Ernährungsinitiative: Streit über 70 Prozent Selbstversorgung und Veganismus-Zwang

Die Schweizer Ernährungsinitiative löst vor der Abstimmung am 27. September einen heftigen Streit über die Zukunft der Landwirtschaft und der Nutztierhaltung aus. Gegner warnen vor staatlichem Druck auf Fleisch, Milch und Eier und sprechen von einem drohenden «Veganismus-Zwang». Initiantin Franziska Herren weist das scharf zurück: Die Vorlage verlange weder Verbote tierischer Lebensmittel noch eine vollständig autarke Schweiz.

Was die Initiative tatsächlich vorsieht

Die Initiative will die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Trinkwasser verfassungsrechtlich stärken. Sie nennt dabei unter anderem einen Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent, eine stärkere Förderung pflanzlicher Lebensmittel, weniger Food Waste sowie tiefere Belastungen von Böden und Trinkwasser durch Stickstoff und Phosphor. Zudem sollen Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität und Grundwasserressourcen geschützt werden. Für die Umsetzung der neuen Vorgaben sieht der Initiativtext eine Frist von zehn Jahren vor; sie soll sozialverträglich erfolgen und vom Bund finanziell unterstützt werden.

Der Begriff Selbstversorgungsgrad beschreibt jedoch nicht automatisch eine bestimmte Menge einzelner Lebensmittel. Entscheidend ist, welche Berechnungsweise und Bezugsgrösse für den Wert von 70 Prozent gelten. Genau diese Frage prägt die politische Auseinandersetzung. Nach Darstellung der Befürworter sollen Ackerflächen stärker dem direkten menschlichen Verzehr dienen, während Grasland in Bergregionen weiterhin durch Rinder und andere Wiederkäuer für Milch- und Fleischproduktion genutzt werden kann. Der Initiativtext sieht ausserdem grenzüberschreitende Handelsbeziehungen vor.

Für landwirtschaftliche Betriebe hängt die praktische Bedeutung deshalb von der späteren Umsetzung ab. Betroffen sein könnten etwa die Förderung pflanzlicher Kulturen, die Nutzung von Ackerflächen und die Ausgestaltung von Unterstützungsleistungen. Welche Folgen dies konkret für Schweine-, Geflügel- oder Milchviehbetriebe hätte, lässt der Verfassungstext offen. Ein ausdrückliches Konsumverbot für tierische Lebensmittel enthält er nicht.

Gegner warnen vor Druck auf Tierhaltung

SVP-Nationalrat Ernst Wandfluh lehnt die Vorlage ab. Er verweist auf die Anbauschlacht während des Zweiten Weltkriegs, als Ackerflächen für Kartoffeln und Getreide genutzt wurden und Tierfutter knapp war. Daraus leitet er seine politische Einschätzung ab, dass ein Ziel von 70 Prozent Selbstversorgung erhebliche staatliche Vorgaben für Produktion und Ernährung erfordern könnte. In einem Beitrag schreibt er, eine Vorgabe, vor allem pflanzlich zu essen und zu produzieren, sei kontraproduktiv und gefährde eine vielfältige Landwirtschaft.

Wandfluh bezeichnet den Ausdruck «Veganismus-Zwang» zugleich als Zuspitzung. Er hält die Warnung nach eigener Einschätzung dennoch für inhaltlich berechtigt, weil politische Massnahmen zugunsten pflanzlicher Produktion das Angebot und damit den Zugang zu Pouletfleisch, Eiern oder Schweinefleisch verändern könnten. Milch und Fleisch von Tieren, die überwiegend Raufutter verwerten, wären seiner Argumentation zufolge in Bergregionen weiterhin möglich, könnten aber ebenfalls unter Druck geraten. Herren betont dagegen, die Initiative wolle weder Rinder vom Grasland verdrängen noch die Produktion von Tierfutter verbieten.

Auch bei der Markteinschätzung stehen sich die Positionen gegenüber. Herren verweist auf Überschüsse bei einzelnen tierischen Produkten und nennt Schweinefleisch, entsorgte Milch sowie Butterexporte nach China. Wandfluh bestreitet eine allgemeine Überproduktion und verweist auf hohe Importe bei mehreren Fleischarten. Ob sich für Betriebe tatsächlich Tierbestände, Direktzahlungen, Produktionsflächen oder Verbraucherpreise verändern würden, hängt von den noch auszuarbeitenden gesetzlichen Instrumenten ab.

Streit über amtliche Abstimmungsinformationen

Der Bundesrat warnt nach der Darstellung im Abstimmungsbüchlein, die angestrebten Ziele könnten staatliche Eingriffe in Produktion und Ernährungsgewohnheiten erfordern. Er verbindet dies mit der Einschätzung, dass hohe Kosten entstehen und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten eingeschränkt werden könnte. Das ist eine politische Bewertung möglicher Umsetzungsszenarien, keine konkrete Konsumvorschrift im Initiativtext.

Die Initianten haben gegen die amtlichen Abstimmungsinformationen eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Sie stützen sich dabei auf den Gegensatz zwischen der Formulierung im Initiativtext und der Darstellung im Abstimmungsbüchlein: Während der Text eine «vermehrte Förderung einer auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise» vorsieht, schreibt der Bundesrat, die Bevölkerung müsse deutlich mehr pflanzliche Lebensmittel essen und dürfe nicht mehr so viele tierische Produkte wie Fleisch, Milch und Eier konsumieren. Die Initianten sehen darin den Eindruck einer verbindlichen Vorgabe des Essverhaltens; der Bundesrat beschreibt aus seiner Sicht mögliche Folgen der Vorlage.

Ein Entscheid des Bundesgerichts ist in den vorliegenden Angaben nicht dokumentiert. Damit ist insbesondere ungeklärt, ob die beanstandete Erläuterung den politischen Folgen der Initiative zulässig Rechnung trägt oder die Förderformulierung unzulässig als verbindliche Einschränkung des Konsums erscheinen lässt. Für die Landwirtschaft ist zugleich entscheidend, welche gesetzlichen Massnahmen ein Ja zur Vorlage später auslösen würde: Der Initiativtext setzt Ziele, legt aber weder konkrete Tierbestände noch einzelne Betriebszweige oder ein Konsumverbot fest.

Quellen

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