Sibirien: Behördliche Schweinetötungen setzen Tierhalter in Tjumen unter Druck

In mehreren Gemeinden des westsibirischen Gebiets Tjumen haben Behörden Anfang August Quarantänemaßnahmen verhängt und private Schweinebestände töten lassen. Auslöser ist nach Angaben der regionalen Veterinärbehörde eine ansteckende, besonders gefährliche Schweinekrankheit. Den konkreten Erreger nennt die Behörde nicht und stuft die Angaben als Informationen mit eingeschränktem Zugang ein. Inoffiziell wird ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vermutet, amtlich bestätigt ist diese Einordnung für den aktuellen Vorgang damit nicht.

Quarantäne in fünf Gemeinden des Gebiets Tjumen

Betroffen sind Dörfer im Kreis Golyschmanowo und vier weitere Gemeinden. An den Zufahrtsstraßen wurden Hygieneposten eingerichtet, Fahrzeuge desinfiziert sowie die Ausfuhr von Schweinen und Fleisch untersagt. Die Polizei kontrolliert nach dem Bericht auch Fahrzeuge und Kofferräume. Die Veterinärbehörde erklärt, sämtliche Maßnahmen erfolgten auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Für die Bevölkerung geht es dabei nicht nur um Tierhaltung, sondern um eine zentrale Einkommens- und Versorgungsquelle. Viele Familien schlachten ihre Schweine traditionell am Ende des Sommers, legen Fleischvorräte für den Winter an und finanzieren mit dem Verkauf zugleich Ausgaben für den Schulbeginn. In Gemeinden mit wenigen Arbeitsmöglichkeiten kann der Verlust eines Bestands daher unmittelbar die Haushaltsfinanzen treffen.

Die Veterinärbehörde hat eine vollständige Entschädigung zum Marktwert aus dem Regionalhaushalt angekündigt. Eine konkrete Höhe oder ein verbindlicher Auszahlungsplan wurde bislang jedoch nicht genannt. Betroffene bezweifeln deshalb, dass die Zahlungen sämtliche wirtschaftlichen Folgen abdecken werden.

Zweifel an Transparenz und Vorgehen

Im Gebiet Tjumen gab es bereits im vergangenen September einen ASP-bedingten Notstand im Kreis Wikulowo. Die aktuelle Verschleierung des konkreten Krankheitsnamens erschwert jedoch eine unabhängige Bewertung, ob Umfang und Art der Keulungen zur vermuteten Tierseuche passen. Bei der Afrikanischen Schweinepest gelten umfangreiche Sperr- und Bekämpfungsmaßnahmen als üblich, weil es weder eine wirksame Behandlung noch einen zugelassenen Impfstoff für die betroffenen Schweinebestände gibt.

Auch aus dem benachbarten Gebiet Nowosibirsk werden Konflikte über behördliche Tierverluste gemeldet. Im Kreis Kupino soll die Kreisverwaltung Landwirte aufgefordert haben, ihre Schweinebestände wegen eines ASP-Ausbruchs auf eigene Kosten zu töten. Einwohner berichten, keine schriftliche Bestätigung erhalten zu haben; ein offizieller Seuchenherd sei dort bislang nicht registriert worden. Diese Angaben stammen aus Aktivistenberichten und sind von einer zuständigen Behörde nicht bestätigt.

Bereits im März wurden in zwei Kreisen des Gebiets Nowosibirsk Rinder zur Massenschlachtung abtransportiert. Als Gründe nannten Behörden Pasteurellose und Tollwut; zugleich galten Notstand und Quarantäne. Bewohner berichteten, auch symptomlose Tiere seien getötet worden, ohne dass Veterinäre sie untersucht oder Proben genommen hätten. Veterinärdienste traten dabei gemeinsam mit Einheiten der russischen Bereitschaftspolizei OMON auf.

Untersuchung nach Protesten eingeleitet

Die Maßnahmen haben in mehreren sibirischen Gemeinden Proteste ausgelöst. Bewohner wandten sich mit Eingaben an Behörden und teilweise direkt an Präsident Wladimir Putin. Das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation leitete daraufhin eine Überprüfung des behördlichen Vorgehens ein; eine abschließende Feststellung zu möglichen Rechtsverstößen liegt damit noch nicht vor.

Betroffene und Beobachter kritisieren zudem, dass kleine Familienbetriebe stärker unter den Eingriffen litten als große Agrarkonzerne. Belastbare Angaben, die eine systematische Bevorzugung großer Unternehmen belegen, liegen in dem Fall jedoch nicht vor. Ebenso bleibt die Vermutung, wirtschaftlich geschwächte Tierhalter könnten dadurch leichter für einen Einsatz im Krieg gegen die Ukraine angeworben werden, eine politische Spekulation und keine nachgewiesene staatliche Strategie.

Weitere ASP-Fälle wurden im Juli aus dem Kreis Krasnogwardeiskoje im Gebiet Stawropol gemeldet. Dort gelten Quarantäneauflagen, und Tierbestände wurden beschlagnahmt. Für Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich; für Schweinebestände kann sie dagegen erhebliche wirtschaftliche Verluste verursachen. Im Gebiet Tjumen hängt die weitere Entwicklung deshalb nicht nur von der Seuchenbekämpfung, sondern auch davon ab, ob Behörden Krankheitsnachweis, Keulungsumfang und Entschädigungen nachvollziehbar offenlegen.

Quellen

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