Finanzstreit um Schnappschildkröte: Reptilienauffangstation verweigert weitere Tiere aus Olching

Nach einem Streit über die Unterbringungskosten einer Schnappschildkröte will die Reptilienauffangstation München künftig keine Tiere mehr aus Olching aufnehmen. Das Reptil war im Juni 2024 nach einem Hochwasser in ein Gewässer der Stadt gespült und anschließend in die Münchner Station gebracht worden. Seitdem geht es zwischen dem Trägerverein und der Kommune vor allem um die Frage, wie lange Olching für die Versorgung eines solchen Fundtiers aufkommen muss. Für die weitere Aufnahme exotischer Tiere aus der Stadt sucht Olching nun nach anderen Unterbringungsmöglichkeiten.

Hochwasserfund löst Streit über Betreuungskosten aus

Die Schnappschildkröte stammt ursprünglich aus Nordamerika und gilt wegen ihrer kräftigen Kiefer, Krallen und ihrer möglichen Gefährlichkeit als besonders anspruchsvoll in der Haltung. Eine Vermittlung an Privatpersonen kommt nach Angaben der Süddeutschen Zeitung in der Regel nicht infrage. In Deutschland gelten für die Art zudem weitreichende Verbote bei Handel, Besitz und Nachzucht. Dadurch bleibt für aufgefundene Tiere wie das Exemplar aus Olching regelmäßig nur eine spezialisierte Einrichtung mit geeigneten Räumen und geschultem Personal.

Die Reptilienauffangstation bezifferte die Kosten zunächst auf etwa 8500 Euro für sechs Monate. In einer eigenen Stellungnahme nannte die Einrichtung für die betreffende Rechnung einen Betrag von 6500 Euro; die Süddeutsche Zeitung berichtete später von insgesamt rund 9700 Euro für die Betreuung der Schnappschildkröte und einer ebenfalls aus Olching stammenden Schmuckschildkröte. Die unterschiedlichen Summen beziehen sich damit offenbar auf verschiedene Rechnungen oder Betreuungszeiträume. Unstrittig ist nach den Berichten, dass die Versorgung deutlich teurer ausfällt als bei gewöhnlichen Fundtieren.

Olching wollte nur begrenzten Zeitraum bezahlen

Der zentrale Konflikt betrifft nicht nur die Höhe der Rechnung, sondern auch die Dauer der Kostenübernahme. Olching wollte nach dem Bericht der Süddeutschen Zeitung lediglich vier Wochen Betreuung bezahlen, während die Auffangstation die Kosten für sechs Monate geltend machte. Weil die Stadt die weitergehende Rechnung nicht akzeptierte, zog der Trägerverein seine Klage vor dem Verwaltungsgericht zurück. Eine gerichtliche Entscheidung, die die Kostenfrage abschließend klärt, liegt damit nicht vor.

Für die Kommune handelt es sich bei den beiden Schildkröten um eine außergewöhnlich hohe Belastung im Fundtierbereich. Die Station argumentiert dagegen mit dem tatsächlichen Aufwand für ein Tier, das wegen seiner Größe, seines Verhaltens und der rechtlichen Vorgaben nicht einfach weitergegeben werden kann. Nach eigener Darstellung übernimmt sie die Aufnahme, Pflege und gegebenenfalls Vermittlung besonderer Tiere als gemeinnütziger, wissenschaftlich geleiteter Tierschutzverein. Der Fall zeigt damit ein praktisches Problem: Bei exotischen Fundtieren können kommunale Zuständigkeit und die dauerhaft erforderliche Spezialversorgung weit auseinanderfallen.

Station beendet Zusammenarbeit mit Olching

Die angekündigte Aufnahmesperre verschärft die Situation für Fundtiere aus Olching. Die Stadt muss nun klären, welche Einrichtung gefährliche oder besonders pflegeintensive Reptilien aufnehmen kann und wer dafür jeweils die Kosten trägt. Für die bereits untergebrachte Schnappschildkröte bedeutet der Streit nach den vorliegenden Berichten keine unmittelbare Rückkehr nach Olching; sie lebt seit 2024 in der Münchner Station und dürfte dort voraussichtlich dauerhaft bleiben.

Solange die Beteiligten keine vertragliche oder gerichtliche Klärung erreichen, bleibt die Kommune auf die Kooperation geeigneter Auffangstationen angewiesen. Für Olching steht deshalb neben der offenen Rechnung auch die Frage im Raum, wie die sichere und artgerechte Unterbringung weiterer exotischer Fundtiere gewährleistet werden kann.

Quellen

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