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Wallis darf Jungwölfe aus zwei Rudeln entnehmen – Anträge auf vollständige Regulierung dreier Rudel bleiben offen

Offizielles Dokument zur Wolfsregulierung im Wallis mit einer Karte der Region und dem Blick eines Wolfes im Hintergrund.

Im Wallis ist die Regulierung von zwei Wolfsrudeln genehmigt. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) genehmigte die Entnahme von zwei Dritteln der in diesem Jahr geborenen Jungtiere in den Rudeln Nendaz-Isérables und Les Toules. Die Bewilligung gilt seit dem 18. September 2026 und ist bis zum 31. Januar 2027 befristet. Unterzeichnet wurden die kantonalen Verfügungen von Volkswirtschaftsdirektor Christophe Darbellay.

Zwei Rudel genehmigt, drei Anträge noch offen

Der Kanton Wallis hatte Ende August eine deutlich weitergehende Regulierung beantragt. Neben der Teilregulierung von Nendaz-Isérables und Les Toules verlangte er die vollständige Entnahme von drei weiteren Rudeln. Über diese drei Anträge hat das Bafu bislang nicht entschieden. Damit ist der aktuelle Beschluss des Bundes deutlich enger als der ursprüngliche Antrag des Kantons.

Mitte September waren im Wallis elf Wolfsrudel nachgewiesen. Bei den übrigen Rudeln sind die Voraussetzungen für eine proaktive Regulierung derzeit nicht erfüllt. Die Entscheidung betrifft deshalb nicht den gesamten Wolfsbestand des Kantons, sondern zwei konkret benannte Rudel und deren diesjährigen Nachwuchs.

Die nun erteilte Genehmigung steht im Zusammenhang mit der seit Februar 2025 geltenden Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Die Freigabe selbst ersetzt jedoch nicht die praktische Umsetzung vor Ort.

Nutztierrisse als Begründung des Kantons

Wallis begründet die Eingriffe mit Konflikten in Regionen, in denen Wölfe Nutztiere gerissen oder entsprechende Probleme verursacht haben. Für Weidehalter beschreibt die Entscheidung den genehmigten Umfang der Regulierung in den beiden betroffenen Gebieten.

Für den Wolfsbestand bedeutet der aktuelle Entscheid dennoch einen gezielten Eingriff in die Nachwuchsjahrgänge zweier Rudel. Eine vollständige Entfernung von drei weiteren Rudeln wäre dagegen ein wesentlich weitergehender Schritt und bleibt vorerst abhängig von der Prüfung durch das Bafu. Der Bund entscheidet damit nicht nur über einzelne Abschüsse, sondern über den Umfang der kantonalen Eingriffe in die Rudelstruktur.

Weitere Anträge sind möglich

Der Kanton Wallis schließt zusätzliche Anträge nicht aus. Maßgeblich sind dabei die weitere Entwicklung der Nutztierschäden und die Situation bei den Rudeln, deren Anwesenheit nachgewiesen werden konnte. Damit kann sich der Umfang der Regulierung während der laufenden Bewilligungsperiode noch verändern, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der entscheidende nächste Schritt liegt nun beim Bafu: Es muss über die noch offenen Anträge zur vollständigen Entnahme von drei weiteren Rudeln entscheiden. Bis dahin bleibt es bei der genehmigten Teilregulierung von Nendaz-Isérables und Les Toules – einem begrenzten, aber für das Walliser Wolfsmanagement wichtigen Eingriff.

Quellen

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