Emails die auf Rechtsverstöße PeTA hinweisen, werden einfach nicht gelesen
Emails die auf Rechtsverstöße PeTA hinweisen, werden einfach nicht gelesen

Ich hatte ja bereits auf Facebook berichtet, dass ich vom Mailserver von peta.de eine Email erhalten habe, dass meine Email von der Emailadresse [email protected] nicht gelesen wurde.

Nach §5 TMG Punkt 2 muss jeder Betreiber einer gewerblichen Webseite eine erreichbare Emailadresse angeben.

In einem Urteil wurde sogar festgestellt, das gewerbliche Emailadressen, täglich auf eventuell falsch in den Spamordner gelangte Emails zu prüfen sind.

Also ein klarer Rechtsverstoß von PeTA

Ich habe natürlich PeTA sofort darauf hingewiesen und mögliche Konsequenzen benannt. Hier mal das Schreiben, was ich per Fax und an die Emailadresse von Dr. Edmund Haferbeck gesendet habe.


 

Dieses Schreiben befindet sich im Anhang auch als PDF und wurde ihnen am 16.01.2016 um 21:44 Uhr per Fax zugestellt, siehe Sendebericht

Sendebericht Fax an PeTA
Sendebericht Fax an PeTA

Verletzung §5 Punkt 2 TMG / Emailadresse [email protected] nicht erreichbar

 

Sehr geehrter Herr Dr. Edmund Haferbeck,

 

am 02.01.2016 habe ich per Fax (0711860591111) und an die Emailadressen von PeTA, [email protected] und [email protected] eine Abmahnung vorab, versendet.

Nun habe ich von Ihrem Mailserver folgende Email erhalten, die mich informiert, dass meine Email an [email protected] (Gesendet am 24.12.2015) nicht gelesen wurde.

Nachricht vom PeTA Mailserver - Meine Email wurde nicht gelesen
Nachricht vom PeTA Mailserver – Meine Email wurde nicht gelesen

Nun scheint PeTA, seit dem 07.06.2015, die im Impressum angegebene Email-Adresse [email protected] nicht abzuholen, oder sperrt vorsätzlich die Emailadresse [email protected] aus.

Emails die auf Rechtsverstöße PeTA hinweisen, werden einfach nicht gelesen
Emails die auf Rechtsverstöße PeTA hinweisen, werden einfach nicht gelesen

Nach dem Telemediengesetz (TMG) § 5 Allgemeine Informationspflichten, sind sie verpflichtet eine rechtsgültige Emailadresse, für den Empfang von elektronischer Post vorzuhalten und diese im Impressum anzugeben.

Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

TMG §5 Punkt 2

Im Impressum geben sie [email protected] als Emailadresse an.

Peta Impressum Angaben
Peta Impressum Angaben

 

In dem Urteil vom 10.01.2014 15 O 189/13 (Landgericht Bonn), müssen sie den Spam-Ordner, ihre geschäftlich im Impressum angegebene Emailadresse Täglich kontrollieren.

Dieses schein jedoch nicht der Fall zu sein, da sie auf mehrere Emails, unteranderem auch rechtliche Unterlassungsansprüche, nicht reagiert haben.

Ich fordere Sie hiermit auf, unverzüglich eine rechtsgültige Emailadresse zu benennen und diese im Impressum anzugeben, worüber man PeTA Deutschland e.V. per Email erreichen kann.

Auch ihr Fax scheint eine automatische Schredderfunktion zu besitzen, da ich jede Email, ihnen aus Rechtssicherheit, auch per Fax zugesendet habe.

Auch hier sollten sie eventuell ihr Fax überprüfen und den Aktenvernichter etwas Abseits stellen. Über eine Angabe einer korrekten Faxnummer der Rechtsabteilung wäre ich natürlich auch begeistert, da ich von PeTA immer wieder Rechtsverstöße, die meine Person, meine Firmen und meine betriebenen Webseiten betreffen, feststellen muss.

Auch auf dem Postweg, Internationales Einschreiben scheint PeTA nicht zu erreichen zu sein, obwohl ich einen Empfangsnachweis (Unterschrift) besitze, scheinen bei PeTA solche Schreiben auf mysteriöser Weise, nach der Übergabe an PeTA, sich in Luft aufzulösen.

Auch in diesem Fall bitte ich sie, Herr Dr. Edmund Haferbeck das angegebene Impressum zu prüfen und in ihrem Unternehmen einmal nachzufragen, warum Einschreibesendungen die an PeTA zu ihren Händen, als Leiter der Rechtsabteilung (namentlich genannt) nicht ihren Schreibtisch erreichen.

Vorsorglich teile ich ihnen mit, sollten sie mir bis zum 18.01.2015 12:00 (MEZ) keine Emailadresse benennen können, die ich dann per Anhang ein Rechtsschreiben zusenden kann, werde ich mich an die zuständige LFK – Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg wenden und die Verletzung des TMG dort zur Anzeige bringen. Gleichzeitig wende ich mich natürlich an ihren Domainverwalter und ihren Hoster, aufgrund der Verletzung der geltenden Rechtsbestimmungen. Hier nenne ich nur Mitstörerhaftung, nach Kenntniserlangung.

Ich würde mich freuen, wenn sie mir kurzfristig die erforderlichen Daten nach TMG §5 benennen würden, und diese in ihrem Impressum rechtsgültig ein pflegen.

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Harnos

(Betreiber der Webseite gerati.de / Gegen radikalen Tierschutz)


 

Hier scheint wohl PeTA ehern zu denken, wenn ich die böse Post nicht aufmache, kann mir nichts passieren, aber warten wir es einmal ab….

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