Ab dem 1. Januar 2027 verändert sich die Vergütung für Schweine aus der Initiative Tierwohl (ITW) grundlegend. Die bisher festen Zuschläge für ITW-Ferkel und ITW-Mastschweine entfallen, stattdessen sollen Ferkelerzeuger, Mäster, Schlachtunternehmen und weitere Marktpartner die Aufpreise künftig eigenständig vereinbaren. Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) will dafür wöchentliche Preisempfehlungen veröffentlichen. Damit soll der finanzielle Wert zusätzlicher Tierwohlleistungen entlang der Wertschöpfungskette sichtbarer werden.
Feste Zuschläge werden durch ein Marktmodell ersetzt
Bisher galten nach den vorliegenden Branchenangaben Zuschläge von 4,50 Euro je ITW-Ferkel und 7,50 Euro je ITW-Mastschwein. Diese Beträge werden mit dem Start des neuen ITW-Marktmodells nicht mehr automatisch ausgezahlt. Die konkrete Vergütung soll sich künftig stärker an Angebot und Nachfrage orientieren und zwischen den beteiligten Unternehmen ausgehandelt werden. Damit verändert sich die bisherige feste Vergütungsstruktur für die teilnehmenden Betriebe.
Die VEZG will die Umstellung mit separaten Empfehlungen für ITW-Ferkel und ITW-Schlachtschweine begleiten. Nach Angaben von top agrar sollen die Empfehlungen eine Untergrenze berücksichtigen, die mindestens den bislang gezahlten Zuschlägen entspricht. Die VEZG begründet dies damit, dass unabhängige Beratungsorganisationen die bisherigen Beträge als Ausgleich für die zusätzlichen Kosten der ITW-Teilnahme bestätigt hätten und diese sich in der Praxis etabliert hätten. Die Empfehlungen sollen den Marktpartnern damit eine Orientierung für ihre Verhandlungen geben.
Nämlichkeit wird zur Voraussetzung
Mit der Umstellung gewinnt außerdem die sogenannte Nämlichkeit an Bedeutung. Ein Tier muss nach den Angaben von agrarheute von seiner Geburt an durchgängig als ITW-Tier dokumentiert werden, wenn es für die höheren Tierwohlstufen vermarktet werden soll. Die Zuordnung muss damit über mehrere Stationen hinweg nachvollziehbar bleiben – von der Geburt beziehungsweise Aufzucht über den Mastbetrieb bis zur Schlachtung. Das neue Marktmodell setzt somit eine durchgängige Dokumentation der Tiere voraus.
Für die Betriebe bedeutet das, dass nicht allein die Haltungsvorgaben entscheidend sind. Auch die Dokumentation und die Weitergabe der Informationen zwischen Ferkelerzeugern, Mästern und Abnehmern werden zu einem wirtschaftlich wichtigen Bestandteil des Modells. Können Tiere oder ihre Herkunft nicht lückenlos zugeordnet werden, steht damit auch die Voraussetzung für eine entsprechende Vermarktung und Vergütung infrage. Die Anforderungen betreffen daher die gesamte Kette der Vermarktung.
VEZG sieht verlässliche Vergütung als Schlüssel
VEZG-Vorsitzender Matthias Frieß erklärte, eine Marktlösung könne nur funktionieren, wenn die Mehrleistungen der Schweinehalter im Markterlös sichtbar und verlässlich vergütet würden. Die geplanten Empfehlungen sollen deshalb nicht lediglich einen Preis veröffentlichen, sondern den Marktpartnern eine Orientierung für die Verhandlungen geben. Die VEZG verbindet damit das Ziel, Tierwohlprogramme wirtschaftlich abzusichern. Tierwohlleistungen sollen nach ihrer Position im Markterlös erkennbar bleiben.
Die Empfehlung selbst ersetzt allerdings keine vertragliche Vereinbarung. Entscheidend bleibt, ob Schlachtunternehmen und andere Abnehmer die vorgeschlagenen Zuschläge tatsächlich übernehmen und wie sich regionale Marktbedingungen, Mengen und Nachfrage entwickeln. Die wöchentliche Veröffentlichung kann somit Transparenz schaffen, garantiert den einzelnen Betrieben aber keinen bestimmten Auszahlungspreis. Die konkrete Höhe der Vergütung wird weiterhin zwischen den Marktpartnern vereinbart.
ISN fordert mehr als Kostenausgleich
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) begrüßt die geplanten Preisempfehlungen grundsätzlich. Nach ihrer Einschätzung erhalten Sauenhalter und Mäster dadurch eine wichtige Orientierung, wenn die festen Zuschläge wegfallen. Zugleich macht die Organisation deutlich, dass ein bloßer Ausgleich der zusätzlichen Kosten aus ihrer Sicht nur die Untergrenze darstellen kann. Die ISN verbindet ihre Zustimmung daher mit der Forderung nach einer angemessenen Vergütung.
Dauerhaft tragfähig sei die Teilnahme an den Tierwohlstufen nach Auffassung der ISN nur dann, wenn die Betriebe mit den zusätzlichen Leistungen auch Gewinne erzielen könnten. Das ist für die praktische Wirkung des neuen Modells entscheidend: Höhere Anforderungen an Haltung, Management und Dokumentation verursachen nicht nur einmalige, sondern laufende Kosten. Die Preisempfehlungen sollen deshalb aus Sicht der ISN über einen reinen Kostenausgleich hinausweisen. Ob die Vergütungen diese Erwartung erfüllen, hängt von den künftigen Vereinbarungen der Marktpartner ab.
Quellen
- agrarheute.com – Transparente Schweinepreise für Tierwohl: VEZG ab Januar mit wöchentlichem ITW-Preis | agrarheute.com – https://www.agrarheute.com/markt/tiere/transparente-schweinepreise-fuer-tierwohl-vezg-ab-januar-woechentlichem-itw-preis-642341
- topagrar.com – Neue Preisempfehlungen für die Mindestvergütung von Initiative-Tierwohl-Schweinen | top agrar – https://www.topagrar.com/schwein/news/vezg-gibt-kunftig-preisempfehlungen-fur-itw-zuschlage-aus-20028272.html
- agrarzeitung.de – VEZG : Preisempfehlung für ITW-Schweine – https://www.agrarzeitung.de/nachrichten/politik/vezg-preisempfehlung-fuer-itw-schweine-158683
- moderner-landwirt.de – ITW-Schweine: VEZG will eigene Preisempfehlungen für Tierwohl veröffentlichen – Moderner Landwirt – https://moderner-landwirt.de/itw-schweine-vezg-preisempfehlungen-tierwohl-2027
