmäßig und ersetzt kein Gesetzgebungsverfahren. Bei dem Vorstoß Bayerns und Sachsen-Anhalts handelt es sich nach dem Bericht der FLEISCHWIRTSCHAFT um einen Beschlussvorschlag; über ihn war damit noch nicht entschieden. Über das Fortbestehen des Bundesgesetzes entscheidet die Konferenz selbst nicht.

Niedersachsen fordert Änderungen statt Abschaffung

Nach dem Bericht der FLEISCHWIRTSCHAFT stellt sich Niedersachsen gegen die vollständige Aufhebung. Dem Bericht zufolge verweist das Land in einem Änderungsantrag auf eine Stellungnahme der EU-Kommission im sogenannten Notifizierungsverfahren. Darin sei auf Anpassungsbedarf am vorgelegten Gesetzentwurf hingewiesen worden; welche konkreten Anpassungen gemeint sind, wird in dem vorliegenden Bericht nicht erläutert. Niedersachsen fordere deshalb laut FLEISCHWIRTSCHAFT, dass die Bundesregierung über die geplanten Änderungen berichtet und die Länder frühzeitig in den weiteren Prozess einbezieht.

Der niedersächsische Antrag zielt dem Bericht zufolge damit auf eine Überarbeitung des gesetzlichen Modells, nicht dessen Ende. Genau darin beschreibt der Bericht den zentralen politischen Gegensatz: Bayern und Sachsen-Anhalt bewerten die bisherige Umsetzung als nicht praxistauglich und wollen auf ein weiterentwickeltes Branchensystem setzen. Niedersachsen verlangt demnach Änderungen am Gesetzentwurf und eine Beteiligung der Länder; welche konkrete Kommissionsstellungnahme und welche Anpassungen diese Position tragen, führt der Bericht nicht aus.

Bereits bei der Agrarministerkonferenz im März 2026 in Bad Reichenhall war umstritten, wie die Beschlusslage zur Tierhaltungskennzeichnung zu verstehen ist. Das Bayerische Landwirtschaftsministerium wies damals eine Darstellung zurück, wonach die Länder den Bund schlicht aufgefordert hätten, das Gesetz voranzutreiben. Nach bayerischer Darstellung sollte zunächst ein belastbarer Zeitplan für notwendige Anpassungen vorgelegt werden. Die damalige Auseinandersetzung zeigt, dass nicht nur das Gesetz selbst, sondern auch die Auslegung gemeinsamer Beschlüsse politisch umkämpft ist.

Folgen für Verbraucher und Tierhalter

Für Verbraucher ist entscheidend, ob künftig eine bundesweit einheitliche staatliche Kennzeichnung oder ein von der Wirtschaft getragenes System maßgeblich sein soll. Der Beschlussvorschlag von Bayern und Sachsen-Anhalt zielt darauf, das staatliche Kennzeichnungsmodell nicht weiterzuverfolgen und stattdessen „Haltungsform“ weiterzuentwickeln. Wie verbindlich dieses System ausgestaltet und kontrolliert würde, welche Produkte oder Bereiche es erfassen würde und ob es auch Gastronomie sowie Außer-Haus-Verpflegung einbeziehen würde, legt der Vorschlag nicht fest.

Für Tierhalter geht es zugleich um Planungssicherheit. Der konkrete Streit betrifft die Frage, ob sie sich auf ein staatliches Kennzeichnungssystem einstellen müssen oder ob das bestehende Branchensystem weiterentwickelt wird. Welche konkreten Pflichten für einzelne Betriebe oder Produkte bei einer Aufhebung entfallen oder fortbestehen würden, ergibt sich aus dem Beschlussvorschlag nicht; er benennt dazu keine einzelnen Betriebs- oder Produktbereiche. Niedersachsen verbindet seine Forderung nach Änderungen dem Bericht der FLEISCHWIRTSCHAFT zufolge mit einer frühzeitigen Beteiligung der Länder.

VIER PFOTEN lehnt eine Abschaffung ab. Die Organisation erklärte vor der Konferenz, die bestehende Kennzeichnung habe zwar Schwächen, müsse aber verbessert und nicht abgeschafft werden. VIER PFOTEN fordert ein verpflichtendes System, das auch Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung einbezieht. Diese Position ist eine politische Forderung der Organisation und keine Entscheidung der Agrarministerkonferenz.

Die Herbst-Agrarministerkonferenz in Würzburg sollte nach einer Erklärung von VIER PFOTEN vom 23. September 2026 am folgenden Tag beginnen. Zu diesem Zeitpunkt war offen, ob die Länder zu dem Beschlussvorschlag von Bayern und Sachsen-Anhalt eine gemeinsame Position finden würden. Auch ein Beschluss der Konferenz würde das geltende Gesetz nicht selbst aufheben; dafür wäre ein Gesetzgebungsverfahren erforderlich.

Quellen

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